LTB
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Am 15.3.2018 um 15:46 schrieb knight:
AFAIK gibt es ein Urteil aus Baden-Württemberg, wo das Gericht dem LWB ausdrücklich vorgeworden hat, er hätte die ihm unbekannten Kontrolleure gar nicht erst in die Wohnung lassen dürfen, weil seine Waffen gerade nicht im Tresor waren, sondern zur Reinigung aus dem Tresor entnommen wurden.
Ich verstehe den Vorwurf nicht. Wäre die korrekte Vorgehensweise so gewesen:
Schritt 1:
"Kleinen Moment bitte, ich bin gerade am Waffenreinigen, ich mache jetzt die Türe zu und verschließe alle Waffen, danach mache ich die Türe wieder auf und sie dürfen zur Kontrolle herein kommen."
Schritt 2:
" So, jetzt da alle Waffen verschlossen und Sie in meinem privaten Wohnbereich sind, mache ich den Tresor wieder auf, damit Sie die Waffen kontrollieren können."
Was verstehe ich denn da nicht???
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Am 9.2.2018 um 07:00 schrieb scotty600:
Ich frage mich nur, warum man bei Termin zu Gericht ein Messer und CS-Gas dabei haben muss um die Familie zu beschützen....
Vielleicht für den Weg zum Gericht bzw. den Weg vom Gericht zurück nach Hause?
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vor 15 Stunden schrieb walthi:
Dennoch, ca. 1,45 mio Sportschützen in 17.000 Vereinen allein in DSB und BSD ... dazu noch die Interessenverbände... da hätte mehr Widerstand kommen müssen.
Ich denke, dass die Bestandsschutz-Regelung zu einer Minimierung des Widerstandes geführt hat. Im ersten Moment ist ja niemand betroffen gewesen, solange nicht eine Sortiments-Erweiterung einen neuen, zusätzlichen Schrank notwendig macht. Die Probleme kommen mal wieder als Salami-Scheibchen auf uns zu.
Und für (wildfremde) Leute, die noch kein LWB sind aber es vielleicht mal werden wollen, setzen sich auch die wenigsten ein.
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Im Baumarkt gibt es Wachstuch-Tischdecken von der Rolle, ich glaube 1,40 m breit und so lang wie es einem beliebt. Wenn einem das Muster egal ist, bekommt man das in vernünftiger Größe für unter 10 Euro. Da kann man nach dem Reinigen einmal mit Zewa drüberwischen und sie danach einfach falten/rollen wegpacken.
Gegen Ballistol-Spritzer an der Wand hilft es, den Tisch zur Reinigung etwas in die Raummitte zu verlegen (oder gleich den Couchtisch zu benutzen, wenn man nicht so ein filigranes Glas-Dingens hat). Und den Boden kann man zur Not wischen, wenn man nicht gerade Teppich hat. Davon abgesehen sprühe ich immer gezielt einzelne Stellen an, und wenn ich der Waffe einen leichten Ölfilm von außen verpassen möchte, dann sprühe ich auf einen Lappen und gehe mit dem dann daran. "Sprühnebel-Probleme" kenne ich daher bis jetzt noch nicht.
Den Keller einer Mietwohnung würde ich persönlich nicht als Reinigungsort wählen.
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sorry, Doppelpost, bitte löschen
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vor 17 Stunden schrieb Absehen4:
Das Ordnungsamt entschuldigt sich mit der Begründung, dass man die Demenz des Mannes nicht erkannt habe. Dass er über 80 Jahre ist und vielleicht auch ohne Demenz ab und zu mal ruhen muss, ist nicht Bestandteil der Entschuldigung. Im Gegenteil: man habe ihn zuvor schon mehrmals des Platzes verwiesen!
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vor 3 Minuten schrieb BigMamma:
Das deutsche WaffG verstößt gegen die UN Menschenrechts-Charta, die EU Menschenrechtserklärung und gegen das GG... und keinen juckt es...
Welche Stellen des deutschen Waffengesetzes verstoßen gegen welche Stellen der UN-Menschenrechts-Charta, der EU-Menschenrechtserklärung und des Grundgesetzes?
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vor 16 Stunden schrieb Bautz:
Ansonsten frag ich mich manchmal ob die Motivation zu fragen in Paranoia zu suchen ist oder ob man mir ein Stöckchen hinhält.
Stöckchenhalter mag es geben, auch in diesem Forum, ich zähle mich nicht dazu.
Was die Paranoia betrifft: Manche haben zu viel davon, manche aber meiner Meinung nach auch zu wenig. Ich versuche da - wie so oft im Leben - die Mitte zu treffen, sorry, wenn ich hier deiner Meinung nach übers Ziel hinaus geschossen habe.
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vor 16 Stunden schrieb Schwarzseher:
Hat überhaupt schon mal jemand negative Konsequenzen erlitten, allein weil er beim Transport ordnungsgemäß verpackter Sport-/Jagdwaffen kontrolliert wurde und man seine Bedürfnisbegründung für den konkreten Transportweg hinterfragt, nachermittelt und in Abrede gestellt hat?
Das ist ja genau das, was ich eigentlich wissen wollte. Die Frage hat sich jetzt halbwegs erledigt, da schon eine sinnvolle/machbare Alternative genannt worden ist - wer aber trotzdem was zur eigentlichen Frage beitragen kann, Hinweise sind mir da weiterhin willkommen. :-)
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Folgende Situation: Wir wollen bald für ~eine Woche zu meinen Schwiegereltern fahren, die wohnen mehrere hundert km von uns entfernt. Ich habe eine Jagdeinladung für einen Tag mitten innerhalb dieser Woche. Das Revier liegt mehr oder weniger in der Mitte zwischen unserem Wohnort und dem meiner Schwiegereltern.
Bei meinen Schwiegereltern ist KEIN Waffentresor vorhanden, Aufbewahrung entspräche in etwa "Hotel". Wenn ich ohne Waffe dorthin fahre, müsste ich für den Jagdtag erstmal viele hundert km nach Hause, Waffe holen und dann die halbe Strecke wieder zurück. Auf dem Rückweg das selbe nur umgekehrt. Das wäre nicht wirtschaftlich; vor allem aber wäre mir die immense Fahrtzeit einfach zu hoch.
Die Frage lautet also: Darf ich in diesem Fall die Waffe mit zu meinen Schwiegereltern nehmen, auch wenn ich DORT nicht jage? Gibt es dazu bereits eindeutige Rechtssprechung?
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vor 9 Stunden schrieb BigMamma:
Dann wurde der dir aber auch von Amtswegen entzogen... entscheidest du dich aber einfach dazu, 20 Jahre nicht Auto fahren zu wollen aber irgendwann wieder anfangen willst, fragt keiner wie alt der Lappen ist...
Es gibt aber noch den Fall des befristeten Führerscheins. Beispiel: Lkw-Fahrer. Die müssen alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung machen und mit der Bestätigung dann wieder einen auf fünf Jahre befristeten Führerschein beantragen (wer noch die alte Klasse 2 gemacht hat, für den fängt das Spiel "erst" mit 50 an, auch wenn der "Lappen" eigentlich unbefristet ausgestellt wurde ...). Wer die Verlängerung zwei Jahre lang verstreichen lässt, muss den Lkw-Führerschein danach auch komplett neu machen (oder auf ihn verzichten).
Ich bin davon überzeugt, dass das im Pkw-Bereich auch noch irgendwann auf uns zukommt, aber jetzt schweife ich zu stark ab für dieses Topic ...
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vor 12 Stunden schrieb Bautz:
Sabot-Slugs haben einen Treibspiegel, das ist waffenrechtlich aber kein Problem
Das habe ich noch nie verstanden. Im Gesetz steht doch, dass Treibspiegelgeschosse verboten sind, und es steht dort doch nicht, dass es Ausnahmen für Flintenmunition gäbe, oder? Also, warum sind die für Flinten (zumindest scheinbar) trotzdem legal?
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vor 48 Minuten schrieb 2011-Jack:
Das wesentliche Argument auf Käuferseite dürfte wohl ganz vorne Weg die Sicherheit sein bezüglich Problemen (Käufer geht ja in Vorleistung) und darauf gefolgt das der Bezahlvorgang schnell geht.
Es ist ja für Händler nicht verboten "auf Rechnung" nach Erhalt der Ware an den Kunden zu liefern ...
Ja. Wenn die Händler den guten alten "auf Rechnung"-Service nicht mehr anbieten wollen, sind sie selber Schuld, wenn sie stattdessen PayPal-Gebühren zahlen müssen. Dafür sparen sie schließlich auch Personal bei der Rechnungsprüfung.
Was mich viel mehr stört ist, dass PayPal quasi ein Monopol hat/ist. Und im Endeffekt zahlt die Monopolrente ja doch nicht der Händler, sondern über den Kaufpreis der Kunde.
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vor 13 Stunden schrieb raze4711:
Teilweise vergeben sogar Jagdgenossenschaften unentgeltliche Jagderlaubnußscheine , da sie wegen hohen Wildschäden keinen Pächter mehr finden.
Die könnten doch einfach eine Höchstgrenze für die Wildschadensübernahme durch den Pächter in den Pachtvertrag mit aufnehmen. Ich würde nie ein Revier pachten wollen, wo der Wildschaden nicht gedeckelt ist.
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vor 21 Stunden schrieb uwewittenburg:
jeder möchte seine Familie wiedersehen, von daher kann ich es keinem verdenken dem sein Leben näher ist als die Eingangstür eines ev. illegalen Waffenbesitzers.
Die Eingangstür des eventuell illegalen Waffenbesitzers? Was ist mit der möglicherweise lebenslang geschädigten Psyche einer eventuell völlig unbescholtenen Familie?
Ich kann den Wunsch nach Eigenschutz grundsätzlich nachvollziehen, frage mich dann aber auch, ob der richtige Beruf ergriffen wurde.
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vor 17 Stunden schrieb hellbert:
Nach 2 Jahren wird das Register gelöscht, wenn in der Zeit nichts neues dazu kommt.
Das ist Theorie. Die Praxis sieht anders aus:
http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html
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vor 15 Minuten schrieb JDHarris:
Der Eintrag bleibt 2 Jahre da drin.
Ich weiß nicht, wo überall Einträge angelegt werden, aber Löschung nach zwei Jahren wird in der Praxis wohl eher nicht durchgeführt:
http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html
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vor 7 Stunden schrieb Marder:
Dieser "Hans scheint wenig Ahnung zu haben, bzw. erzählt viel S******e.
So haben wir die Verschärfung der Aufbewahrung nicht irgendwelchen Terroranschlägen zu verdanken, sondern einzig dem Lobbyismus und dem CDU Minister de Maiziiere.
Er sagt jeder 20. ist ein Jäger???
Das wären 4 Mio.
Sich Wettkampfwaffen für 3 gun zu besorgen ist nicht möglich???
Es gibt einfach kaum Schießstände die geeignet sind, mehr nicht.
Insgesamt kann man den komplett vergessen, der wollte halt auch mal auf youtube, und das mit dem verpixeln ist einfach dumm.
Ja, inhaltliche Fehler hatte der einige. Ich habe es hier gepostet, "weil uns so nun die Welt sieht", der Kanal ist beliebt. Wer einen Youtube-Account hat, kann gerne einen Kommentar mit inhaltlichen Korrekturen dort posten.
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Interessantes Video auf youtube vom Kanel Iraqveteran8888: Der Deutsche "Hans", der gerne anonym bleiben möchte, erklärt den Amerikanern und dem Rest der Welt das deutsche Waffenrecht. Das ganze im Vergleich zur "american gun culture".
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Am 28.7.2017 um 13:44 schrieb P22:
Gerade für Repetier-Langwaffen gibt's ja zum Glück die gelbe WBK, um sich auch als schießsportlich aktiver Jäger nicht mit dem Drilling gegen Tikka & Co messen zu müssen.
Wenn man als Jäger schießsportlich mit Langwaffen betätigen möchte, wozu sollte man da eine gelbe WBK beantragen? Die Langwaffe (dein Beispiel Tikka) kann doch genausogut auf Jagdschein gekauft und in die grüne WBK eingetragen werden, ohne Verbandsbescheinigung und 2/6-Regelung (Bürokratieabbau), und am Ende des Tages ist die Welt nicht mehr und nicht weniger sicher als über die gelbe WBK. Oder habe ich irgendwas übersehen?
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vor 19 Stunden schrieb P22:
§ 11 Abs. 1 Nr. 3 PassG
Dazu aber auch § 1 (2) des Gesetzes lesen. Der Personalausweis wird dort nicht genannt, somit nach meinem Verständnis auch nicht vom Passgesetz erfasst.
(Wobei der Personalausweis sicher woanders geregelt ist und dort vermutlich ähnliches zur Gültigkeit stehen wird, aber das kann ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nur spekulieren.)
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vor 22 Minuten schrieb Hunter375:
Weil es nicht so ohne weiteres möglich ist und die Knarre damit auch lang wird.. das dürfte beim täglichen spazieren tragen ziemlich lästig sein.
Könntest du den ersten Teil des Satzes kurz erläutern?
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Stellt sich mir die Frage, warum Dienstwaffenträger nicht grundsätzlich mit Schalldämpfern ausgestattet werden. Das würde bei einem notwendigen Schusswaffeneinsatz nicht nur den Polizisten selbst, sondern auch Dritte schützen (nehmen wir mal als Beispiel bei einem Familiendrama mit Messerangriff die dabei stehenden Kinder ...).
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lichtschwert
Wenn die Dinger wirklich Flammen von nem halben Meter und mehr haben, dann lag George Lukas scheinbar gar nicht so weit, was?
Ich muss aber sagen, dass so ein Stab-Brenner für Leute, die einen Bunsenbrenner benötigen (z. B. im Garten) sicher praktischer ist als die heute verfügbaren Modelle mit der dicken Gaskartusche. Zusammen mit einem Hitzeschutz-Holster inkl. Trigger-Guard nach jeder kurzen Nutzung direkt zurück an den Gürtel, und mit einer bauart bedingten Höchst-Flammenlänge von 20 cm - warum nicht?
Waffenregister - 24.531 Waffen in Deutschland verloren oder gestohlen
in Allgemein
Geschrieben
Auf welchen Zeitraum beziehen sich denn diese vierundzwanzigtausend Waffen? Eine Woche? Ein Jahrhundert?
Und sind es freie Waffen ("mir wurde mein Messer geklaut ..."), bzw. wie viele davon sind erlaubnispflichtige Schusswaffen? Und wie viele davon aus Privatbesitz?