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Wir haben in der Kladde ein Feld "Eigene Waffe" zum ankreuzen.
Wer meint, das nicht dokumentieren zu müssen, der möge es halt bleiben lassen - dann aber bitte auch nicht künftig kommen und rechtsverbindlich bestätigt haben wollen, in den letzten zwei Jahren "mit eigenen Waffen" den Schießsport ausgeübt zu haben.
Und wer die Regelung für [unverhältnismäßig|übertrieben|unpraktikabel|sinnlos|sonstwas] hält, der möge sich halt an diejenigen wenden, die sie geschaffen haben; nicht an die, die ihrer Verantwortung gegenüber den Mitgliedern gerecht zu werden versuchen und es möglichst pragmatisch umzusetzen, um den Mitgliedern künftig rechtskonform die Aufrechterhaltung eines Bedürfnisses bestätigen zu können.
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vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:
FDP / "Arms Trade Treaty" (ATT) / Guido Westerwelle (FDP)
Danke für diese Information, das war mir bisher nicht bekannt. Klar, daß der woke Musterknabe Deutschland wieder ganz vorne dran sein und als Erster unterzeichnen muß. Bestätigt mir erneut, daß es richtig war, die FDP von den Anwärtern auf meine Stimme auszuschließen.
Hast Du bitte eine Quellenangabe dazu?
Nachtrag: Wie gendert man Musterknabe korrekt?
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vor 43 Minuten schrieb Geschichteistcool:
dazu gibt es keine Auskunft der Gesetztesgeber.
Doch. §10 WaffG.
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Das hier finde ich ganz gut gemacht, man hat sich sichtlich Mühe gegeben:
Natürlich können wir hier manches im Detail diskutieren, aber für den Durchschnittsbürger ist das Infoblatt gut geeignet, finde ich.
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vor 3 Stunden schrieb Joseg:
der der sie nicht kennt traut sich nicht die Sache zu hinterrfragen.
Warum nicht?
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Am 22.9.2021 um 19:30 schrieb highlower:
BDS, DSB, Prolegal, der Reservistenverband, FvWL, BVSSV, DJV, DEVA, BKV, VuS, JSM, VDB, DSU, FSD, BSSB, VDB, BDMP, Kyffhäuser, BVS, BHDS, GRA, FWR.
Gibt es noch weitere LWB-Interessenverbände?
BSB, auch wenn der kein "Interessenverband von Legalwaffenbesitzern" ist. Aber in die oben genannte Aufzählung gehörte er mit hinein. BLDS fällt mir noch ein.
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Da hätte ich heute sogar fast drüber gelacht bei der Morgenlektüre - wenn es nicht so traurig wäre.
Für einen Waffensachverständigen allerdings auch eher eine seltsame Aktion, aber auch ein seltsamer Vorwurf. Naja, er ist WSV und rechtlich vertreten, das werden die schon irgendwie klären (haben wir ein Smiley für Schulterzucken?).
Von dem Betreffenden habe ich mir übrigens mal vor längerer Zeit interessehalber ein Buch gekauft, Der Bürger am Abzug, das schien mir auch irgendwie etwas konfus, genau wie die Webseite, beispielsweise die augenscheinlich ziemlich zusammenhanglos zusammengewürfelte Fotogalerie.
Zu seinen Schlußfolgerungen kam ich nie, weil das Buch äußerst langatmig ist. Regelmäßig fragt man sich nach ein paar Seiten Lektüre, was denn nun eigentlich die konkrete Aussage derselben gewesen sein möge.
Insofern paßt der ebenfalls recht konfuse Welt-Artikel schon irgendwie in mein Bild.
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Rechtlich möglich ist es meines Erachtens, habe es mittlerweile nachgeschlagen. Ob es praktisch empfehlenswert ist, naja.
Einvernehmliche Abstimmung mit der Behörde wäre sicher sinnvoller.
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Ohne jetzt in Gesetz, Verordnungen oder Verwaltungsanweisungen geschaut zu haben: Mir kommt aus dem Bauch raus ein "bewaffneter" Termin mit dem Sachbearbeiter in den Sinn, vorausgesetzt Du besitzt die Waffe selbst, und die Bedürfnis- und Grundwaffenlage gebe das Vorgehen her.
Griffstück (die unwesentlichen Teile evtl. entnommen) bei der Behörde zur Vernichtung abgeben, Schlitten und Lauf als Wechselsystem ein- bzw. umtragen.
Mir fällt gerade nichts ein, was dagegen sprechen sollte.
Theoretisch könntest Du wohl das Griffstück sogar selbst vernichten. Das ist keine erlaubnispflichtige Umgangsart, wenn der Besitz rechtmäßig ist. Bloß glauben muß es Dir die Behörde halt...
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Wenn ich so meinen täglichen Artikel über Berlin lese (heutiges Beispiel: https://www.welt.de/politik/deutschland/article234281732/Clan-Kriminalitaet-In-Neukoelln-aendern-sich-die-Machtgefuege.html#Comments), dann bin ich durchaus damit einverstanden, daß bei der hohen Kriminalitätsrate die Kosten der Vorbeugung auf die Verursacher umgelegt werden.
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Ich maße mir über das Buch selbst kein Urteil an, kann ich nicht.
Aber bei Büchern im Selbstverlag bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden, und bei Verlagsangabe CreateSpace oder Independently published, da hab ich bei etwa 20 Käufen in 95% der Fälle Mist bekommen. Bücher ohne Vorschau, dann erst recht.
Im übrigen, 91 Seiten allumfassend zu einem komplexen Thema? Das zählt bei mir als Broschüre, aber nicht als Buch. Da hab ich beim Wiederladerlehrgang mehr Begleitmaterial bekommen (einen vollen 4cm Ordner).
Neugierig wäre ich natürlich trotzdem, aber nicht zu dem Preis. Auf rezensionen wäre ich gespannt.
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Apropos Rezensionen. Ich kaufe und lese -außer beim Thema Waffenrecht- meist englischsprachige Literatur. Gerne hätte ich schon selbst hier einige Bücher rezensiert, um entweder was zu empfehlen oder auch mal abzuraten, aber das ist im Forum, wenn ich mich recht erinnere, nicht erwünscht, und auf Nachfrage habe ich keine definitive Aussage bekommen. Tja, dann halt nicht.
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Doppelpost, blöd gestellt
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- kein anerkannter Schießsportverband
- Sportordnung "in Arbeit"
- Disziplinen aufgezählt (PP1), die es auch beim "Dachverband" BKV nicht gibt
- Sportordnung nicht einsehbar im Mitgliederbereich, offenbar nicht vom BVA genehmigt
- Bedürfnisse nach Sportordnung der BKV als "Dachverband": wenige, eher unattraktive Disziplinen (wie soll da eine 22er Pistole noch begründet werden? freie Pistole, Selbstlader als Einzellader?)
- Bedürfnisrichtlinie nicht einsehbar: Welche Art von Wettkämpfen für 3. Kurzwaffe erforderlich? Anerkennung Schießtermine/Wettkämpfe anderer Verbände? Bedürfnis erst nach wie langer Verbandszugehörigkeit?
Viele offene Fragen, die eine Empfehlung zumindest in diesem hier gefragten Zusammenhang doch eher fraglich erscheinen lassen...
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Schlaflose Nacht, rumgesurft.
Massachusetts vergrault offenbar Smith&Wesson, wohl eine der ältesten und bekanntesten Industrien des Staates, seit 1852 in Springfield, Massachusetts. S&W zieht den Hauptsitz und einen Teil der Produktion mit über 750 Mitarbeitern ab und zieht 2023 nach Maryville, Tennessee. In Massachusetts vorgeschlagene Gesetzesänderungen würden, falls umgesetzt, die Produktion gewisser Waffen verbieten.
Und tschüss.
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Danke für Deine Einschätzung.
Ich glaube es mir nun inhaltlich etwa vorstellen zu können - brauch' ich nicht.
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vor 38 Minuten schrieb chief wiggum:
Ich hab mir das Buch gekauft.
[...]
Dann die Rezepte und hier fängt meine Kritik an.Ich habe das Gefühl, daß bei derlei Rezepten gerne auch der zur Zubereitung notwendige Energiebedarf und die Zeit unberücksichtigt bleibt. Hier gibt es ja eine riesige Bandbreite von "kann kalt ohne Zubereitung gegessen werden" über "aufwärmen" und "erhitzen" bis "muß erst in sprudelnd heißen 5L Wasser weichgekocht werden". Hier kann schon die Art der Nudeln einen Unterschied von ein paar Minuten Kochzeit mit entsprechend unterschiedlichem Energiebedarf ausmachen.
Im Falle eines Blackouts (= Mangel an Energie) wird man wohl die vorhandene gespeicherte Energie (Brennstoffe) möglichst ökonomisch verwenden wollen.
Wird so etwas in dem Buch berücksichtigt?
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vor 53 Minuten schrieb lastunas:
So So, in meinen Augen haben die selbsternannten Moralapostel Köhler und Massen gegen ihre eigenen Richtlinien verstossen
Maas...
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Mir kommt dabei irgendwie folgendes in den Sinn:
Ob die Angehörigen der zugehörigen Hilfsorganisationen noch von mit H&K-Produkten bewaffneten Personen in Schutz genommen werden wollen, wenn das nächste Mal irgendein Mob randaliert? Das wäre doch nicht woke, dafür umso mehr unmoralisch.
Dieser Wahn von Teilen der Bevölkerung befremdet mich immer mehr.
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Am 18.9.2021 um 19:32 schrieb Raiden:
man findet von diversen Bajonetten immer wieder preisgünstige (oder billige?) Reproduktionen, beispielsweise für Garand, M1 Carbine, M16 usw.
Ich hab auch schon gesucht und mir genau diesselbe Frage gestellt.
Solltest Du was brauchbares finden, bitte eins mehr nehmen - Du weißt, für welche Waffe
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Genau dasselbe habe ich auch gedacht.
Ich nehme das für mich zum Anlaß, mein Spendeverhalten grundsätzlich zu überdenken, bzw. ggf. zu überprüfen, ob die bedachten Organisationen mit meinen ethischen Standards noch vereinbar sind.
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vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:
Die Alternative mit freien Waffen wie von @lrn vorgeschlagen finde ich auch gut.
Nur der Richtigkeit halber: die von mir genannten zählen gerade nicht zu den sog. freien Waffen; auch dann nicht, wenn sie ein F-Zeichen tragen.
Es sind trotz F-Zeichen erlaubnispflichtige Feuerwaffen, nur bekommt man eine Erlaubnis ohne Nachweis eines Bedürfnisses.
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Am 3.9.2021 um 12:13 schrieb gutstattbillig:
Kennt jemand das Problem und hat denn jemand von Euch mit diesem Modell ebenfalls Erfahrungen und kann mir evtl. einen Tip geben, wo man einen solchen Schrank anschauen und bei Gefallen auch kaufen kann?
Also erst einen auf unbedarften Einsteiger, dann auf "oh, ich hab da ganz zufällig was gefunden" und dann plötzlich einen auf Profi machen, der einem das beste Zeug verkauft und die Produkte der anderen schlecht macht, das find ich richtig frech. Verarschen können wir uns hier ganz gut selber.
Schon aus Prinzip würde ich da nichts kaufen - auf Blender wie Dich kann ich gern verzichten.*
+1 für waffenschrank24.de. Habe auch dort schon gekauft, made in Germany, wurde gut beraten, ein Sonderwunsch wurde gegen entsprechenden Aufpreis problemlos und kurzfristig erfüllt, fix und absolut professionell beliefert, eine Reklamation gut abgewickelt, und bei der Organisation eines späteren Umzugs des Tresors war man mir auch behilflich. Gerne wieder, Daumen hoch.
*Edit: BTW, wär ich Forumsadmin, wärst Du gesperrt bzw. hochkant rausgeflogen.
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Ich weiß ja nicht, ob das in Frage kommt, bzw. was der Zweck der Waffe sein soll.
Aber die bedürfnisfreien Feuerwaffen mit F-Zeichen wurden bisher nicht genannt, konkret Revolver 4mm RF lang. Die gibt es relativ günstig gebraucht, Restposten vielleicht auch noch neu. Munition -noch- kein Problem, wenn auch nicht billig. Vorteil: Man kann unter gewissen Voraussetzungen zu Hause schießen. Bei der DSU und dem DSB (Liste B) gibt es sogar sportliche Disziplinen auf 10m dafür.
Zwar kein billiges Vergnügen, denn um eine WBK/Waffensachkunde, Zuverlässigkeit/Eignung und Lagermöglichkeit kommt man trotzdem nicht herum; aber immerhin hat man ohne Bedürfnisprüfung eine grüne WBK.
Was die Lagermöglichkeit betrifft, kann man bestimmt mit der Behörde eine Regelung aushandeln. Für einen bedürfnisfreien Revolver unter 7,5J sollte ein A-Schrank oder ein Möbeltresor Klasse B mehr als ausreichend sein (36.2.12 AWaffV).
Standzulassung Schießen von "Langwaffen mit Kurzwaffenmunition"
in Waffenrecht
Geschrieben
Es gibt ein paar Voraussetzungen in den Schießstandrichtlinien, die erfüllt sein müssen. Soweit ich mich erinnere, ohne jetzt konkret nachgeschaut zu haben, muß beispielsweise für den Langwaffenschützen z.B. am Schützenstand eine Breite von 1,25m vorhanden sein, während für den Kurzwaffenschützen 1m genügt.