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Was man auch nicht vergessen darf ist die Bedürfnisreihenfolge. Auch wenn anfangs "2 Waffen reichen", kommen vielleicht in ein paar Monaten oder Jahren neue interessante Disziplinen dazu. Da ist es von Vorteil, wenn man ohne großen Hickhack eine passende Waffe genehmigt bekommt (oder schon hat) und nicht sich mit einer unklugen Entscheidung am Anfang selbst Steine in den Weg gelegt hat.
Beispiel Glock: Wer zu Beginn seiner Sportschützenkarriere gerne Dienstpistolendisziplinen beim BDMP schießt und sich dafür eine Glock 19 in 9mm Luger kauft, der könnte später in die Röhre schauen wenn er die statischen Präzisionsdisziplinen des DSB ernsthaft betreiben will. Klar kann man auch mit einer Glock auf Kreis- oder teilweise sogar auf Bezirksebene mitspielen, aber gegen einen anderen Schützen mit ähnlichem Können und einer echten Matchwaffe wird man den Kürzeren ziehen. Allerdings ist die Glock auf dem Papier zugelassen und damit besteht erstmal kein Bedürfnis für eine Matchwaffe in dem Kaliber.
Andersrum wird wieder ein Schuh draus: Erst eine Matchpistole für die Präzisionsdisziplinen beantragen und dann eine Dienstpistole, weil das 6" Stahlmonster leider nicht auf der Dienstwaffenliste steht und deswegen eine weitere Waffe benötigt wird.
Das hängt natrlich alles vom (Landes)Verband ab, in dem man ist. Erfahrungsgemäß ist der DSB und seine Landesverbände hier deutlich kompromissloser als z.B. der BDMP oder der BDS. Aber generell gilt: Vor dem Waffenkauf Sportordnung genau (!) lesen und nachdenken. Die Reihenfolge des Waffenerwerbs ist in Deutschland sehr wichtig und man kann viel falsch machen. Andererseits kann ein kluger, aktiver Wettkampfschütze auch problemlos mehr als 10 Kurzwaffen haben solange er seine Sportordnung gut kennt.