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@Shaguar: tagchen, trotzdem bleibt der Nachweis schwierig, ob es ein Triggerjob eines womöglich fabrikunabhängigen BüMas oder nur eine gut eingelaufene Waffe ist. Just my 0,02 € Schöne Grüße aus Berlin Jake C. Pinto (sinngemäß): natürlich ist mir klar, daß einige Innenteile nicht wie bei einer Glock einfach eingebaut werden können, sondern auf die Waffe abgestimmt werden müssen und das ist in Ordnung. Was wir aber nicht erlauben wollen, ist "Schleifen", "Polieren" oder "Spezielle Abzugsüberarbeitungen" von wem auch immer, besonders von unabhängigen BüMas, die nichts direkt mit dem Originalhersteller zu tun haben. Natürlich ohne Gewähr... Ich hoffe, trotzdem geholfen zu haben. Gruß, Jake C.
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Das einzige, was ich dazu auf IPSC.de oder IPSC.org nachlesen konnte, war daß eine Regeländerung bzgl. des SA-Mindestwiderstands in der Planung ist. Wenn ein Abzugstuning nur ein Polieren der Schloßteile ist, also quasi das Schießen mit der Waffe mit dem dabei erfolgenden Einschleifen der Teile aufeinander, vorwegnimmt, so gibt es dagegen keine Handhabe. Wie gesagt, wenn die Regeln einen Mindestwiderstand von 2,5 lbs (1134 g) für den SA-Abzug vorsehen (der ja für eine Dienstwaffe schon sehr niedrig ist), schiebt dieses extremem Schloßtuning einen Riegel vor. Gruß mit DVC Jake C.
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@PJS: bisher haben alle hier gesagt, daß Du als Besitzer einer Alt-gelben WBK mit einem Einzellader in .375 H&H oder .458 Win Mag wohl keine Probleme haben wirst. Garantien kann Dir hier aber natürlich niemand geben. Mit .50 BMG habe ich keine Erfahrung (weder bzgl. des Erwerbs noch des Gebrauchs...), theoretisch sollte ein EL auf Alt-gelb möglich sein, du solltest aber schon einen dafür zugelassenen Stand in Reichweite haben. .50 BMG spielt IMHO schon in einer anderen Liga als .375 H&H oder .458 Win Mag. Mit Schützengruß Jake C.
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Bei einer Patrone ohne "Magnum" im Namen fängt BDS-"Hochleistungsgewehr" (4105) bei 68 mm Hülsenlänge (ohne Mindestgeschoßdurchmesser), bzw. ab Geschoßdurchmesser .354 bei 62 mm Hüsenlänge an. 9,3x62 mm ist also vom Handbuch her kein Problem. Es wird allerdings auf 300 m liegend mit Optik geschossen, da ist die Verwendung von Großwildkalibern mglw. gesundheitsgefährdend für den Schützen. IMHO ist ein Snipergewehr in .300 Win Mag. oder etwas Leistungsähnliches dafür die optimale Wettkampfwaffe. 7,62 mm Geschoßdurchmesser ist auch bei "Magnum"-Patronen, deren Hülsen kürzer als 68 mm sind, das Minimum. Safe Shooting wünscht Jake C., der sich letztes Jahr eine 98er Mauser in .375 H&H auf Neu-Gelb gekauft hat, ohne daß ihm lästige Fragen über die Disziplin vom SB gestellt wurden. Unser Stand (Wannsee) geht auch bis 7000 J. Ich werde sie aber wohl nicht bei einer LM schießen...
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@Wolli: es heißt "C'est la vie" Gruß von Jake C., mit ein paar Jahren Französischunterricht in der Mittelstufe Aber die Behörden arbeiten fleißig daran, daß es in Zukunft nicht noch mehr werden. Und das wird ja wohl niemanden ernsthaft verwundern. Eine Gesetzeslücke wird per Verwaltungsvorschrift geschlossen... Safe Shooting! Jake C.
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Einem Schützenkameraden ist es mit seinem XR 15 auf dem DEVA-Stand in Berlin Wannsee so ergangen, daß er von LKA-Beamten (Berliner Waffenbehörde), die wohl zufällig dort waren, beim nachmittäglichen Übungsschießen kontrolliert wurde. Sie wollten die WBK sehen und maßen auch noch die Lauflänge nach (M5 mit 425 mm Lauf). Sie vermuteten wohl, eine illegale M4 in Vollauto durch das Türfenster gesehen zu haben. Sie waren recht überrascht, als sie in der WBK den Stempel ihrer eigenen Behörde fanden ("Was, das haben WIR genehmigt ???"). Der Kamerad war aber kooperativ und hat alles sofort vorgezeigt, bzw. geschehen lassen, er hatte ja auch nichts zu verbergen. Ob das Vorgehen der Behördenvertreter tatsächlich rechtmäßig war, darauf bin ich auch neugierig, nicht zuletzt weil ich jetzt das besagte Gewehr besitze... Grüße aus Preussen von Jake C.
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@Peter Pan: PM ist raus !
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Off Topic: es sind auf jeden Fall alles schöne Beispiele dafür, daß sich trotz eines Regierungswechsels in NRW nüscht jeändert hat und die Direktiven von SPD-Steegmann fröhlich weiter gelten... Grüße vom recht fassungslosen Jake C., der froh ist, in Berlin zu leben
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Interessant ist auch, das bei sämtlichen Auktionen dieses Anbieters der gleiche Bieter (henri666, mit 0 Bewertungen) derzeit das Höchstgebot hält. Entweder braucht da einer SEEEEHR dringend 9 Para Hülsen, oder es ist ein SEEEEHR plumper Versuch den Preis zu treiben... Grüße aus Berlin von Jake C.
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Es ging mir primär darum, ob es erlaubt ist oder nicht. Viele (s.o.) meinen ja, sie müßten erst ihre Magazine laden, da sie selbige nicht geladen transportieren dürfen. Und dem wollte ich eben mit meiner Frage abhelfen. Gruß aus Berlin Jake C.
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@Jennerwein: Danke für Deine Antwort @Alle: Dann ist es also OK, so wie ich es oben beschrieben habe, oder gibts noch Gegenstimmen? Gruß Jake C.
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Zusatzfrage: hier wird bei den Sportschützen immer angeführt, daß sie im V-Fall immer erst das Magazin laden müßten. Ist es nicht erlaubt, ein geladenes Magazin oder Speedloader bzw. ein paar Patronen lose in der Tasche (für Revolver), bei sich zu haben? M. W. unterliegt das Führen von Munition keinen Vorschriften. Wenn die Waffe im abgeschlossenen Koffer verpackt ist, ist sie doch sicher von der Munition, die ich im Magazin in der Gürteltasche habe, getrennt. Und mehr wird doch nicht verlangt, oder? Grüße Jake C.
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Jeder kann nur seine eigene Verwarnungsstufe sehen.
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@Norbert S: oder hast Du etwa etwas aus Oberndorfer Plastik, womöglich in GRAU, nach Berlin importiert ??? Ungläubig staunende Grüße aus der Nachbarschaft, von Jake C.
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Bzgl. Steuerfeder: es wird empfohlen, nicht die 2 Kg Steuerfeder (markiert mit "-") zu nehmen, sondern die unmarkierte 2,5 Kg Steuerfeder, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Gruß mit DVC Jake C.
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Als es bei uns noch gefragt war, reichte es, "siehe Aktenlage" zu schreiben. Jake C.
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Zumindest in den Antragsformularen der Berliner Waffenbehörde (LKA 573), steht diese Frage, wie auch die detaillierte Frage nach den vorhandenen Waffen, gar nicht mehr drin... Grüße aus der Hauptstadt Jake C.
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@Jennerwein: Danke für die Klarstellung, als Nicht-Weidmann habe ich nur in WBK-Kategorien gedacht. Und dabei hatte SW500 es doch von Anfang an geschrieben... Gruß mit WeiHei! Jake C.
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@SW500: notfalls reicht ja ein neues "Upper", also ein Wechselsystem mit sportlich zugelassenem 420 mm Lauf. Einer der Vorteile des AR 15 Systems ist ja die leichte Ausbaumöglichkeit, z.B. für weitere Disziplinen. Zum Erwerb brauchst Du nur eine eingetragene Grundwaffe im gleichen oder größeren Kaliber und nach dem neuen Waffengesetz brauchst Du das Wechselsystem dann gar nicht mehr eintragen zu lassen. Just my two cents Jake C.
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@Hunnnter: ich zumindest wüßte nicht, wieso Dich irgendwer in die Pfanne hauen sollte. Es wäre aber schon interessant zu erfahren, welches LKR Dich betreut. Ansonsten sollen sich die Exekutivbeamten und -angestellten um die Ausführung der geltenden Gesetze und Vorschriften kümmern und nicht eigene nach ihren Gusto fabrizieren. Der Sportschütze, der mit korrekt ausgefüllten und abgestempelten Papieren zum Amt kommt, ist kein Bittsteller, sondern nimmt sein Recht wahr! Alles andere steht weiter oben und ich wiederhole mich nur ungern. Grüße von Jake C., der mit den Berliner SBinnen bisher gut klar kam.
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Wenn ein Schütze mit seiner vorhandenen Ausrüstung KEINE Chance auf einen guten Platz hat und bei 8 vs. 25+ Magazinkapazität in einer Wettkampfart, wo man die Magazine volladen kann, muß DAS wohl bejaht werden, dann ist IMHO damit schon ein Bedürfnis explizit begründet, ohne daß sich alles lachend auf dem Boden wälzt. Aber wie CM schon ganz richtig dargelegt hat, entscheidet die Behörde (und damit auch der Sachbearbeiter, egal wo) sowieso nicht mehr, ob ein Bedürfnis besteht oder nicht. Grüße von Jake C.
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@ballerkalle: ...also an die üblichen Verdächtigen... Ärger Dich nicht über den letzten Platz! Umso deutlicher wird die Notwendigkeit für die Anschaffung einer eigenen Racegun. Keiner wird Dir absprechen können, daß Du nur damit eine Leistungssteigerung in IPSC Open Division erreichen können wirst. Und Dein sachunkundiger SB muß irgendwann begreifen, daß er nur Müll verzapft! Meint jedenfalls Jake C.
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@ballerkalle: ich kann Dir in keinem Punkt widersprechen! Mit einer einreihigen .45er hast du natürlich KEINE Chance auf einen Platz oberhalb des Bodensatzes, schon gar nicht in der Open Class, wo die anderen mit 25 Schuß Pistolen mit Optik + Comp antreten. Wie oben angeführt, wäre der Equipmentunterschied bei Revolver Standard Class nicht so dramatisch, aber diese Klasse ist eben eher was für Individualisten... Ich drücke dir die Daumen, daß die Gerechtigkeit schließlich noch siegt und Du den Eintrag für Deine gewünschte Racegun doch noch bekommst. Solch ein spezialisiertes Sportgerät gefährdet die Sicherheit der Öffentlichkeit schließlich in keinster Weise! Meint jedenfalls Jake C.
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@Ballerkalle: FYI: im BDS gibt es jede Menge Disziplinen, in denen Du Deine jetzt schon vorhandenen Sportwaffen bestens einsetzen kannst, z.B. 25-m-Schießen, Mehrdistanzschießen, 25-m-Speed, Stahlplatte. Lediglich IPSC als dynamische Spezialdisziplinen, bei denen die Magazinkapazität nicht begrenzt ist, kannst Du mit Deinen Pistolen nicht erfolgreich schießen, mit dem S&W 686 in IPSC Standard Revolver aber z.B. schon (mit Holster und 6-9 Speedloadern). Ich will Dir mit diesen Aussagen ja weißgott nicht die IPSC Open Class absprechen (wenn Dein LV Dir eine .38 SA Pistole für die Offene Klasse befürwortet hat, hast Du sicherlich den SuRT schon absolviert und vielleicht auch schon mal mit einer Leihwaffe ein IPSC-Match mitgemacht?) oder gar Deinem Sachbearbeiter das Wort reden. Zu diesem Punkt hat Manuel "CM" Cué schon alles kompetent dargelegt. Nur die Aussage, daß mit DSB-optimierten Waffen nicht im BDS geschossen werden kann, kann nicht so stehen bleiben! Meint jedenfalls Jake C.
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Antwort auf: Das mag sein aber im Gegensatz zu Pfefferspray o.ä. kann man es eher auch aus der Distanz einsetzen. Ähnliche Geschosse wie von dem Händler aus Offenburg, die für Revolver und Pistolen gedacht sind, vermute ich mal sind wirksamer als die Sprays und Schocker. @Michel.45: Ja, da widerspreche ich Dir doch garnicht. Ich könnte mir auch vorstellen, wie oben angeführt, als ersten und evtl. zweiten Schuß weniger tödliche Munition, z.B. Gummikugel in der Repetierflinte oder Rauchalles' .38 Schrotkissen (gab es schon in den 70ern in USA als "Short Stop", vgl. Stammel "Mit gebremster Gewalt") im Revolver zu laden. Nur ausschließlich darauf verlassen, möchte ich mich auch nicht... Gruß aus Berlin Jake C.