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Doggenrotti

WO Silber
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  1. Ich meine es gab mal ein Urteil (um 2013/2014) wonach man sogar auf dem Weg zum und vom schießen einen halt zum zb einkaufen machen darf solange die Waffen nicht unverhältnismäßig lange im Auto unbeaufsichtigt liegen bleiben. Und in dem Fall wurden 1.5 Stunde nicht als unverhältnismäßig angesehen. Das ist mir ziemlich deutlich im Kopf geblieben, aber mehr weiß ich dann auch nicht mehr, nagelt mich nicht drauf fest...
  2. Danke, das hab ich in den ganzen deutschen Texten noch nicht gesehen. Ich bin übrigens gegen waffenrassismus: warum werden in einen liberalen Land wie Deutschland Waffen aufgrund ihrer Rasse - sogar per Gesetz - pauschal als Kriegswaffen diskriminiert obwohl sie nie nen krieg gesehen haben und weil sie schwarz sind? Könnte bitte mal wer die Grünen auf den Plan rufen das die dagegen Einspruch erheben?
  3. http://www.fwr.de/news/newsdetails/news/sachstand-zum-trilog-ueber-die-novellierung-der-europaeischen-feuerwaffenrichtlinie/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e7fc410147e0ccbb27254f38c89bf21f "Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird" Also kann man doch zukünftig mit nem Schweizer Sturmgewehr nach Deutschland fahren?
  4. Heißt das jetzt das ich mit nem EFP zukünftig mit meinem Stgw57 nach Deutschland fahren darf?
  5. Oder hochkant quer stellen. Dann passen sicher 5-6 voreinander, bei nem 30 cm Schrank in zwei Reihen, macht 10-12. Also nur 10,weil ja A-Schrank in D-Land
  6. Normalerweise stehen die ja mit Mündung nach oben und Unterseite zu dir im Schrank. Du könntest weitere Waffen mit Oberseite zu dir und Mündung nach unten reinhängen. Oder manchmal hilft es sie versetzt rein zu stellen. Mündung oben, aber Abwechselnd Oberseite und Unterseite zu dir. So hätte ich sicher noch platz für mich paar Schätzchen...
  7. Heisst also hab ich ne Thomson (dann ja Kat a) darf ich die Trommel behalten
  8. Kalkofe war nur gut solange es Onkel Hotte und das Frühstyxradio bei Radio ffn noch gab...
  9. Ich habe ca 6 Monate nach Umzug in die Schweiz einen Brief vom bundesverwaltungsamt erhalten mit drei Optionen: 1. Nachweis über weiterhin bestehende Mitgliedschaft im Verein inkl. Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme 2. Überlassen der Waffen an einem Berechtigten Oder 3. Falls ich die mitnehme oder mitgenommen habe einen Nachweis der Registrierung der Waffen hier. In jedem Fall Zusendung der wbks, efp, kws an das Amt zur Verwahrung der Dokumente. Ich fragte telefonisch wie es den bei einem eventuellen Rückumzug wäre, um die Waffen wieder nach D zu bringen müsste ich wieder ein Jahr Mitgliedschaft und schießen nachweisen... In welches Land soll es denn gehen?
  10. Ein Jahr Mitgliedschaft im Verein =90.- Sachkunde =50.- A-Schrank mit zwei innenfächern B Mit nem SW 686 4" und ner Hämmerli 280 in. 22 gebracht =600.- 5000 Schuss federal SV von Frank und Monika = 218.- 1000 schuß. 357 mag von Sabine Schneider = 249.- Wbk grün 2 Einträge mit munerweb =2*66.46= 132.92 Habe gerade mal geschaut was ich im ersten Jahr damals ausgegeben hatte. Gesamt bis alles zu Hause war 1.339,92. In 2003.
  11. Die kriegen vermutlich aus political correctness wegen freier Religionsausübung eh ne Genehmigung für die Teile, daher ist das dann auch okay so...
  12. Vielleicht lass ich es einfach so.wenn es hier irgendwann vielleicht mal durch kommt, werde ich das Magazin einfach zur Waffe dazu melden, gehört ja zur MP, und für die hab ich ne Ausnahmebewilligung Die Stangen kann man ja einfach begrenzen ... Bei meiner Einzellader-Pumpe war damals im Magazin einfach ein Stück Besenstiel, da war sogar noch das Loch zum aufhängen drin Später hab ich mir nen gezogenen Wechsellauf geholt, den Besenstiel ausbauen lassen und das Ding auf neue gelbe eintragen lassen.
  13. das war mir klar. Ich wollte nie das Thema zurück auf Anfang bringen. Aber dennoch ist es eine interessante Frage weil es da ja nicht mit nur einem Holzstück getan ist. Also rein technisch, nicht rechtlich
  14. Vielleicht mal zurück zum Waffenthema... hat jemand ne Idee wie man ne thompson 50 er Trommel Eu-konform blockieren kann?
  15. wenn ich könnte, würde ich sofort mit abstimmen!!
  16. Geschrieben vor 16 Minuten · Scheisse, ich hab gerade 16 kg Fett bestellt, hoffe ich bin jetzt nicht Verdächtigt. Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk Oooh-Oooh... Scheisse kann als Munition für Kanalrohre verwendet werden. Bei Härte über 400Brinell ist sie panzerbrechend und damit verboten. Darunter zählt sie als Deformationsscheisse. Auch nicht gut. Also solltest du aufpassen was du sagst. Nicht das hier noch das Sportscheissen in Verruf kommt.
  17. Ich kann mir nicht vorstellen das man deswegen aus Schengen austritt . Mir wäre es recht, aber ich befürchte das es da nicht genug stimmen für geben wird. Man hat ja schon ne Ausnahme für die Schweiz drin, und da gehts nur ums Sturmgewehr. Das mag den meisten hier wichtig sein, aber wie viele interessieren sich für die anderen Waffen, die man in den Vereinen nicht mal wirklich kennt. Weil man da nur die stgws schießen darf... als ich denen mal sagte ich hätte noch ne thompson, nen tokarev und nen Schweden Mauser wusste keiner was das ist..... und im Brünig war's dasselbe....
  18. richtig. Ich sagte ja, das ist erstmal die reine Theorie, aus dem Gesetz wörtlich umgesetzt
  19. Wenn man das "nicht verlassen können" objektiv bewertet und auch den Begriff des schießens sich vor Augen führt, bedeutet das folgendes: Schießen=der Zeitraum vom betätigen des Abzugs bis das Geschoss den Lauf verlassen hat. Das Gesetz erlaubt das schießen, wenn das Geschoss das befriedete Besitztum nicht verlassen kann, Also ich darf nur in dem Augenblick schießen=den Abzug drücken, wenn die Waffe in eine Richtung zielt die das erfüllt. Plus ggfs Seitenwind und querschläger. Bedeutet im Extremfall : wenn ich mich auf besagten Besitztümern befinde und mit meinem 7.49999 Joule Luftgewehr auf einen Erdwall schieße der 1 Meter breit ist und 50 Meter weg am Rand des Grundstücks steht und keinen querschläger zulässt, ist dieser schuß erlaubt. Schieße ich daneben und das Ding fliegt weiter, ist es illegal. Zwar graue Theorie. Aber mir haben 3 Sachbearbeiter damit recht gegeben. Auch wenn es natürlich in der Praxis anders ausgelegt werden kann.
  20. Leichenschänder
  21. Mein einer ehemaliger Waffenhändler in Deutschland hat seine Munitionsvorräte in zwei Garagen in einem Innenhof auf der gegenüber liegenden Strassenseite, wobei die Tore einfach ein zweites Schloß haben. Das ist so abgenommen. Eine andere Händlerin hat die auf dem Grundstück in zwei Überseecontainern, die je ein Vorhängeschloss haben. Auch so abgenommen. Und sowohl Garage als auch Container sind voll bis oben hin. Also würde ich da keine Fort Knox und keine Staatsangelegenheit draus machen Blechschrank mit entsprechendem Schloß und meinetwegen an die Wand verschraubt, fertig
  22. Die ist Randfeuer. Der Vorschlag handelt von Zentralfeuer. Mir fiele gerade nur das M1 Garand ein... Die Frage ist ja auch, reicht es dann abgeänderte/kastrierte Magazine (wenn ja, durch wen und wie) zu verwenden oder muss man Werksmagazine verwenden... Ich würde nur ungern auf meine Tommygun-Trommel verzichten müssen... Für den Fall das man sich auf die reine "Aufnahmefähigkeit" einer Waffe für größere Magazine einigt : Vielleicht ließe sich ja auch die Umwegslösung finden, eine Art "Begrenzer" an die Waffen anzubringen. Eine Art Haken, der seitlich am Magazinschacht nach unten führt und die Aufnahme längerer Magazine verhindert. Sieht zwar Schei*e aus, aber würde die Waffen retten...
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