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lrn

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Beiträge von lrn

  1. vor 1 Stunde schrieb thomas.h:

    Ich habe mal in einem Veganerforum gelesen, wie sich eine junge, weibliche Menschin darüber erkundigt hat, wie sie eine Zecke tierschutzgerecht entfernen kann, damit dem armen Tierchen kein Leid geschieht.:gaga:

     

    Soll die etwa Hunger leiden, oder was?

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  2. vor 8 Minuten schrieb lrn:

    Letztendlich ist ja die Argumentation im Grunde nicht ganz von der Hand zu weisen.

     

    Das Problem ist bloß, wenn man diesen Gedanken konsequent leben will, muß man sich halt wieder nackt in den Wald hocken, unter Einhaltung eines Verbots der Waffen- und Werkzeugherstellung. Und manche Tiere werden einem dann auf einmal nicht mehr ganz so sympathisch sein, wenn sie einem zeigen, was sie von Gleichberechtigung halten.

     

    Den Gedanken mal noch weitergeführt: Was macht jemand, der wirklich konsequent "speziessensibel" sein will, wenn er einmal eine bakterielle Infektion hat? Antibiotika fressen und millionenfach arme wehrlose Einzeller töten? Mit welchem Recht stellt er sich über diese?

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  3. vor 17 Minuten schrieb sealord37:
    vor 1 Stunde schrieb lrn:

    Hier kann der ethikbewußte Forist einen Test machen, ob er etwa speziesistisch sei

    Hab nur drauf gewartet,  dass irgendwer einen "Tierrassismus" erfindet. Das ist das Ergebnis,  wenn Wohlstandsverwahrlosung auf unfassbare Blödheit trifft.

     

    Letztendlich ist ja die Argumentation im Grunde nicht ganz von der Hand zu weisen.

     

    Das Problem ist bloß, wenn man diesen Gedanken konsequent leben will, muß man sich halt wieder nackt in den Wald hocken, unter Einhaltung eines Verbots der Waffen- und Werkzeugherstellung. Und manche Tiere werden einem dann auf einmal nicht mehr ganz so sympathisch sein, wenn sie einem zeigen, was sie von Gleichberechtigung halten.

     

    So weit will der wahre Menschenbekehrer aber dann wahrscheinlich doch nicht gehen, und tippt lieber woke Messages in sein Smartphone mit aus Kinderarbeit stammenden seltenen Erden.

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  4. Auf Euch ist einfach Verlaß. :yahoo: [Wo ist eigentlich das Daumen-hoch-Smiley geblieben?] Ich wußte, daß diese Diskussion gleich mit dem 2. Beitrag losgehen würde, und hab mich gefragt, wie lange es wohl dauern würde, bis das Wort Latrine oder Stammtisch fällt.

     

    Ich habe das Beispiel absichtlich gewählt und auch so formuliert, weil es gut geeignet ist, um die Absurdität und die Rechtsunsicherheit im genannten Beispielsfalle aufzuzeigen. Ein wie auch immer gearteter marginaler fahrlässiger Verstoß bei der Zugriffsbereitschaft ist eine Straftat: Ein unerlaubtes Führen außerhalb eines erlaubnisfreien Transports. Eine differenzierungslose Kriminalisierung, und um diese soll es hier in diesem Thema gehen, weil das BMJ anderswo eine solche ja gerade vermeiden möchte.

     

    BTW, wer ein wenig Spaß mit dem Waffengesetz haben will, der versuche doch mal als kleine Geistesübung, im §52 den passenden Strafrahmen herauszusuchen...

     

     

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  5. Zitat

    Berlin: Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das geht aus einem Eckpunktepapier aus dem Justizministerium hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Unfälle mit Fahrerflucht sollen demnach künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden - und zwar dann, wenn ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt, heißt es in dem Papier. [...]

     

    https://www.br.de/nachrichten/meldung/unfallflucht-ohne-personenschaden-soll-nur-noch-ordnungswidrigkeit-sein,300580208

     

    Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken! Da kann jeder deutsche Legalwaffenbesitzer nur drüber lachen (oder ärgerlich werden?), der wegen marginalsten fahrlässigen Verfehlungen ohne jede konkrete Gefährdung mit einer Kriminalisierung rechnen muß. Beispiel: Köfferchen mit ungeladener Waffe und ohne Munition beim Transport zum Schießstand versehentlich nicht ordnungsgemäß verschlossen -> strafbares Führen ohne Erlaubnis.

     

    Fun Fact am Rande: Straßenverkehrsrecht gehört wie das Waffenrecht zur Gefahrenabwehr. Wo man plötzlich eine undifferenzierte Kriminalisierung vermeiden möchte, hat eine konkrete Gefährdung bzw. Schädigung schon stattgefunden! Es muß sich schließlich zuvor ein Unfall mit einem Geschädigten ereignet haben.

     

     

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  6. vor 2 Minuten schrieb sniperd:

    Was bedeutet "unter angemessener Aufsicht"?

     

    Auch das hängt vom Einzelfall ab.

     

    Nimm doch mal folgendes als Maxime: Was ein verständiger Dritter mit gesundem Menschenverstand im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten machen würde, um ein Abhandenkommen oder einen Mißbrauch zu vermeiden.

     

    Ab und zu muß man im Leben halt auch mal selbstständig eine Entscheidung treffen.

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  7. Am 17.4.2023 um 15:13 schrieb LawAbidingCitizen:

    Taktische Gefriertüten vom Discounter

     

    Am 17.4.2023 um 16:43 schrieb TriPlex:

    In welchen Tarnmustern gibt's die?

     

    Adaptive Tarnung, der Hintergrund scheint durch!

     

    Ich verwende die im Range Bag für vorbereitete Speedloader und abgeschossene Hülsen, damit alles nach Kaliber und Rahmengröße zusammenbleibt. Hat sich bewährt, und welche in guter Qualität halten auch die genannte Menge Patronen aus.

     

    vor 16 Minuten schrieb MAHRS:

    klein.png

     

    Ich benutze auch verschiedene davon, am Gürtel für Speedloader, Hülsen und Flintenpatronen. Mich störte der Innensack beim Hineingreifen, so hab ich den jeweils weggeschnitten. Deutlich mehr Volumen, allerdings ist es dann hin mit der Robustheit. Ein paar Säcke sind bereits am Boden so abgenutzt, daß man durchschauen kann, nur noch ein Netz ist übrig. Muß wohl mal nachkaufen.

     

    Schlimmstenfalls werde ich taktische Gefriertüten zur Verstärkung einsetzen :)

  8. vor 4 Stunden schrieb der_HU:

    Die Fehlinterpretation kannst du sogar in den Beck‘schen Kurzkommentaren zum Waffenrecht (der sogenannte „Steindorf“) nachlesen.

     

    Hab ich gerade nachgeschlagen, tatsächlich schreibt der Steindorf das, Gade übrigens ebenso. Und auch die Quelle (BT-Drucks), die ersterer dafür als Begründung zitiert.

     

    -> Der Punkt geht an Dich.

     

    Bei meiner Auffassung bleibe ich trotzdem: Es ist und bleibt m.E. eine Fehlinterpretation, schlicht deswegen, weil sie dem Gesetzeswortlaut widerspricht und dieser keinen Raum zu einer Interpretation läßt. Denn dem Wortlaut zufolge entfallen bei Jugendlichen ab 16 mit den genannten Waffen eben gerade nicht die Voraussetzungen des Satz 1 (eigentlich genau genommen dann der Sätze 1 bis 3), sondern nur, Zitat, das Erfordernis der "in Satz 1 genannten der besonderen Obhut".

    Kurz gefaßt: Wenn der Gesetzgeber etwas in bestimmter Weise geregelt haben will, dann muß er es auch so reinschreiben. Und wenn er (wie er in seiner Gesetzesbegründung schreibt) in Wirklichkeit etwas anderes will, dann ist diese Änderung eben wieder einmal wie so oft gesetzgeberischer Pfusch.

     

    Allerdings, wenn zwei maßgebliche Quellen der Literatur sich einig sind und der Gesetzgeber das in einer Gesetzesbegründung so schreibt, wird man bei einem Fehlen der Einwilligung des Sorgeberechtigten der Aufsicht keinen Strick draus drehen können.

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  9. vor 1 Stunde schrieb der_HU:

    Damit entfällt auch die Einverständniserklärung der Eltern, da diese als Bestandteil der "besonderen Obhut" genannt ist.

     

    Und genau um solche Fehlinterpretationen zu vermeiden, hab ich oben empfohlen

     

    vor 7 Stunden schrieb lrn:

    Eine geeignete Tabelle nehmen [...] und es genau so machen, wie es da drauf steht [...]

     

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  10. Kinners, Ihr seid doch erwachsene Leute, sachkundige Schützen und werdet aus der verlinkten Tabelle entnehmen können, wann eine behördliche Erlaubnis und wann eine besonders qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein muß, auch wenn in Eurem Bundesland die Behörde oder in Eurem Verband die Obhutsberechtigung anders genannt wird. Andernfalls nehmt halt eine Tabelle Eures Landesverbands (wenn es eine gibt), die im übrigen inhaltsgleich sein wird.

  11. vor 54 Minuten schrieb tont:

     

    Die Waffe ist aber keine Pistole, sondern ein Revolver ;-) und als solche auch in der WBK des Schützen eingetragen. Wird also schwierig beim DSB. Silhouette beim BDS geht auch nicht, da sich dort die Trommel laut Sportordnung frei drehen muss. Beim BDMP gibt es auch keine Disziplin. Bei der DSU kenn ich mich nicht aus.

     

    Nö, technisch und rechtlich ist es eine einläufige Einzellader-Kurzwaffe, Rest interessiert nicht. Ich weiß nicht, wie sie eingetragen wird.

     

    In den "Freie Pistole"- und ähnlichen Disziplinen sind auch (technisch echte) Revolver zulässig - Mehrlader als Einzellader wie ich schrieb (ich habs vor dem Posten nachgelesen, Du nicht...).

     

    Und nein, ich habe nicht geschrieben, daß es in jedem Verband eine Disziplin gebe.

     

     

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  12. vor 45 Minuten schrieb tont:

    einschüssigen Revolver in .22lr [...]

    Die Frage ist nur, gibt es dafür überhaupt eine Disziplin in der so etwas geschossen werden kann?

     

    50m freie Pistole bei verschiedenen Verbänden. Einzellader, oder Mehrlader als Einzellader.

     

    Letzteres war mir in der Zeit der Corona-Standsperrungen behlflich, als nur offene und teilgedeckte Stände benutzbar waren. So manche 50m-KK-Stände sind auch für KK Kurzwaffe zugelassen, so konnte man auch auf einfachen Ständen Kurzwaffen-Schießtermine machen.

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