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desertlandrover

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  1. Ich hatte für mich den Besuch der Messe (2 Tage) von mir aus gestrichen, obwohl ich mehrere wichtige Termine dort hatte.
  2. Das kann aber nicht ferngesteuert freigeben werden.
  3. Aussage SB: erstmal abwarten
  4. So, nach ein bisschen Hin und Her nun die Aussage LKA und SB: Ich darf bis zu 3 Langwaffen in meiner Firma (nicht dauerhaft bewohnt) aber mit zertifizierter Einbruchmeldeanlage im 1er Schrank aufbewahren. Das gilt WAHLWEISE, also zu Hause (ursprünglicher Aufbewarungsort) und in der Firma. KW leider nicht.
  5. Über unseren Verein eingetrudelt.... Sehr geehrte Schützenmeisterinnen, sehr geehrte Schützenmeister, durch die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie soll das Waffenrecht in der Europäischen Union weiter harmonisiert und Schutzlücken geschlossen werden. Die Vorgaben der Richtlinie sind zwingend in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der nach Auffassung von MdL Norbert Dünkel und der CSU-Landtagsfraktion über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und insbesondere Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen unangemessen belastet. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird sich die CSU-Landtagsfraktion dafür stark machen, dass nicht überzogene und praxisferne Regelungen getroffen werden, die keinen Gewinn an Sicherheit bringen, aber zu erheblichen Belastungen bzw. Einschränkungen für legale und rechtstreue Waffeninhaber gerade im Bereich des Schießsports führen. Die Voraussetzungen des geplanten Bedürfnisnachweis sind deutlich zu streng. Die beabsichtigten Änderungen stellen nach Ansicht von Norbert Dünkel zu hohe und nicht praktikable Anforderungen an die Schützen. So ist beabsichtigt, dass im Rahmen der Bedürfnisprüfung für den Besitz von Schusswaffen "Schießnachweise" für jede einzelne Waffe erbracht werden müssen. Diese Neuregelung würde bedeuten, dass Schützen mit jeder Waffe einmal im Monat oder 18 mal pro Jahr schießen müssten. Sportschützen verfügen aus unterschiedlichen Gründen über eine erhebliche Anzahl an Waffen, die sich im Lauf der Jahre angesammelt haben (z.B. Liebhaberstücke, Familienerbstücke oder Waffen für Wettkämpfe oder das Training). Der entsprechende Nachweis wäre in vielen Fällen kaum zu erbringen und würde bei den Betroffenen nicht zu Unrecht als Schikane empfunden, ganz abgesehen von der damit verbundenen Bürokratie für die entsprechende Dokumentation. Weiterer Kritikpunkt ist die Ausgestaltung der sogenannten "10-Jahres-Regelung", wonach derjenige, der länger als zehn Jahre eine Sportwaffe regelmäßig geschossen und damit über einen langen Zeitraum hinweg bereits seine Zuverlässigkeit und aktive Schießsportausübung nachgewiesen hat, wieder von neuem entsprechende Nachweise für sein Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, erbringen müsste. MdL Norbert Dünkel wird sich zusammen mit der CSU-Landtagsfraktion weiterhin dafür einsetzen, dass die Bayerische Staatsregierung im Gesetzgebungsverfahren darauf einwirkt, dass keine über die zwingenden Vorgaben der Richtlinie hinausgehende Verschärfung des Waffenrechts im Änderungsgesetz aufgenommen werden, die insbesondere Sportschützen und Jäger sowie Brauchtumsschützen unangemessen belasten und keinen Gewinn für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bringen. Mit den besten Grüßen von MdL Norbert Dünkel übersende ich Ihnen im Anhang den Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Helmut Brückner ____________________________________ Helmut Brückner Persönlicher Referent des Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel Dringlichkeitsantrag Waffenrecht-1.pdf
  6. Danke, ihr Frühaufsteher 😉
  7. OK, danke! Darf ich noch fragen in welchem Bundesland du bist?
  8. Ok, das hilft schon mal. @norbi4570 Ist dein Gasthof bewohnt oder unbewohnt? Hast du da Lang- und Kurzwaffen?
  9. …schon verstanden evtl. gibt es hier ja doch noch jemanden der 2 Verwahrorte tatsächlich beim Amt gemeldet hat und mir mit seinen Erfahrungen helfen könnte.
  10. Das mit der Waffe am Gürtel ist zwar legal, natürlich nur rhetorisch gemeint. Auch klar, meine Fragen hier zielen darauf ab es dem SB anzuzeigen. Während der Prüfung wäre selten blöd!
  11. Nein, dort ist nur die Firma gemeldet. @MAHRShast du 2 Verwahrorte angemeldet oder nur einen?
  12. Ist aber irgendwie lebensfremd, dass ich mit der Waffe am Gürtel in meinem Haus und in meiner Firma rumlaufen darf der Weg dorthin aber nicht gedeckt ist. Das Wegedreieck Haus-Stand-Firma sind zwar nur etwa je 5km, aber der Zeitverlust ist immens.
  13. Schwanzvergleich mit dem SB ist nicht vorgesehen Es geht hier um die Frage ob es Hinweise, Stolperfallen oder Feinheiten gibt, bzw ob das schon einer von euch so gemacht hat und mir Tipps geben kann damit es eben NICHT zu Diskussionen mit dem SB kommt. Dann kann ich einer Aufbewahrungsprüfung gelassen entgegensehen und auf 2 Lagerorte hinweisen, fertig.
  14. Na ja, genauso ständig bewohnt, wie das Wohnhaus. Nur umgekehrt. Dafür aber mit Alarmanlage.
  15. Ich habe meine Waffen normalerweise in einem KL1 Schrank mit biometrischen Zahlenschloss zu Hause im Keller. Ich gehe regelmässig 1-2x/Woche morgens vor oder Abends nach der Arbeit auf den Stand. Da ich selbstständig und beruflich recht eingebunden bin "pendeln" die Waffen dann mit mir zwischen Firma und zu Hause. Damit sie in der Firma ordentlich aufbewahrt sind habe ich mir einen identischen Schrank gekauft und in meinem Büro nicht einsehbar verbaut. Nun zur eigentlichen Frage: Ich würde gerne die Waffen mal da und mal dort "übernachten" und das Ganze dann auch meinem SB mitteilen. Gibt es da etwas besonderes zu beachten? Vielen Dank für Input 😉
  16. Also nach 3! Überfällen auf meine Person oder meinen Laden stehe ich beim SB auf der Matte und beantrage eine richtige Waffentrageerlaubnis.
  17. Ich verwende analog zu meiner PPQ M1 die PPQ T4E Variante. Der einzige Nachteil (für mich) ist der M2 Magazinauslöser bei der T4E. Ansonsten läuft die T4E völlig problemlos und nahezu ohne Störung. Die Magazine besser nicht auf den Boden werfen 😉 sondern in den Dump Bag.
  18. Walther nennt das T4E und da macht es schon Sinn. Deutlich billiger und ungefährlicher als FX oder Simunition, und in der Handhabung nahezu identisch. Und trigger time ist durch nichts zu ersetzen aussser durch mehr trigger time.
  19. Sind die 4000k eine Vorschrift? Normale Halogenstrahler bringen in etwa 3000-3500k Ein "normaler" LEd Strahler etwa 5000k
  20. Ach ja, kurz noch was zur Lichtfarbe: Ihm Wohn und Arbeitsbereich verwende ich bevorzugt warmweiss, das kalte beisst sonst so in den Augen und hat den Charme eines OP-Saals. Die Baustrahler am Stand sind jedoch Kaltweiss, weil ich in guter Quali noch keine "warmen" gefunden habe.
  21. Ich stelle alles auf LED um, egal ob zu Hause, in der Firma oder auch am Stand. Die Umstellung von Neon, Halogen und Glühlampen bei 800m² Halle und 200m² Büro war nach 2 Jahren bezahlt und spart seitdem etwa 30% Strom. Insofern kann ich dem Threaderöffner nur raten: Lichtmessgerät und einen ca 20W LED IP68 Baustrahler kaufen (Investition unter 50.-) und ausprobieren. Je nach Bedarf kann dann die Wattzahl angepasst werden. Ich habe diese hier seit einiger Zeit gewblich und am Stand im Einsatz und keine Ausfälle: https://www.amazon.de/dp/B06XFPDKDD/ref=pe_3044161_185740101_TE_item Nein, nicht verwandt, nicht verschwägert und auch kein affiliate link. Grüsse Peter
  22. Lux, Lumen oder noch geiler: Candela Das ganze dann noch 3x hin und her konvertieren und mit LED-Watt und Halogen/Glühlampen-Watt durcheinander bringen..... Ich habe beruflich viel mit LED Fahrzeugscheinwerfern und Arbeitscheinwerfern zu tun und verwende ein ähnliches Gerät um Vergleiche anzustellen. Günstig und brauchbare Ergebnisse: https://www.amazon.de/URCERI-Photometer-Belichtungsmesser-Beleuchtungsstärke-Lichtmesser/dp/B075TN6LNS/ref=sxin_5_ac_d_rm?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&ac_md=0-0-bHV4bWV0ZXI%3D-ac_d_rm&keywords=luxmeter&pd_rd_i=B075TN6LNS&pd_rd_r=e64903dc-61c9-41ab-bec3-302626978181&pd_rd_w=TZxvr&pd_rd_wg=3cc6U&pf_rd_p=2618eca9-4ff7-41d3-b46f-51aebb297467&pf_rd_r=JVWK4ZCA5DVDRDRNYD2P&qid=1568966151
  23. 2m und 80W zünden dir die Pappe von der Scheibe an, so hell wird das. Da reichen 15-20W LED. Die Umrechnung LED/Glüh ist ca 1/4 bis 1/6 der Leistung.
  24. 3W können verdammt hell sein, es kommt stark auf den Abstrahlwinkel an. Ich habe bei uns im Schiesskeller die 300W Energiefresser gegen 15W LED Baustrahler mit 1800lm getauscht. Diese hängen mit gutem Abstand zur Scheibe von der Decke und leuchten die Scheiben sehr gut aus.
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