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LTB

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Beiträge von LTB

  1. Am 29.5.2019 um 16:29 schrieb Schwarzwälder:

    Der Rotpunkt fiel immer wieder aus. Ein Wackler vielleicht, aber am Ende mangels Zuverlässigkeit nicht mehr nutzbar. Trotz div. guter neuer Batterien. Das Aimpoint wurde nur einige Jahre auf der KK Hämmerli genutzt.

    Welches Aimpoint Micro-Modell war das genau, wenn ich fragen darf?

  2. vor 8 Stunden schrieb Shiva:

    Schlag Deinem Verein vor Werkstattwägen anzuschaffen

    Genau. Und dann warte auf denjenigen, der mit der Predigt beginnt, dass ja nun niemand mehr holstern müsse, "weil es sind ja so sichere Rollatoren verfügbar".

     

    Oder man freut sich einfach, dass der Verein vernünftige Leute hat, die die Kurzwaffe an den einzig sicheren Ort auf dem Schießstand packen: In das (hoffentlich qualitative) Holster am Mann.

     

    Als Jäger verstehe ich auch ehrlich gesagt diese unbändige Angst vor der geladenen(!) (Oh, mein Gott!) Waffe im Holster nicht so wirklich, aber leider gibt es zu viele Vorschriften von Verbänden, von Vereinen und oft auch von Schießbahnbetreibern, die gilt es dann natürlich einzuhalten.

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  3. Die Deutsche Post hat mir letztes Jahr bereits zwei Einschreiben verschlampt(!) und ein aktuelles Einschreiben in den Nachbarort ist Stand gestern Abend 6 Tage nach verschicken in einem 200 km entfernten Verteilzentrum. Ständg liest man zudem, dass ganze Wagenladungen mit Briefsendungen an irgendwelchen Parkplätzen umgeladen werden vom unterbezahlten Sub-Unternehmer rein in den Wagen des kriminellen Kumpanen.

     

    In den Filialen kann man Einschreiben abgeben, aber keine Auskünfte (oder gar Problemlösungen) erwarten, es wird immer auf Online-Recherche bzw. auf Hotline-Nummern verwiesen. Sorry, wenn ich persönlich mittlerweile eine unterirdische Meinung von der Deutschen Post habe (dass sie einer der größten, wenn nicht der größte Adresshändler in Deutschland sind kommt noch oben drauf, Stichwort: "Nachsendeantrag" ...).

     

    Tresorkontrolle hatte ich noch keine. Mal schauen, vielleicht formuliere ich eine E-Mail, wo er nur noch mit "ja" antworten muss ...

  4. Am 29.4.2019 um 10:10 schrieb Sachbearbeiter:

    Die Meldeämter benachrichtigen sich ansonsten gegenseitig (die Zuzugsmeldebehörde meldet der Wegzugsmeldebehörde die neue Anschrift und die betroffenen Waffenbehörden erhalten dann jeweils Nachricht) und wenn der alte SB von seiner Meldebehörde die Mitteilung Wegzug bekommt, verschickt er die Akte

    Ich habe eben mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und er hat mir ebenfalls gesagt: Beim Einwohnermeldeamt melden reicht, der Rest passiert automatisch (und er verschickt die Akte). Ich kann das also nochmal bestätigen.

     

     

     

    Ich fragte auch, ob ich eine Bestätigung über den Bestandsschutz meiner A/B-Schränke erhalten könnte, bevor die Akte auf den Weg geht (und die Post sie eventuell verschludert). Dies wurde mir verneint: "Sowas haben wir noch nie gemacht, da kämen wir ja zu gar nichts mehr, wenn wir jedem alles bestätigen würden."

     

    Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf so eine Bestätigung, kann ich die also einfordern?

  5. Was ist zu beachten, wenn man in einen anderen Kreis zieht und dabei in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Waffenbehörde zieht?

     

    Muss man sich bei der neuen/alten Behörde melden, um den Umzug der Waffen anzuzeigen? Oder reicht die normale Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt (wo ja erfasst ist, ob man Waffenbesitzer ist), und die Waffenbehörden bekommen die Infos von dort automatisch?

     

    Wenn man selber tätig werden muss: Welche Fristen muss man einhalten?

  6. Am 03/17/2019 um 17:24 schrieb callahan44er:

    Das Fett ist zur Abdichtung. Allerdings weniger gegen Wasser sondern gegen Funkenschlag in die Kammer daneben. Finde ich zwar weit hergeholt, aber bei den Zündhütchen könnte tatsächlich was passieren wenn die rechts und links fehlen.

    Da hat Paul Harrell ein Video in dem er die Thematik anspricht. Es müsste dieses hier sein:

     

     

  7. vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

    Das ist effektiv so, und in der CH sind wir bedeutend schlechter gestellt als in Deutschland, weil die Verteidigung verhältnismäßig sein muss.

    Auch das deutsche Notwehrrecht ist in Hinblick auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt.

  8. vor 2 Stunden schrieb Flohbändiger:

    Die USA haben viermal so viele Einwohner wie Deutschland, besitzen aber 60 mal so viele registrierte Waffen wie die Deutschen und haben knapp 50 mal so viele Tote durch Schusswaffen pro Jahr. Da soll jetzt kein Zusammenhang bestehen? 

    Die USA haben soziale Ungerechtigkeiten, wie man sie sich in Deutschland - trotz steigender Obdachlosigkeit etc. - nicht vorstellen kann.

     

    Z. B. gibt es dort kein Hartz IV, sondern nur Food-Stamps (Lebensmittelmarken). Und selbst "Obamacare" versichert nur knapp 90% der Menschen (ein riesiger Fortschritt), die restlichen 10% haben immer noch keine Chance, sich medizinische Versorgung zu leisten.

     

    Gewaltkriminalität entsteht zum größten Teil im Ghetto.

  9. Am 10.1.2019 um 16:43 schrieb Flohbändiger:

    Wie kann man denn ohne Verschulden ein Jahr lang verhindert sein, einen Voreintrag zu nutzen?

    Vielleicht aus ganz banalen Gründen, z. B. Kfz kurz nach der Garantie defekt, Neukauf belastet die Haushaltskasse sehr, Geld für die Kurzwaffe (und auch andere nicht lebensnotwendige Dinge) ist erstmal nicht vorhanden.

  10. vor 16 Stunden schrieb BrownellsDeutschland:

    Takedown bei Selbstladern ist böse in Deutschland

    Gilt das eigentlich nur für werkzeugloses Takedown wie z. B. beim Ruger 10/22, PC9 etc.? Könnte man diese Waffen also vielleicht in leicht modifizierter Form auf den Markt bringen, dass man immer erst eine Schraube lösen/einsetzen muss zum zerlegen/zusammensetzen?

  11. vor 9 Stunden schrieb Maxe1981:

    Ich weiß was du meinst, aber zumindest dann wenn was offensichtlich raus geschleppt wird kann man es zumindest verschmerzen.

    Jeden Tag werden Supermärkte beklaut. Sollen wir uns deswegen alle nach der Kasse nochmal durchsuchen lassen?

  12. vor 21 Stunden schrieb daimler01:

    wenn der Inhaber nicht zuhause ist soll diejenige Person die, die Behörde da antreffen bei den jeweiligen WBK Inhaber anrufen und denen am Telefon sagen

    wie die Nummer vom Tresor lautet oder wo die Schlüssel dafür sind, hätte derjenige der mir es mal mitteilte die Nummer übers Telefon angegeben, hätte er

    gleich seine WBK und Waffen abgeben müssen finde ich eine Frechheit von der Behörde !

    Ob sich die Behördenmitarbeiter damit der Nötigung schuldig machen? Bin kein Jurist ...

  13. vor 10 Stunden schrieb German:

    Wenn es Dich wirklich interessiert, kannst Du die selber finden.

    Ich werde mir die Arbeit nicht mehr zum wiederholten Male machen, da es hier mehr als nur sinnlos ist.

    Ich meine das jetzt nicht böse: Mit der selben Argumentation hatte sich schiiter immer vor einer Quellenangabe gedrückt. Nur mal so als Feedback, wie sowas rüberkommen kann.

     

    vor 3 Stunden schrieb German:

    Da ist z. B. die Rede von Schusswaffen-Unfällen mit Kleinkindern. Es ist meiner Meinung nach ein Unding, dass manche Eltern scheinbar nicht gut genug auf ihre Waffen aufpassen. Aber genauso ist es ein Unding, Kleinkinder unbeaufsichtigt Schwimmen zu lassen, sie nicht anzuschnallen, sie (mit dem heutigem Kenntnisstand) passiv rauchen zu lassen etc.

     

    Wenn es um den legalen Waffenbesitz geht und speziell auch um das legale Führen zum Zwecke der Selbstverteidigung, dann bin ich grundsätzlich ein Befürworter. Meiner Meinung nach müssen dafür "lediglich" folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    - Zuverlässigkeit

    - Persönliche Eignung

    - Sachkunde

     

    Allerdings sind diese Begriffe (abgesehen von der Zuverlässigkeit) nicht 1:1 so zu verstehen, wie das heute der Fall ist:

     

    - Bei der Sachkunde würde ich mir wünschen, dass eine umfangreiche praktische Prüfung in Sachen Waffenhandhabung stattfindet. Dort muss der Schwerpunkt auf der Einhaltung (nicht dem auswendigem Runterbeten) der Cooper-Regeln liegen. Dazu Laden, Holstern, geladen aus dem Holster entnehmen und Schussabgabe. Keine Schießstand-Mentalität mit "Pseudo-sicheren Waffen". Zusätzlich natürlich korrekte Handhabung/Bedienung der Waffe/verschiedenen Waffentypen. Und die Scheibe muss man treffen können. ?

     

    - Bei der persönlichen Eignung ist meiner Meinung nach der schwierigste Aspekt, die Altersgrenze. Ab 18? Ab 25? Oder vielleicht sogar schon ab 14, dem Alter, ab dem man als strafmündig gilt? Ich denke, dass es schwierig ist, eine Grenze zu finden, die für alle richtig ist. Will man den "spätpubertierenden" und "jungen, leichtsinnigen Leuten" möglichst noch nicht das Führen legaler Waffen erlauben, so müsste man die Grenze wohl eher bei der 25 ansetzen, obwohl viele Leute auch schon früher im Charakter gefestigt sind. Aber deswegen darf sich ein 20-jähriger Nachtschichtler auf dem Heimweg von der Arbeit nicht adäquat gegen einen bewaffneten Raubüberfall verteidigen? Ich finde es schwierig. Ein sehr interessantes Video zu Alter/Reife etc. hat zufällig vor ein paar Tagen erst Paul Harrell herausgebracht:

     

    https://www.youtube.com/watch?v=5fRJTyU851Y

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  14. Am 20.11.2018 um 21:22 schrieb CiscoDisco:

    Zu meiner Sicherheit [...] läuft eine Kamera welche das Geschehen mit Ton auf Video bannt, den Kaufinteressenten informiere ich darüber, bis jetzt hatte von über 50 Personen nur einer etwas dagegen, auf sein Kaufinteresse habe ich dann verzichtet.

    Ich hoffe, die bekommen diese Info, bevor sie anreisen ...

  15. vor 19 Stunden schrieb German:

    Es geht darum, dass die unheimlichen Kosten für den Betrieb dieses Internetforums irgendwoher wieder rein kommen müssen.

    Wie ich oben schon schrieb, kann ich den Gedankengang sehr gut nachvollziehen, halte ihn aber - anhand der Praxis, wie sehr dieses Forum "lebt" - für gescheitert.

     

    Und genau aus diesem Grund rege ich einfach an, die Beschränkung, die dem Forum keinen Vorteil zu bringen scheint, abzuschaffen.

  16. vor einer Stunde schrieb Fyodor:

    Das Nachtsichtforum wurde nicht aus den von Dir genannten Gründen nicht öffentlich gestellt. Diese Gründe treffen zu beispielsweise beim Schottenzentrum. Im Nachtsichtforum sollten sie Experten unter sich bleiben.

    Schottenzentrum? Sagt mir nichts ...

     

    Wenn es um "Experten unter sich" geht, dann halte ich den Weg über die Fördermitgliedschaft ebenfalls für ungeeignet. Eine Geldzahlung macht ja niemanden zum Experten für Nachtsichttechnik. In dem Fall wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, wenn sich jeder für das Forum bewerben könnte und dann von einem Teammitglied anhand dieser Bewerbung freigeschaltet wird. Besser fänd ich aber wie gesagt ein "free for all". Dann können auch unwissende ihre Fragen stellen, andere können diese beantworten und insgesamt hat man am Ende einen inhaltlichen Mehrwert für alle.

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  17. Ich hole diese Thread-Leiche mal hoch.

     

    Zuallererst muss ich sagen, dass ich den Grund, warum man nur als Fördermitglied im Nachtsichtforum schreiben kann, nachvollziehen kann. Man möchte mehr Leute dazu animieren, Fördermitlied zu werden.

     

    Jetzt kommt das "Aber":

    - Der neueste Beitrag in diesem Forum ist vom 02.04., also mehr als ein halbes Jahr her. Eine Antwort bekam das fragestellende Fördermitglied von niemandem.

    - Der vorletzte Thread war vom 09.03. Antworten kamen zwei Stück am 18.03. - und beantworteten die konkrete Frage leider nicht.

    - etc.

     

    Was ich damit sagen will: Ich glaube, der "Fördermitgliedschaftszwang" verfehlt seinen Zweck. Sicher würden viel mehr Leute was zu dem einen oder anderen Thema antworten können. Aber warum sollte aber jemand Fördermitglied werden, um Fragen anderer Leute zu beantworten? Und weiter: Warum sollte jemand Fördermitglied werden, nur um eine Frage zu posten in einem Forum, in dem er eh von (nahezu) niemandem eine Antwort zu erwarten hat?

     

    Ich möchte daher hiermit anregen, diese Entscheidung aufgrund der oben genannten Erfahrungswerte nochmal zu überdenken und das Forum eventuell doch "free for all" nicht nur les-, sondern auch schreibbar zu machen.

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