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P.E.P

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  1. Z.B., dass Polizisten im laufenden Betrieb mehr Schüsse p.a. abgeben und im Rahmen der Ausbildung erst recht. (Okay, zumindest in einigermaßen funktionierenden Bundesländern… 🫣)
  2. Neben unzufrieden auch noch ahnungslos?
  3. Die Polizei wird dazu gar nichts sagen, da die Pressehoheit in so einem Fall bei der Justiz liegt.
  4. Nur ist das gar nicht das was die beiden sagen, insbesondere der Host befürwortet eine Schlagbolzenschlosspistole. Und die Vorzüge der P8 werden durch den OTL uA hinsichtlich des Zustands beim Führen hervorgehoben. Sind die letzten Minuten, vielleicht mal anhören bevor Müll erzählt wird…
  5. Hm, die Frage ist wie sich das Gewicht hinter dem Kopf bei einem Unfall verhält 🫣🤔
  6. Beide Artikel waren lt. Homepage vorrätig (sonst hätte ich ja nicht reserviert…), einen davon habe ich sogar gesehen im „Flagship-Store“. Aber dann halt nicht gekauft, Personal war eh zu busy…
  7. Die Akriven sind suspendiert. Das bedeutet, dass der Dienstherr davon ausgeht, dass sie aus dem Dienst entfernt werden, ungeachtet des Strafverfahrens. Der Pensionist wird damit zum Rentner/Bürgergeldempfänger.
  8. Das sind die ersten die die Waffenbesitzer fallen lassen wenn es ihnen einen Vorteil bringt…
  9. Nicht jede Waffenart gibt es als SRS und teilweise unterscheidet sich auch die Bedienung. Kurios definitiv - entweder weil sie von Ahnungslosen betrieben wurden oder von ebensolchen. Nicht verstanden werden…
  10. Wenn ich jemanden zum Schießen mitnehme mache ich Sicherheits- und Technikeinweisung zu Hause um eben dort kostbare Zeit zu sparen! Urteil wirst Du keins bekommen, weil Deine Ansicht so abwegig ist, dass es niemals vor Gericht gehen wird…
  11. Darum ging‘s hier aber nicht. Hättest Du Führen/Transportieren als Beispiel gebracht, okay (zur Erinnerung, der Faden startete wegen eines Schusswaffengebrauchs, es ging um Rechtsgrundlage/ggf. Rechtfertigungs-/Schuldausschließungsgründe). Du polterst hier einfach nur gern rum, also ciao!
  12. Entspann Dich mal - wie Du selbst sagst hat sich der Begriff mehr oder weniger etabliert. Wenigstens ist dann klar ersichtlich was gemeint ist…
  13. Keine Ahnung, aber hier Bsp. Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-84 Im Prinzip steht da ja auch die Nothilfe beschrieben, aber es ist eben spezieller… Ja. Aber hier (Ausgangspost) geht’s ja eben nicht um einen finalen Rettungsschuss - nur weil einer nach einem Kopfschuss tot ist bedeutet das nicht, dass es ein finaler Rettungsschuss war! Das ist ja nun wirklich nie verkehrt!
  14. Geil wie alle beim Thema bleiben…
  15. Genau genommen ist es ein polizeilicher Schusswaffengebrauch wie ihn jedes dt. Polizeigesetz kennt, da braucht es keine Aufzäumung von hinten aus dem StGB.
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