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Speedshooter

WO Silber
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  1. Habe ich auch so verstanden. Solange es nur eine Empfehlung mit dem Zeigefinger ist, können die Zeigefingerheber sich denselben dahin schieben wo die Sonne nicht hinkommt. Wenn es um meine körperliche Unversehrtheit geht zählen für mich allerdings die Sachargumente, das bedeutet also auch eine Verankerung als Kippschutz wenn nötig. Macht man bei normalen Schränken ja auch, wenn nötig.
  2. So habe ich das mit den Langwaffen gemacht, einfach einen 2ten A-Schrank gekauft. Habe nie gedacht, dass ich über 5 rauskommen, aber...
  3. Stimmt leider. Bei derartigen Materialprüfungen werden die Verankerungen mit speziellen Geräten aus der Wand gezogen. Danach ist irgendwas kaputt wie z.B. Schraube abgerissen oder umgebendes Material ausgebrochen. Fraglich ist z.B. auch ob die 200 kg für Ausziehen oder Abscheren gelten, denn Abriss finde ich da ein wenig wischiwaschi. Wenn der Tresor wirklich dicht an der Wand steht, hat man schon mal Schwierigkeiten den irgendwie zu fassen zu bekommen um den "abzureißen". Wenn er hingegen in der Nähe einer seitlichen Wand steht, kann man hingegen schon mal mit einem hydraulischen Wagenheber wirken...
  4. Ist mitunter wirklich empfehlenswert. Ich habe im Baumarkt mal mitbekommen wie jemand einen schmalen leichten A-Schrank geöffnet hat und der ihm dann entgegengekommen ist... Okay, der war leer...
  5. Es gibt ihn eben doch noch, den Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, der sich als Dienstleister für den Bürger betrachtet. Es handelt sich dabei um Vertreter einer seltenen Gattung, die nur sehr selten in freier Wildbahn gesichtet wird und vom Aussterben bedroht ist. Manche Vertreter dieser Gattung mutieren durch den Umgang mit hohen Tieren, renitenten Bürgern oder anderen Einflussfaktoren zur Spezies des Korinthenkackers, dessen Auftreten häufig gemeldet wird... Man könnte den Eindruck gewinnen dessen Population wäre stärker, was wohl mitunter auch daran liegt, dass Begegnungen mit dieser Gattung sehr prägnant sind und deshalb auch meistens darüber berichtet wird. Wohingegen der eher unauffällige Dienstleister viel weniger der Inhalt von Berichten ist... Prinzipiell sehe ich es so: Wie es in den Wald reinschallt, so schallt es auch wieder raus. Man kann mit fast jedem reden. Und im Zweifelsfall gibt es - ist zwar unerquicklich aber möglich - Vorschriften und/oder einen Vorgesetzten. Übrigens ich meine mich zu erinnern, als ich die Benachrichtigung zur Abholung meiner letzten WBK bekam (ist schon ein paar Jahre her), war in dem Schreiben der Hinweis enthalten, dass sie auch jemand mit einer Vollmacht abholen könnte. Aber ein Anruf bei dem SB bringt da bestimmt eine Klärung.
  6. Sollte normalerweise kein Problem sein, vorsorglich eine Vollmacht mitzugeben ist allerdings auch keine schlechte Idee.
  7. Also ich habe festgestellt, dass es im unserem LV Leute gibt mit denen man sehr gut reden kann. Da kann man vorher mal anrufen und durchgehen, ob es erfolgversprechend ist, den Antrag, den man ausgefüllt hat, abzugeben. Man erhält zwar keine rechtsverbindliche Auskunft, aber durchaus brauchbare Hinweise und spart u.U. Geld für einen abgelehnten Antrag. Die sind auch bestimmt keine Verbotsfanatiker, aber auch an die diversen Vorschriften, Gesetze und dergleichen gebunden. Mein Tipp: Direkt mit den Verantwortlichen reden.
  8. Wenn der TE begründen kann, dass er eine bestimmte Disziplin mit den vorhandenen Waffen nicht schießen kann, könnte er eine Befürwortung bekommen. Da muss er eben mal ins SHB schauen... Ob dann die mögliche "Wunschwaffe", die er vielleicht ins Auge gefasst hat, da passt, muss er selbst sehen...
  9. Okay, schade, dann hilft es wohl nicht weiter. Wäre ja auch zu schön gewesen.
  10. Das ist doch nichts Neues. Das passiert doch mit fast Allem bei dem es konträre Ansichten, eine Untersuchung und einen Bericht gibt. Selbst schon oft genug erlebt. Schlimm wird es nur wenn die Politik ein bestimmtes Ergebnis "anstrebt" und man dies dann fachlich untermauern soll... Das kann dann so weit gehen, dass die überarbeitet Endfassung des Berichts den eigenen Namen als Verfasser trägt und Dinge enthält, die man nicht autorisiert hat.
  11. Den zweiten Link von Computerfritze finde ich besonders interessant und nützlich.
  12. Wie ich vorangestellt habe, bin ich nicht vom Fach, also kein Wiederlader. Also bitte ich mein Unwissen, was ich ja selbst vorab angegeben habe, zu entschuldigen. Das kann mich aber nicht davon abhalten etwas dazulernen zu wollen, oder? Vielleicht will ich ja irgendwann auch mal Wiederlader werden... Da ist es ja nicht verkehrt sich vorab zu informieren, was man alles bedenken sollte. Ich gelobe Besserung und werde mich bemühen keine Fragen mehr zu stellen, um meinen Horizont zu erweitern, da ja sonst eventuell die Gefahr besteht jemanden unbeabsichtigt zu provozieren.
  13. Und natürlich kann man mit allen Waffen schießen, die man in der WBK eingetragen hat und dafür nicht unbedingt einen Munerwerb für diese bestimmte Waffe hat. Solange man einen Munerwerb für das Kaliber hat ist alles okay, egal ob man eine oder zehn Waffen in diesem Kaliber hat. Blöd wird es nur wenn man die einzige Waffe verkauft bei der der Munerwerb dahinter eingetragen ist. Ein Schützenkollege hat das durch, war ätzend. Grundsätzlich geht es doch um die Frage: Darf jemand Munition herstellen, für die er keine Munitionserwerbsberechtigung hat? Oder? Vor dem Krawallern wäre es gut erst einmal zu lesen und zu reflektieren. In Zweifelsfall kann man noch, sollte ich unverständlich oder missverständlich ausgedrückt haben, nachfragen, stell Dir vor.
  14. Ich bin ja nicht vom Fach, aber bedeutet das nicht nur, dass er nur Munition laden darf, zu denen er auch die passenden Waffen auf der WBK hat? Ich kann da jetzt nicht herauslesen, dass er die wiedergeladene Munition, für die er auch eingetragene Waffen besitzt, nicht weitergeben darf. Wenn er selbst keine .45 ACP hat, darf er eben keine für einen Kumpel laden. Sportschützen dürfen (soweit ich mich erinnere, kann mich natürlich auch täuschen) ja auch nur Munition für ihre in die WBK eingetragenen Waffen haben, Munitionserwerbsberechtigung natürlich vorausgesetzt. Im Falle einer Erbwaffe könnte es ja auch so sein, dass die auf einer "Erben-WBK" ohne Mun-Erwerb steht. So etwas hat ein Kollege, der von seinem Vater einen UHR vererbt bekam. Wenn der jetzt eine andere WBK hätte und Wiederlader wäre dürfte er auch keine Patronen für das Teil auf der "Erben-WBK" ohne Mun-Erwerb laden. Oder sehe ich das jetzt falsch?
  15. Es gibt schon Kampfroboter... http://www.tu-darmstadt.de/universitaet/selbstverstaendnis/profil_geschichte/technik/thema_technik_k02.de.jsp allerdings kämpfen die nur um den Sieg im Roboter-Fußball... wer weiß was sich daraus entwickeln wird...wenn ich mir allein Star Trek anschaue und was davon mittlerweile alles realisiert wurde...
  16. Stimmt, so habe ich das noch gar nicht gesehen. Für den Leistungserbringer lohnt es sich wohl nicht, für die andere Seite schon eher... Es braucht jetzt keiner kommen mit "Jeder ist seines Glückes Schmied!" "Jeder kann sich selbstständig machen..." oder dergleichen.
  17. Leistung muss sich lohnen / lohnt sich ...darüber kann ich nur noch traurig lächeln...
  18. Ich würde mal vermuten, dass die meisten Fachleute, die an der Beschaffung beteiligt sind selten bis nie die Sachen benutzen müssen, die sie beschaffen... Ich stelle mir nur mal so vor, dass ein Waffenhersteller eine Sportwaffe auf den Markt bringt, die signifikante Mängel aufweist...die würde relativ schnell vom Markt verschwinden, denn Sportschützen machen ja aus ihren Erfahrungen, sowohl positiv als auch negativ, kein Geheimnis. Aber Sportschützen haben ja eine Wahl, ein Soldat leider nicht...
  19. Man muss sich eben an die veränderten Bedingungen anpassen. Das geht leider bei einer staatlichen Organisation etwas laaaaaaaaaaaaaaaaaangsamer... Wir sind auch mit der Fortschreibung bestimmter Projekte betraut und da bekommt man immer zu hören "Damals war die Randbedingungen aber so und so...". Klar, damals, da hat das möglicherweise gepasst. Heute sind sie aber anders und die geänderten Randbedingungen muss man eben berücksichtigen!
  20. Gab es da nicht mal was mit den Exportversionen diverser Flugzeuge aus USA an den Iran, schon "etwas länger" her?
  21. Außerdem hat der Polizist ja schon einen Ausweg für den Denunzianten bereit, in der Art: ...unbrauchbar gemachte Waffe, für den Laien nicht zu erkennen... Tja, die Senioren, die Lieblingsopfer der Nepper. Schlepper, Bauernfänger...Ämter... Ich hatte einen Bekannten, der in einem Amtsgebäude gearbeitet hat, wo auch die Waffenbehörde untergebracht war. Dort hatten sie in der Waffenbehörde "so einen jesuslatschentragenden Müslitaliban" der bevorzugt Senioren angeschrieben und aufgefordert hat ihre legal besessenen Waffen umgehend abzugeben, mit Fristsetzung. Viele ältere Leute fangen schon an zu hyperventilieren wenn sie ein Schreiben vom "Amt" bekommen und befolgen sofort gehorsam jede Aufforderung/Befehl, da sie keine Probleme mit dem "Amt" bekommen wollen... Ich habe den Kollegen leider, krankheitsbedingt, aus den Augen verloren und weiß deshalb nicht ob das noch immer so gehandhabt wird... In diesem Land, in dieser Stadt durchaus denkbar...leider...
  22. Wenn der Typ das ernst meint nach dem Motto der Gebrauchtwagenverkäufer "Jeden Tag steht ein Dummer auf!" ist er ziemlich hartnäckig. Wenn er das als Scherz meint, kann man nur sagen "Stete Wiederholung tötet jeden Gag!"
  23. Wieso muss ich da an diesen Witz denken: Oberamtsrat Schmidt (mit dt bitte): "Fräulein Müller, vernichten sie bitte diese Akte. Machen Sie aber bitte vorher zwei Kopien für die Ablage und die Handakte!"
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