Zum Inhalt springen

pulvernase

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    748
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von pulvernase

  1. Sprich mal mit den Leuten, die bei euch die Titel heimbringen. Je nach Lichtverhältnissen 1-2 Klicks an der Visierung ist völlig normal; zumindest für die Schützen, die gut genug schießen um den Unterschied zu sehen. Dafür gibts die Probeserien am Anfang. Leider gibts auch viele Schützen, die "mal was gehört" haben und das dann weitererzählen, ohne den Hintergrund verstanden zu haben. Vorsicht also bei "Tipps" von Leuten, die selber die Scheibe kaum treffen.
  2. Nein, jahrelange Erfahrung und mehrere Dutzend Neuschützen betreut + erfolgreich zur WBK gebracht. Inzwischen so viele, dass man damit sogar halbwegs seriös Statistik betreiben kann. Und das Ergebnis spricht für sich.
  3. Aus schießpädagogischer Sicht ist da schon ein bisschen was dran, wenn man die Leute anfangs hauptsächlich (!) Druckluft und KK schießen lässt. Im Rückstoß einer GK-Waffe gehen viele Anzeichen der eigenen Schießfehler unter. Im Ergebnis trifft man nicht und weiß auch nicht warum. Bei Druckluft ist das anders, da ist jede Bewegung der Waffe im Schuss ein Fehler des Schützen. Das kann ich sowohl als Trainer, der daneben steht, als auch als Schütze sehen und die Fehler abstellen, bevor man sie sich antrainiert. Dazu kommt die unterbewusste Schussangst/"Mucken" (lauter Knall, Feuer, Rückstoß, etc), die sich bei ausschließlichem GK-Schießen bei vielen Schützen schnell einstellt. Sich das wieder abzutrainieren ist zeitaufwändig und teuer. Deswegen ist meine Empfehlung immer: An jedem Termin Techniktraining mit Druckluft und KK - idealerweise mit Trainer oder kompetenten Kollegen - und danach jeden anwesenden GK-Schützen fragen, ob man auch mal darf. Damit lernt man das Schießen schneller und günstiger und muss trotzdem nicht auf GK verzichten. Und am Ende des ersten Jahres weiß man auch gleich, welche Waffen einem liegen und welche nicht. Dein Verein scheint das Prinzip aber nicht so ganz verstanden zu haben und hat irrationale Angst vor GK. Wenn du kannst, such dir was anderes. Da scheint es deutliche Lücken in Wissen und Können bei den Verantwortlichen zu geben und das ist jetzt nicht unbedingt die Umgebung, die man beim Start in den GK-Schießsport haben will.
  4. Der Wettkampfnachweis pro Waffe kommt on top. Zusätzlich dazu braucht es noch 12/18 lebenslänglich bzw so lange wie ÜK im Bestand ist.
  5. Ich war von ein paar Jahren familiär öfter in Franken unterwegs und wollte die Gelegenheit nutzen, da mal auf einem bekannten und sehr gut ausgestatteten Stand vorbeizuschauen. Also angerufen und nachgefragt, wie die es denn mit Gästen handhaben. Antwort: Gar nicht, Gäste sind nicht mehr willkommen. Sie hatten kürzlich wohl einen Jäger, der mehrfach an der gleichen Stelle in die Decke geschossen und massiv Schaden an der Lüftungsanlage verursacht hat. Seine Haftpflicht hat sich geweigert den Schaden zu übernehmen mit der Begründung, so blöd könne keiner sein und sie würden das als Vorsatz einstufen. Seit dem keine Gäste mehr, egal wer. Finde ich einerseits etwas drastisch, andererseits hatte ich vor ein paar Tagen erst jemanden bei uns auf der Anlage stehen, der von seinem Heimatverein weg wollte, weil da "das Licht so schlecht wäre" und er deswegen auf 25m nichts treffen würde. Außerdem würden in seinem Heimatverein Treffer in den Sockel 20€ kosten und das sieht er nicht ein - ist ja nur ein bisschen Holzverkleidung. Da ist man dann schon mal kurz sprachlos.
  6. Nein, Schießnachweise pro ÜK-Waffe im Sinne von 12/18 für jede Waffe sind zwar der feuchte Traum so mancher Behörden, aber so weit sind wir gottseidank noch nicht. Wettkampfnachweise pro ÜK-Waffe sind dagegen zumindest in manchen Bundesländern inzwischen Fakt.
  7. Der BDMP ist beim Thema Schießbuch halt mal wieder in seiner Regelungswut gefangen. Die einzigen relevanten Informationen für die Bedürfnisbescheinigung sind: * Langwaffe oder Kurzwaffe * Eigene Waffe oder Leihwaffe * Bei Wettkämpfen: die verwendete Waffe Das Eintragen einer bestimmten Waffe oder Kalibers beim Training ist - genauso wie das Ergebnis - Schwachsinn und geht an der Trainingsrealität vorbei. Nicht, dass es den BDMP daran hindern würde das zu fordern, aber es gibt keinen gesetzlich herleitbaren Grund, warum das relevant wäre. Glücklicherweise hat sich diese Erkenntnis in meinem LV ebenfalls durchgesetzt und man geht damit pragmatisch um.
  8. Ja, genau. Hat jemand was anderes behauptet?
  9. Klar darf man auch nicht-BDMP-Termine ins BDMP Schießbuch schreiben, mach ich auch so. Nur umgekehrt kanns halt potentiell Probleme geben, wenn der BDMP in seinen Richtlinien darauf besteht, dass die BDMP-Termine auch im BDMP-Schießbuch stehen müssen und man dann mit dem 1€ DSB-Schießbuch kommt. Hängt sicher auch vom Befürworter ab, da kenne ich bei mir im LV Leute aus beiden Lagern. Wenn die Reservisten das ähnlich handhaben (was ich nicht weiß), dann musst du für beide Verbände jeweils ein eigenes Schießbuch führen, weil die verbandseigenen Termine in fremden Schießbüchern halt unter Umständen nicht anerkannt werden. Oder halt einfach mal mit den Befürwortern reden.
  10. https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/bdmp/termine/2024/mai/Register_5_Final.pdf
  11. Genau die meinte ich. Deswegen die Frage nach dem Kaliber.
  12. Ein paar mehr Infos wären natürlich schon praktisch, z.B. Kaliber und Modell. Ohne passende Disziplin kann die Behörde die Eintragung verweigern und bei solchen Exoten kann ein SB schon mal auf die Idee kommen nachzufragen. An Disziplinen mangelt es in Deutschland nicht und für vieles ist da was passendes dabei. Mir fallen auf Anhieb zwei Disziplinen beim "üblichen Verdächtigen" Verband für geilen-Scheiss-den-kein-anderer-sonst-macht ein, die potentiell in Frage kommen würden. Die zu finden und die Details mit deinem Erwerbswunsch abzugleichen ist deine Aufgabe.
  13. Was hast du denn mit der Büchse vor? Die Evo3 ist auf 25m im dynamischen Schießen daheim. Auf 50m sind die Ergebnisse auch noch halbwegs akzeptabel, aber fürs Präzisionsschießen ist sie nichts. 9mm Luger ist sowieso schon kein Präzisionswunder und eine Waffe mit unverriegeltem Masseverschluss macht das nicht besser. Wenns ein Halbautomat für 50m/100m sein soll, dann bist du mit einem AR-15 in .223 Rem deutlich besser bedient. Wenn du dagegen auf 25m willst/kannst, hast du mit der Evo3 mehr Spaß und vor Allem auch mehr Stände mit entsprechender Zulassung.
  14. Pass auf, dass sie dich dann nicht wegen kampfmäßigem Transportieren rankriegen
  15. Das F ist fürs Schießen daheim nicht ausschlaggebend, sondern alleine die Mündungsenergie und die Tatsache, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da gibt es dann tatsächlich auch bei Feuerwaffen ein paar Munitionskombinationen, die real unter 7,5J bleiben, auch wenn die Waffen selbst erlaubnispflichtig sind und mit anderer Munition deutlich über 7,5J liefern kann. Edit: Aber mach dir nix draus, mir hat ein Sachkundeausbilder erzählt, dass man Waffen beim Fertigladen nicht gut festhalten muss, weil sich dabei unmöglich ein Schuss lösen könne. Weitere Diskussionen über Dreck im Schlagbolzenkanal und ähnliches habe ich mir gespart und mir meinen Teil gedacht...
  16. Die funktionieren sehr gut für mich, auch bei wochenweise deutlich über 70% Luftfeuchtigkeit. Hast du konkret Probleme, oder nur Sorge, dass Probleme auftreten könnten? Entfeuchter kannst du dir sparen, wenn die Tresortüre nicht gasdicht ist. Um Korrosion sicher zu vermeiden, musst du << 60% erreichen. Das wirst du im Keller mit passiven Entfeuchtern in einem undichten Tresor nicht zuverlässig erreichen. Entweder einen elektrischen Entfeuchter in den Raum und per Automatik die Luftfeuchtigkeit unter << 60% halten, oder Korrosionsschutz wie den K-Pac in den Tresor.
  17. Sicher sagen kann dir das nur deine Behörde. Sprich mit deinem Sachbearbeiter, ob er hier ein Problem sieht. Am Ende ist das ja eine Ermessensentscheidung. Ich habe allerdings noch nicht gehört, dass es hier regelmäßig Probleme gibt. Das hilft dir nur leider nicht, wenn genau dein Sachbearbeiter das anders sehen sollte. Also einfach mal mit den Leuten reden, das sind auch nur Menschen.
  18. Eigentlich ist das gar nicht kompliziert. Wenn maximal 2 mehrschüssige KW für Patronenmunition und maximal 3 halbautomatische Langwaffen: Erste Eintragung in die WBK vor mehr als 10 Jahren -> Nachweis der Vereinsmitgliedschaft Erste Eintragung in die WBK vor weniger als 10 Jahren -> Ein Schießtermin pro Quartal mit jeder Waffenkategorie (KW und LW) oder insgesamt 6 Termine pro Kategorie innerhalb von 12 Monaten Bis Ende 2025 kann der Verein diesen Nachweis ausstellen Ab 2026 muss der Verband den Nachweis ausstellen Wenn Überkontingent: Ein Schießtermin pro Monat oder 18 Termine innerhalb von 12 Monaten zzg. Wettkampfnachweise (je nach Bundesland) Der Nachweis muss immer vom Verband ausgestellt werden
  19. Ja. Hast du schon mal einen Bericht zu einem Thema gesehen, bei dem du ein Experte bist, und dir gedacht "Wow, das war jetzt aber gut und absolut korrekt erklärt!"?
  20. Nochmal: Hört mit diesem "getrennt"-Bullshit auf. Den gibt es nicht. Es sind auch keine vagen oder nebulösen Vorgaben im Gesetz, es ist hier zur Abwechslung mal alles klar definiert. Da gibt es nix zu interpretieren. Alles, was man wissen muss, steht im §12 und in der Anlage 1.
  21. Ich hab eine HW45 in Kal 5.5 und schieße mit der semiregelmäßig auf 25m. Die Löcher sind durchs Spektiv gut zu sehen und ich halte mit ihr die 9 auf der DSB Pistolenscheibe. Eine tolle Alternative fürs Präzisionstraining, wenn man aus Gründen keine EWB-Waffen dabei haben kann.
  22. Hört doch mal mit diesem "getrennt"-Unsinn auf. Das hört man ständig und dauernd, steht aber nicht im Gesetz. Das Wort "getrennt" kommt nur ein einziges Mal im WaffG und der AWaffV vor: Bei der Definition von Wechselmagazinen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift über die "getrennte" Aufbewahrung oder Transport oder was auch immer. Es gelten die Regeln aus der AWaffV für die Aufbewahrung und es gelten die Regeln des §12 WaffG für das erlaubnisfreie Führen. Alle dort geforderten Bedingungen (nicht zugriffbereit und nicht schussbereit) sind im WaffG explizit definiert. "Getrennt" kommt nur in der WaffVWV vor, und auch da nicht im Zusammenhang mit dem Weg zum Schießstand, sondern der temporären Aufbewahrung außerhalb der Wohnung - z.B. Hotelzimmer. Hier fordert die WaffVWV, dass erlaubnispflichtige Waffen und Munition auf Reisen nicht im gleichen Behältnis sein sollen.
  23. "Lagern" bzw. "Aufbewahren" und "Weg zum Schießstand" schließen sich aus. Aufbewahren tust du daheim, während du nicht die tatsächliche Kontrolle über die Waffe ausübst. Auf dem Weg zu Stand führst du die Waffe. Wenn du keinen Waffenschein hast, dann darfst du das nur in dem Rahmen, den §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG erlaubt: Nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit. Das heißt: Keine Munition in der Waffe und die Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis oder anderweitig so verstaut, dass sie zweifelsfrei nicht zugriffsbereit ist. Der Transport von Munition ist nicht erlaubnispflichtig, also auch nicht explizit geregelt. Was der DSB sich für "Regeln" ausdenkt interessiert nicht. Man darf aber auch nicht vergessen, dass solche "Regeln" nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern da wahrscheinlich irgendwas irgendwann irgendwo mal passiert ist, was dazu geführt hat, dass jemand seine Freizeit geopfert hat, um diese "Regeln" zu formulieren. Kurz: Du darfst Waffe, Munition, gefüllte Magazine zusammen in der gleichen Tasche haben. Du musst aber im Zweifel in der Lage sein, einem kontrollierenden Polizisten fundiert darzulegen, warum du das darfst. Der weiß das nämlich oft nicht im Detail. Wenn du das nicht kannst, dann geh auf Nummer sicher und trenne die Waffe von der Munition.
  24. Das stimmt schon so. Und ja, das ist jetzt wirklich nicht neu, sondern wird seit Jahren hier im Forum hoch- und runterdiskutiert. In den entsprechenden Merkblättern der Verbände steht das auch nicht erst seit gestern.
  25. Das ist dermaßen bescheurt formuliert, da fragt man sich schon, was die im BMI so rauchen. Trotzdem ist es so, wie @ASE sagt: Unter 7,5J mit F ist generell erlaubnisfrei. Das wird eingeschränkt mit dem Wort "sofern" und der darauf folgenden Aufzählung. Die Erlaubnisfreiheit ist dann nicht gegeben, wenn die Waffe mehrschüssig für Geschosse >30mm ist UND das F-Zeichen nach dem 24.7. vergeben wurde. Das heißt, normale Luftgewehre, die nicht mehrschüssig sind, fallen nicht unter den Ausschluss und sind weiterhin erlaubnisfrei. Mehrschüssige Luftgewehre, aus denen Geschosse mit >30mm Länge verschossen werden können, sind nur dann nicht erlaubnisfrei, wenn das F-Zeichen nicht vor dem 24.7. vergeben wurde. Es ist also alles so wie es war, nur mehrschüssige Waffen für Geschosse >30mm, die das F-Zeichen in Zukunft bekommen sollen, werden erlaubnispflichtig. Damit man das versteht, muss man die Überschrift des Unterabschnitts lesen. Da steht "Erlaubnisfreie Arten des Umgangs" und "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz". Dann kommt die Aufzählung der Waffen, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind mit eventuellen Einschränkungen, die doch wieder eine Erlaubnispflicht begründen. Damit passt das "und" und das "nicht" dann wieder. Denn hier soll die Erlaubnispflicht ja nur dann greifen, wenn beide Bedingungen erfüllt sind.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.