Zum Inhalt springen

lrn

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.262
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von lrn

  1. vor 2 Stunden schrieb Muck:

    Jeder behördliche Vordruckersteller der den Begriff der Leihe im Zusammenhang mit dem WaffG verwendet ist ein Ahnungsloser.

     

    Nö. Er hat mit mit dieser Formulierung wohl rund 99% der Fälle erfaßt und dem Bürger somit auch zivilrechtlich gleich Rechtssicherheit gegeben.

     

    Und wer tatsächlich keine Leihe vereinbaren will, sondern etwas anderes, dem wird das auch bewußt sein. Er kann dann die Begriffe streichen und durch die zutreffenden ersetzen, soweit notwendig. Oder sein eigenes Nachweisdokument erstellen.

  2. vor 28 Minuten schrieb Kreppel:

    Achte mal drauf. Dann werden Dir schon mehr als Ausnahmefälle auffallen.

     

    Das tue ich ohnehin, weil ich auf solche Sachen generell empfindlich reagiere.

     

     

    vor 28 Minuten schrieb Kreppel:

    Das ist deutschlandweit so zu finden.

     

    Vielleicht bin ich ja auf diesem Auge blind? Nenn mir bitte welche, mehr als Ausnahmefälle, wenn Du - meine Gegend betreffend - besseres Wissen hast.

     

    Und wenn nicht, weil Du anderswo bist und das dort vielleicht mehr als Ausnahmefälle sind, dann bezeichne es bitte nicht als deutschlandweit.

  3. vor einer Stunde schrieb Kreppel:

    Wenn man mal der deutschen Jägerschaft nicht unterstellt, dass sie für den Großteil der dort zu findenden Löcher zuständig ist, dann kann man sich grob vorstellen, wer da so seine "Ersatz-Zielübungen" durchführt.

     

    Das hier ist an einer einzigen Autobahn-Ausfahrt im Ruhrpott aufgenommen:

     

    Ich muß mich bemühen, noch halbwegs die Contenance zu bewahren, um nicht aus dem Forum zu fliegen.

     

    Wenn ich sowas sehe, kommt mir das kotzen.

     

    Also in meinem Bezirk (Mittelfranken) hat fast jedes Kaff mit mehr als drei Häusern seinen Schützenverein, und ich könnte Dir kein einziges Schild mit Einschußlöchern drin nennen - selbst in Nürnberg nicht, das teil- bzw. gebietsweise schon fast an nahöstliche Shitholes erinnert. Wenn überhaupt, dann mal eines alle Jubeljahre, und das sind absolute Ausnahmefälle. Also wird es wahrscheinlich auch nicht an den Sportschützen liegen.

     

    Sollen Länder wie NRW, HH oder Berlin erst einmal auf Landesebene ihre Scheiße auf die Reihe kriegen, bevor man mit bundesweiten waffenrechtlichen Einschränkungen erneut den rechtschaffenden Bürgern auf den Sack geht. Ich hab null Bock mehr, Kuscheljustiz und Multikultifolgen in weiter Ferne ständig mit ausbaden zu dürfen. Und die ganze Party noch dauerhaft mit zu finanzieren eigentlich auch nicht.

    • Gefällt mir 10
  4. vor 13 Stunden schrieb Sebastians:

    Merkblatt und Antrag (wobei der sowieso formlos gestellt wird) habe ich noch gespeichert falls das jemandem hilft.

    Von der neuen(?) Webseite des BSSB ist der wirklich verschwunden, frage mich warum, muss Zufall sein.

     

    Der Artikel ist noch da, nur etwas versteckt: https://www.bssb.de/service/themen/waffenrecht

    Unter Bedürfnis für Sportschützen (§ 14), Regelungen für den Besitz von Schusswaffen und Munition

     

    Zitat

    Weitere sachdienliche Hinweise zu diesen Neuerungen:

    [...]
    Sportschützen, die Schießnachweise für die letzten 24 Monate vor einem Stichtag zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.08.2022 erbringen müssen, haben ihre vergangenen Schießeinheiten mangels Kenntnis einer anstehenden Bedürfnisprüfung möglicherweise nicht festgehalten (es gibt keine Verpflichtung ein persönliches Schießbuch zu führen). Um hier unverschuldete Nachteile zu vermeiden, gilt die Ausnahmeregelung in Bayern, wonach die zuständige Waffenbehörde den Stichtag für die Prüfung auf formlosen Antrag des Sportschützen hin zu seinen Gunsten um 24 Monate zu verschieben hat.
    Der neue 24-Monatszeitraum berechnet sich ab der Bewilligung der Verschiebung und ergibt sich aus einem entsprechenden Schreiben der Waffenbehörde.

    [...]

     

    Eine Quelle für eine solche Regelung wird nicht genannt, ein einst veröffentlichtes Musterschreiben gibt es tatsächlich nicht mehr. Das war aber auch wirklich nur ein formloses Schreiben.

    Ein gesondertes Merkblatt war mir nicht bekannt, allerdings enthielt der Text auf der Webseite im alten Design einen (äußerst unterwürfig formulierten) Formulierungsvorschlag für einen entsprechenden Antrag um Verschiebung des Prüfungszeitraums um 24 Monate.

     

    Wohlgemerkt nochmal der Hinweis an eventuelle Antragsteller: Hier geht es nicht um fehlende Schießtermine wegen Corona und um "Streckung" des 12-Monatszeitraums wegen Schließung der Schießstätten. Das ist eine komplett andere Baustelle.

    • Gefällt mir 1
  5. vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

    das du mir immer etwas "Böses" unterstellen willst?

     

    Dein Ausstreuen Deines persönlichen Kleinkriegs mit dem LRA quer über das ganze Forum geht einfach vielen langsam auf den Senkel.

     

    Ist das so schwer zu verstehen?

     

    Belaß es halt bitte bei einem Thread, dann kann den einfach ignorieren, wer es nicht mehr hören kann. Und wer sich für das Thema interessiert oder was beizutragen hat, findet alles zusammen anstatt kreuz und quer durch alle Threads, ob die was damit zu tun haben oder nicht.

     

    Ist das so schwer zu verstehen?

    • Gefällt mir 8
    • Wichtig 1
  6. Ein Tag dürfte wohl Weltrekord sein. 🥇

     

    Bei mir zwischen zwei Werktagen im Idealfall und selten bis zu fünf. Die Rechnung erstellt und damit der Vorgang abgeschlossen wird in der Regel am Tag des Eingangs bei der Behörde oder am nächsten Werktag. Wenn ich ein paar Tage länger drauf warte, lag es ausweislich der Frankierung immer am zentralisierten Versand der Behörde oder der Postlaufzeit. Dennoch, sehr lobenswert.

  7. Auch mal eine andere Stimme: Ich bin froh, wenn ich nicht zur Behörde gehen brauche. Innenstadt, Stau, Ampeln, Baustellen, Lärm, Gestank, fragwürdige Hunde nebst deren Scheiße und deren noch fragwürdigeren Haltern, Multikulti, Parkplatzapokalypse, nebst Zeitverschwendung. Eigentlich wäre der Gang zur Behörde schon fast ein Bedürfnisgrund für einen Waffenschein...

     

    Da schicke ich viel lieber ein Einschreiben mit der WBK. Arbeitsaufwand vielleicht 5 Minuten - Briefvorlage für Fensterbrief gespeichert, Einschreibemarken einmal auf Vorrat gekauft, später nochmal zwei Minuten für die Überweisung der Gebühren und das Einscannen der aktualisierten WBK. Ich achte halt darauf, daß alle Angaben in meinem formlosen Begleitschreiben korrekt und vollständig sind, denn das sofortige unmittelbare Feedback durch SBine entfällt natürlich. Käme die WBK abhanden, wenn auch unwahrscheinlich, gäbe es halt eine Ersatzausfertigung. Ist wirklich einmal etwas unklar, kommt die Rückfrage per email oder Telefon.

    Nach wenigen Werktagen bekomme ich die WBK nebst Rechnung zurück, stets moderat im unteren Bereich des Gebührenrahmens festgesetzt. So lange habe ich ggf. eine Kopie der betreffenden WBK dabei (brauche ich nur ausdrucken, weil bereits eingescannt, siehe oben). Sollte mich beispielsweise die Polizei kontrollieren und Zweifel haben, wen wird sie kontaktieren, und was wird sie als Rückmeldung bekommen? Richtig, meine Waffenbehörde, und "ja, WBK bei uns zur Bearbeitung".

    SBine weiß mittlerweile, daß man bei mir nicht den Gebühren hinterherrennen muß und nicht besser Vorkasse am Gebührenautomaten zu verlangen braucht (das scheint in meinem Bezirk tatsächlich ein Problem zu sein, hat sie einmal vage erkennen lassen). Am Rechnungsdatum erkenne ich, daß die Angelegenheit in der Regel entweder am Tag des Eingangs oder am Tag danach bearbeitet und an die Poststelle übergeben wurde.

     

    So hab ich keinen Streß, SBine auch nicht. Sie macht es halt, wenn sie gerade Zeit dazu hat, und wenn es mal ein paar Tage länger dauert, dann ist es halt so. Und wenn ich einen Termin habe, bei dem ich keinesfalls ohne Original erscheinen möchte, dann plane ich halt entsprechend.

     

    Nachdem, was ich hier im Forum so mitbekomme, kann man sich bei uns offenbar wirklich nicht beklagen, das läuft -zumindest bei alltäglichen Standardvorgängen- alles sehr flüssig. Von Vereinskameraden in den umliegenden Kreisen bekomme ich ebenfalls fast nur positives zu hören.

    • Gefällt mir 1
  8. Frage an die Gaser: Für meinen italienischen Gasgrill mußte ich einen neuen Druckregler kaufen, der italienische 30mbar-Regler paßt nicht an deutsche Flaschen. Irgendwann letztes Jahr bestellt, aber nicht in Betrieb genommen.

     

    Jetzt mache ich gerade Bestandsaufnahme und Planung fürs Frühjahr, geplant ist noch die Anschaffung eines Kochers.

     

    Frau hat 11kg Propanflasche gekauft, auf dem Regler steht jedoch Butane. Sprenge ich mich damit in die Luft (wenn ja, wem soll ich meinen Munitionsvorrat vermachen?), brauche ich einen neuen Regler? Oder kann ich einen Butan-Regler auch an einer Propan-Flasche betreiben? Im Netz finde ich nicht wirklich was zum Thema.

  9. Klar, Trangia würde ich auch als Kauf empfehlen. Aber wenn man keinen mehr findet, oder zu teuer, oder gerade lieber andere Sachen auf Vorrat kaufen will, oder sonst irgendwie Not am Mann ist, muß man nicht unbedingt den Trangia kaufen.

     

    Den kürzlich genannten herdförmigen Spirituskocher bei Berger finde ich übrigens (ohne einen probiert zu haben) gut, so einen würde ich als deutlich Ehefrauen-kompatibler einschätzen. Anschaffung einfacher zu rechtfertigen, und man muß dann nicht alles selber herrichten und bedienen. Und die Standsicherheit ist sicher auch höher. Dafür ist er halt schlecht transportabel. Am besten beide, Trangia für den Rücksack, herdförmig für zuhaus.

  10. Die Trangia-Teile zumindest nicht, das ist absolut Low-Tech: Eine doppelwandige Dose mit Deckel und Löchern.

    Es gibt genug Anleitungen, wie man notfalls aus einer Coladose einen solchen Brenner basteln kann.

     

    Ich habe mittlerweile meinen Multifuel-Kocher erhalten, ganz schön kompliziert. Der Test mit Heizöl (was der eigentliche Grund der Anschaffung war) steht noch aus.

     

    Für die 11kg-Gasflaschen des Grills überlege ich noch extra einen Kocher zu kaufen, anstatt komische Adapter-Konstruktionen für den Multifuel zu basteln.

    • Gefällt mir 1
  11. Da kann man ja dankbar sein, wenn man Frauchen zum shoppen schickt und sie 2 Flaschen für 24,-- plus Pfand mitbringt. Bei mir dient dies mangels anderer nutzbarer Geräte allerdings weniger zur Krisenvorsorge als einfach für den Grill.

     

    Da ich aber neuerdings einen Optimus Multifuel-Kocher besitze: Gibt es Adapter bzw. Verlängerungsschläuche, mit denen man diesen an großen Gasflaschen anstatt an den teuren Kartuschen betreiben kann?

     

    Jener Optimus dient für den Fall einer Krise, allerdings eher im Hinblick auf eine Nutzung mit dem vorhandenen Heizöl EL, was ich noch ausprobieren muß. Lust habe ich keine. Projekt Ölofen steht nach wie vor aus.

    • Gefällt mir 1
  12. vor 3 Stunden schrieb scotty600:

    Meldung Erwerb per mail mit der Bitte um weitere Instruktionen

    SB meldet sich zurück, ob [...]

    Bei A), WBK zusammen mit Antrag zur Änderung abgeben

    Bei B), Antrag zur Änderung WBK per mail an SB und warten bis sich SB meldet das Zuverlässigkeit geklärt und Eintrag erfolgen kann. Dann WBK zum Amt

     

    Dann ist alles in Butter. Wenn die Behörde von sich aus die Frist für die Abgabe bis zur Anforderung verlängert, braucht sich keiner Sorgen zu machen.

  13. Am 3.3.2022 um 14:48 schrieb Fyodor:

    Echt nicht? Ich habe das nämlich auch so, dass die Anzeige rechtzeitig (formlos) erfolgen muss, die WBK dann in einem angemessenen Zeitrahmen eingereicht werden muss. Bei manchen Behörden dauert alles unglaublich lange, bis hin zu Monaten. Manchmal kann man nicht mehrere Monate auf die WBK verzichten.

     

    Es mag sein, daß das bei manchen Behörden so gehandhabt wird oder wurde. Kann ja in manchen Fällen eine pragmatische Lösung sein. Die Behörde verzichtet auf die Ahnung der Ordnungswidrigkeit, bzw. wenn das ganze in Einvernehmen mit der Behörde geschieht, dann wird regelmäßig gar keine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Korrekt im Sinne des Gesetzes ist es deswegen trotzdem nicht.

  14. vor 4 Stunden schrieb SDASS_Nico:

    Oh, das ist (mir) neu. Seit wann ist das so? Ging es nicht früher mal um die reine Anzeigepflicht innerhalb von 14 Tagen?

     

    Vorlage der WBK zur Eintragung innerhalb einer Frist ist keine neue Rechtslage. Bis vor kurzem stand es im §10 Abs. 1a WaffG a.F., im alten Waffenrecht 1972 war die Frist eine Woche (§28 Abs. 2 WaffG 1972).

     

     

     

     

  15. Lies mal §37a und §37f WaffG. Da stehen die Daten drin, die Du der Behörde anzeigen und somit beim Überlasser "erheben" mußt.

     

    Ich lasse mir beim Kauf von privat die WBK zur überlassenen Waffe zeigen, kontrolliere die Waffennummer und notiere die Nummer, das Datum und die ausstellende Behörde der WBK. Kenn ich den Überlasser nicht persönlich, Personalausweis. Übergabe und Uhrzeit dokumentiere ich mit Unterschrift beider auf einem Überlassungsschein oder Kaufvertrag. Das kann auch ein handschriftlicher Zettel sein, oder ein Vordruck von einem Quittungsblock.

    Ist es ein Vereinskamerad oder meine Waffenbehörde auch für den Überlasser zuständig, biete ich an, beide WBKs gleichzeitig einzuschicken und die Anzeige für beide zu übernehmen, der Inhalt der Anzeigen ist ja ohnehin praktisch deckungsgleich. Aufgrund meines Berufsstands genieße ich ein gewisses Vertrauen, daß ich das richtig und zuverlässig erledigen werde.

    Beim Händler mit vorhandenem Ladengeschäft oder bekanntem Internetshop prüfe ich nichts außer der Waffennummer, wenn die Waffe übergeben wird, und verlasse mich auf den Waffenbrief, den man heutzutage dazu bekommt. Ich überlege höchstens, wie weit ich bereit bin, bei einer Bestellung Vorkasse zu leisten, aber das hat mit Waffenrecht nichts zu tun.

     

    Wenn ein privater Überlasser keine WBK vorzeigen sollte, wäre ich vorsichtig. Ist er nicht der Eigentümer und nicht zur Übereignung berechtigt, kann man Eigentum daran zwar gutgläubig erwerben, aber ob man im Streitfalle vor Gericht noch als gutgläubig angesehen wird, wenn man keine WBK kontrolliert hat, das würde ich nicht ausprobieren wollen. Und an abhandengekommenen, z.B. gestohlenen Gegenständen kann man gar kein Eigentum rechtmäßig erwerben. Das ganze nennt sich passend "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten", steht aber nicht im WaffG, sondern im BGB - Zivilrecht.

    Das ganze gilt aber auch beim Kauf vom gewerblichen Händler, aber dem gebe ich in der Regel zumindest einen gewissen vertrauensvorschuß.

  16. Die meisten Leute haben überhaupt keine Ahnung. Neulich hatte ich einmal mit einem befreundeten Juristen (!) so eine Diskusssion. Waffenrecht verschärfen, blablabla.

     

    Was er denn vorschlage, wie es denn sein müsse. Er war sehr überrascht zu hören, daß alles, was er für wichtig hielt, schon lange Gesetz ist.

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  17. Zitat

    Roman Grafe ist Autor des Buches "Spaß und Tod. Vom Sportwaffen-Wahn". 2009 und 2016 sprach er als Sachverständiger für Waffenrecht im Deutschen Bundestag. Er ist Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!", die seit dem Winnender Schulmassaker 2009 für ein Verbot tödlicher Sportwaffen kämpft. Mehr hier.

     

    Was den Autor als Sachverständigen qualifiziert, bleibt offen.

     

    Zitat

    Bereits nach den Amokläufen von Winnenden und Lörrach hatte der CDU-Politiker Strobl 2010 "tausende rechtstreue Sportschützen, Jäger und Sammler" vom "Generalverdacht" freigesprochen.

     

    Ja, klar. Hier wäre wohl Generalverdacht auf einmal ok?

    • Gefällt mir 1
  18. vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

    mittlerweile brauchts doch gar keine Änderung des Waffengesetzes mehr, das machen die unteren Waffenrechtsbehörden doch völlig selbstständig.

    Als Beispiel kann ich hier das Landratsamt Heidenheim mit seinem Bereichsleiter für Sicherheit und Ordnung, der strickt sich alles so zu recht wie er es den gerne haben möchte.

     

    Sorry, das sind wohl sehr mißliche Erfahrungen, die Du da gemacht und uns ja auch ausführlich geschildert hast. Da ist wohl vieles schiefgelaufen, und das Ergebnis tut mir leid für Dich.

     

    Aber mußt Du nun wirklich gefühlt jeden Thread damit würzen, ob zum Thema passend passend oder nicht? Mittlerweile kann man ja fast die Uhr danach stellen.

    • Gefällt mir 2
  19. Ein Amt, das auf diese Weise die Prüfung vorzieht, ist schon sehr entgegenkommend. Schließlich ist der Antrag vor Ablauf von 12 Monaten und ohne Bedürfnisbescheinigung noch unbegründet.

     

    Wer trotzdem unbedingt die Überprüfung vor allem der Zuverlässigkeit vorziehen will, kann einfach eine bedürfnisfreie waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, kleiner Waffenschein oder für bedürfnisfreie Feuerwaffen <7,5J. Für letztere benötigt man bereits die Sachkunde und den Nachweis der Aufbewahrungsmöglichkeit, dafür bekommt man auch bereits eine grüne WBK.

     

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.