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lrn

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Beiträge von lrn

  1. Weiß ich, @Fussel_Dussel, aus langen Jahren ehrenamtlichem Rettungsdienst, oft zu solchen Gelegenheiten. Gemeinsames Merkmal fast aller Patienten in den Notaufnahmen zu Silvester: besoffen. Die einzige Verbrennung in nüchternem Zustand, an den ich mich aus meiner "Karriere" erinnern kann, war eine Verbrühung einer Frau durch einen umgekippten Fonduekessel, den der (besoffene) mann umgestoßen hatte.

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  2. Ich selber bin seit Jahren nicht mehr beim ballern dabei, aber hier haben es die Leute auch ganz schön rumpeln lassen, hätte ich nicht gedacht. Recht so.

     

    Um die gelackmeierten Händler und Hersteller tut es mir leid. Und um den Rechtsstaat. Dieses Verbot mag wie eine Nebenerscheinung wirken, gehört in meinen Augen aber zu den ganz großen Schnitzern, die sich die Politik in letzter Zeit geleistet hat. Mit der Begründung der Seuchenbekämpfung den Verkauf (nicht die Nutzung) eines damit nicht einmal ansatzweise zusammenhängenden Produktes zu verbieten, das hat einen so hohen Grad der Absurdität erreicht, den ich bis vor nicht allzu langer Zeit insbesondere einem der führenden Industriestaaten und einer der hochentwickeltsten Gesellschaften der Welt absolut nicht zugetraut hätte.

     

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  3. Zum Thema Polymer:

     

    Daß eine Latte o.ä. hinter den Platten ein Standard für Seilzüge ist, ist mir schon klar. Wie will man auch sonst mit einem Hebel auf die Platten einwirken - allzu viele verschiedene sinnvolle Möglichkeiten gibt es nicht.

     

    Problem ist konkret eher die Unterscheidung zwischen durchdringbaren und nicht durchdringbaren Zielen in deutschen Schießstandrichtlinien. Der Vorteil bei der im Video gezeigten Lösung wäre halt, daß auch die Hebelmechanik hinter den Platten aus durchdringbarem Material und nicht aus Stahl ist. Evtl. könnte man aus Förderbandgummi etwas entsprechendes fertigen.

     

    Die vom TE favorisierte Lösung mit Motoren u.ä. hätte neben der Komplexität des Unterfangens den Nachteil, daß das ganze wieder vor Beschuß geschützt und damit undurchdringbar sein muß. Nicht ideal als Teil einer Anlage von durchdringbaren Zielen.

  4. Am 10.12.2021 um 15:15 schrieb Colt S.:

    ich habe eine Auflistung gemacht mit welchen Waffen ich auf Meisterschaften geschossen habe, außerdem steht in meinen Aufzeichnungen (Schießbuch BDMP-Formular) mit welchen Waffen ich meine Schießtermine bestritten habe.

     

    Die Begründung, warum man mit einem korrekt ausgefüllten BDMP-Schießbuch den Nachweis der verwendeten Waffe nicht erbringen könne, würde mich näher interessieren.

  5. Bist Du denn nun Wettkampfschütze mit Bedürfnis für 3. Kurzwaffe über das Grundbedürfnis von 2 Kurzwaffen hinaus, oder nicht? Das mußt doch am ehesten Du selbst wissen...

     

    Wenn ja, bekommst Du vom Verband eine Bedürfnisbestätigung. Mit der holst Du Dir den Voreintrag der Behörde, wickelst dann mit dem Waffenhändler alles ab und läßt dann die 22er austragen. (Überlege nochmal, ob Du die ohne Not abgeben willst).

     

    Wenn nein, wird der Verband kein Bedürfnis bestätigen bzw. Deinen Antrag ablehnen, bevor Du nicht eine Waffe abgegeben und ausgetragen hast, oder die Voraussetzungen für eine 3. Kurzwaffe erfüllst (wie auch immer die bei deinem Verband genau geregelt sind). Heißt konkret auf Deine Frage bezogen, 22er verkaufen und austragen, oder Wettkämpfe schießen, dann Bedürfnis neu beantragen.

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  6. Ich darf im Moment in Bayern aufgrund 2G+ auch nicht, nicht einmal alleine. Gegen letzteres werde ich möglicherweise klagen, habe mich noch nicht entschieden.

     

    Aber ich würde nicht auf die idee kommen, meinen Vereinskameraden vorzuhalten, daß sie nun ohne mich schießen, oder warum sie nicht aus Solidärität gar gleich zuhause blieben. Im Gegenteil, ich habe schon zwei Waffen verliehen, damit se warm bleiben.

     

    Was den Bedürfniserhalt betrifft, wenn man als Ungeimpfter gar nicht schießen kann, wird man zunächst einmal -wenn überhaupt- von einem nur vorübergehenden Wegfall des Bedürfnisses ausgehen können - ein Fall des §45 Abs. 3 WaffG, sollte eine Behörde an einen Widerruf der Erlaubnis denken.

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  7. Und auf gehts, Evidenzen schaffen, gleich am Abend der Verkündung des Koalitionsvertrags:

     

    https://www.welt.de/regionales/hamburg/article235271398/Blutiger-Streit-um-Corona-Maske-26-Jaehrigem-mit-Gaspistole-ins-Gesicht-geschossen.html

     

     

    Braucht Ihr nicht im Detail zu lesen - ich erlaube mir, es zusammenzufassen: Kulturverein, Mann, Mann, Türsteher, abgewiesener Gast, wohl wegen Corona-Auflagen, polizeibekannt, Wagen kontrolliert: Machete, Baseballschläger, Schlagstöcke. Nuff said.

     

    Ich bin mir ziemlich sicher, daß das ganze mit einer KWS-Vorlagepflicht beim SRS-Erwerb friedlich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgelaufen wäre.

    Wenigstens wird dem bösen Wicht der Kleine Waffenschein sicher gleich widerrrufen werden, ebenso wie die behördlich erteilte Ausnahmeerlaubnis vom Führverbot für Hieb- und Stichwaffen.

     

     

     

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  8. Wenn Nichtsahnende Angst vor solchen Umständen haben oder es zumindest thematisieren, hab ich in gewissen Grenzen sogar dafür Verständnis. Das Problem ist, daß bei solch tendenziöser Berichterstattung kaum ein Diskurs möglich ist. Um es mal in prominenten Worten zu sagen, "ein aufgebauschtes Problem"?

     

    Mein Gegencheck: Rechtsextremisten (zu meiner Verwunderung sogar Linksextremisten) wurden genannt. Man nehme nun eine beliebige andere Minderheit, aus deren Reihen Gefährdungen der Sicherheit bekannt geworden sind, und setze alternativ diese gedanklich in den gleichen Bericht ein und veröffentliche ihn. Wäre von Seiten der Berichterstatter sofort von Ausgrenzung, Intoleranz, Haß, Hetze und Instrumentalisierung die Rede?

     

    Also wenn das so weiter geht, dann werde ich auch irgendwann mein "Abo" kündigen und dann sollen sie mich auch in Beugehaft nehmen.

     

    Indoktrination und Agitation, könnt Ihr schon machen. Aber nicht mit meinem Geld.

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  9. vor 45 Minuten schrieb MAHRS:

    Aber ... es gibt auch gute Nachrichten aus dem Tal: der Mehrgenerationen-Spielplatz öffnet bald! Wenn ich mich aufraffen kann, mach ich euch ein paar Bilder. Unfassbar.

     

    Das sind wieder so Nachrichten, wo einem unweigerlich der Gedanke kommt, daß es sich da eigentlich nur um einen Aprilscherz handeln könne.

     

    Meist ist's aber weder April, noch ein Scherz.

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  10. vor 10 Minuten schrieb MAHRS:

    Später dann kommt es auf die Lagerung des Geräts an.

     

    Und Einfachkeit des Auf- und Abbaus, und Zugänglichkeit zur Reinigung.

     

    Falls nicht eine DSB-Fallscheibenanlage gemeint ist, die ist "anders", so gibt es Alternativen:

    Was, abhängig vom Kugelfang, auf nahezu jedem Stand gehen sollte, wäre ein Fallplatten-Training auf BDS Westernscheiben (Trefferzone 20cm, wie bei der GK Fallplatte), sozusagen als Simulation, oder besser BDS Speed-Schießen. Der Spaßfaktor ist nicht unbedingt niedriger, sondern halt anders, es fehlt das "Plonk". Dafür ist es eine sehr einfache und sehr günstige Alternative.

    Speed Flinte wird allerdings auf 15m statt 25m geschossen, geht beim TE also trotz Flintenlaufgeschoß-Zulassung nicht.

     

    Mit diesen Disziplinen könnte man auch erst einmal sehen, wie sie überhaupt angenommen werden. Wenn eine größere Anzahl Schützen Spaß dran findet, finden sich vielleicht auch die Mittel für eine weitere Aufrüstung des Stands auf Fallscheibe. Die konkreten Voraussetzungen vor Ort nennt der Schießstandsachverständige.

     

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  11. vor 8 Minuten schrieb PetMan:

    Finde ich jetzt nicht schlimm, wenn nicht dazu auch die WBK und die Waffe kontrolliert wird und es nur dem Schützen obliegt das Kreuz zu machen ...oder auch nicht. " Sie wollen Papier, gebt ihnen Papier ".

     

    Außer vielleicht im Falle von begründeten Zweifeln wird das nicht kontrolliert. In großen Vereinen, wo keiner den anderen kennt, mag das vielleicht anders gehandhabt werden müssen. Darüber müssen wir uns als kleiner, fast familiärer Verein, in dem jeder jeden (und dessen Waffen) kennt, zum Glück keine Gedanken machen.

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