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Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Die gefährlichsten Produkte der Stiftung sind Gesetze (vgl. Hartz 4 und die sozialen Verwerfungen, aber auch das Waffen(un)recht) zum einseitigen Vorteil weniger Profiteure. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Natürlich nicht Steuern, die sind ein ganz anderes Thema. Manchmal sieht mancher wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und die Leute hier sind bereits Betriebsblind. Das beste Beispiel müssten die meisten doch kennen: Normale Magazine, also ein haufen Plastik und Blech, mit denen man - selbst wenn man das wollte - sich schon sehr anstrengen muss, seine Mitmenschen zu schädigen. Daneben ist die Gefährlichkeit von Gegenständen ja üblicherweise keine Grund für gewaltsame Massnahmen, ansonsten könnte z.B. Bertelsmann nämlich den Laden gleich dicht machen, da die "Produkte" verherenden Folgen für ihre Mitmenschen haben. Daneben setzen diese Gauner ihre Produkte auch bewusst und vorsätzlich zur Schädigung ihrer Mitmenschen ein. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Verträge finden auf Augenhöhe statt. Das ist kein Herrscher/Bittsteller Verhältnis! Die stetigen Verschärfungen bei Waffen/Chemikalien/Werkezeugen/Geld/... für die Untertanen findet dagegen genau deshalb statt, weil sich ausreichend viele Menschen als unmündige Kinder behandeln lassen und sogar noch um kräftigere Schläge betteln. Inzwischen ist dadurch nicht mal mehr das Grundgesetz ein Hinderungsgrund, die Menschen weiter zu entmündigen. In einer freien Welt muss ich selbstverständlich in gegenseitigem Einvernehmen handeln, d.h. Verträge auf Augenhöhe schliessen. Unterwürfig ist, wer sich wie ein umündiges Kind (= Konsument) behandeln lässt und darum betteln muss, mit den milden Gaben des Konsumentenschutz vor den unbillen des Lebens geschützt zu werden. Dafür darf er in der Folge vor dem Vertreter seines Meister - typischerweise ein Politiker - im Staub kriechen, ihm den Staub von den Schuhen lecken und um 30,- EUR Gebühr für die Aufbewahrungskontrollen betteln. Meine persönliche "Unterwürfigkeit" beschränkt sich darauf, das Recht des Stärkeren anzuerkennen. Ich bin also nicht so blöd, mich offen gegen Gesetze zu stellen und mich dafür umbringen zu lassen. Falls Du meinst das ist übertrieben, dann überlege mal sehr sehr gut was passiert, wenn Du ein blödes Gesetz bei dem kein anderer Mensch geschädigt wird nicht beachtest, nichts bezahlst und Dich auch weigerst Dich für diese Missachtung wegsperren zu lassen. Ich kann es Dir sagen: Du wirst von hirnlosen Zombies, also den willenlosen Mitläufern der Herrscher, umgelegt. -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
drummer antwortete auf Thema in Waffenrecht
Solange es nur um Meinungen geht, habe ich damit kein Problem. Problematisch wird es, wenn aus Meinungen Taten folgen. Die Täter sind das Problem! -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
drummer antwortete auf Thema in Waffenrecht
Der Kategorischer Imperativ ist die einzige universelle Basis! D.h. man darf die Freiheit nur so lange geniesen, bis man andere in ihrer Freiheit einschränkt. Sobald man das machst, hat man seine Freiheit aus meiner Sicht verwirkt. Damit ist joker_ch absolut gesehen im Recht, und jeder der sich dagegen ausspricht im Unrecht. Das ist die einzige logisch argumentierbare Position! Wer es anders sieht, müsste ein Naturrecht vorweisen können, welches einzelne Menschen über andere stellt und somit einem Herr Herrscher die Herrschaft über Untertanen zugesteht, ohne daß diese dabei mitzureden haben. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Keine Ahnung warum das so schwer zu verstehen ist, aber so ist das. Es widerspricht meiner eigenen Norm, anderen Menschen zu meinem Vorteil einen Schaden zuzufügen. Daher habe ich letztes Jahr bei den Wanderstiefeln explizit vorher beim Versender angefragt, ob eine Bestellung zur Ansicht für ihn in Ordnung wäre (Individualvertrag). Nachdem er zugestimmt hat, habe ich 3 Paar in unterschiedlichen Grössen bestellt und dann das passende Paar behalten. Wäre das nicht erwünscht geween, hätte ich mich daran gehalten. Wenn ich zwischen den Zeilen lese, kann ich aber erahnen, wie meine Mitmenschen so ticken. Obwohl ich die Befriedigung darüber, anderen den maximalen Schaden zuzufügen - manchmal sogar ohne einen eigenen Vorteil zu erlangen - ehrlich gesagt nicht nachvollziehen kann. Das widespricht meinem Selbstverständnis komplett. Allerdings hast Du mir einen Fingerzeig gegeben, warum demnächst wieder die Verbotsfanatiker die meisten Stimmen bekommen werden. Ich halte das für krank. Passt aber genau in das Bild der Menschen, die mir vorwerfen Tiere zu töten, wo ich doch mein Fleisch auch einfach im Supermarkt kaufen könne. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ich bin mir bewusst, dass ich bei Auslandsbestellungen praktisch nichts zurückschicken kann. Ich lebe einfach mit der Tatsache, dass ich hier selbst, die Verantwortung trage, wenn der Gegenstand nicht meinen Erwartungen entspricht. Genauso halte ich das übrigens auch im Inland. Allerdings bieten manche Händler explizit z.B. bei Kleidern oder Schuhen den Versand zur Ansicht. Da sind wir dann aber bei einem reinen Vertrag, der selbstvertsändlich von allen Seiten einzuhalten ist (pacta sunt servanda). D.h. das hat nichts mit irgendeinem besonderen Konsumentenschutz zu tun. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ja, überall auf der Welt. Und ich würde den fragwürdigen Psuedo-Schutz den ich gerade beim Importen "geniese" liebend gerne gegen mehr Freiheit eintauschen. Oder bist Du der Meinung, ich müsse mit aller (Staats)Gewalt z.B. vor einer nicht deutschssprachigen Anleitung geschütz werden?! -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ein Beispiel, welches hier On-Topic ist: Ein "normaler" Bürger hat nicht die Freiheit, sich effektivere Waffen als ein Küchenmesser zu kaufen. Dafür bekommt er das Versprechen, dass er vor Waffengewalt sicher ist. Das Problem dabei ist die Realität. Wird die Zusicherung nicht eingehalten, dann bekommt er eben nicht seine Freiheit zurück sondern hat schlicht und einfach "Pech gehabt". Also eine Zahlung ohne Gegenleistung - sowas nennt man üblicherweise Sittenwidrig bzw. Betrug. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
drummer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Schützen != Bevormunden/Schikanieren. Daneben wäre die Interessante Frage, ob "der Verbraucher" überhaupt auf Schritt und Tritt "beschützt" werden möchte und wer tatsächlich die Konsequenzen trägt, wenn der totale Schutz mal wieder nicht funcktioniert hat. Mir wäre es ehrlich gesagt lieber, man würde den Menschen, die keinerlei Eigenverantwortung tragen möchten und ihre Freiheit gegen Sicherheit eintauschen wollen, ein Reservat zur Vefügung stellen, wo sie dann von ihrer Regierung rund um die Uhr "beschützt" werden. Alle anderen könnten dann endlich wieder eigenverantwortlich Leben - mit allen Konsequenzen. -
Lower eingetragen in Grüner WBK wird mit Wechselsystem behandelt wie eine Komplettwaffe
drummer antwortete auf BergKrähe's Thema in Waffenrecht
Wobei "Besitz beantragen" != "Bedürfnis nachweisen" ist. -
Warum sollte ich irgend etwas, was ein anderer braucht mitfinanzieren?! Und hier braucht der Waffenbesitzer die Kontrolle noch nicht einmal. Nebenbei wird kein Mindestintervall gefordert. Damit könnte Dich die Behörde schikanieren, indem sie jeden Tag zur Kontrolle vorbeikommt. Ausserdem ist vermutlich jedem klar, die 30,- EUR sind nur der Anfang (vom Ende). Ich sehe diesen Teil so, dass der Verband mit dieser Forderung seinen eigenen Mitgliedern in den Rücken fällt, die bisher - wie vorgesehen - keine Kosten für die Kontrollen hatten.
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Lower eingetragen in Grüner WBK wird mit Wechselsystem behandelt wie eine Komplettwaffe
drummer antwortete auf BergKrähe's Thema in Waffenrecht
Ein Verband dürfte eigentlich keine Teile bestätigen, denn für Waffenteile gibt es keine Disziplin! Wenn also Altbesitz nicht zählt und das Teil nicht genutzt werden darf, gibt es keinen Grund mehr, z.B. einen Lower anzumelden. Ausser natürloch für die Klage gegen die faktische Enteignung. -
Einfach Waffen und Munition vom Ursprungsland in ein anderes Land mitzunehmen ist glaube ich nirgendwo eine gute Idee. Mit dem EU FWP (Dort ausgestellt, wo die Waffen registriert sind) hat man als Sportschütze/Jäger zumindest einen groben Rahmen. Wobei es dann immer noch genug Fallstricke gibt, wenn die temporär mitgenommen Waffen/Munition im Transit- oder Zielland als Krieswaffen(teile) betrachtet werden. D.h. man muss immer perfekt informiert sein, sonst sind evtl. ganz schnell alle Erlaubnisse in allen Ländern weg und man hat auch noch ein Waffenverbot am Hals.
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Ah verstehe. Das geht sinngemäss aus §20 (3) hervor: D.h. wenn der Lebensmittelpunkt nicht in AT ist (umgangssprachlich wäre das ein Nebenwohnsitz in AT), dann müssen die Waffen in AT bleiben. Ausnahme ist eben die genannte Einwilligung des Wohnsitzstaates (was letztendlich der Waffenbehörde am Hauptwohnsitz entspricht). Die AT Waffenbehörde wollte diese Einwilligung für den EU FWP auch für Kat C, obwohl es aus meiner Sicht dort nicht gefordert wird. Da ich diese Einwilligung sowieso für meine Kat B Waffen benötigt habe, habe ich das auch nicht mehr beanstandet/hinterfragt. Es könnte durchaus sein, dass man einen EU FWP für Kat C auch ohne die Einwilligung der Hauptwohnsitzbehörde durchsetzen kann.
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Den "Nebenwohnsitz" als Begriff gibt es im AT Waffegesetz nicht wörtlich. Ich habe ihn benutzt um alles was dort nicht Hauptwohnsitz ist zu bezeichnen. Es gibt im Waffengesetz in AT wörtlich nur den Hauptwohnsitz, den Wohnsitz und im Sinnzusammenhang den "nicht Hauptwohnsitz" (z.B. §20 Abs 4).
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Glücklicherweise enden die meisten davon an der Grenze. So durften meine Kinder im Aulsand bereits meine GK Waffen schiessen, seit sie in der Lage sind, diese sicher zu beherrschen. Sie konnten die Waffen schon in einem Alter sicher und verantwortungsvoll handhaben, als man ihnen in DE noch nicht mal eine KK Waffe zugestanden hat. Dementsprechend waren dann auch die Teile Waffenhandhabung, Schiessprüfung und Waffenrecht zum Jagdschein ein Selbstläufer für sie.
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Exakt. Der Hauptwohnsitz ist dort, wo man den Lebensmittelpunkt hat und beispielsweise Einkommensteuer bezahlt. Alles andere ist dann Nebenwohnsitz. Waffenrechtlich unterscheidet sich der Nebenwohnsitz in AT vom Hauptwohnsitz hauptsächlich darin, dass bei der Mitnahme der österreichischen Waffen ibns Ausland die Hauptwohnsitzbehörde auch noch ihr OK geben muss. Ansonsten kann ich in AT mit dem Nebenwohnsitz genaus so agieren - also Erwerb Kat C ab 18 und Kat B mit WBK - wie mit einem Hauptwohnsitz. Spielt die Hauptwohnsitzbehörde mit, dann bekommt man auch in AT einen EU Feuerwaffenpass bzw. die Erlaubnis zur Mitnahme der AT Waffen / Munition in Nicht-EU Staaten. Die Waffen sind übrigens in AT nicht in der WBK eingetragen, sondern nur im dortigen NWR. Die WBK ist nur eine scheckkartengrosse Plastikkarte. Waffen werden vom Händler direkt im NWR eingetragen. Beim Kauf/Verkauf zwischen Privat macht das der Händler für einen vergleichsweise kleinen Obulus. Mit der WBK kann man dann jegliche Munition und auch Treibladungspulver kaufen. Ohne WBK gibt es nur die Munition für die im NWR eingetragene Kat C Waffe. Dafür ist das Grundkontingent auf WBK dort nur 2 Kat B Waffen. Kat C, da frei ab 18, unbegrenzt. Daneben gibt es in AT mit der IWÖ eine echte Interessensvertretung aller Waffenbesitzer. Im Vergelich zu DE macht die IWÖ gegen das DE Hickhack (Jäger gegen Sportler, KK gegen GK, Sammler gegen den Rest, DSB gegen BDS gegen BDU gegen ...) in meinen Augen einen hervorragenden Job. Trotzdem hängt AT natürlich auch an der EU und hat ebenfalls eine ausreichende Zahl grüner Verbotsfanatiker aller Couleur, die ihren Mitmenschen die Butter auf dem Brot neiden.
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Ich kann etwas zum Fall Hauptwohnsitz DE und Nebenwohnsitz AT beitragen: In diesem Fall kann man ab einem Alter von 18 Jahren und sofern in AT kein Waffenverbot besteht in AT Waffen der dortigen Kat C kaufen. Diese Waffen kann/darf man allerdings ohne Genehmigung der Hauptwohnsitzbehörde nicht aus Österreich in ein anderes Land mitnehmen. Man kann in dieser Konstellation auch in AT eine WBK zu den dortigen Regeln beantragen. Die Bezirkshauptmannschaft AT hat bei mir die Erfahrung als Sportschütze in DE annerkannt, sodass ich dort keinen Waffenführerschein machen musste. Die MPU war allerdings trotzdem notwendig. Auch mit der WBK kann man die AT Waffen nicht ins Ausland mitnehmen. Man kann dann jedoch - mit Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde - einen EU FWP für diese Waffen bekommen, mit dem man die Waffen unter Beachtung der jeweiligen Regeln ins Aulsand mitnehmen kann. Letztendlich muss man immer die kompletten Regeln im Ausgangsland, in allen Transitländern und im Zielland beachten. Ich denke jeder hier weiss, dass die Marktharmonisierung der EU nur ein Feigenblatt / eine Lüge war, um entsprechende Einschränkungen durchzudrücken. Tatsächlich sind Reisen mit Waffen in der EU seit 2019/2020 nochmal komplizierter geworden.