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Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
pulvernase antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Das kommt darauf an, wie die Behörde argumentiert. Das geht von 5 Jahren bis lebenslang. Besonders gefährlich für dich wäre vermutlich §5 Abs. 1 Nr. 2 b). Es macht aber in der Bewertung wahrscheinlich schon einen Unterschied, ob du den Verlust anzeigst oder ob er bei einer Kontrolle durch die Behörde festgestellt wird. Falls es zu einem Entzug der Erlaubnis kommen sollte, dann wirst du die Waffen einem Berechtigten überlassen müssen und - falls du in Zukunft wieder eine Erlaubnis bekommen solltest - wieder neu erwerben müssen (inkl. Erwerbsstreckung und Voreinträge/Bedürfnisbescheinigungen bzw. 12/18). -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
pulvernase antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen! Man muss aber auch sehen, dass Waffen immer wieder abhanden kommen. Sei es auf der Jagd oder auch bei überregionalen Wettkämpfen - Waffenkoffer stehen gelassen, jemand hat die eigene Waffe für seine gehalten und eingepackt, etc... Soll nicht passieren, tut es aber. In der Regel (!) hat das auch keine großen Konsequenzen, solange das Abhandenkommen unverzüglich angezeigt wird und das nicht zur Gewohnheit wird. Ich habe auf Wettkämpfen schon mehrere Schützen getroffen, die entweder selbst betroffen waren oder aus dem Verein entsprechende Ereignisse kannten. Waffen verlieren ist nicht strafbar. Indirekt kann einem - je nach Umständen - ein Strick gedreht werden, siehe Aufbewahrungsvorschriften §36 WaffG. Das hängt dann wirklich vom Einzelfall ab und unter welchen Umständen die Waffe abhanden gekommen ist. -
Ja nun. Weißte selber, ne? Dein Standnachbar hatte vollkommen recht. Fehler passieren immer wieder und als Schütze hat man auch eine gewisse Verantwortung, diese Fehler zu melden und korrigieren zu lassen. Das ist auch ein Lernprozess für viele Auswerter. Meine persönliche Erfahrung ist: Wenn der Auswerter ein guter und erfahrener Schütze ist, dann passiert sowas sehr selten. Wenn die Auswerter neu sind oder selbst keine guten Schützen, dann "fehlt" öfter mal einer auf der Scheibe. Nicht aus Bosheit, sondern ich glaube einfach deswegen, weil die Leute solche Schussbilder von sich selbst nicht kennen und sich deswegen kaum vorstellen können, dass manche Schüsse wirklich Loch in Loch gehen können. Und weil die Erfahrung fehlt um Doppelschüsse auf den ersten Blick zu sehen. Wenn man solche Situation öfters selbst im Training hat, dann lernt man das recht schnell zu erkennen.
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Mit Zitronensäure ziehst du im Zweifel auch die Brünierung runter. Die ist auch "nur" Rost, wenn auch gewollter. Das macht dann Sinn, wenn du vorhast alle Teile neu zu brünieren. Das muss man aber können und wollen. Die schonende Alternative ist kochendes Wasser. Komplett auseinanderbauen und alle verrosteten Stahlteile ~1h in kochendes Wasser. Danach lässt sich der Rost leicht mit feiner Stahlwolle entfernen und das Material, das noch direkt Kontakt zum unkorrodierten Stahl drunter hat wird schwarz und hart. Danach sauber einölen und die Brünierung sieht wieder ordentlich aus. Nicht wie neu, aber ich finde, einem solchen Gewehr darf man sein Alter auch ansehen. Wenns wie neu sein soll, dann siehe oben - komplett runter, schleifen und ganz neu brünieren.
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Weil die Waffe auch im Grundkontingent "erforderlich" sein muss, und das kann man ganz verschieden auslegen. Die Zwangswettkämpfe kommen dann bei Überschreitung des Grundkontingents noch oben drauf. Der BDMP hat zig verschiedene KW-Disziplinen, mit denen man quasi jede Waffenkombination im Grundkontingent ohne Probleme rechtfertigen kann. Der DSB hat - bis auf wenige Ausnahmen - im GK-Bereich jeweils eine Disziplin pro Kaliber. Da ist das mit "erforderlich" schon schwieriger zu verargumentieren. Wenn man das aber schlüssig begründen kann und der Befürworter im Sinne des Schützen entscheidet und nicht selber von der Sorte "so wenige Waffen im Volk wie möglich" ist, dann kann das schon klappen.
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Okay, wir haben gelernt: Bei Frankonia darf jeder Heini eine mit einem Draht gesicherte Waffe angrabbeln. Wenn ich also jemandem außerhalb einer Schießstätte eine Waffe in die Hand geben will, dann binde ich die Waffe mit einem solchen Draht an meinen Gürtel und alle sind glücklich. Juristerei ist toll.
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Dann wäre ich da sehr vorsichtig: https://openjur.de/u/2396674.html
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Hat der Gast ne WBK?
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Ob das Geschoss "steigt" oder nicht, hängt von der Referenzebene ab. Rein physikalisch ist das ein simpler Wurf, wie man ihn in der Mittelstufe lernt. Nur, dass man diesmal den Luftwiderstand nicht vernachlässigen kann, wie man es noch in der Schule gemacht hat. Sobald das Geschoss aus dem Lauf ist, wird es vom Luftwiderstand abgebremst und von der Gravitation richtung Erdmittelpunkt beschleunigt. Wenn der Lauf also parallel zum Boden ausgerichtet ist, dann bewegt sich das Geschoss sofort nach Verlassen der Mündung nach unten. Wenn du den Lauf "nach oben" anwinkelst, dann "steigt" dein Geschoss zwar relativ zum Boden anfangs (weil du es "nach oben" wirfst), wir aber trotzdem sofort nach Verlassen von der idealen Flugbahen (Verlängerung der Laufseele) "nach unten" abweichen. Davon mal abgesehen: Was meinst du mit Was heißt "nix mehr treffen"? Auf welches Ziel? Wie viel Abweichung? Wohin?
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Ablehnung Waffenkontrolle wegen fehlendem Zugang
pulvernase antwortete auf Wenemar's Thema in Waffenrecht
Ohne den Hintergrund bewerten zu wollen - falls ich aus irgend welchen Gründen meine Waffen irgendwo parken wollen würde, ohne selbst Zugriff darauf haben zu müssen, dann würde sich die Überlassung zur sicheren Aufbewahrung oder aber die "normale" Leihe nach §12 anbieten. Ob das dann in der spezifischen Situation fliegt oder nicht bzw. Sinn ergibt oder nicht, will ich nicht kommentieren. Aber wenn eine Überlassung an einen anderen Berechtigten erfolgt ist, dann muss ich während der Zeit der Überlassung auch keinen Zugriff mehr auf die Waffen haben. Dafür brauche ich dann einen Nachweis, dass ich die Waffen jemand anderem überlassen habe. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
pulvernase antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, denn Soldaten und Reservisten sind alle total böse und daher niemals "allgemein anerkannt". Wenn du allerdings auf dem Weg zum Veganertreff dein Küchenmesser.... -
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html Da werden sie geholfen. Acker' das mal durch und stelle dann konkrete Fragen, wenn etwas unklar sein sollte. Viel kompakter als da wird es auch hier im Forum nicht, wenn es vollständig und korrekt sein soll.
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Aber im Grund-Papier. Das IM sagt, alles was nicht Grundkontingent oder gelbe WBK ist, ist automatisch Überkontingent und damit müssen Nachweise erbracht werden. Das ist zwar Schwachsinn und gesetzeswidrig, aber versuch' das in BaWü mal durchzusetzen. Zur Erinnerung: Der VGH hat hier selbst die Grundsteine für dieses Machwerk gelegt.
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Und dann zieh ich bis vor den VGH, weil meine Behörde das anders sieht? Wer hat uns den Mist denn überhaupt eingebrockt? Vor zwei Jahren hat mir mein damaliger SB wortwörtlich ins Gesicht gesagt "Wenn es nach mir ginge, müssten sie 18 Termine mit jeder Ihrer Waffen nachweisen. Wenn sie das nicht schaffen, dann haben sie zu viele". Der war übrigens selbst Waffenbesitzer.
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Überall. Kommt direkt aus dem Ministerium. Mag natürlich sein, dass die eine oder andere Behörde das auch für Bullshit hält und nicht durchsetzt.
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https://regionalheute.de/cdu-fordert-messerfuehrungsverbot-in-der-oeffentlichkeit-1722809044/ Ich hab da so meine Zweifel...
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Wie man sieht, steht die CDU fest an der Seite der Waffenbesitzer.
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Das gibt es noch, zusammen mit einem weiteren Schreiben von vor zwei Monaten mit noch mehr äußerst fragwürdigen "Interpretationen" des WaffG: Vollzugshinweise Ergänzung
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Beim WSV: Die Seriennummern der Waffen werden erfasst. Hier reicht oft die VM als Wettkampfnachweis und die Vereine müssen eine entsprechende Liste führen. Der Verein stellt dann den "Wisch" mit Wettkampf, Datum und Seriennummer aus und das Mitglied reicht das beim WSV ein. Der bestätigt dann gegenüber der Behörde das Bedürfnis. BDMP: Jedes Mitglied ist verpflichtet sein Schießbuch zu führen. Da werden die Seriennummern bzw Waffen angegeben und dann beim Wettkampf abgestempelt. Bei Bedarf schickt man Kopien des Schießbuchs an den LV, der dann das Bedürfnis für die Behörde bestätigt.
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... ist halt nicht BaWü. Hier gilt Wettkampfnachweis pro Waffe. Und wenn du das schon schlimm findest, dann halte dich gut fest: Repetierflinten zählen in BaWü per Definition immer zum Überkontingent, auch wenns die einzige Waffe im Besitz ist. Der Innenminister, auf dessen Mist das gewachsen ist, ist übrigens von der CDU.
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Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen....
pulvernase antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Das kommt sehr auf die Gegend an. In manchen Teilen Deutschlands reicht die Eigenschaft "Waffenbesitzer", dass automatisch das SEK anrückt. Leider auch kein Hörensagen, sondern im eigenen Umfeld erlebt. Hat sich später in Wohlgefallen aufgelöst und die Durchsuchung wurde in letzter Minute abgesagt, aber das SEK war schon in der Stadt und "startklar". Und da ging es nicht um böse Nahtsies, Clans oder sonstwas, sondern um einen Streit während der Scheidung. Und dann gibts da noch die tollen Hausdurchsuchungen bei "Zeugen". Das wird in Süddeutschland gerne auch mal zur Einschüchterung benutzt. Da kommen dann auch nicht die Streifenpolizisten von Nebenan, sondern etwas robustere Kollegen. Und die finden das, was ihnen zu finden befohlen wurde, egal wie lächerlich der Vorwurf am Ende ist. Ein schönes bzw. beängstigendes Beispiel ist hier zu sehen: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/hausdurchsuchungen-bei-netzaktivisten-chaos-computer-club-kritisiert-polizeivorgehen-a-1216463.html Wäre einer der Anwesenden im Hackerspace Waffenbesitzer gewesen, hätte man ihm die WBK gelocht. Das sind nämlich "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass". Auch, wenn die "Tatsachen" gelogen sind und auch, wenn später ein Gericht festgestellt hat, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Das steht in deiner Akte und die Behörde sieht es. Also: Fühle dich nicht zu sicher. Nur, weil du nichts angestellt hast, heißt das noch lange nicht, dass du nicht auch unangemeldeten Besuch bekommen kannst. Es reicht, wenn du die falschen Leute kennst oder zur falschen Zeit am falschen Ort bist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
pulvernase antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Naja, doch. Aber Grundrechtseingriff bleibt Grundrechtseingriff. Je mehr Kopetenzen der Staat erhält, umso höher ist das Missbrauchsrisiko. Nicht nur jetzt, sondern vor allem in der Zukunft. Die Geschichte hat gezeigt, dass solche Eingriffsmöglichkeiten sehr selten wieder abgeschafft werden. Und sie hat auch gezeigt, dass der Staat diese Möglichkeiten früher oder später missbraucht - Corona-Adress-Listen beim Handtaschendiebstahl anyone? Für uns als Waffenbesitzer kommt dann noch der Fakt dazu, dass auch Dinge unterhalb der Strafbarkeitsgrenze oder Ordnungswidrigkeiten schnell zu Schäden im fünfstelligen Bereich führen und bei Händlern/Sachverständigen/Berufsjägern die Existenz gefährden können. Die "falsche" Meinung zu haben und öffentlich zu äußern kann schon ausreichen. Da sehe ich jede Form von Aufweichung der rechtstaatlichen Grundprinzipien sehr kritisch. Und ganz offensichtlich bin ich mit der Ansicht nicht alleine, wenn man sich das Echo der geladenen Experten im Innenausschuss so anhört. -
Was ich sehr begrüße. Wenn man etwas bewegen kann, dann gemeinsam. Und wenn die Verbände den Briefgenerator zur Abwechslung mal mittragen, dann reden wir da auch über eine ganz andere Reichweite als vorher.
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Man kann vom BZL und der Historie halten was man will, aber da passiert im Moment mehr als in den letzten Jahren FWR zusammen. Auch der Ton gegenüber der Politik, insbesondere der FDP, klingt für mich jetzt weniger nach Hinterzimmer. Freunde werden wir vermutlich nicht, aber am Ende beurteile ich Menschen und Organisationen nach ihren Taten und nicht unbedingt nach ihren Worten - siehe FDP. Jetzt Aktionen zu boykottieren, weil sie von den "Falschen" initiiert wurden, halte ich für kurzsichtig. Anderswo wird eine solche "Brandmauer" dann scharf kritisiert. Doppelstandards gibts nicht nur bei den Linken.
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Weder noch. §27 WaffG und §9 AWaffV sagen dir, was du auf zivilen Schießständen darfst. Kampfmäßiges Schießen ist kategorisch ausgeschlossen. Eine echte Definition vom kampfmäßigem Schießen gibt es zwar nicht, aber der oben zitierte §15a WaffG sagt dir zumindest, dass Mannscheiben definitiv kampfmäßiges Schießen sind. Damit ist es dann egal ob du Jäger, Sammler oder Sportschütze bist - auf einem normalen Schießstand sind Mannscheiben und Ähnliches hundepfui. Es gibt allerdings eine Ausnahme für Lehrgänge im Verteidigungsschießen. Da darf zwar auch nicht kampfmäßig geschossen werden, aber Mannscheiben sind erlaubt. Nur an den Lehrgängen teilnehmen darfst du als Normalsterblicher eben nicht.