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subjella

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Alle Inhalte von subjella

  1. Ich werde den Zeitungsartikel ausdrucken und ihn beim nächsten Training ans schwarze Brett pinnen, damit auch der letzte kapiert, das es nur noch eine Partei in Deutschland gibt, die wählbar ist. Nicht nur für Jäger und Sportschützen! Wer das noch aushängen möchte, hier eine einseitige PDF mit dem ganzen Artikel. Petry_Waffenrecht.pdf
  2. AfD-Chefin Petry hat kein Problem mit Waffen http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/buerger-fuehlen-sich-unsicher-afd-chefin-petry-hat-kein-problem-mit-waffen-14397443.html Klare Aussage!
  3. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort. Naja, da steht, das ich nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokumentes (nach §27) die Munition nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr besitzen darf. Trotz gültiger WBK. So verstehe ich das zumindest.
  4. das dachte ich auch immer, "Sachbearbeiter" hat mir aber in einem anderen Thread mal folgenden Tipp gegeben: § 10 Abs. 3 Satz 4 WaffG: (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
  5. Wie ic Wie ich schon in einem anderen Thread schrieb. Habe meine Erlaubnis nach § 27 nicht verlängert und bekomme Post von der zuständigen Behörde das ich innerhalb von 2 Wochen, noch vorrätige, wiedergeladene Munition zu verbrauchen habe. Auch die Kaliber die ich als Munitionserwerb auf meiner WBK eingetragen habe, z.B. meine 9 mm. Fazit.... mit meiner wiedergeladener Muni 9 mm Luger im Schrank würde ich mich strafbar machen, während die gekaufte Fabrik 9 mm Luger rechtlich unbedenklich ist. Paradox... im Umkehrschluss hieße das ja, das ein z.B (angenommener) Schützenkollege, WBK-Inhaber mit 9 mm auf Pappe, dem ich freundlicherweise (unentgeltlich) einst 500 Schuss Wiedergeladene 9 mm überließ, nun auch dazu übergehen müßte, sagen wir mal... die verblieben 450 Schuss innerhalb von 2 Wochen zu verballern
  6. Da ich ja noch einen neuen Antrag auf Erlaubniss nach §27 brauche und meine zuständige Behörde das Formular nur in gedruckter Form bereitstellt, habe ich mich dazu einmal im Netz umgesehen. Das Angebot an Bildschirm ausfüllbaren PDF-Formularen ist schon gewaltig und zeigt auch gleich das Chaos auf, das in den einschlägigen Amtstuben herrscht. Von einer Standardisierung sind die Lichtjahre entfernt. Hier kocht jeder, sprichwörtlich sein eigenes "Süppchen". Da wundert es mich nicht mehr, das hier auch die skurilsten Entscheidungen getroffen werden. Von den unterschiedlichsten Gebührenerhebungen einmal ganz abgesehen. Mich erinnert das alles an Asterix und den „Passierscheins A 38"
  7. Ich möchte es wäre so und probieren werde ich es auf jeden Fall. Danke! Wie ich das erste mal wegen der Angelegenheit bei der Sachbearbeiterin vorgesprochen habe, meinte sie noch: "tja, wenn sie jemanden hätten, der bezeugen kann, das sie bis Ende 2013 noch der Wiederladetätigkeit nachgegangen sind, dann wäre das ja evtl. möglich..." Ja nun, da ich ausschliesslich für mich und meine Frau (auch WBK-Inhaberin) Munition hier zu Hause wiedergeladen habe, habe ich das auch von meiner Frau schriftlich bestätigen lassen und inkl. Vereins-Bestätigung über regelmäßige Teilnahme am Schiesstraining, WBK- und Schiessbuch-Kopie (was sie auch sehen wollte) zur SB geschickt. Die Bestätigung meiner Frau war dann der SBine (nach ihren Worten) "zu dürftig", was immer das heißen mag. Das ist leider hier der Fall: Sprengstoffliche Sachen macht die untere Jagdbehörde, Waffenrecht liegt bei der Waffenbehörde. Wenn man z.B. bei der Waffenbehörde anruft, bekommt man den Eindruck das zur unteren Jagdbehörde null Kommunikation besteht Danke
  8. Zunächst einmal vielen Dank für Deine ausführliche und hilfreiche Antwort. Hier noch etwas zum Sachverhalt: 1.) Die Prüfung nach § 27 habe ich 2003 abgelegt. 2.) 2008 das 1. mal verlängert 3.) 2013 hatte ich die Bescheinigung dann wegen Zeitmangel nicht mehr verlängern lassen, sprich die Erlaubniss beim zuständigen Amt abgegeben. Habe in den letzten Jahren 2009-2013 auch sehr wenig Pulver verbraucht. Nun möchte ich aber die Wiederladetätigkeit fortsetzten, und dachte das wäre ohne eine erneute Prüfung möglich, bzw. eine Neubeantraung der Erlaubnis nach §27 würde reichen. Die SB meinte aber ich hätte zu wenig Pulver verbraucht und da wird wohl eine neue Prüfung fällig sein Ganz am Rande. Zwischendurch fiel mal der Satz: "Wenn Sie jäger mit einen gültigen Jagdschein wären, da hätte ich ja vielleicht noch etwas machen können, aber als Sportschütze...mhhhm!" Zur Unbedenklichkeitsbescheinigung. Im September werde ich noch eine gelbe WBK beantragen (die grüne besitze ich seit 1997). Da wird ja erneut die Zuverlässigkeit geprüft (warum auch immer? Läge irgend etwas gegen mich vor, hätte ich ja keine grüne WBK mehr). Reicht die erneute Überprüfung meiner Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörde aus um das Prozedere mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung etwas zu beschleunigen? Die SB der unteren Jagdbehörde meinte das dauert normal ca. 8-10 Wochen "Wiedergeladene Patronen darf man nach Ablauf der Wiederladererlaubnis entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 4 WaffG bis zu sechs Monaten weiterhin besitzen." Da habe ich ja echt wieder was gelernt. Ist mir zwar unverständlich, habe nur 9 mm Para geladen, und eine 9 mm habe ich auch bis heute auf meiner WBK (mit Munitionserwerb), aber Gesetzt ist Gesetz, sei es noch so verworren.
  9. Da braucht man sich doch nur die Vita von dem anzusehen. Mit 17 Ausreise aus der DDR. Wird wohl einer der entwurzelten DDR Kinder ohne Perspektive und Halt gewesen sein. Statt sich weiterhin der Vergangenheit und Aufarbeitung des Unrechts-Regime seiner ehemaligen Heimat zu widmen, stürzt er sich hier auf unbescholtene Legalwaffen-Besitzer und streut wissentlich Unwahrheiten unters Volk. Ich denke, so ganz hat der auch seine Vergangenheit nicht abschütteln können. Unwahrheiten verbreiten, unangenehmen Realitäten verdrängen, Regimegegner diskreditieren, damit hat sich die ehemalige Volksrepublik 40 Jahre an der Macht halten können. In diesem Sinne fand auch dort die Früherziehung der Kinder statt und der ein oder andere wird das sein Leben lang nicht ablegen können. Beispiele gibt es ja genug. Traurig nur, das sich gewisse Medien nicht zu schade sind, solch schäbigen Selbstdarstellern ein Bühne zu bieten um ihre Lügen zu verbreiten.
  10. Hallo, ich habe da mal ein, zwei Fragen. 2013 habe ich meine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz nicht verlängert, weil mir einfach die Zeit für das Wiederladen fehlte. Nun habe ich aber wieder die Zeit und möchte die Erlaubnis neu beantragen. Hatte schon versucht den Schein ohne den ganzen Rattenschwanz an Bürokratie wieder zu erlangen... wie gesagt ich habe es versucht Also, alles auf neu, inkl. der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34. Dazu auch meine erste Frage: Bei uns regelt die untere Jagdbehörde die Vergabe der Erlaubnisse nach $27. Den Antrag auf Unbedenklichkeit muss ich auch dort beantragen. Nun hat mir die Sachbearbeiterin den Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung per mail zugesendet (siehe Anhang). Seite 1 ist ja soweit für mich verständlich... aber Seite 2... da wird nach Waffenbesitzkarte (die ich habe), nach Vereinszugehörigkeit usw. gefragt. Ich dachte immer das eine ist das Sprengstoffgesetzt, das andere das Waffengesetz? Ich könnte ja auch die Erlaubnis nach §27 haben wollen, weil ich mir Raketen basteln möchte. Ich habe gesehen das es woanders nicht üblich nach WBK, Verein usw. zu fragen (z. B. Landesdirektion Sachsen - Abteilung 5 Arbeitsschutz) https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smwa_lds_as_udb&formtecid=2&areashortname=142_AS) Inwieweit ist das mit der Seite 2 zu verstehen? Ich meine, ich kann das ja so ausfüllen, aber mir geht es gegen den Strich, wenn sich Sachbearbeiter in vorauseilendem Gehorsam auf meine Kosten ihre Meriten verdienen möchten. Dazu: Wie ich 2013 meine Erlaubnis §27 abgegeben hatte, bekam ich ein Schreiben, indem ich aufgefordert wurde innerhalb der nächsten 14. Tage evtl. Pulverbestände aufzubrauchen (verständlich), oder fachgerecht zu entsorgen... und jetzt kommt es .... etwaige wiedergeladene Muntion innerhalb von 14 Tagen zu verbrauchen (unverständlich). Ich habe ja noch meine WBK mit Muntionserwerb... also frage ich mich, wer denkt sich so ein Unsinn aus? Antrag_Unbdenklich_SB Kopie_01.pdf Antrag_Unbdenklich_SB_02.pdf
  11. Ich habe letztens Waffentaxi für den Versand von 3 Waffen an 3 verschiedenen Empfänger beauftragt und war sehr zufrieden. Kostet zwar sicherlich mehr wie ein Versand nach herkömmlicher Art und Weise, aber wie oft macht man so etwas? Zudem hatte ich kein Bock, mir wegen irgendwelcher Formfehler beim Waffenversand, schlaflose Nächte zu bereiten. Also ich würde es wieder so machen (zumindest so lange uns Mutti & Co. das noch erlaubt ;-)
  12. Hört sich doof an, aber ich übe im Garten (20m lang) den Bewegungsblauf Parcourschiessen nach BDS... mit ner quitschebunten Wasserpistole in P226 Anmutung... da denken meine Nachbarn vielleicht der hat nen Knall, aber rufen nicht das BKA auf den Plan, höchsten den Doc
  13. Ja,das könnte in die Hose gehen, vielleicht erst einmal abwarten wie sich alles noch entwickelt und dann gezielt und taktisch gut wählen Schon Scheisse das man sich als Sportler darüber einen Kopp machen muss.
  14. Habe auch nach vielen Jahren meine Mitgliedschaft in einem "grünen" Schützenverein (DSB/WSB) wegen Umzug gekündigt. Zwar war es nicht so, das man auf den "Dienstanzug" verpflichtet war, aber mit der Ablehnung den prolligen Sack zu tragen, wurde man schon ein wenig stigmatisiert, GK war auch nicht sooo beliebt. Naja, wie ich mich jedenfalls seinerzeit bei meinem neuen Verein (BDS) wegen einem Probetraining gemeldet habe, meinte der Vereinsboss "eines muss ich noch vorab sagen. Wir haben hier nix mit grüner Jacke oder Schützenkönig usw" Habe da echt Glück gehabt und mich vom ersten Tag an willkommen gefühlt. Dazu die nette Betreuung und die Abwechslung von immer gleicher Disziplin, 25m Präzision und Duell mit .22, auf Mehrdistanz und Flinten-Fallscheibe etc., besser hätte es nicht laufen können. Leider gibt es auch hier momentan einen Aufnahmestopp, weil in letzter Zeit die Anfrage nach Aufnahme so dramatisch angestiegen ist, das ein vernünftiges Training auf 10 Bahnen KW nicht mehr gewährleistet wäre. Zum Probetraining können aber immer noch Interessenten hinzukommen, allerdings nur an Tagen wo 25 m Präzision geschossen wird. Ich meine jedenfalls wer ein wenig Geduld mitbringt wird in absehbarer Zeit auch eine Mitgliedschaft bekommen. Wenn die rot/grüne Bessermenschen-Truppe in NRW nicht so ein Tabula rasa auf die Schießstände veranstaltet hätte, bestünde auch die Möglichkeit einen zweiten Trainingstag pro Woche auf einem anderen Stand einzurichten, der iss aber nicht mehr, weil plattgemacht. Und so muss man mit den knappen Zeitressourcen auskommen die unser Vermieter zur Zeit anbietet. Schließlich muss auch noch das Schiessbuch (bei mir freiwillig, weil Altbestand) gefüllt werden, damit man nicht noch in des Gehörnten Küche landet. (Auch so Ding der Weltverbesserer... Schiessbuchpflicht, aber keine ausreichenden Trainingsmöglichkeiten weit und breit, nur LuPi)
  15. Hallo, nach Abschluss der Waffenverkäufe wollte ich mich zu meinem Thread noch einmal melden. Also. Die Abwicklung der Verkäufe ist letztendlich sehr easy verlaufen. Die Händler, die die Waffen im Auftrag ihrer Klienten "gekauft" haben, wurden auch in dem Überlassungs-Formular eingetragen. Waffenhändler B hat auch ohne Aufforderung sämtliche Unterlagen, wie Waffenhandelserlaubnis usw. gemailt. Kurzer Gegencheck meinerseits und die Waffen mit dem Waffentaxi zum Händler versendet. Händler B hat mir dann, nach Erhalt der Waffe, noch eine Bestätigung per Post zugesendet. Der Kontakt mit den eigentlichen Käufern bei Egun waren eher spärlich und auf Fragen nach Bezahlung und Versanddatum begrenzt. Mittlerweile sind die Waffen natürlich auch (problemlos) von meiner grünen WBK ausgetragen worden. Fazit: Es wäre schön gewesen, wenn Egun die Verkäufer auch auf solch ein mögliches Prozedere hinweisen würde, bzw. den Ablauf der Waffen-Überlassung an "dritte" in derlei Fällen auf ihrer Hilfe-Seite erläutern würde. Das hätte manch böse E-Mail zu Anfang verhindern können und ich hätte auch sofort internationalen Verkauf angeboten, was sicherlich dem Waffen-Verkaufs-Preis nicht schaden würde. Anfragen hatte ich genug.
  16. Hallo, ich habe eine Kleinkaliber-Kurzwaffe im Internet zur Versteigerung angeboten. Explizit hatte ich die Auktion mit dem Vermerk "Kein internationaler Versand" versehen. Tja, gestern bekomme ich nun die Mitteilung, das der Gewinner der Auktion seinen Wohnsitz in Polen hat. Weil das meine erste Waffe ist, die ich verkaufe, wollte ich mir das Leben nicht schwer machen und auf "Nummer sicher" gehen, deswegen Verkauf nur in Deutschland. Den Verkauf in EU-Länder erschien mir einach zu aufwendig, von daher hatte ich davon abgesehen. Habe also gestern den Kollegen in Polen angemailt und ihm gefragt, ob er nicht gesehen hat, das ich die Waffe nur in Deutschland verkaufen möchte? Naja, der schrieb mir lapidar zurück... versende Waffe an **** & *******. Das ist die Adresse eines Waffenhändlers in Deutschland, wie ich ergoogelt habe. Habe ihm also erstmal zurückgeschrieben, das ich die Waffe nicht einfach mal ebenso versenden würde, sind schließlich keine Legosteine. Wenn ich dennoch auf das Angebot eingehen sollte, wie muss man da rechtskonform vorgehen? Kopie der Waffenhandelslizenz vom Händler anfordern, vom SB überprüfen lassen und dem Händler dann die Waffe überlassen? Oder einen Kaufvertrag mit dem Händler abschließen?
  17. "Und das nach schriftlicher Aufforderung zur Einreichung, sicher nicht zwischen "Tür und Angel." Ja, ist schon klar, aber für mich war das schon ein wenig zwischen "Tür und Angel.".
  18. Naja, bei mir hat die örtliche Waffenbehörde neulich auch eine Aufbewahrungskontrolle durchgeführt. Alles "vorbildlich" meinten die Herrschaften. Nur wie sie dann nach meinem Schiessbuch fragten, da musste ich passen. "Ich führe kein Schiessbuch"... "ja dann bitte eine Bestätigung ihres Vereins, das sie Mitglied sind und regelmäßig schiessen" Ich dachte immer das wären zwei verschiedene "paar Schuhe" Bedürfnisprüfung und Aufbewahrungskontrolle? Die Bestätigung des Vereins habe ich jetzt und habe sie auch bei der Behörde eingereicht... auf der Behörde kam dann wieder die Frage... können wir ihr Schiessbuch auch mal sehen?....
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