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Harry Callahan

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  1. Hmmmm......also mir fallen jetzt gerade keine Antidepressiva ein, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wie Du es im Eingangspost angegeben hast. Grob zusammengefasst : Wenn Du schon kein Problem damit hast, dass der Schützenkamerad ehemaliger Alkoholoker ist, warum sollst Du dann ein Problem damit haben, dass er Antidepressiva nimmt ? Diese wird er von seinem Arzt verschrieben bekommen haben und Du fragst ja auch keinen Kollegen ob er Medikamente gegen Bluthochdruck einnimmt. Übrigens hätte ich ein Problem mit allen Drogen auf dem Schießstand. Ich will einfach nicht, dass jemand mit besoffenem Kopf mit geladener Waffe neben mir steht - hier könnt ihr mich gerne "Spießer", "Moralapostel" oder was auch immer nennen. Ebenso habe ich ein Problem mit illegalen Drogen. Wenn hier jemand schreibt, er habe kein Problem mit THC auf dem Stand, so kann ich darüber nur den Kopf schütteln. Gerade Halluzinogene haben ja wohl auf einem Schießstand nichts zu suchen, ganz abgesehen davon, dass auch bei diesem Thema jemand verrät, wie genau er es mit der Einhaltung unserer Gesetze sieht.
  2. Das steht aber nun einmal anscheinend im Gesetz. Die entsprechende Stelle wurde oben zitiert.
  3. Richtig. Aber warum soll eine Behörde ein Gutachten anfordern, wenn ihre daraus resultierende Handlung im Gegensatz zum Gutachten steht ? Dies würde nur einen Sinn ergeben, wenn der Behörde hier ein Eigeninteresse zu unterstellen ist. Wenn ich aber die Rechtslage hier verstanden habe, muss der Gutachter entscheiden, ob er dem Antragsteller nun einen "Schweren Sprachfehler" bescheinigt, oder nicht. Wenn ich weiterhin richtig verstanden habe, muss die Behörde beim Vorliegen eines schweren Sprachfehlers den Schein verweigern. Nun frage ich mich: Wie soll sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellen ? Tut er es nicht hat er auch keinen Ermessensspielraum.
  4. Na da bin ich doch mal gespannt, ob sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellt. Ein Gutachten wird IMHO eben erstellt, weil die anfordernde Instanz nicht über ausreichendes Wissen in einem Fachgebiet verfügt. Natürlich kann sie aus dem Gutachten dann eine andere Konsequenz ziehen, dies aber dann auf eigene Verantwortung.
  5. Der Amtsarzt wird sich in der Regel nicht trauen ein fachärztliches Zeugnis nicht anzuerkennen. Die kann er garnicht, wenn er nicht zufällig Spezialist im selben Fach ist. Vor allem in Bayern und Österreich.... (Sorry aber der musste einfach raus...)
  6. Gehts auch ohne doppelten Zeilenabstand ?
  7. Klar, am Ende auch noch gereinigt und überprüft.
  8. Hmmm.....WaffenSchuhmacher meint, im Rahmen dieser Untersuchung wird die Waffe komplett zerlegt und überprüft. Kann ja sein, dass ich sehr viel langsamer bin als ein Büma, aber wenn ich meine 2011 komplett zerlege, reinige und wieder zusammenbaue bin ich mal knapp eine Stunde beschäftigt. Da glaube ich doch nicht, dass der VDB die Arbeitsstunde seiner Mitglieder für 30 Teuro anbietet. Da werden es dann eher 100 Teuro. Für Umme arbeitet ja keiner.
  9. Gibts schon, man müsste eben nur bereit sein, es zur Kenntnis zu nehmen. Übrigens würde ich mich für einen hessischen Modellversuch gerne freiwillig melden...
  10. Herumhacken ??? Was doch alles nicht persönlich. Außerdem - wenn das schon "Hacken" war, was soll dann Attila erst sagen.
  11. Argumentativ kommt von Dir aber auch nicht viel.
  12. Würde mich auch interessieren....
  13. Die Meinung der (uninformierten !) Mehrheit muss aber nicht der Wahrheit entsprechen. Die Mehrheit der Menschen hat auch mal genau gewusst dass die Erde eine Scheibe ist ! Für Richter gilt leider dasselbe wie für Politiker und Reporter.
  14. Absolut ! Wenn es nicht wert ist dafür zu sterben ist es nicht wert dafür zu kämpfen.
  15. Zum Glück musst Du ja nichts davon halten. Wenn Du Dich allerdings mal mit er einschlägigen Literatur beschäftigen würdest, kämst Du zu dem Schluss, dass es eben jenseits Deiner Meinung noch so etwas wie Tatsachen gibt. Aber mach Dir nichts draus. Genauso arbeitet ja auch die Regierung. Aber Du bist weiterhin eine Antwort schuldig. Was würdest Du denn der Frau aus Wahrsagers Beispiel sagen ??? Bzw. in D könntest Du ja nur noch mit Ihren Angehörigen sprechen, weil sie sich schon die Radieschen von unten ansehen würde. "Ja, ähh... sorry, wir sind gegen SV mit Waffen...".Mit der Eskalation sprichst Du ein weiteres Vorurteil an. Verliert ein Sportschütze all seine Skrupel, weil er eine Waffe hat ? Greifst Du automatisch jemanden an, nur weil Du Pfefferspray dabei hast ??? Nein. Genausowenig wirst Du jemanden erschießen, weil er Dir einen Parkplatz weggenommen hat. Aber auch hier müssen wir ja das Rad nicht neu erfinden. Andere Länder zeigen, dass nichts von alledem passiert, wenn man gesetzestreuen Bürgern erlaubt, eine Waffe zu tragen. An armed society is a polite society. Wenn Sportschützen generell Waffen tragen dürften ja. Leider bekomme ich nicht mehr alle Details zusammen, aber es gab mal einen berühmten Mord an einem Cellospieler auf offener Strasse. Die Täter wurden später gefragt, warum sie sich einen Cellospieler ausgesucht hätten. Sie gaben an, ursprünglich einen Taxifahrer überfallen zu wollen, diese hätten aber hin und wieder eine Waffe dabei. Also haben sie von dieser Gruppe Abstand genommen. Also hat die Tatsache, dass einige Taxifahrer überdurchschnittlich häufig eine Waffe tragen, diese Gruppe für die Täter uninteressant gemacht. Denk immer daran - der Täter will ein Opfer, er will keinen Gegner um sich mit ihm zu messen. Wenn ich nun an mein Auto einen Aufkleber "Vorsicht Sportschütze" dranmache, dann weiss doch jeder, dass bei mir etwas zu holen ist und dass ich das Eisen immer schon verschlossen im Koffer tragen muss. Also wieder bovine Endprodukte. Da musst Du ja entweder einen sehr geduldigen Hund haben, der im Wagen auf Dich wartet, bis Du Feierabend hast, oder Dein Chef muss sehr tierlieb sein. Also ich hätte Probleme damit, einen sozialrelevanten Hund in meinen Spind zu bekommen. Klappt also nicht immer. Außerdem habe ich mal gehört, dass die meisten Hunde doch mehr Pflege brauchen als eine Glock. Das ist es, was die meisten hier im Land zu der Ansicht bringt, keinen Waffenschein zu benötigen: Gefühlte Sicherheit !Aber heute kann der Tag sein !
  16. Natürlich gibt es noch Gegenstimmen. Selbst wenn man ein geladenes Magazin in der Tasche hat vergeht doch immer noch eine Ewigkeit, bis man die Waffe aus dem geschlossenen Koffer geholt hat. Immer noch zur SV völlig ungeeignet.
  17. Dein "Erachten" entspricht hier aber leider nicht den Tatsachen. Wie Dir sicherlich ein Polizeibeamter bestätigen kann, geht einer Gewalttat zu 90% eine Bedrohungssituation voraus. Wir müssen in D das Rad doch nicht immer neu erfinden ! In USA sieht man klar, dass das Waffen-Tragen etwas gutes für die Gesellschaft ist. Hast Du Dir mal Wahrsagers Link angesehen ? Was willst Du der Frau, die gerettet wurde denn sagen ? In Deutschland hätten sie halt sterben müssen, weil wir eben keine amerikanischen Verhältnisse wollen ? In den meisten Fällen ist ein Benutzen der Waffe überhaupt nicht notwendig. Wenn der Gegner sieht, dass das Opfer eine Waffe hat wird er zumeist widerstandlos verschwinden. Er sucht ja ein Opfer und keinen Gegner. Klar, vor allem wenn sie mit ihm persönlich befreundet sind....
  18. @Sachbearbeiter: Aber auf eine interessante Frage von MZ1 ist noch keiner eingegangen: Wie gross ist denn nun der Ermessensspielraum ??? Das Ausmaß der Gefährdung und ob eine Waffe zur Gefahrenabwehr geeignet ist, sind doch sehr subjektive Einschätzungen. Hmmmm....vielleicht sollte ich mal mit meinem Sachbearbeiter essen gehen....
  19. Natürlich liegt hier kein Rechtsbruch vor. Die vom Gesetzgeber geforderte und von Dir durchgesetzte nicht zugriffsbereits Verbringung der Waffe macht diese aber für eine Selbstverteidigung ausserhalb des Hauses völlig ungeeignet ! Wenn Du nun den Vorschlag machst, man solle sich zur SV über eine WBK eine Waffe besorgen, so impliziert dies IMHO auch den "Vorschlag" zum (illegalen...) Führen. Sonst macht dieser Weg überhaupt keinen Sinn !!! Siehe oben. Wenn der Sportschütze beim illegalen Führen erwischt wird, ist die Plempe weg - oder ? Siehe oben. Der Besitz nutzt aber nun einmal zur SV nichts. Ja ne - ist klar. Wenn der Herr Stadtrat kommt, der mit dem obersten Leiter der Waffenbehörde jeden Samstag Golf spielt wird sein Antrag natürlich genauso geprüft und abgelehnt wie bei Lieschen Müller....
  20. @Bullpup: Von Führen hat sie ja nie gesprochen !
  21. @Wahrsager: @Sachbearbeiter: Aber wir wollen ja keine amerikanischen Verhältnisse !!!
  22. Genau. Wenn er sich noch nichts hat zu schulden kommen lassen und sachkundig ist sollte jeder auch ohne Nachweis einer konkreten Bedrohung einen Waffenschein bekommen.
  23. Ich bin auch der Meinung, dass jemand mit Kontakten zur Unterwelt keine Waffen haben sollte, vor allem keine Mafia-Angehörigen. So funktioniert es aber nun einmal nicht. Kann ja sein, dass in BW die Welt noch in Ordnung ist, aber z.B. in Frankfurt ist es kein Problem, an eine illegale Waffe zu kommen, wenn man das will.
  24. Ja, ist doch interessant. A braucht Schutz und will einen Waffenschein. A wird der Waffenschein versagt. A hat aber Kohle und kann sich B kaufen, der nun auf ihn aufpasst. B hat nun ein Bedürfnis und bekommt einen Waffenschein.
  25. Fluchtversuch finde ich aber legitim, bevor man jemanden erschießt - Du nicht ??? Außerdem ist mir ein Gesetz, dass Notwehr zwar in enge Grenzen stellt, mir aber prinzipiell wenigstens die Möglichkeit gibt, mich zu verteidigen doch lieber als ein Gesetz, dass mir erlaubt jemanden umzunieten, auch wenn ich eine andere Wahl gehabt hätte, mir allerdings die Waffe hierfür verbietet.
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