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Wauwi

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  1. Das ist absolut zutreffend. Wie gesagt das "ODER" lese ich so, dass man alles reintun kann (Waffen, Schlüssel, Munition, usw.) sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und der Schrank über ein entsprechendes Volumen hierfür verfügt. Zehn Langwaffen im 0 er Würfel könnte eng werden... Daher das "ODER", der ist so klein, da passt u.U. eben nur der Schlüssel rein. Je nach Würfel und vorhandener Kurzwaffe wird das bei einer einzigen schon eng...
  2. Was die GdP angeht, gebe ich dir Recht. Aber die DPolG ? Schau dir mal die Aussagen des Vorsitzenden (Rainer Wendt) an. Der hat sich auch bereits mehrfach zum Thema Waffenrecht öffentlich gäußert, fand ich absolut o.k. Auch der, um es mal ganz freundlich zu formulieren, schätzt eine Frau Faeser nicht sonderlich... Wie auch ganz, ganz viele Ihrer Untergebenen, nur können die natürlich nicht öffentlich klar Stellung beziehen. Mal schauen, wie lange Rainer Wendt noch Vorsitzender bleibt, der ist ja nach der Tonalität gewisser Leute auch schon ein "Rechter"...
  3. Das ODER interpretiere ich so, dass im Falle einer Anschaffung eines Schrankes mit Zahlenschloss eben der gesamte vorhandene Waffenbestand in den entsprechenden Schrank rein kann (sofern die Mengenbegrenzungen eingehalten werden) da ja in einem solchen Fall dann keine Notwendigkeit einer gesonderten Schlüsselaufbewahrung mehr besteht. Warum sollte man in einem kleinen 0 er Würfel neben dem Schlüssel nicht auch eine oder zwei Kurzwaffen verwahren dürfen ? Das Sicherheitsniveau des Tresors wird ja dadurch nicht abgesenkt. Sollte es einem Einbrecher gelingen, diesen 0 er zu öffnen, ist es ohnehin zu spät. Ober er dann eine Kurzwaffe aus diesem Tresor klaut, oder weitere Schränke mittels Schlüssel öffnen würde, macht im Ergebnis keinen Unterschied.
  4. Kann nicht nur sein, ist definitiv so (zumindest in NRW, in Bayern würde ich erst mal gar nichts machen, sondern abwarten, wie die Behörden das handhaben werden). Was glaubst Du, warum ich mir einen 0 er geholt habe ? Nicht weil ich Langeweile und gerade mal wieder überflüssiges Geld zum Verteilen habe... Die Agenda in NRW steht fest, die Frage ist nur, wie lange es dauern wird, bis ein Schreiben der Behörde kommt. Gunvlog hat es in einem seiner Videos ziemlich treffend formuliert, der Gesetzgeber hat mal wieder das gemacht, was er am besten kann, nämlich nur Scheiße bauen. Meinst Du die Behörden haben da Bock drauf ? Ich glaube nicht, die haben schon genug unsinnige und überflüssige Arbeit.
  5. Vermutlich das Gleiche, wie bei Privatpersonen auch. Tagsüber am Mann, nachts in mindestens gleichwertigem Behältnis wie die Waffen.
  6. Ja, Problematik ist schon klar. Den Schlüssel hätte ein Einbrecher aber auch die letzten Jahrzehnte nicht gefunden, ganz einfach aus dem Grunde, weil der bei Abwesenheit nie in der Wohnung war... Da hätte ihm auch die akribischste Suche nichts genützt.
  7. Würde sich denn eine Umrüstung eines bestehenden Schrankes auf Zahlenschloss überhaupt finanziell rechnen ? Vermutlich doch nicht... Muss ja der Hersteller machen und das käme doch wahrscheinlich erheblich teurer, als ein 0 er oder 1 er Würfel.
  8. So, arschlecken, rasieren... Habe mir einen 0er Tresor mit Zahlenschloss bestellt, da wird der Schlüssel reinkommen und die Sache ist für mich erledigt. Trotzdem bin ich, was dieses ganze procedere angeht, nach wie vor "uneinsichtig" (nach dem Duktus mancher Leute). Man stelle sich einmal folgendes Szenario vor (nach derzeitigem Stand), um an eine Kurzwaffe samt Munition zu gelangen: Schritt 1: Der A-Schrank wird mittels Schlüssel geöffnet Schritt 2: Das B-Innenfach des A-Schrankes wird mittels anderem Schlüssel geöffnet Schritt 3: Der Schlüssel des B-Schrankes (in dem sich die Kurzwaffen befinden) wird aus dem B-Innenfach des ersten Schrankes entnommen Schritt 4: B-Schrank wird mit Schlüssel geöffnet und die Kurzwaffe entnommen Schritt 5: Muntionsschrank wird mit nochmals anderem Schlüssel geöffnet und Munition entnommen Puh, ziemlich aufwendig, oder...? Demgegenüber bei einem Oer mit Zahlenkombi: Schritt 1: Zahlenkombi wird eingetippt und binnen Sekunden steht eine Kurzwaffe nebst entsprechender Mun zur Verfügung. Das zudem vollkommen legal. So sieht also der gewünschte "Zugewinn" an Sicherheit aus ? Ah, ja... Sorry Leute, ich bleibe dabei, das Ganze ist für mich einfach nur Dummfick um uns das Leben schwer zu machen. Wäre ich jemand, der den Umgang mit Schusswaffen oder Munition sehr leichtfertig sieht, würde ich dieses ja eher noch beklatschen, nach dem Motto, "geil, bis jetzt war es ein Riesenaufwand, jetzt habe ich in wenigen Sekunden eine Kurzwaffe mit passender Muntion direkt griffbereit..." So ist es aber nun mal nicht. Auch wenn es legal wäre, werde ich in diesem Tresor garantiert keine Waffe (incl. Munition schon mal gar nicht) aufbewahren, das ist mir einfach zu heikel/gefährlich. Der Schlüssel der anderen Waffenschränke wird auch unter Garantie nicht während meiner Abwesenheit darin sein, eben aus vorgenannten Sicherheitsbedenken. Was meint ihr, wie ein potentieller Einbrecher sich ärgern wird, wenn er einen solchen Tresor mitnimmt, bzw. mit großem Kraftaufwand abtransportiert (falls das überhaupt unbemerkt gelingen sollte), um diesen im stillen Kämmerlein aufzubrechen und anschließend einen leeren Tresor vorzufinden... alle Mühe umsonst... Fazit: Über EUR 300,- aus dem Fenster geworfen, nur um Schlüssel zur Schlafenszeit unterzubringen... Das weiß die Obrigkeit aber ganz genau, der Sportschütze oder Jäger, der Werte im erheblichen fünfstelligen Bereich besitzt, wird jeden Terror hinnehmen. Er hat einfach zu viel zu verlieren. Bei einem potentiellen Erben, wo es u.U. nur um eine Handvoll Waffen geht, wäre ich mir da vielleicht nicht so sicher... Sollten manche Leute mal drüber nachdenken, wenn sie den Kopf nicht nur zum Tragen einer Mütze haben...
  9. So sieht es aus... Will man aber offenbar dem Waffenbesitzer abnötigen, 300% wären noch besser... Wartet mal ab, so transportieren wir bald unsere Waffen zum Schießstand oder ins Jagdrevier. Verschlossener Kofferraum vom PKW geht ja wohl mal gar nicht, wo kämen wir denn da hin... Bleibt nur das Problem des Transportfahrzeuges... Waffenbesitzer hat keinen LKW-Führerschein ? Dann muss er halt einen machen... Ist das Problem des Waffenbesitzers, was schafft er sich auch so gefährliche Dinge an...Dann ist er auch für die Abwehr der davon ausgehenden Gefahren verantwortlich. Leute, es macht echt keinen Spass mehr... P.S. Auch solche Fahrzeuge bekommt man geöffnet, wenn man unbegrenzt Zeit, Ruhe und entsprechende Gerätschaften dafür hat, also immer noch kein 100% Schutz...
  10. Und genau so etwas sind (und waren auch immer) meine Vorbehalte gegen solchen elektronischen Scheiß... Dann war es doch (nachweislich) das eigene Geburtsdatum, das der Frau, der codierte Name des Hundes oder sonstwas, womit man den Besitzer dann ficken wird, weil der Code "zu einfach" war... "Ehrliche" mechanische Sicherungen reichen also offenbar nicht ? Sehen Versicherungen anders, als jede elektronische Scheiße. ist der Täter erstmal drin, ist der Schaden da, trotz EMA (Einbruchmeldeanlage) mit Aufschaltung usw...
  11. Wie wollten sie zu besten Corona-Zeiten die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen prüfen oder nachweisen ? Wenn ich alleine angetroffen werde, war ich vorher nur bei Mutter (im legalen Rahmen) ? Oder war ich etwa rechtswidrig bei zwei, drei oder zehn Kumpels, oder beim Goldhamster, im illegalen Puff, beim illegalen Friseur oder sonstwo...
  12. Wäre sicherlich eine Option für Zahlenschloss-Besitzer... Verhindert ganz bestimmt die Herausgabe der Kombination an potentielle Räuber... Wobei man dabei ja auch schon wieder die widerstreitenden Interessen abwägen muss, Verhinderung des Waffenraubes vs. Abgabe solcher Stoffe an Zivilisten... Nebenbei bemerkt habe ich als Schüler mal aushilfsweise in einem örtlichen Galvanik-Betrieb gearbeitet, was dort an Blechfässern in einem Metallkäfig stand (dutzende 50kg Fässer mit Natriumcyanid), das hätte in Anbetracht der tödlichen Dosis gereicht, um ein ganzes Bundesland zu entvölkern... Vor dem Käfig war komischerweise nur ein Vorhängeschloss, zu dem nur der Meister einen Schlüssel hatte. Keine Ahnung, ob der Schlüssel seinerzeit auch in einem gleichwertigen Behältnis, also einem Käfig verwahrt werden musste... Aber lass besser solche Vermutungen, die sind zwar nicht per se "rechts" , als "Staatsdelegitimierer" kann man dich da aber sehr schnell hinstellen. Die kluge Maus hat ja schließlich nicht nur ein Loch... Guck mal, den neu geschaffenen VS-Tatbestand musste ich korrigieren, das sind so irrsinnige Bezeichnungen, da habe selbst ich mich verschrieben...
  13. Oh, da ist aber jemand sehr sensitiv... Sollte ich dein persönliches Ehrgefühl verletzt haben, oder Du dich in irgendeiner Weise herabgewürdigt fühlen, so entschuldige ich mich hiermit in aller Form. Wenn das ein "Frontalangriff" war, dann möchtest Du nicht erleben, wenn ich mich in beleidigender Absicht äußere... (was mir in deinem Fall auch völlig fernliegt). Ich hoffe, Du akzeptierst meine Entschuldigung. Habe schon zahlreiche deiner Videos auf YT gesehen und fand die (im Gegensatz zu manch anderem Darsteller dort) auch immer recht gut. Wenn ich denn waffenbezogene Videos auf YT gucke, stammen die ohnehin zu 98% von Anbietern aus USA. Du empfiehlst ja allen Betroffenen "starke Nerven" in deinem jüngsten Video. Sei dir sicher, die habe ich...
  14. Was willst Du mir jetzt damit mitteilen ? Mangelhafte kognitive Fähigkeiten im Gegensatz zu dir ? Dann hilf mir doch mal auf die Sprünge, Mr. Oberschlau. Wie willst Du jetzt vorgehen ? Wenn Du eh schon Zahlenschlösser besitzt kann es dir ja vollkommen egal sein. Wenn meine Behörde mir schreibt "...Nachweis bis dann und dann über entsprechendes Behältnis..." dann schaffe ich ein solches an und erbringe den Nachweis. Welche Alternative hat man denn ?
  15. Ich kenne jetzt nicht den konkreten Ausgangsfall in allen Details. Mag ja sein, dass dort ein solcher Tresor gewaltsam geöffnet wurde, aber lag der Waffenschrankschlüssel auch wirklich da drin, oder lag er vielleicht doch nur zwischen den Socken ? Wissen wir es ? Gesetzt den Fall es war alles wirklich so und im nächsten Fall würde ein 0er oder 1er Schrank geöffnet und der Schlüssel entnommen, und dann ? Wo soll das enden, oder steckt da etwa eine Absicht dahinter ? Muss ich demnächst auf der Fahrt zur Jagd oder zum Schießstand Polizeibegleitung mit Sonderschutzfahrzeugen dabei haben, damit der Transport der Waffen auch ja sicher ist ? Merkt man etwas... ? Sorry, aber bei keinem meiner Tresore (Format und Rottner) war irgendeine Anleitung dabei, geschweige denn, dass die Behörde danach gefragt hätte. Die wollten lediglich Fotos und Kaufbelege als Nachweis haben und gut. Insofern stimme ich auch der Ansicht mancher Leute hier zu, dass das eine Behördenschreiben (Mönchengladbach) zumindest ehrlicher und rechtssicherer ist. Das ist zumindest eine klare Ansage, was binnen einer Frist zu tun ist. Kann man jetzt doof finden, über Sinn und Zweck auch geteilter Meinung sein. Ich diskutiere aber nicht mit Behörden (bringt eh nichts), wenn sie irgendwelche Belege wollen, dann kriegen sie ihre Belege und das Thema ist für mich durch... Die nächsten Versuche, die Waffenbesitzer zu terrorisieren (Lex Faeser) stehen ja schon in der Warteschleife. Vielleicht jetzt schon neonfarbenen Lack besorgen, bevor die Preise dafür ins Unendliche steigen...
  16. Natürlich können Gerichte die Entscheidungen von Behörden aufheben, man kann aber dem Waffenbesitzer, der sich auf Auskünfte der zuständigen Behörde verlässt und dieses nachweisen kann, keinen Strick daraus drehen. Es fehlt hier ganz einfach am schuldhaften Verhalten des Waffenbesitzers, nicht mal ein fahrlässiges Handeln kommt hier in Betracht, wenn er sich vorher rückversichert hat. Würde man alles nach dem Motto "den letzten beißen die Hunde" abhandeln, können wir sämtliche Institutionen (Behörden, TÜV, Schornsteinfeger, usw.) abschaffen. Der Endkunde ist ja eh immer der Gefickte, wenn das Urteil der zuständigen Fachstellen nichts wert ist... Ich bringe mein Auto auch immer zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung. Das Urteil des dortigen Sachverständigen ist für mich maßgeblich und die Sache damit für mich erledigt. Mir soll dann mal einer kommen, wenn es wegen übersehener Mängel zum Unfall käme " das hätten Sie erkennen müssen..." Einen Scheißdreck muss ich...bin ich KFZ-Sachverständiger ? Wie ich schrieb, das passiert, wenn der Schlüssel bei Abwesenheit am Ort der Waffen ist... Obwohl es schon sehr fahrlässig wäre, irgendetwas überhaupt in einen EUR 49,- "Tresor" von Amazon aufzubewahren. Da kann ich es auch gleich auf dem Wohnzimmertisch liegenlassen oder in die Küchenschublade stecken. Sowohl aus versicherungstechnischer, als auch aus waffenrechtlicher Sicht.
  17. Ja, aber sieh es einfach aus der Sicht eines Versicherers: Der liebste Schadenfall ist doch der, der gar nicht erst eintritt, oder einer bei dem der "Kollateralschaden" möglichst gering bleibt. Selbst wenn ich mir doch einen 1er Tresor beschaffe, nur zu dem Zweck, den Schlüssel anderer Schränke da reinzustecken, glaubt doch wohl niemand ernsthaft, dass der Schlüssel bei Abwesenheit von zu Hause unbeaufsichtigt da drin liegt. Was wäre denn das wahrscheinlichste Szenario bei einem potentiellen Einbruch ? Der Täter wird die Waffenschränke unbehelligt lassen, zum einen hat er nicht die Zeit oder die passenden Werkzeuge um diese zu öffnen, oder er scheut die Geräuschentwicklung. Einen kleinen Tresor wird er aber ganz sicher mitnehmen, um ihn in Ruhe an anderem Ort zu öffnen, in froher Erwartung von Geld, Schmuck oä. Wenn er jetzt aber nur einen popeligen Tresorschlüssel darin vorfindet ? Dann wird er sich sagen, hurra, da gehe doch noch mal hin, scheint sich ja zu lohnen. Krach braucht er dann beim nächsten Mal auch nicht zu machen. Ich bleibe dabei, der sicherste Schlüssel ist der, der bei Abwesenheit des Besitzers gar nicht am Ort der Waffenaufbewahrung ist. Zahlenschloss ? Ja, o.k. habe ich aber seinerzeit nicht gewollt, weil ich Angst hatte, dass mal die Batterie leer ist, oder die Elektronik spinnt und dann stehe ich da... Biometrisch halte ich gar nichts von. Ich mag da irren, aber ich weiß nicht, wie da die Möglichkeiten einer Manipulation sind.
  18. Da hast Du wohl Recht, das sollte man wirklich nicht tun... Insbesondere die neuere Generation von "Vertretern". An dem Mist habe ich mich mal ein halbes Jahr lang nach der Ausbildung versucht, nee danke... Aber deshalb gibt es ja schriftliche Bedingungswerke und im Extremfall auf Versicherungsrecht spezialisierte Juristen. Das mit den Waffen ist aber tatsächlich so, deren Aufbewahrung nach Waffenrecht und Versicherungsrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
  19. Bei allem Respekt, aber das ist absoluter Unsinn. Waffen (solche die als Antiquitäten gelten mal ausgenommen) sind grundsätzlich keine Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen, für die besondere Aufbewahrungsvorschriften gelten. Wertsachen i.S. der Bedingungen sind lediglich Bargeld, Schmuck, Urkunden, Wertpapiere, Dinge aus Edelmetall (Gold, Platin) Kunstwerke und Antiquitäten. Natürlich gibt es andere Gegenstände, die auch von erheblichem Wert sein können, z.B. Musikinstrumente, Modelleisenbahnen, Uhren (ja, die Rolex Submariner oder GMT Master aus Edelstahl sind tatsächlich keine Wertgegenstände i.S. der Hausratbedingungen) und eben auch Waffen. Die kann der Kunde erstmal alle aufbewahren wie er will. Ich habe diese Gespräche mit unzähligen Kunden schon geführt. Mein Merksatz war dabei immer "wir sind nicht der verlängerte Arm der Waffenbehörde, kommt beim Einbruch etwas weg, ist das aus Versicherungssicht kein Problem. Probleme werden Sie aber mit der Behörde bekommen, wenn waffenrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden." Aus der Praxis kenne ich aber auch keinen einzigen Fall, wo erlaubnispflichtige Waffen durch einen Einbruchdiebstahl entwendet wurden. Wird vereinzelt vorkommen, stellt aber die absolute Ausnahme dar, wenn dann meist kleine sog. "Möbeltresore", die komplett herausgebrochen und mitgenommen werden. Allein daran sieht man den absoluten Drangsalierungscharakter solcher Vorschriften. Die Kinder oder Jugendlichen aus dem Haushalt werden wohl kaum Papas B-Tresor gewaltsam öffnen um mit den Waffen anderen zu imponieren. Ein einbrechender Junkie wäre vermutlich bereits mit einen verschlossenen A-Schrank heillos überfordert, Werkzeuge wie Plasmaschneider o.ä. hat der eher selten auf seinem Beutezug dabei... Der A-Schrank für Langwaffen und der B für Kurzwaffen war doch früher auch legitim. Warum muss es jetzt 0 und 1 sein ? Weil so viele Waffen vorher weggekommen sind ? Ganz sicher nicht... Einfach nur, um potentiellen Neulingen den Einstieg zu erschweren, zu verteuern und somit zu verleiden. Genau darauf verlasse ich mich, wenn mir dieses nachweisbar in schriftlicher Form vorliegt und habe damit meine Pflichten erfüllt. Ansonsten brauchen wir gar keine, für irgendetwas "zuständigen" Behörden mehr...
  20. Ich meinte auch den Fall, dass aus Wertschutzschränken Dinge von extremem Wert wegkommen, nicht den 08/15 Einbruchdiebstahl in Wohnungen im Rahmen von Beschaffungskriminalität o.ä. Das der zahlenmäßig natürlich erheblich häufiger als Raubdelikte vorkommt, ist sicherlich zutreffend. Wie du sicher weißt, liegt der versicherte Einbruchdiebstahl auch dann vor, wenn der Täter sich den Schlüssel unrechtmäßig durch Trickdiebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub verschafft und damit dann in versicherte Räumlickkeiten eindringt. In dem Falle gibt es ebenfalls keine Spuren gewaltsamen Eindringens (was immer erst mal ziemlich doof für den VN aussieht), der Analogieschluss: Keine Einbruchsspuren - kein Versicherungsschutz ist insofern aber nicht zwangsläufig zutreffend.
  21. Muss ich nicht kennen... Als Bürger ist für mich genau das maßgeblich, was eine Behörde schriftlich von mir fordert... Wir sollten hier aber nicht unbedingt noch Vorgehensempfehlungen für Behörden herausgeben.
  22. Diese Variante kommt in der Praxis so gut wie nie vor, mir persönlich ist jedenfalls kein solcher Schadenfall bekannt. Was jedoch häufig vorkommt, ist die Variante, dass der Besitzer unter Gewaltandrohung zum Öffnen des Tresors oder zur Herausgabe der Zahlenkombination gezwungen wird. Eine absolute Sicherheit wird es niemals geben, das ist eine Illusion. Die sicherste Variante ist der Schlüssel, der permanent vom Besitzer "am Mann" geführt wird, da kann der potentielle Einbrecher so lange suchen wie er will, sofern der Inhaber abwesend ist, ist der Schlüssel gar nicht in entsprechenden Räumlichkeiten vor Ort. Ist der Besitzer jedoch vor Ort, ist es vollkommen gleichgültig, ob der Täter ihn zum Öffnen des Schlüsseltresors oder des eigentlichen Waffenschranks/Tresors zwingt, Ergebnis ist das gleiche... Das sollte auch die dümmste Behörde einsehen. Wenn sie jedoch auf Einhaltung pochen sollte (im Recht wird sie da sicher sein) und einen Nachweis fordert, ja dann ist es eben so... Dann schafft man sich eben das geforderte Behältnis an und weist den Kauf gegenüber der Behörde nach. Resultat: Man ist um einige hundert Euro ärmer, der Staat hat wieder einen "Pluspunkt" mehr gesammelt, Behörde hat noch mehr unnötige Arbeit, Sicherheitsgewinn: Genau Null
  23. Wo steht das denn (im Behördenschreiben) ? Ich sehe da nur als "Anweisung" den Satz "... Schrank mit Zahlenschloß, der mindestens dem gleichen Niveau wie der Waffenschrank entspricht..." Die Aussagen des Behördenschreibens sind für mich insofern wenig interpretationsfähig...
  24. So sieht es aus, nicht der Schlüssel ist das "schwächste Glied der Kette" sondern der Besitzer... Hierüber lassen sich auch für die Zukunft prima weitere Willkürmaßnahmen zur Drangsalierung der Waffenbesitzer herbeiführen, dem Einfallsreichtum sind quasi keine Grenzen gesetzt. Gerade ich, der beruflich im Versicherungsbereich beheimatet ist, kann nur noch den Kopf schütteln. Natürlich schreiben wir auch unseren Kunden bei Bargeld und Wertsachen gewisse Mindestanforderungen an Wertschutzschränke vor, keine Versicherung auf dem Markt war bislang jedoch so irre, nach einem Schadenfall nachträglich die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kunden anzulasten, bzw. vorab diese vorzugeben. Wer es immer noch nicht merkt, dass es hier nicht um Sicherheit, sondern nur um das Verleiden unseres Hobbys und die Reduzierung der LWB geht, dem ist nicht mehr zu helfen... Es soll ja LWB geben, die klauen nicht im Kaufhaus, fahren nicht besoffen Auto, schubsen keine Omas vom Nachttopf und irgendwie "Rechte" oder "Reichsbürger" zu sein, kann man ihnen auch trotz aller Spitzfindigkeiten nicht anhängen. Da hat man doch wieder eine Supermöglichkeit, sie anderweitig zu kriminalisieren. Vom Wortlaut eindeutig ist jedoch das Behördenschreiben, siehe "mindestens gleicher Widerstandsgrad" wie der Waffenschrank. Wer also noch Schränke nach altem Recht (VDMA Einstufung) hat, für den reicht also ein einfacher Möbeltresor, Stufe B mit Zahlenschloss aus. Kosten so ca. EUR 100-150. Sollte eine Behörde das anders sehen, hat sie halt direkt das nächste Gerichtsverfahren an der Backe kleben... P.S. Im ach so fernen Luxemburg ist es übrigens legal, ein z.B. (legal besessenes) vollauto G36 oder eine solche MP5 im einfachen Blechspind oder Holzschrank aufzubewahren...
  25. Könnte auch eine Umarex Browning GPDA 8 in 8mm K sein, die hatte ich als Jugendlicher mal... Auf jeden Fall eine PTB Waffe, eine "scharfe Version" dieses Modells existiert m.W. nach gar nicht... Übliches framing eben... Was es heißen soll "der Reichsbürgerszene nahezustehen" oder "Verschwörungstheorien anzuhängen", wird mir indes nicht deutlich... Quasi ein Freibrief... Ängstigt mich etwas...
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