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LTB

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Beiträge von LTB

  1. Am 07/06/2018 um 09:59 schrieb ZaphodBeeblebrox:

    Die Sorge von Schützen, Jägern und Sammlern, dass sie beispielsweise ihre bislang rechtmäßig besessenen Magazine zukünftig abgeben müssten, sei unbegründet. Das BMI beabsichtige hier einen umfassenden Besitzstand vorzusehen.

    Das ist eine ganz gefährliche Salamischeibe!

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  2. Am 20.6.2018 um 14:11 schrieb ExOSP:

    Die Anzahl Schusswaffen in Privathand korreliert nicht mit der Anzahl Tötungsdelikte.

    Dafür korreliert die Klimaerwärmung mit dem Rückgang der Piraten:

     

    "Einzige Ursache für die globale Erwärmung, Orkane und alle anderen Naturkatastrophen ist die sinkende Zahl von Piraten seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Dies gilt unter Pastafaris als empirisch bewiesen.[7] In diesem Zusammenhang wurde auch der mehrdeutige, englische Ausdruck „Pirates are cool!“ bekannt, cool kann in diesem Falle sowohl als abgefahren als auch als kühl verstanden werden. 2008 interpretierte Henderson die wachsende Piraten-Aktivität am Golf von Aden als einen weiteren empirischen Beweis für die Richtigkeit des Erderwärmungs-Dogmas, denn es sei festzustellen, dass Somalia weltweit die höchste Piraten-Dichte und gleichzeitig die niedrigste CO2-Emission aufweise."

     

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegendes_Spaghettimonster

     

     

    (ein bisschen Spaß muss sein)

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  3. vor 7 Minuten schrieb MarkF:

    Wobei ich kein Hehl daraus mache, daß ich diesen Standpunkt nicht allein der reinen Lehre bzw. aus prinzipeillen Gründen vertrete sondern auch aus Eigennutz, denn ich möchte selbst nicht eines Tages zu den Betroffenen zählen.

    Ja, das habe ich auch genauso zu verstehen geglaubt. Ist wie mit den Diesel-Verboten: Ich fahre Benziner, bin also (heute) nicht betroffen. Trotzdem bin ich gegen Fahrverbote für Diesel, denn wenn diese erstmal abgefrühstückt sind, kommt der nächste "Feinstaub-Skandal" und es wird auf den Benzinern rumgehackt.

     

     

    vor 7 Minuten schrieb MarkF:

    Die "demokratische Mehrheit" ... gibt es auch eine "nichtdemokratische Mehrheit"? ;-)

    Eine nicht unproblematische Aussage.

    Den Begriff habe ich 1:1 aus dem Beitrag von @heletz übernommen, auf den ich geantwortet habe.

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  4. Am 29.6.2018 um 12:27 schrieb MarkF:

    daß man ein Verhalten, das nicht strafbar oder sonstwie rechtswidrig ist, nicht sanktionieren darf, Meinungen frei sein müssen und man den Anfängen wehren muß. Heute die, morgen andere, übermorgen wir. 

    Da fällt mir ein Zitat zu ein:

    "Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte."

     

    Quelle: https://www.gutzitiert.de/zitat_autor_martin_niemoeller_thema_gemeinschaft_zitat_9331.html

     

     

     

    Am 29.6.2018 um 19:10 schrieb heletz:

    Die demokratische Mehrheit dieses Landes möchte nicht, daß diese Leute Waffen haben.

     

    Der legale Waffenbesitz ist nur etwas für gesetzestreue Bürger. 

    Ich behaupte, dass die demokratische Mehrheit überhaupt keine Waffen möchte, sprich, nach einigen Salamiescheiben bist (bzw. wärst) irgendwann auch du dran.

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  5. Irgendwo stand doch in der Begründung für diese Gesetzesänderung drin, dass sich die bisherigen Schutzklassen (oder Aufbewahrungsrichtlinien? - nagel mich nicht auf den Begriff fest) bewährt haben sollen. Das ist ja vielleicht schonmal ein grundsätzlicher Ansatzpunkt.

     

    Dann hatte @Schwarzwälder auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die A+B-Klassen (deren Norm wohl schon längst ausgelaufen war) auch einfach durch die (sehr ähnlichen?) Klassen "S1" bzw. "S2" hätten ersetzt werden können. Das hätte dann dem "bewährten" Standard entsprochen, ohne grundlos die Tresorklassenpflicht noch weiter zu verschärfen.

  6. Danke für die Info. Ich dachte nur, es gibt ja Leute, die einen Revolver einer Pistole gegenüber bevorzugen, und mit einer vollständigen Abdichtung/Verriegelung wäre z. B. Schalldämpfernutzung möglich (wo erlaubt), so dass es doch zumindest einen kleinen Markt dafür geben sollte. Dass den aber überhaupt gar keiner zu bedienen scheint, wundert mich dann doch.

  7. Am 13.6.2018 um 19:41 schrieb chief wiggum:

    Müssen Kleinanziegen in Zeitschriften lt. gesetzlicher Vorgabe nicht Namen und komplette Anschrift des Verkäufers beinhalten, sobald was EWB-pflichtiges angeboten wird?
    Und viele Schützenvereine haben eine öffentliche Gaststätte mit entsprechenden Anhängen im Gastraum oder auf dem Weg zum Klo.

    Das soll keine Verteidigung des NWR sein, aber Möglichkeiten es herauszubekommen gibt es genug. Mit etwas Insiderwissen ist das sogar relativ leicht.

    Ich erinnere mich an einen Thread, bei dem eine neue Sportordnung verkündet wurde. Diese las ich mir durch und stieß auf einen Passus, den ich aus Datenschutzgründen nicht gut fand. Meinen Klarnamen mag ich nunmal nicht gerne im Internet lesen (lassen). Hier mein Beitrag in dem Thread:

    Und was kam darauf als (zweite) Antwort?

    Vielleicht nimmt man ja die aktuellen Fälle von Fake-Kontrollen als Anlass, die Platzierung der Klarnamen von Waffenbesitzern im Internet nochmal zu überdenken ...

  8. Kürzlich eine auf Jagdschein erworbene Waffe eintragen lassen, hab die WBK mit dem Eintrag gleich wieder mitgenommen. Meine letzte Zuverlässigkeitsprüfung war über ein Jahr her (habe gefragt). Auf meine Frage, wie lange es mit der Zuverlässigkeitsprüfung für einen Voreintrag derzeit dauern würde, bekam ich "ca. zwei Wochen" als Antwort.

    -> Habe keinen Grund zu meckern ...

  9. Am 15.5.2018 um 13:55 schrieb skorbion:

    keiin Beh-WC, keine Möglichkeit zum Stand zu kommen,

    keine Möglichkeiit   am Stand-zu eng.

    Und noch vieles mehr.

    Grundsätzlich ließe sich ja nach einem anderen Stand Ausschau halten (was sicher einen Vereinswechsel erfordern würde). Grundsätzlich sollte das ja sicher auch als vereinsloser Gastschütze gehen, hauptsache im Verband angehörig.

     

    Was das WC betrifft: Für nur Urin ließe sich sicher was basteln, dass es über einen Schlauch in eine Flasche/einen Beutel fließt, das muss dann auch keiner zu sehen bekommen. Alternativ dazu oder auch für's eventuelle große Malheur gäbe es die Möglichkeit, Windeln zu nutzen (du musst da jetzt nicht drauf antworten, das ist auch ein Thema, was man so in einem Forum nicht wirklich offen diskutieren muss, aber nimm die Anregung mal an und denk wenigstens drüber nach. Für viele z. B. ältere Menschen ist das nicht die Notlösung für den Schießstand, sondern der Alltag).

     

    Zum Stand kommen: Hier gehe ich davon aus, dass du keinen hast, der dich hin- und zurück fährt. Vielleicht findest du einen Stand, den du gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichst. Wenn du dich auf Kurzwaffenschießen beschränken solltest, wäre das Packmaß unauffällig klein (und die Munitionskosten geringer, in Hinblick auf deine EU-Rente). Auch wenn die öffentlichen Verkehrsmittel je nach Wohnsituation eine zeitlich sehr lange Anfahrt bedeuten sollten, scheine ich herauszuhören, dass verfügbare (Frei-)Zeit im Moment dein geringstes Problem zu sein scheint. Einmal im Monat ein paar Stunden aufwenden sollte dann ja zumindest machbar sein.

     

    Was "noch vieles mehr" bedeutet, weiß ich nicht. Wenn du hier konkreter wirst, kann man vielleicht auch hier Ideen sammeln.

  10. Am 14.4.2018 um 23:42 schrieb kulli:

    Ein wenig blauäugig das ganze aber schon. Nicht das man mit einer owi ( wie in diesem fall) rechnet , aber vor sicherheitsschleusen wie am airport ist man doch besonders sensibilisiert hinsichtlich einzug von spitzen gegenständen. 

    Es gibt aber einen Unterschied zum Flughafen: Am Flughafen gehe ich durch die Schleuse um irgendwo anders hin zu fliegen. Am Eingang des Gerichts gibt es dagegen extra Fächer, in denen man "legale, aber potentiell gefährliche Gegenstände" bis zum Verlassen des Gebäudes abgeben kann.

  11. vor 2 Stunden schrieb schiiter:

    Der DSB wird in seinem Merkblatt fehlinterpretiert ;)

    Ich habe die korrekte Lesart genannt.

    Wenn ich deine Aussagen richtig interpretiere, dann meinst du damit, dass eine Waffe nicht nur nicht fertiggeladen (=Patrone im Patronenlager), sondern auch nicht teilgeladen/unterladen (=Patronenlager frei, aber mindestens eine Patrone im in der Waffe befindlichen Magazin) transportiert werden darf. Da gehe ich voll mit. Und du sagst, dass Magazine, die sich nicht in der Waffe befinden, mit Patronen gefüllt sein dürfen. Auch das sehe ich genauso.

     

    Jetzt sagst du, dass das DSB-Merkblatt fehlinterpretiert wird. Betrachtet man aber nochmal den genauen Wortlaut in dem DSB-Merkblatt, dann heißt es dort:

    Die Waffe ist nicht schussbereit, d.h. entladen (auch evtl. vorhandene Magazine dürfen nicht gefüllt sein), in


    einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.

     

    Waffe (Singular)

    Magazine (Plural)

     

    Der Wortlaut des Satzes bezieht sich also eindeutig nicht nur auf ein einziges, in der Waffe steckendes Magazin. So wie der Satz dort steht, ist er meiner Meinung nach nicht richtig.

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  12. vor 10 Stunden schrieb schiiter:

    Dafür müsste die Defintion KW/LW geändert werden.

    Die deutsche Definition einer Langwaffe ist ja bekannt: 60/30.

     

    Mir wurde mal gesagt, dass die EU alles als Langwaffe sieht (oder sehen möchte?), was eine Schulterstütze hat. Was kommt oder nicht kommt wäre jetzt aber reine Spekulation.

  13. vor 38 Minuten schrieb P22:

    Habs heute noch nicht versucht, aber gestern konnte ich den Kanal von "Waldläufer" wegen eines "Fehler 500" nicht aufrufen - einzelne Videos gingen jedoch.

    Hat/hatte noch jemand das Problem und kann das mit der Thematik hier zusammen hängen? 

    Den Fehler hatte ich gestern ebenfalls beim Versuch, Kanälen aufzurufen. War aber nicht auf "Waffen" oder so beschränkt sondern scheint jeden Kanal betroffen zu haben (zumindest bei denen, die ich probiert hatte). Videos liefen aber einwandfrei, ich würde hier wirklich auf einen temporären, technischen Fehler tippen.

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  14. vor 12 Stunden schrieb Gunny Highway:

    Also ich bin kein Stoppelhopser, aber Abstand vom Panzer war doch schon immer angesagt? Oder liege ich da falsch? 

     

    Die sind Primärziele, werden also mit allem bearbeitet was der Gegner hat.

     

    Ich war nicht bei der mobilen Infanterie, zumindest in Film und Fernsehen ist es aber so, dass die Soldaten gerne die Nähe zu ihren (Schützen-)Panzern suchen, weil die eine wunderbare Deckung gegen "normalen" Beschuss aus Gewehrläufen darstellen.

  15. Am 23.3.2018 um 18:22 schrieb HangMan69:

    seit wann sind macheten denn verbotene gegenstände?!?

    und wenn nicht, er hat sie "IN SEINEM" kiosk gehabt! warum sollte das verboten sein?!?

    Macheten sind nicht verboten. Sie unterliegen nach meinem Kenntnisstand auch keinem Führverbot. Stattdessen wird es wohl in etwa so laufen: Die Polizei kassiert die Machete ein und schreibt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Vor Gericht ist der Vorwurf nicht haltbar und der Kiosk-Besitzer bekommt seine Machete zurück. Die Tatsache, DASS gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden war, bleibt aber für XX Jahre irgendwo vermerkt (vergleiche den Skandal über die Akteneinträge aus haltlosen Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, der letztes(?) Jahr rauskam, als sie in Hamburg(?) nicht dabei sein durften ...). Otto-Normal-Kiosk-Besitzer stört das jetzt vermutlich weniger; bei Jägern, Sportschützen, Waffensammlern etc. ist das bei der nächsten Regelüberprüfung aber ein Punkt, der in die Bewertung der Zuverlässigkeit mit einfließt.

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