Zum Inhalt springen

Doggenrotti

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    1.437
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Doggenrotti

  1. Und wenn ich mir das Laserspray mit Klebeband an meine Thompson klebe...?
  2. Ist Leuchtspur oder Hartkernmunition mach dem Bundesjagdgesetz verboten..?
  3. Kann man irgendwo bei der EU anfragen was die gegen die Verwendung von Fahrzeugen und Messern zu tun gedenken? Vielleicht direkt bei dem Waffenverbotsausschuss?
  4. Das wollte ich nicht mit dem/der Film /in in Verbindung/in bringen um nicht auch noch ein/e Verbot /in des /der Film /in zu riskieren....
  5. Ist ein Penis/in nicht ein Waffenersatz/in ... Oder war es andersrum?
  6. Ach so, hatte falsch gelesen, dachte es ging um ein zusätzliches Teil... Ich steh total auf das Ding, hatte es selber 4 Jahre und nie Probleme damit...
  7. Das sagt mir nichts, was für ein Teil war das denn und wofür?
  8. HK G3A3 Ist gerade eins bei Gebrauchtwaffen drin... Aber wie soll ich meiner Frau die 2100,- erklären...
  9. Zumindest in der Sonntagsfrage sind diese Verbotsjunkies ja jetzt unter die 5% gefallen.. Wäre das ein Traum... Künast und Özdemir, die einem für die nächsten Jahre nicht mehr auf den Sack gehen
  10. "Krieg ist Frieden Freiheit ist Sklaverei Unwissenheit ist Stärke" Was 1984 für Engsoz galt, passt immer mehr zum "Grünen Bruder" ... Der grüne Bruder entwaffnet dich...
  11. Mal sehen wie das hier in CH in Zukunft gehandhabt wird. Ich hab ne Ausnahmebewilligung für das Teil, vielleicht gehört das Magazin ja Dann dazu Oder man wehrt sich gegen die EU und das wird vom Volk abgelehnt Ich kann nur jedem ProTell empfehlen.
  12. Gleiche Frage mit der Thompson : Von VA zu HA umgebaut, zum Lieferumfang gehört das 50er Trommelmagazin, man kann den Hinterschaft per Klickverschluss abnehmen (und nicht einschieben oder klappen wie im EU Dekret steht) und wenn ich den Kompi abschraube ist die unter 60cm... Man darf gespannt sein
  13. Und das bedeutet jetzt konkret was genau?
  14. Hat nicht deren Vorgängerpartei Waffen benutzt um damit an gewissen Grenzen zu töten...?
  15. Ich meine es gab mal ein Urteil (um 2013/2014) wonach man sogar auf dem Weg zum und vom schießen einen halt zum zb einkaufen machen darf solange die Waffen nicht unverhältnismäßig lange im Auto unbeaufsichtigt liegen bleiben. Und in dem Fall wurden 1.5 Stunde nicht als unverhältnismäßig angesehen. Das ist mir ziemlich deutlich im Kopf geblieben, aber mehr weiß ich dann auch nicht mehr, nagelt mich nicht drauf fest...
  16. Danke, das hab ich in den ganzen deutschen Texten noch nicht gesehen. Ich bin übrigens gegen waffenrassismus: warum werden in einen liberalen Land wie Deutschland Waffen aufgrund ihrer Rasse - sogar per Gesetz - pauschal als Kriegswaffen diskriminiert obwohl sie nie nen krieg gesehen haben und weil sie schwarz sind? Könnte bitte mal wer die Grünen auf den Plan rufen das die dagegen Einspruch erheben?
  17. http://www.fwr.de/news/newsdetails/news/sachstand-zum-trilog-ueber-die-novellierung-der-europaeischen-feuerwaffenrichtlinie/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e7fc410147e0ccbb27254f38c89bf21f "Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird" Also kann man doch zukünftig mit nem Schweizer Sturmgewehr nach Deutschland fahren?
  18. Heißt das jetzt das ich mit nem EFP zukünftig mit meinem Stgw57 nach Deutschland fahren darf?
  19. Oder hochkant quer stellen. Dann passen sicher 5-6 voreinander, bei nem 30 cm Schrank in zwei Reihen, macht 10-12. Also nur 10,weil ja A-Schrank in D-Land
  20. Normalerweise stehen die ja mit Mündung nach oben und Unterseite zu dir im Schrank. Du könntest weitere Waffen mit Oberseite zu dir und Mündung nach unten reinhängen. Oder manchmal hilft es sie versetzt rein zu stellen. Mündung oben, aber Abwechselnd Oberseite und Unterseite zu dir. So hätte ich sicher noch platz für mich paar Schätzchen...
  21. Heisst also hab ich ne Thomson (dann ja Kat a) darf ich die Trommel behalten
  22. Kalkofe war nur gut solange es Onkel Hotte und das Frühstyxradio bei Radio ffn noch gab...
  23. Ich habe ca 6 Monate nach Umzug in die Schweiz einen Brief vom bundesverwaltungsamt erhalten mit drei Optionen: 1. Nachweis über weiterhin bestehende Mitgliedschaft im Verein inkl. Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme 2. Überlassen der Waffen an einem Berechtigten Oder 3. Falls ich die mitnehme oder mitgenommen habe einen Nachweis der Registrierung der Waffen hier. In jedem Fall Zusendung der wbks, efp, kws an das Amt zur Verwahrung der Dokumente. Ich fragte telefonisch wie es den bei einem eventuellen Rückumzug wäre, um die Waffen wieder nach D zu bringen müsste ich wieder ein Jahr Mitgliedschaft und schießen nachweisen... In welches Land soll es denn gehen?
  24. Ein Jahr Mitgliedschaft im Verein =90.- Sachkunde =50.- A-Schrank mit zwei innenfächern B Mit nem SW 686 4" und ner Hämmerli 280 in. 22 gebracht =600.- 5000 Schuss federal SV von Frank und Monika = 218.- 1000 schuß. 357 mag von Sabine Schneider = 249.- Wbk grün 2 Einträge mit munerweb =2*66.46= 132.92 Habe gerade mal geschaut was ich im ersten Jahr damals ausgegeben hatte. Gesamt bis alles zu Hause war 1.339,92. In 2003.
  25. Die kriegen vermutlich aus political correctness wegen freier Religionsausübung eh ne Genehmigung für die Teile, daher ist das dann auch okay so...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.