

pulvernase
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Waffenaufbewahrung Tresor im Keller zu feucht?
pulvernase antwortete auf pirsch's Thema in Allgemein
Die funktionieren sehr gut für mich, auch bei wochenweise deutlich über 70% Luftfeuchtigkeit. Hast du konkret Probleme, oder nur Sorge, dass Probleme auftreten könnten? Entfeuchter kannst du dir sparen, wenn die Tresortüre nicht gasdicht ist. Um Korrosion sicher zu vermeiden, musst du << 60% erreichen. Das wirst du im Keller mit passiven Entfeuchtern in einem undichten Tresor nicht zuverlässig erreichen. Entweder einen elektrischen Entfeuchter in den Raum und per Automatik die Luftfeuchtigkeit unter << 60% halten, oder Korrosionsschutz wie den K-Pac in den Tresor. -
Erstantrag WBK nach längerem Aufenthalt im europäischen Ausland
pulvernase antwortete auf volltöfte10000's Thema in Waffenrecht
Sicher sagen kann dir das nur deine Behörde. Sprich mit deinem Sachbearbeiter, ob er hier ein Problem sieht. Am Ende ist das ja eine Ermessensentscheidung. Ich habe allerdings noch nicht gehört, dass es hier regelmäßig Probleme gibt. Das hilft dir nur leider nicht, wenn genau dein Sachbearbeiter das anders sehen sollte. Also einfach mal mit den Leuten reden, das sind auch nur Menschen. -
Bedürfnisnachweis Sportschütze bis 31.12.2025 Grundkontingent
pulvernase antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Eigentlich ist das gar nicht kompliziert. Wenn maximal 2 mehrschüssige KW für Patronenmunition und maximal 3 halbautomatische Langwaffen: Erste Eintragung in die WBK vor mehr als 10 Jahren -> Nachweis der Vereinsmitgliedschaft Erste Eintragung in die WBK vor weniger als 10 Jahren -> Ein Schießtermin pro Quartal mit jeder Waffenkategorie (KW und LW) oder insgesamt 6 Termine pro Kategorie innerhalb von 12 Monaten Bis Ende 2025 kann der Verein diesen Nachweis ausstellen Ab 2026 muss der Verband den Nachweis ausstellen Wenn Überkontingent: Ein Schießtermin pro Monat oder 18 Termine innerhalb von 12 Monaten zzg. Wettkampfnachweise (je nach Bundesland) Der Nachweis muss immer vom Verband ausgestellt werden -
Ja. Hast du schon mal einen Bericht zu einem Thema gesehen, bei dem du ein Experte bist, und dir gedacht "Wow, das war jetzt aber gut und absolut korrekt erklärt!"?
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Nochmal: Hört mit diesem "getrennt"-Bullshit auf. Den gibt es nicht. Es sind auch keine vagen oder nebulösen Vorgaben im Gesetz, es ist hier zur Abwechslung mal alles klar definiert. Da gibt es nix zu interpretieren. Alles, was man wissen muss, steht im §12 und in der Anlage 1.
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Weihrauch HW45 - wer hat eine, was geht wirklich mit ihr?
pulvernase antwortete auf chief wiggum's Thema in Frei ab 18
Ich hab eine HW45 in Kal 5.5 und schieße mit der semiregelmäßig auf 25m. Die Löcher sind durchs Spektiv gut zu sehen und ich halte mit ihr die 9 auf der DSB Pistolenscheibe. Eine tolle Alternative fürs Präzisionstraining, wenn man aus Gründen keine EWB-Waffen dabei haben kann. -
Hört doch mal mit diesem "getrennt"-Unsinn auf. Das hört man ständig und dauernd, steht aber nicht im Gesetz. Das Wort "getrennt" kommt nur ein einziges Mal im WaffG und der AWaffV vor: Bei der Definition von Wechselmagazinen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift über die "getrennte" Aufbewahrung oder Transport oder was auch immer. Es gelten die Regeln aus der AWaffV für die Aufbewahrung und es gelten die Regeln des §12 WaffG für das erlaubnisfreie Führen. Alle dort geforderten Bedingungen (nicht zugriffbereit und nicht schussbereit) sind im WaffG explizit definiert. "Getrennt" kommt nur in der WaffVWV vor, und auch da nicht im Zusammenhang mit dem Weg zum Schießstand, sondern der temporären Aufbewahrung außerhalb der Wohnung - z.B. Hotelzimmer. Hier fordert die WaffVWV, dass erlaubnispflichtige Waffen und Munition auf Reisen nicht im gleichen Behältnis sein sollen.
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"Lagern" bzw. "Aufbewahren" und "Weg zum Schießstand" schließen sich aus. Aufbewahren tust du daheim, während du nicht die tatsächliche Kontrolle über die Waffe ausübst. Auf dem Weg zu Stand führst du die Waffe. Wenn du keinen Waffenschein hast, dann darfst du das nur in dem Rahmen, den §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG erlaubt: Nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit. Das heißt: Keine Munition in der Waffe und die Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis oder anderweitig so verstaut, dass sie zweifelsfrei nicht zugriffsbereit ist. Der Transport von Munition ist nicht erlaubnispflichtig, also auch nicht explizit geregelt. Was der DSB sich für "Regeln" ausdenkt interessiert nicht. Man darf aber auch nicht vergessen, dass solche "Regeln" nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern da wahrscheinlich irgendwas irgendwann irgendwo mal passiert ist, was dazu geführt hat, dass jemand seine Freizeit geopfert hat, um diese "Regeln" zu formulieren. Kurz: Du darfst Waffe, Munition, gefüllte Magazine zusammen in der gleichen Tasche haben. Du musst aber im Zweifel in der Lage sein, einem kontrollierenden Polizisten fundiert darzulegen, warum du das darfst. Der weiß das nämlich oft nicht im Detail. Wenn du das nicht kannst, dann geh auf Nummer sicher und trenne die Waffe von der Munition.
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Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
pulvernase antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Das stimmt schon so. Und ja, das ist jetzt wirklich nicht neu, sondern wird seit Jahren hier im Forum hoch- und runterdiskutiert. In den entsprechenden Merkblättern der Verbände steht das auch nicht erst seit gestern. -
Das ist dermaßen bescheurt formuliert, da fragt man sich schon, was die im BMI so rauchen. Trotzdem ist es so, wie @ASE sagt: Unter 7,5J mit F ist generell erlaubnisfrei. Das wird eingeschränkt mit dem Wort "sofern" und der darauf folgenden Aufzählung. Die Erlaubnisfreiheit ist dann nicht gegeben, wenn die Waffe mehrschüssig für Geschosse >30mm ist UND das F-Zeichen nach dem 24.7. vergeben wurde. Das heißt, normale Luftgewehre, die nicht mehrschüssig sind, fallen nicht unter den Ausschluss und sind weiterhin erlaubnisfrei. Mehrschüssige Luftgewehre, aus denen Geschosse mit >30mm Länge verschossen werden können, sind nur dann nicht erlaubnisfrei, wenn das F-Zeichen nicht vor dem 24.7. vergeben wurde. Es ist also alles so wie es war, nur mehrschüssige Waffen für Geschosse >30mm, die das F-Zeichen in Zukunft bekommen sollen, werden erlaubnispflichtig. Damit man das versteht, muss man die Überschrift des Unterabschnitts lesen. Da steht "Erlaubnisfreie Arten des Umgangs" und "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz". Dann kommt die Aufzählung der Waffen, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind mit eventuellen Einschränkungen, die doch wieder eine Erlaubnispflicht begründen. Damit passt das "und" und das "nicht" dann wieder. Denn hier soll die Erlaubnispflicht ja nur dann greifen, wenn beide Bedingungen erfüllt sind.
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Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
pulvernase antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Das ist kein Verbandsproblem, das ist ein Leute-Problem. Entweder ich habe aktive Leute mit Wissen und Interesse im Verein, dann stellen sich solche Fragen gar nicht erst. Oder ich hab das nicht und der Einäugige erklärt dem Blinden Farben. Wer sich im Detail mit dem WaffG und den Sportordnungen auseinandersetzt, der erkennt automatisch das Potential, das der DSB ungenutzt lässt und tritt oft auch noch in andere Verbände ein. Das erklärt, warum in den BDS-Gruppen, SLGs und ähnlichen Strukturen gefühlt mehr Wissen vorhanden ist bzw. warum die reinen DSB-Vereine in der Wahrnehmung schlechter abschneiden. Aber am Ende sind fast alle Schützen im DSB und nur ein Teil in den GK-Verbänden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit den Erwerbsvoraussetzungen gut auskennt steigt natürlich, wenn er in einem GK-Verband ist - was soll er denn da, wenn er nicht weiß, wie man GK-Waffen erwirbt? Auf der anderen Seite hält sich das Wissen um sowas in einem kleinen Dorfverein mit 4 50m KK-Bahnen und einer Luftgewehrhalle halt in Grenzen. Wer Interesse am Erwerb einer GK-Waffe hat, der ist schon längst abgewandert und die, die übrig bleiben, haben sich damit nie beschäftigt. Wenn man dann als Neuling an so einen Verein gerät, hat man im Zweifel die A-Karte gezogen. Der WSV ist gutes Mittelfeld was die Liste B angeht. Man bekommt ziemlich viele Waffen darüber, aber die Disziplinen sind nicht so wahnsinnig interessant. Wenn man ein bisschen weiter westlich zum BSV schaut, sieht das anders aus. Die Liste B vom BSV liest sich als ob da ein paar Leute wirklich Ahnung und Spaß hatten und sich von BDS und BDMP Elemente zusammenkopiert hätten: https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2024/11/BD-Liste-B-2023-24-10.pdf Speed-Schießen mit Pumpflinten und Supermagnum >1500J würde man erstmal nicht bei einem LV des DSB erwarten. -
Wie rausfinden ob links oder rechts die KW halten
pulvernase antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Genau das! Wenn man kreuzdominant ist, dann macht man das schon sein ganzes Leben unterbewusst so. Mit Gewalt auf links umstellen ist unnatürlich, ähnlich wie man früher Linkshänder "umerzogen" hat. -
Wie rausfinden ob links oder rechts die KW halten
pulvernase antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Rechts schießen mit linkem Auge geht mit KW problemlos. Mache ich seit vielen Jahren und hat für einige Titel im dynamischen und statischen KW-Schießen gereicht. Als Rechtshänder ist im Stress der Umgang mit der KW mMn einfacher, weil intuitiver. Klar kann man das mit Gewalt auf links umstellen, aber wenn dann mal viel Adrenalin im Spiel ist und man seinen Fokus nicht auf der Waffe, sondern der Aufgabe hat, dann macht man das, was man "schon immer" gemacht hat. Für Rechtshänder gibts auch mehr Zubehör und mehr Kameraden, die Tipps geben können. Nicht jeder bekommt mental das "umrechnen" rechts/links hin, wenn er beim Training hilft und auf Fehler hinweist. Und die meisten Schützen sind nunmal Rechtsschützen. Wenn das nicht als Argument reicht, dann bleibt nur noch Münze werfen -
Dafür nimmst du einen beliebigen Ballistikrechner deiner Wahl und fütterst ihn mit deinen Daten wie z.B. V0, BC des Geschosses, Höhe Visierlinie über Laufseele, Einschuss, etc... Ohne genaue (Mess)werte deinerseits kann dir niemand eine korrekte Antwort geben, höchstens eine Schätzung wie dein Kollege es getan hat.
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
pulvernase antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Wenn keine Schießnachweise für die Langwaffe, dann kein Bedürfnis und sie muss weg. Es hindert ihn aber niemand daran, die Waffe morgen früh einem Händler für 1€ zu verkaufen und morgen mittag für 1€ + großzügige Spende für die Kaffeekasse wieder zurückzukaufen. Klingt komisch, ist aber so. Die gelbe WBK bleibt gültig, die ist nicht an Waffen gebunden. Es zählen auch alle Langwaffen, egal auf welcher WBK. Wenn man sich ein kleines KK-Büchsli noch gönnt, um in Zukunft keine Diskussionen mehr zu haben, macht man nichts falsch. -
Einsatz verantwortlicher Aufsichtspersonen - Arbeitsergebnis
pulvernase antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Stimmt. In dem Fall steht der Name aber in der Kopfzeile des Dokuments, das im ersten Beitrag verlinkt ist. Ich gehe mal davon aus, dass der Name da nicht zufällig gelandet ist und es durchaus beabsichtigt war. -
Ist es auch, außer eben du gehörst zur erlauchten Gruppe nach §23 AWaffV. Das ist wie mit dem Schießen im Keller daheim mit WBK-Waffen. Wenn du danach gefragt wirst, sagst du dann, dass das verboten ist? Oder sagst du, dass es erlaubt ist? Denn wenn du Sachverständiger bist und dir einen Schießstand daheim einrichtest, den der Behörde zwei Wochen vor Betriebsaufnahme anzeigst und ausschließlich zur Erprobung im Rahmen deiner Tätigkeit als Sachverständiger verwendest, dann darfst du das ja.
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So, wie es im §22 AWaffV steht. Also: Erstmal dürfen Mannscheiben o.Ä. nur benutzt werden, wenn die Schießübungen keinen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter hat. Hier tragen Dummy und Schütze Plattenträger und die Eigenschaften von Körperpanzerung wird getestet. Zeig mir den Richter, der in Deutschland hier keinen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter erkennt. Wir erinnern uns an Verbote von mehrschüssigen Kurzwaffen, die angeblich Körperpanzerung durchschlagen und deswegen Polizisten gefährden würden. Und dann hast du noch das winzig kleine Problem des letzten Satzes: Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist generell verboten. Für jeden. Außer, wenn du zu der privilegierten Gruppe nach §23 AWaffV gehörst: Damit du das darfst, musst du entweder einen Waffenschein haben, oder Berufswaffenträger sein, oder als WBK-Inhaber eine gesonderte Erlaubnis der Behörde wegen persönlicher Gefährdung bekommen. Ein weiteres Detail aus dem §22 AWaffV: Selbst, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, muss die Durchführung der Schießübungen zwei Wochen vorher der Behörde angezeigt werden. Wenn eine solche Anzeige nicht passiert ist, darf nicht geschossen werden. Fassen wir zusammen: Jeder der Schützen in dem Video ist offensichtlich entweder behördlich festgestellt persönlich gefährdet oder Berufswaffenträger. Ferner wurde der Inhalt der Schießübung und die geplanten Teilnehmer zwei Wochen vor dem Dreh der Behörde im Detail angezeigt und das Schießen auf Dummies mit Plattenträger von der Behörde nicht als polizeilicher oder militärisch Charakter interpretiert. Damit war das ein Übungsschießen in der Verteidigung mit Schusswaffen und deswegen legal. Die Kamera war nur zufällig vor Ort. Oder: Man hat halt einfach mal das nachgemacht, was die Amis auch ständig tun und sich nicht weiter über die potentiellen Folgen gekümmert. Eher nicht. Denn Verwendung von Mannscheiben o.Ä. außerhalb des sehr engen Kontexts des §22 AWaffV wird mit Sicherheit regelmäßig als kampfmäßiges Schießen gewertet werden.
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Gut, dass der Gesetzgeber das auch weiß: Frage an dich: Woraus leitest du ab, dass Mannscheiben und Menschen repräsentierende Ziele kein kampfmäßiges Schießen sind? Immer dran denken: Hier geht es um die Frage, ob jemand wegen des Videos Probleme bekommen könnte, nicht ob wir das gut finden. Es haben schon Leute wegen deutlich weniger klaren Argumentationen seitens der Behörde die WBK verloren - das hier ist eine Steilvorlage, wenn die Behörde es will. Sich als "normalsterblicher" WBK-Inhaber am Ende noch mit Sportwaffen an sowas zu beteiligen ist halt einfach dumm, ganz besonders dann, wenn man es danach ins Internet stellt.
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Weil im Gesetz im §27 steht: "Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig." Wo genau die Grenze zum kampfmäßigen Schießen verläuft, ist nicht exakt definiert. Aber der Gesetzgeber war so nett, uns im §15 ein paar Dinge zu nennen, die auf jeden Fall dazu gehöhren: "Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig." Da hilft es auch nicht, dass hier nur vom Schießsport die Rede ist. Als Jäger bist du nicht an die Beschränkungen im §7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport) gebunden, aber das kampfmäßige Schießen ist trotzdem tabu. Die Liste ist aber in soweit interessant, weil alles was dort steht, kein kampfmäßiges Schießen sein kann. Wir lernen also: Schießen aus der Deckung, aus dem Laufen, auf plötzlich und unerwartet auftauchende Ziele und Deutschüsse sind explizit kein kampfmäßiges Schießen, weil das nur den Sportschützen und nicht z.B. den Jägern verboten ist. Mannscheiben u.Ä. sind aber kampfmäßiges Schießen und damit generell verboten.
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
pulvernase antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Das nennt sich dann "Range Officer" und ist nur bei Wettkämpfen Pflicht. Im Training reicht die Anwesenheit des Schießleiters, ohne den per Definition kein BDMP-Schießen möglich ist. @Schwarzwälder Ich kenne die Diskussion um die Versicherung. Aber ich frage mich schon, warum das bei allen anderen Verbänden anscheinend kein Problem darstellt und nur der BDMP hier mit "seiner" Versicherung so eine Regelung getroffen hat. Ich sehe halt einfach den Nutzen dieser Regelung nicht - außer, den Mitgliedern das Leben schwer machen. Wenn du selber kein Schießleiter bist, dann kannst du z.B. nicht einfach einen Stand mieten und BDMP-Disziplinen trainieren. Du musst also einen Schießleiter aus deiner SLG überzeugen mitzukommen, damit du versichert bist und der Termin anerkannt wird. Für alle anderen Disziplinen anderer Verbände ist es kein Thema, da kannst du problemlos alleine losziehen und dein Ding machen. Während Corona war das mit den Schießleitern ein echtes Problem für uns, denn nach Auflagen der Behörden waren nur zwei Personen auf dem gesamten Grundstück erlaubt: Der Schlüsselträger und der Schütze. Beide durften sich eigentlich auch nicht begegnen. Versuch da mal als nicht-Schießleiter nach BDMP-SPo zu schießen. Bezüglich der Wettkampfnachweise bei MyBDMP: Die sind sehr praktisch, weil man bei einer ÜK-Abfrage nicht mehr von Hand die ganzen Ergebnislisten durchsuchen muss um den Nachweis zu erbringen. Ausdrucken, die entsprechenden Wettkämpfe mit Textmarker hervorheben und gut ist. Der Nachweis, welche Waffe verwendet wurde, wird über das Schießbuch geführt. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
pulvernase antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Das Problem wird wohl gewesen sein, dass der BDMP für Termine nach BDMP Sportordnung (!) einen Schießleiterstempel sehen will. Denn laut Sportordnung dürfen BDMP Disziplinen nur bei Anwesenheit eines Schießleiters geschossen werden. Kein Schießleiter -> kein Schießen nach Sportordnung -> keine Anerkennung des Termins. Wenn du nach einer anderen Sportordnung schießt ist das egal, denn da gibt es diese - mMn bescheuerte - Vorgabe nicht. Deswegen ist DSB, BDS, DSU, etc... kein Problem und wird auch anerkannt. Aber wehe, bei deinem BDMP SP2 Training (was quasi das gleiche wie DSB 2.5x ist), ist kein Schießleiter anwesend. Dann gibts Ärger! -
Okay, und selbst wenn das Führen einer Waffe durch nicht-WBK-Inhaber in fremden Wohnungen von deren Bedürfnis umfasst wäre, auf welcher Grundlage ist denn die Überlassung und der Erwerb der Waffe passiert? Führen bedeutet Ausüben der tatsächlichen Gewalt. Es gibt keine Freistellung von der Erlaubnispflicht für den Erwerb für so einen von dir beschriebenen Fall im §12. Andersrum wird ein Schuh draus: Die Argumentation muss sein, dass überhaupt keine Überlassung/ Erwerb und keine Ausübung der tatsächlichen Gewalt vorliegt, da der rechtmäßige Besitzer jederzeit eingreifen kann und damit nicht frei über die Waffe verfügt werden kann. Das wurde - wie oben schon erwähnt - früher auch in der Sachkundeausbildung so gelehrt, aber inzwischen hat sich die Einschätzung hier wohl geändert. Wenn du mit "erlaubnisfreiem Führen" argumentieren willst, hast du schon verloren. Weil du damit eingestanden hast, dass die Waffe an einen nicht zum Erwerb berechtigten überlassen wurde - und das ist außerhalb eines Schießstands illegal.
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Wozu braucht der Vorstand deines Vereins ein Formular vom Verband um dir zu bestätigen, dass du weiterhin Mitglied in seinem Verein bist? Der Verein sollte eigentlich ein entsprechendes Formular griffbereit haben. Wenn nicht, dann ist es jetzt an der Zeit eins zu erstellen. Das ist ein Vereinsthema, kein Verbandsthema. Zumindest noch, denn ab 2026 geht das nur noch mit dem Umweg über den Verband.
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In der Regel: Offene Visierung: Nicht zielendes Auge abdecken wenn möglich, sonst zukneifen, Fokus aufs Korn Rotpunkt: Beide Augen offen, Fokus aufs Ziel Schießen mit beiden Augen offen führt sportlich in den meisten Fällen zu schlechteren Ergebnissen. Nur, wenn es um mehrere Ziele geht und das periphäre Sehen unverzichtbar ist, nimmt man den Präzisionsnachteil eventuell in Kauf. Warum wilst du denn unbedingt mit beiden Augen offen schießen? Das dominante Auge ist beim Flintenschießen wichtig. Bei Kugeldisziplinen spielt es keine Rolle, wenn ein Auge abgedeckt/zu ist.