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Fussel_Dussel

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  1. Nein eben nicht. Aber bisher hat sich ja keiner erbarmt - eine Demonstration zu organisieren - friedliche Protestaktionen zu organisieren - mehr wie 50k Unterschriften zu sammeln - die Bevölkerung umfassend mit Flugblättern zu informieren - Kontakte zur lokalen Presse - Kontakte zum Radio - Kontakte zur Politik herzustellen und zu nutzen. Ich sage nur, dass wir das aerodynamisch geformte Wurfholz zurückbekommen. Stattdessen wird doof vor sich hin geklüngelt und dem Jäger das Auge ausgekratzt.
  2. Und damit erhöht sich die Bearbeitungsdauer eines Neuantrags weiter.
  3. Auf geht's, wie machen wir's?
  4. Was man ihnen durchaus nach dem Beschluss in einigen Briefen mitteilen sollte. Höflich, nicht drohend, aber bestimmt. Viel Erfolg, ich wünsche der SPD auf dem Weg nach <5% von der CDU/CSU überholt zu werden.
  5. Feuerwehrleute wären dann ja waffenrechtlich unzuverlässig. Wo fängt man an und wo hört man auf? Jeder der einen Vorfeldausweis am Flughafen hat, wird ja auch schon vom VS überprüft.
  6. Sind Schützenvereine bereits ein politisches Umfeld?
  7. Ich bin raus, blicke da bei den vielen Dokumenten nicht mehr durch. Sorry für die Fehlinformation. Wo kann man das nachlesen?
  8. Da hast Du recht. Absolut. Aber immer noch besser als 12/18 pro Waffe pro Jahr. "Lächle, denn es hätte schlimmer kommen können..." Wenn ich zusammen rechne muss jeder mit 10 Waffen auf Gelb und 5 auf Grün nun 270mal in 3 Jahren schiessen. Das sind 90 Termine im Jahr. Vorausgesetzt es gilt pro Tag nur eine Waffe. Das wird dann im nächsten Schritt kommen. "... und es kam schlimmer." Auf der Arbeit würden wir sagen: denen brennt doch der Helm! Somit war der gute Vorschlag des BSSB für die Füße.
  9. Seite 132. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG) Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Re- gelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.
  10. Danke Dir für Deine Erläuterungen!
  11. Nein, kam ich noch nicht dazu, den zu lesen. Was steht denn drin zum Thema Bedürfnis? Doch nicht etwa 12/18 pro Waffe, oder? 😞 Nachtrag @H.S. also wenn ich es richtig lese, steht drin 18x in 3 Jahren; d.h. 6x im Jahr mit der jeweiligen Waffe.
  12. Wenn du damit 12,/18 für jede Waffe meinst: der Entwurf sieht Afair das BSSB Modell vor; d.h. 1x pro Quartal je 1 Waffe der Waffenart (z.B. 1x Lang, 1x kurz) oder 6x pro Jahr je 1 Waffe der Waffenart. Nach 5 & 10 Jahren überprüfung; danach nur noch Vereinsbescheinigung über Mitgliedschaft. Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege. Aber mit den Anforderungen des BSSB könnte ich mich noch anfreunden. Besser auf jeden Fall wie 12/18 mit jeder Waffe.
  13. Ich hätte ja auch gerne noch welche aber mir ist das zu riskant. Erstmal wegen dem Rückwirkendem Verbot und dann wie das in den einzelnen der ü550 Behörden gehandhabt wird.
  14. Um dann nach Beschluss alle die nach 06/2017 gekauften wegzuschmeißen.
  15. Hätten die großen Magazine analog einem Wechselsystem erworben werden können, wäre der Kontrolle auch genüge getan 😞 Vor- bzw. Eintrag reicht und man kann kaufen. Aber nee man muss es wieder kompliziert machen.
  16. Wäre schön endlich mal Gewissheit zu bekommen, ob ich mir noch 30er zulegen kann oder nicht. Langsam nervt das in der Luft hängen.
  17. Genau das wurde von dem einen Sachverständigen als Gegenargument zu einer Begrenzung am 11.11. gesagt. Diese Horterei von 100en Waffen seien nicht relevante Einzelfälle.
  18. Du darfst Muni sogar in einer Geldkasette aufbewahren; egal welcher Größe. Die kann man auch einfach mitnehmen.
  19. Egal, wer was wo gesagt hat. Einzig allein schriftliches zählt. Wäre "schön" wenn es so kommt und man Magazine weiterhin kaufen und haben dürfte. Alleine wegen Handling usw. Gibt es überhaupt Holster für 10er Stummelmagazine?
  20. Kann man da nicht irgendwie gegen angehen? Im Rechtsstaat muss sowas doch anfechtbar sein.. es gibt gar keine Grundlage für so einen Bullsh*t. Wenn sich genügend Betroffene finden und jeder etwas dazu gibt, müsste das doch sogar bezahlbar für den einzelnen sein.
  21. Und was ist mit dem rückwirkenden Verbot? Ist ja nun quasi schon so halb illegal. Noch ist es legal zu kaufen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, nicht mehr. Ob man auch für nach 06/17 gekaufte Magazine einen Antrag stellen kann?
  22. Damit wären ja auch offiziell von 30 auf 10 blockierte Gehäuse illegal. 😞
  23. Danke @Highpower für die Aufklärung.
  24. Auf welcher rechtlichen Grundlage darf hier Eigentum verboten werden? Gibt es monetären Ausgleich für die, die danach gekauft haben? Noch steht nix dazu im Bundesanzeiger; wie kann es nun für diesen langen Zeitraum illegal werden? Was ist mit denen, die jetzt noch gekauft haben? Oder die Magazine haben und sich später eine passende Waffe kaufen wollen?
  25. Nur doof, dass z.B. der Freak von Halle nicht dem Verfassungsshutz bekannt war. Hauptsache Generalverdacht. Und wenn es tatsächlich ausreicht, gelistet zu sein, egal weshalb, können bald ganz viele ganz viel Geld für Munition usw. sparen. Das muss doch irgendwie aufgedröselt werden. Jeder der an einem Flughafen arbeitet wäre dann zuverlässig genug, an Flugzeugen zu arbeiten oder gar zu kontrollieren, darf privat aber keine Kanone haben. Lachhaft.
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