Hallo,
wahrscheinlich wurde die Frage schon 1000 mal gestellt, bitte nicht steinigen. Ich habe trotzdem eine Frage dazu.
Wie sieht es aus wenn folgendes gegeben ist:
- Abgabe Aufnahmeantrag für den Verein + DSB am 01.09.
- Mitgliedsgebühr wurde aber erst am 20.09. gefordert + bezahlt, weil da erst das Führungszeugnis vorlag
- beim DSB gemeldet wurde ich zum 1.10. , das ist dort als Aufnahmedatum vermerkt
- BDS Eintritt erfolgte später, im BDS Ausweis steht 25.10. als Aufnahmedatum
Vom Verein selbst habe ich nix, also keine Bestätigung mit dem Aufnahmedatum, nur wann ich die Aufnahmegebühr bezahlt habe (20.09.)
Ich würde aber fast vermuten, der Verein hat ebenfalls 1.10. bei sich vermerkt...obwohl ich schon seit August regelmässig dort als Gast geschossen und wie erwähnt am 01.09. den Aufnahmeantrag abgegeben habe.
Ab wann kann ich denn nun die WBK über den BDS beantragen? Am 01.09.2020 / 20.09.2020 / 25.10.2020 / 1.11.2020 ?
Die 12 Monate Vereins- sowie DSB-Mitgliedschaft sind in jedem Fall am 01.10.2020 erfüllt, aber die für den BDS fehlen dann wohl noch 24 Tage...
Die 18 Trainings-Termine sind schon jetzt voll, also das ist kein Thema.
Mir geht es nicht um die 2-3 Wochen Wartezeit an sich, ich wollte nur vermeiden voll in die Weihnachtszeit zu fallen weil es dann vermutlich nix mehr wird dieses Jahr...bis ich die Bestätigung vom Verein habe, das ganze dann beim Verband ist und dann noch zur Behörde...die brauchen ja auch wieder Zeit für die Zuverlässigkeitsprüfung...deswegen hätte ich gerne zum frühest möglichen Datum beantragt.
Ich möchte aber auch vermeiden zu schnell vorzupreschen, wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind...sieht ja auch blöd aus.
Wie seht ihr das?