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Seifert

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  1. Offenbar ist es ein Hexenwerk, den Ursprungspost zu lesen ;) Da steht drin, dass ich das Datum weiss und es steht auch im Ausweis, es ging aber um die Konstellation DSB/Verein/BDS und ob eine frühere Beantragung möglich ist um nicht voll in die Weihnachtszeit zu fallen All das steht aber bereits oben und wurde schon geklärt.
  2. Ja, so habe ich auch gerechnet. Seit 01.10.2019 habe ich schon >18 Termine.
  3. OK, vielen Dank, das klingt schlüssig. Dann gehe ich einfach mal vom 1.10. aus, auf die 10 Tage kommt es dann nicht an. Gut ist, wenn der BDS die frühere DSB Mitgliedschaft anrechnen, das spart dann immerhin 3 Wochen und vielleicht haut es dann noch hin dieses Jahr. Ich werde dann im September im Verein mal vorfühlen, ob man mir die Bestätigung für den 01.10. schon vorbereiten kann...das dauert nämlich auch. Danke!
  4. Hallo, wahrscheinlich wurde die Frage schon 1000 mal gestellt, bitte nicht steinigen. Ich habe trotzdem eine Frage dazu. Wie sieht es aus wenn folgendes gegeben ist: - Abgabe Aufnahmeantrag für den Verein + DSB am 01.09. - Mitgliedsgebühr wurde aber erst am 20.09. gefordert + bezahlt, weil da erst das Führungszeugnis vorlag - beim DSB gemeldet wurde ich zum 1.10. , das ist dort als Aufnahmedatum vermerkt - BDS Eintritt erfolgte später, im BDS Ausweis steht 25.10. als Aufnahmedatum Vom Verein selbst habe ich nix, also keine Bestätigung mit dem Aufnahmedatum, nur wann ich die Aufnahmegebühr bezahlt habe (20.09.) Ich würde aber fast vermuten, der Verein hat ebenfalls 1.10. bei sich vermerkt...obwohl ich schon seit August regelmässig dort als Gast geschossen und wie erwähnt am 01.09. den Aufnahmeantrag abgegeben habe. Ab wann kann ich denn nun die WBK über den BDS beantragen? Am 01.09.2020 / 20.09.2020 / 25.10.2020 / 1.11.2020 ? Die 12 Monate Vereins- sowie DSB-Mitgliedschaft sind in jedem Fall am 01.10.2020 erfüllt, aber die für den BDS fehlen dann wohl noch 24 Tage... Die 18 Trainings-Termine sind schon jetzt voll, also das ist kein Thema. Mir geht es nicht um die 2-3 Wochen Wartezeit an sich, ich wollte nur vermeiden voll in die Weihnachtszeit zu fallen weil es dann vermutlich nix mehr wird dieses Jahr...bis ich die Bestätigung vom Verein habe, das ganze dann beim Verband ist und dann noch zur Behörde...die brauchen ja auch wieder Zeit für die Zuverlässigkeitsprüfung...deswegen hätte ich gerne zum frühest möglichen Datum beantragt. Ich möchte aber auch vermeiden zu schnell vorzupreschen, wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind...sieht ja auch blöd aus. Wie seht ihr das?
  5. Ich zitiere mich mal selbst, habe es ja schon mehrmals geschrieben ... Rheinland-Pfalz! Was ich nicht sagen kann ist, ob diese Gebühr von 45€ ZUSÄTZLICH anfällt oder nicht, WENN man auch eine WBK hat. Ich habe nämlich noch keine, muss noch etwas warten. Rein von der logischen Denkweise her würde ich sagen - für die WBK wird man ja ohnehin auch immer mal gecheckt, da sollte das ja mit einher gehen...aber wenns um Geld geht, sind die Behörden nun mal sehr kreativ Hat man KEINE WBK, muss man das in jedem Fall alle 3 Jahre zahlen. Wenn die Gebühr trotz WBK bleibt, werde ich den KWS vermutlich abgeben. Brauche den sowieso nicht mehr wirklich.
  6. Ja, hier in RLP kostet es 45 Euro alle drei Jahre. Wurde grade erst wieder erhöht. Die Ausstellung liegt hier schon bei 85€, wird auch immer teurer.
  7. Dann liegt das wohl an deiner Behörde. Ausgestellt wird der KWS immer unbefristet, aber die Zuverlässigkeitsprüfung wird im Normalfall regelmässig, spätestens aber nach 3 Jahren erneut durchgeführt. Sei halt froh, dass Du bisher verschont geblieben bist
  8. Den Quatsch hast Du verfasst. Der Besitzer eines KWS wird alle 3 Jahre gebührenpflichtig auf die Zuverlässigkeit überprüft. In RLP sind es 45€. Wenn Du in der Zeit irgendwas relevantes angestellt hast, ist der KWS ganz schnell wieder weg.
  9. Der kleine Waffenschein kostet aber fortlaufend Gebühren. Das darf man auch nicht vergessen. Und die kurze Zeit, die man VIELLEICHT damit einspart...also darauf kommt es ja nun wirklich nicht mehr an oder?
  10. OK wow, das kannte ich noch nicht. Ich frage mich halt immer nur - wenn eine Partei, egal welche, als Verfassungsfeindlich gilt oder eingestuft wurde...verboten wird oder kann sie nicht werden (aus welchen juristischen Problemen auch immer) , aber Sanktionen aller Art gegenüber Mitgliedern oder Sympathisanten sind problemlos möglich...merkwürdig und befremdlich. Wie gesagt, auf dieser Rechtsgrundlage könnte das, so gesehen, für jede x-beliebige Partei hergenommen werden...
  11. Finde ich, solange die entsprechende Partei (egal welche) NICHT verboten ist, sehr fragwürdig. In Endeffekt koennte man dann jedes beliebige Argument für den Entzug der WBK hernehmen. Egal ob jetzt einer in der Linken, FDP oder CSU Mitglied ist.
  12. Nö. Erstens wurdest Du nicht verurteilt und weiterhin wäre es nach 10 Jahren sowieso uninteressant. Von daher sollte es keine Probleme geben.
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