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Will Kane

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  1. Was sagen die Experten dazu: (Ich habe die Namen anonymisiert) Betreff: AW: Unbrauchbarmachung von Magazinen LKA NRW ZA 4-22.57.06.39 Ihr Bericht vom 21.06.2024 Zulieferung des TD 55.1 LKA NRW vom 12.07.2024 Im Hinblick auf die in Ihrem Bericht aufgeworfene Fragestellung kann ich nach Überprüfung durch die Fachabteilung meines Hauses mitteilen, dass bisher keine Erkenntnisse zu dieser Art der „Deaktivierung“ von Magazinen vorlagen. Daher wurden Versuche durchgeführt und jeweils nur eine Magazinlippe an einem zweireihigen und einem einreihigen Magazin entfernt. Insbesondere bei einreihigen Magazinen werden geladene Patronen noch gehalten, so dass eine Nutzung weiter möglich ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nur das Entfernen beider Magazinlippen als ausreichende Maßnahme anzusehen ist. Eine solche Maßnahme ist aus sachverständiger Sicht nicht mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen rückgängig zu machen und daher als dauerhaft anzusehen. Bei zweireihigen Magazinen ist mit einer weiteren Funktion zu rechnen, wenn lediglich die auf der höheren Seite des schräg gefertigten Zuführers entfernt wird. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fotos beigefügt. Diese Form der „Deaktivierung“ ist nur möglich, da weder im WaffG, noch in der EU-Deaktivierungsrichtlinie eine Deaktivierung von Magazinen bzw. Magazingehäusen enthalten ist. Letztlich sind nach hiesigem Dafürhalten die Definitionen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4.4 WaffG nach dieser Maßnahme nicht mehr Anwendbar, da eine Aufbewahrung und eine Zuführung nicht mehr möglich sind. Anzumerken sei noch, dass diese rechtliche Auslegung nicht auf andere Waffenteile im Rahmen von Deaktivierungen anwendbar ist, deren Art der Bearbeitung in der EU-Deaktivierungsrichtlinie vorgegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ___________________________ Mxxxxx Rxxxxx Dezernat Zxxxxxxxxx (Vereins- und Waffenrecht, Innenrevision, Sponsoring, Rechtsangelegenheiten, Datenschutz, Geheimschutz) [Blockierte Grafik: https://apis.mail.aol.com/ws/v3/mailboxes/@.id==VjN-jAcPFo1Qtzc9ppJqQcyZoAX1hlCuDncYC8yFwyggIEYHRSQ7NwlFRu0bhZuD5BJX/messages/@.id==ADTOsA4sert1Zp_o_QnnKBhZzKU/content/parts/@.id==2.2/thumbnail?appid=aolloki&downloadWhenThumbnailFails=true&pid=2.2][Blockierte Grafik: https://apis.mail.aol.com/ws/v3/mailboxes/@.id==VjN-jAcPFo1Qtzc9ppJqQcyZoAX1hlCuDncYC8yFwyggIEYHRSQ7NwlFRu0bhZuD5BJX/messages/@.id==ADTOsA4sert1Zp_o_QnnKBhZzKU/content/parts/@.id==2.3/thumbnail?appid=aolloki&downloadWhenThumbnailFails=true&pid=2.3] Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf Telefon +49 211 9xxxxxxxxxx, CNPol 07-224-7xxxxxx
  2. JFrý Danke für die Infos. Bitte lasse uns aber bei der "grundlegenden Problenmstellung" bleiben, und nicht auf "3 D Drucker" abschweifen. Was ist an "Magazinkörper" nicht zu verstehen? Könntest Du das bitte erklären?
  3. Hallo zusammen, eine Frage an die anwesenden Experten: Sind "große" (20er, 25er, 30er) Magaine für MP5/G3 in der ent-militarisierten "Deko" Version (also ohne Magazin-Lippen,pp. - so das das nicht mehr hergestellt werden kann, so das die nicht mehr verwendet werden können-) erlaubt? Oder gibt es da Auflagen? Spielt es eine Rolle, ob die vor 2017/2020 ent-militarisiert wurden? Wo könnte man sowas legal kaufen (für Filmrequisiten)? Danke im Voraus, schönen Sonntag. Gr. K.
  4. Hallo zusammen, ich habe mir vor vielen Jahren G3 Magazine im Army-Shop gekauft (20er und 30er), damals in den 90ern, als es die für 10 DM gab. Hatte die lange Jahre im Waffenschrank und bekam dann vor einigen Jahren mit, dass diese jetzt bald unter eine Verbotsverfügung fallen, wenn man sie nicht "anmeldet" (Legaler Altbesitz). Das habe ich dann bei meiner Waffenbehörde getan. Alles gut, tat ich, Bescheinigung habe ich darüber erhalten. TD. So, jetzt plane ich den Kauf eines G3-Klon. Frage, bitte: a.) Darf ich diese Magazine (und nicht die üblichen 10er Schuss Magazine) dann auf dem Stand verwenden? Sind zugelassene "kleine IPSC" und "Jagdstände". Wenige bis keine anderen Schützen, natürlich alles sicher, Standaufsichts-Berechtigung habe ich selber. b.) Klar, für die Jagd sind diese nicht zugelassen. (Magazinbegrenzung auf 2, die besorge ich mir dann) Wie sieht es mit dem Jagdschutz oder der Nachsuche aus? c.) Ich bewahre diese Magazine zur Zeit im Safe auf. Andere Magazine und auch Munition könnte man ja auch in einem Stahl-Schrank mit Schwenkriegel aufbewahren. (Ich mache das nicht) Wie sieht es theoretisch bei diesen "verbotenen Magazinen mit Ausnahmegenehmigung" aus? Für eine detaillierte (am besten mit Verweisen und Belegen) Auskunft bedanke ich mich jetzt schon vielmals. Gr. The K.
  5. So ich möchte nun nochmal ein Feedback hier geben, da nun diese "Sache" ausgestanden ist. (Ich bin dann final raus hier.) a.) Zunächst mal ein Dankeschön an alle Tip-Geber hier. Wie immer war "alles" dabei, auch sehr, sehr gute PMs. Es kann echt ein tolle Forum hier sein. b.) Danke für die Infos zu den "guten RAs". Das sind ja bei weiten nicht alle (auch wenn sich alle dafür halten). c.) Danke auch für die Warnung vor gewissen Leuten und RAs. Auch für/gegen solche, die hier unterwegs sind. Von diesen sollte man sich wohl besser fernhalten. d.) Es ging dann so weiter: Der besagte Herr nahm sich einen RA (einen Freund, der keine Ahnung vom WaffG hat, aber sich im Verwaltungsrecht etwas auskannte, pp.) der schrieb einen "Einwand" an die Behördenleitung (nicht die SB-Leitung). Zudem holte er sich von mir (als SV) und von der damaligen Behörde ein pro-aktives Schreiben. Sowie noch Nachweis von Besuch schießsport. Veranstaltungen im In- und Ausland (die schadeten nichts, wurden aber - zuminest of. - nicht gebraucht.) und seinem Eintritt in einen Verband. e.) Letzte Woche lud dann die Behörde zu einem Harmonisierungs-Gespräch ein. Da nahmen wir alle teil, inkl. der Justizar der (Gesamt)Behörde. Ergebniss: Er darf die WBK / Waffe behalten.
  6. "Positiver" Bericht über Waffenkontrolleure in Mainz http://www.allgemeine-zeitung.de/lok...17104205.htm#4 Auf der einen Seite ja "gut", auf der anderen Seite, hat der Herr Leiter auch ein leicht über-steigertes Verhalten...
  7. http://neumann-neudamm.de/jagdzeit-international/ Aufgrund dreier PMs: In der aktuellen Ausgabe des exklusivsten Jagdmagazins, dem "Jagdzeit International" ist der längste Artikel über Nehberg enthalten, der je über ihn erfasst wurde. Auch mit etlichen News der letzten Jahre. Schönen Sonntag. Gr. K.
  8. Kaffeesatzdeuten. Das können hier einige sehr gut, das stimmt. Hat ja auch was. :-) Danke An die freundlichen und kompetenten Forstis. Die gibt es ja auch.
  9. Ja, der Rechner stellt das so "automatisch um". Und nicht nur das... Sch.. Ding.
  10. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, zweifelt die neue Behörde an, dass der damalige Sachbearbeiter die Tatsachen, die als Bedürfnisnachweis vorgetragen wurden, objektiv richtig bewertet hat und die WBK eigentlich mangels Bedürfnis hätte versagt werden müssen. Wenn das in letzter Konsequenz und Instanz so zutreffen sollte, dann wurde die WBK eben nicht "definitiv rechtmäßig" erteilt und es wäre eine Rücknahme, kein Widerruf. Nicht ganz... Die neue Behörde sieht kein Bedürfniss und sagte im Gespräch (2 SBs und der Leiter), dass die alte Behörde gar keine WBK hätte ausstellen dürfen, da es kein Bedürfniss gäbe. Dagegen spricht: a.) Ich sehe das nicht so. Und bin auch auch "vom Fach". b.) Zig andere Behörden landesweit haben das in exakt gleichen Fällen, immer separat von einander geprüft und immer "positiv" gesehen. Eine WBK wurde jedesmal erteilt. Ist auch bis heute kein Problem. c.) ... Zudem Diese Behörde hat sich selbst einiges geleitet und einige werden da einen gewaltigen Rüffel bekommen haben, denn diese Behörde hat zig WBKs "leichtfertig" ausgestellt (ich sage es mal so verharmlosend). Dies wurde dann in einer größeren Stadt bei mehreren Prozessen am Rande thematisiert und zog eine Anfrage bei dem zuständigen Landesministerium nach sich. Im Rahmen einer Überprüfung kam das ans Licht und es wurden zig WBKs wiederrufen. Die Presse bekam es zwar nur am Rande mit, aber das gab auch noch einigen Ärger (wenngleich bei weitem nicht so "stark", wie es sich gehört hätte...) Was ich zwar rechtlich auch kritisch sehe, aber moralisch vollkommen okay ist, aber das ist eine andere Story. Nun ja..., und jetzt wollen die halt "chinesischer sein als die Chinesen"... :-) Eventuell auch eine kleine "Rache", wäre auch möglich... Wiederruf oder Rücknahme Ist ein Wiederruf, ich hatte das Schreiben heute in der Hand. Danke und Gruß an alle. K.
  11. Wenn die WBK wirklich rechtmäßig erteilt wurde, dann würde das ja irgendwie schon Richtung Sippenhaftung gehen, oder? Die wurde definitiv rechtmäßig erteilt. Ich habe es heute nochmal überprüft. Die Mitarbeiter der Behörde hatten in der Vergangenheit einigen "bösen Mofa-Fahrern" WBKs erteilt und dafür dann einen gewalten Rüffel bekommen. Nein, das war NICHT der Hintergrund. :-)
  12. DANKE an alle hier. Ich habe die Infos eingestellt die möglich sind, ohne weitere "Ärger" zu machen. Klar, man sollte zwischen den Zeilen lesen und es steht auch nur 80% drinne. Ich denke, aber, dass es klar ist, worum es geht. Also ich weiß nicht, welche Behörde Deinem Kumpel auf dieser Grundlage eine WBK erteilt hat, aber dass die neue Behörde die WBK widerrufen will, kann ich nachvollziehen. Eigentlich müsste das sogar eine Rücknahme sein, denn er hätte die WBK nie bekommen dürfen. Bei dem Sachverhalt wäre Dein Kumpel aus meiner Sicht gut beraten, die Waffe an einen Berechtigten zu überlassen, die WBK zurückzugeben und mit dem Geld für den Anwalt was anderes Schönes zu machen. Na, dass sehe ich anders. Die WBK ist rechtmäßig erteilt worden, wie auch in zig anderen Fällen. Nur ist die Behörde ist absolut angepisst wegen verschiedener Machenschaften (die alle nichts mit mir / ihm zu haben, er ist da nur dazwischengeraten) und hat wohl auch einige Druck von oben bekommen. Die Mitarbeiter der Behörde hatten in der Vergangenheit einigen "bösen Mofa-Fahrern" WBKs erteilt und dafür dann einen gewalten Rüffel bekommen. Nun wollen die wohl ober-genau sein. Im Falle eines Widerrufs gibt es durchaus gewisse Chancen, die Waffe entweder zu behalten, oder mit neuer WBK und neuem Bedürfnis zurückzuerhalten. Das hängt davon ab, wieviel Mühe der Betr. auf sich nehmen will. Es ist ein Wiederruf. Und er will sich schon Mühe geben. :-) Nochmal "Danke". Gr. K.
  13. Hallo zusammen, für einen guten Freund (der nicht hier im Forum ist) suche ich einen guten Rechtsanwalt, der auf das Waffenrecht spezialisiert ist. Der sollte "Erfahrung" haben und kein Kostentreiber sein. Nähe Frankfurt / M. wäre gut, aber kein muss. Wer kann mir da einen empfehlen??? Der Fall: Mein Freund ist ein gesetzestreuer Bürger, der bei einer großen Behörde arbeitet (nicht in Bayern, dann gäbe es das Gesamtproblem nicht). Er hat seit 10 Jahren eine WBK und eine Kurzwaffe (9mm Pistole), die er damals damit begründet hat, dass er regelmäßig damit zum Schießen geht (aber in keinem festen Verein), regelmäßig an Wettkämpfen und Lehrgängen zum Schießen für behördliche Waffenträger teilnimmt und das im In- und Ausland und in Übersee, pp. Zudem unterstützt er damit einen Sachverständigen bei Testverfahren, zu denen keine dienstlichen Gegenstände verwendet werden dürfen (Gewerkschaft, pp.) und hilft bei Fach-Artikeln mit, usw. Das alle hat er auch getan. Kann auch - zum größten Teil - nachgewiesen werden. Alles absolut seriös. Natürlich ist er nicht vorbestraft und hat die nötige Sachkunde, körperliche Eignung, pp. Wie gesagt, die WBK wurde ihm (und zig anderen Personen mit der gleichen Begründung, alle auch bei unterschiedlichen Ämtern - die haben die heute noch und auch keine Probleme -) ausgestellt, das ging damals alles "ratz-fatz", nie gab es ein Problem. Jetzt ist er umgezogen, ein neues Amt ist für ihn zuständig. (Die haben zudem gerade einen Kleinkrieg gegen einen Waffen-Beschaffungs-Verein --sorry, das ist wirklich einer--). Die haben nun seine Unterlagen gesichtet, ihn zu einem Termin einbestellt und ihm dabei eröffnet, dass die WBK wiederufen wird, da nie ein Bedürfniss vorlag. Zudem haben die "alte Behörde" damals einen "großen Fehler" gemacht. Das wolle man nun alles korrigieren. Zwei Tage nach dem Gespräch, das er mit zwei SBs und dem Sachratenleiter führte, war der Brief in seinem Kasten ":Wiederruf, hat nun 3 Wochen Zeit die Pistole "abzugeben"... Schöne Sch... Ich sehe das anders, möchte da aber einen guten RA mit diesem Fall beauftragen. Klar, einfach wird das nicht... Aber da er schonmal eine WBK hatte, diese Behörde das damals positiv beschied, die Lage sich nicht geändert hat, er ein unbescholtener Bürger ist, habe ich noch "Hoffnung"... Er wäre auch mit der Regelung einverstanden, dass er die WBK / Waffe behält und ihm der Munitionserwerb "gestrichen" wird. Wer hat einen Tipp? Einen guten RA, der auch im Vorfeld die Chancen einschätzen kann..., und in diesem Bereich auch reichlich Behörden-/Prozesserfahrung hat... Danke, Gruß und eine schönes Woche. Euer "WK.
  14. Na klar, Survival ist nicht von RN gepachtet worden ( wollte er auch nicht ), aber er hat es in D gesellschaftsfähig gemacht, d.h. man kann sich dafür interessieren, ohne daß an als Nazi betitelt wird. Ja, so ist es. Ich hatte lange mit ihm Kontakt, hatte seine Bücher als Jugendlicher gelesen, jetzt nochmal und mich dann mit ihm vor gut einem Jahr getroffen. Nun habe ich in der aktuelle "JI" den wohl längsten Artikel über ihn geschrieben, auch einige News, alles über 20 Seiten. Letzterer hat mit seinen Büchern sicherlich auch nicht schlecht verdient, neben seiner bestimmt auch "anständigen" Pension als ehemaliger Diplomat. Ja, blöde ist er nicht. Und "Diplomat" war er nie, Bäcker trifft es eher.
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