Ich habe heute eine Mail vom BKA erhalten, nachdem ich angefragt wie mit meinen PPSh 41 Magazinen verfahren werden soll, die ich 2018 gekauft hatte.
Das BKA hat jetzt eine Vorlage für Anträge für eine Ausnahme regelung.
Als Jäger, Sammler, oder Normalo mit Magazin muss wohl dem Antrag folgendes beigelegt werden werden:
1. Auflistung
2. Kopie Amtlicher Lichtbildausweis
3. Waffenbesitzkarte (kann als Normalo weggelassen werden)
4. Nachweise über den Zeitpunkt des Erwerbs und die Aufbewahrung der Magazine und/oder Magazingehäuse gemäß § 36 WaffG (z. B. Rechnungskopie, Foto des Sicherheitsbehältnisses)
Zusätlich müssen Sportschützen beifügen:
5. Nachweis über die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband
6. Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
7. Nachweis über die Teilnahme an national/international bedeutenden Schießsportwettkämpfen
Aus der Mail lies sich für mich nicht schließen (habe bereits nachgefragt, und werde updaten sobald ich Antwort bekomme)
1. Wie ist die rechtliche Handhabung der Magazine. Müssen diese in einem Tresor aufbewahrt werden, oder reicht ein Verschlossenes Behältnis?
2. Darf ich diese Magazine weiterhin nutzen, da es für meine Waffe (PPSh 41) keine kleineren Magazine gibt?
3. Müssen die Magazine markiert werden?
Hier mal der Link zum BKA-Formular: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.html