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LTB

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Beiträge von LTB

  1. Am 21.10.2018 um 08:19 schrieb Proud NRA Member:

    Wie wäre es denn mit einem Sportordnungseintrag "Outlaw-Schießen"?

     

    Am 21.10.2018 um 19:00 schrieb German:

    Weil es politisch arg ungeschickt wäre, in Sportordnungen "Gesetzlosen Schiesssen" zu verankern, was den Anschein erwecken könnte, dass man sich nicht an die Sportordnungen halten möchte...  :rolleyes:

    Ich fänd' ja eine Rubrik "Hollywood-Shooting" echt cool. Da könnte man (in der Theorie) alles unterbringen, was Spaß macht. Zwei Waffen gleichzeitig. Vollautomaten. Schießen im Hechtsprung :D

     

    Klar, ist jetzt nur Blödsinn von mir und keinesfalls realistisch. Aber der Spaßfaktor wäre mit Sicherheit unheimlich hoch.

  2. vor 13 Stunden schrieb root4y:

    Kannst ja dein Geraffel in der örtlichen Presse unter Kleinanzeigen einstellen. mal sehen ob das kostenlos ist.

    Warum hat eigentlich noch keine sowas wie "egun-kleinanzeigen" rausgebracht?

     

    Ich selbst bin kein Freund von Auktionen, weder beim Kauf noch beim Verkauf. Ebay-Kleinanzeigen dagegen finde ich gut. Da suche ich nach Produkten in meiner Nähe, fahre vorbei, zahle direkt vor Ort und nehme das von mir überprüfte Produkt mit. Das spart (mir!) jede Menge Nerven.

     

    Egun werde ich vermutlich nie nutzen (ich schaue da nur zu Recherchezwecken mal rein); ein "egun-Kleinanzeigen" fände ich dagegen sehr interessant. Statt durch Verkaufsprovisionen können die sich doch durch Werbung finanzieren, macht ebay-Kleinanzeigen doch auch.

  3. vor 11 Stunden schrieb Volco:

    Für diejenigen, die mir Schwarzmalerei und Blockwartmentalität vergeworfen habe:

    Ich gönne jedem wirklich jeden Schuss. Und natürlich weiß ich auch, dass besagte Kurse einen gewissen Reiz ausüben.

    Wenn dann Vereinsmitglieder an unser Schießleiterteam mit der Frage einer möglichen Teilnahme herantreten, ist das m.E. völlig legitim, in der Angelegenheit weitere Informationen einzuholen.

    Hallo Volco,

     

    ich habe den Thread erst jetzt entdeckt und gelesen. Ich muss sagen, dass auch bei mir im ersten Moment der Eindruck von vorhandener "Blockwartmentalität" entstanden ist. Scheinbar war es ja genau andersherum: Die Schützen würden gerne teilnehmen, sind sich aber unsicher, ob sie das dürfen, fragen euch (dich), und da du die Antwort nicht kennst, versuchst du hier eine zu finden. Das kehrt das Ganze für mich ins Gegenteil und ich finde es gut, wenn jemand diese Frage einfach nur sachlich geklärt haben möchte.

     

    Meine persönliche Meinung dazu: Wenn ihr im Schützenverein ein (ggf. öffentliches) Event veranstaltet, bei dem ein von eurer Sportordnung nicht gedecktes Schießen stattfindet (z. B. Dosenschießen, Schießen auf Luftballons etc.), ist DANN der Transport der Waffen zum Vereins-Schießstand für eure Schützen vom Bedürfnis gedeckt? Wenn du diese Frage mit "ja" beantworten kannst, dann sollten Schießkurse (soweit sie keine gesetzlich verbotenenen Elemente wie Verteidigungsschießen enthalten) ebenfalls kein Problem sein. Und so wie ich das bisher herausgelesen habe, sind die besagten Schießkurse in Deutschland ja scheinbar "abgespeckter" als in anderen Ländern, was mich vermuten lässt, dass die in Deutschland gültigen Gesetze bei den deutschen Kursen auch eingehalten werden.

     

     

     

    Oder nochmal anders. Schau doch mal kurz in dieses Video rein:

    Dort praktizieren die Jungs "Trick-Shooting" mit der Flinte. Nur mal angenommen, ihr hättet Flintendisziplinen bei euch im Verein. Und jetzt gäbe es einen gewerblichen Anbieter in Deutschland, der Seminare für solches Trick-Shooting anbieten würde. Würde dann jemand Angst um seine Zuverlässigkeit haben, wenn er daran mit seiner Flinte teilnimmt?

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  4. Am 3.10.2018 um 12:10 schrieb Steinpilz:

    Einer sagte mir mal, er beschlagnahmt seit 30 Jahren alles was eine längere Klinge als "vier Finger breit" hat und ist damit immer gut gefahren.

     

    Als ich ihm das mit den 12cm und dem §42a erzählte, glaubte er mir erst, als ich ihm den Ausschnitt aus dem WaffG. aufm Handy zeigte.

    Gleichzeitig sagte er aber, daß er auch zukünftig das mit den vier Fingern als Kritikpunkt nehmen würde, da es ihm viel zu gefährlich erscheint, Menschen mit "so riesigen Messern" herumlaufen zu lassen.

    Manche Menschen haben breitere Finger als andere.

  5. vor 13 Stunden schrieb valium:

    meine anderen Versuche klangen zu privatsenderartig.

    Das muss ja deswegen nicht schlecht sein. Wichtig ist (neben den Inhalten selbst), dass jemand, der mit Waffen eigentlich gar nichts am Hut hat am Video "kleben" sollte, weil es einfach gerade interessant ist. Was langweilt, wird weggeklickt, und dann war die ganze Arbeit umsonst. Und das kann ja auch nicht in deinem Sinne sein.

     

    Auch ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass wir deine Arbeit nicht schlechtreden wollen; du sollst bitte jetzt nicht resignieren nach dem Motto: "Die Meckern alle über die Art, wie ich im Video spreche, dann mache ich eben keine Videos mehr." Bitte das Gegenteil: Es ist sehr gut, wenn sich jemand die Mühe und die Arbeit macht, zu recherchieren, zusammenzutragen und daraus noch ein Video zu gestalten. Du bist halt noch "Anfänger", und das mit der Sprache hat halt noch Optimierungspotential. Nimm den Tipp an, vertone die Videos neu (entweder selbst oder von Freunden/Famile gesprochen), und schau wie sie dann ankommen.

  6. vor 16 Stunden schrieb Shiva:

    Darf ich als schießsportlicher Vater meinen Sohn ab 14 Jahre mit auf den Stand nehmen und mit ihm gemeinsam schießen (also unter meiner Aufsicht) oder braucht es eine weitere Aufsichtsperson? Bräuchte ich ein spezielles Zertifikat? Ich habe dieses Aufsichtskärtchen was IMO alle BDS-Schützen mit leidlich neuer Sachkunde haben.

    Abgesehen von der speziellen Sache mit dem "Jugendtrainer" brächtest du eine Aufsicht für dich selbst, denn auch mit "Standaufsicht-Schein" darfst du dich nur dann "selbst beaufsichtigen", wenn du ganz alleine auf dem Stand bist. Oder dein Sohn müsste rausgehen, wenn du schießt, dann kannst du ihm aber nichts zeigen.

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  7. vor 1 Stunde schrieb Schwertmaid:

    Warum den Käufer der Waffe nicht Fragen, ob der die Mun (gegen Kostenerstattung) nicht mit übernimmt!?

     

    Das geht aber nur, wenn der Käufer die entsprechende Munition auch schon erwerben darf. Handelt es sich um Langwaffenmunition und der Käufer hat einen Jagdschein, sicherlich kein Problem. Hat der Käufer bereits eine andere Waffe im selben Kaliber und darf Munition dafür erwerben, sicherlich auch kein Problem. Bei vorhandenem Munitionserwerbsschein sicherlich ebenfalls kein Problem.

     

    In allen anderen Fällen wird der Käufer die Munition nach meinem Kenntnisstand aber erst dann erwerben dürfen, wenn er die erworbene Waffe in die WBK hat eintragen lassen und dort der Stempel für den Munitionserwerb mit reingemacht wird.

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  8. vor 18 Stunden schrieb Pi9mm:

     

    Und Inhalt wie lose Gewichte (also Geschosse etwa) dürften auch niemanden jucken; nur das Typenschild zählt.

    Also mir gefällt die Idee von den eingelegten Bleiplatten (wenn der Schrank genügend Platz dafür bietet). Oder Bleibarren, die kann man wenn man sie nicht mehr braucht sicher an einen Wiederlader veräußern.

     

    Lose Gewichte wie Geschosse zählen sicher nicht, da Munition ja auch mal mehr und mal weniger im Schrank ist. Wenn man dagegen versichert, dass XX kg Blei immer im Schrank liegen, um das Gesamtgewicht auf >200 kg dauerhaft zu erhöhen, könnte ich mir schon vorstellen, dass das akzeptiert werden würde (zumindest bei einer vernünftigen Behörde, die nicht krampfhaft auf der Suche nach Gründen zur Vergrämung ist). Schließlich steht eine Verankerung ja auch nicht auf dem Typenschild.

  9. Am 27.7.2018 um 15:54 schrieb Shiva:

    Ich hätte daher gern einen Rat wie ich jetzt vorgehen sollte: Ich könnte das Thema einfach auf sich beruhen lassen, allerdings brauche ich noch eine sinnvolle Aufbewahrungsmöglichkeit von Munition und ganz sicher werde ich keinen Ikea-Schrank an der Wand festschrauben. :) Alternativ könnte ich auch einen Brief schreiben, mit der Bitte um eine verbindliche, rechtsmittelfähige Auskunft zur Aufbewahrung von Munition und dann ggf. vor dem VG klagen.

     

    Was ist der bessere Weg?

    Meine Meinung: Da deine Behörde auf ein Festschrauben zu bestehen scheint, schraub einen gesetzeskonformen Ikea-Schrank an die Wand und stellt die Munitionskisten dort rein. Groß diskutieren würde ich da nicht, und wenn man Stand heute keine Rückmeldung von dir erwartet, würde ich das Thema auf sich beruhen lassen.

     

    Weiß zufällig jemand, wie viele von den "Kaliber 50 Nato-Kisten" in so einen Ikea-PS-Schrank reingehen (auch gestapelt)?

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  10. vor einer Stunde schrieb anko1969:

    Auf den 100 M Bahnen wird es hauptsächlich Seilzuganlagen geben, da die elektr. nicht finanziell gefördert werden. Ggf wird es aber 1,2 Bahnen mit solch einer Technik zum Einschießen der Waffen geben.

    Mindestens auf der "Bahn zum Einschießen" bitte auch kleinere Schussentfernungen ermöglichen. Neben den 100 Metern mindestens 25 Meter und 10 Meter als einstellbare Entfernungen für den Seilzug. Habe neulich ein AR gekauft, da war die Visierung ab Werk bei 25 Meter noch gerade so auf der Scheibe gewesen ...

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  11. Negativbeispiel: https://wsg-ev.de/gastschuetzen/

     

    Zitat: "[...] kann nur auf Papierscheiben geschossen werden. Diese können nur vor dem allgemeinen Schießbetrieb oder in der Mittagspause aufgehängt werden."

     

    Schießbunker wie bei der Bundeswehr haben den Nachteil, dass dort wieder jemand sitzen muss, der sich um die Scheiben kümmert (zusätzliches Personal muss bezahlt werden, Kosten und Preise steigen). Selber mit dem Fahrrad hinfahren, hmm, geht wieder Zeit verloren, vielleicht hab ich was am Knie und kann schießen, aber komm nicht so gut voran etc. - Seilzuganlage ist meiner Meinung nach Mindestanforderung. Während man die Scheibe holt, kann man ggf. noch was sortieren, prüfen, bequatschen etc. - ein Weg zur Scheibe hin ist dagegen immer vertane Zeit (und auch wenn ich mich wiederhole, bitte die Scheibenkameras nicht vergessen :D ).

  12. vor 12 Minuten schrieb anko1969:

    Auf den 100 M Bahnen wird es hauptsächlich Seilzuganlagen geben,

    Auch ok, bitte aber trotzdem mit Scheibenkameras. Wenn man die Scheibe zu oft holen muss, geht leider unnötig Zeit verloren. :-)

  13. vor 18 Stunden schrieb anko1969:

    Bitte bedenkt auch, wo gibt es solch eine Anlage. Nicht einmal eine Std. von Köln, Ddorf, Essen, Münster entfernt.

    vor 18 Stunden schrieb anko1969:

    Freue mich also weiterhin über Wünsche und Anregungen zu dem, was Ihr Euch auf einem Schießstand wünscht.

    Von der Lage her würde es mir ganz gut passen. Also mal mein Senf zu den Wünschen:

     

    1.) 300 Meter: Würde ich persönlich ab und zu gerne schießen wollen, aber nicht gerade jede Woche. Wichtig wäre mir, dass da nicht morgens eine Scheibe pro Bahn aufgehangen wird und bis zur Mittagspause darf da keiner mehr hin zum Abkleben oder Wechseln der Scheiben. Ich habe mir schonmal Gedanken gemacht, was ich am liebsten hätte, das gibt es so glaube ich noch nirgendwo: Eine Art "Schießkino" für jede einzelne Bahn. Sprich es gibt keine Scheiben, sondern für jede Bahn eine separate Leinwand, links die "dicke Rolle" mit frischem Papier, rechts die Rolle, die das durchlöcherte Papier bei Bedarf aufrollt. Die Scheiben werden per Beamer projeziert. Man ist total flexibel mit der Zielwahl (egal ob Standard-Ringscheibe, jagdliche Ziele, IPSC-ähnliche Ziele, Behördenziele - alles ließe sich per Mausklick einblenden). Wo getroffen wurde, erscheinen rote Laserpunkte wie im Schießkino, Kamera überträgt das Ergebnis dennoch direkt an den jeweiligen Schützenstand. Die Schützen sollten Ihre Bahn selbst bedienen können (z. B. durch feste Installation von Tablet-PCs, auf denen auch die Ziel-Kamera dargestellt werden kann). Problem: Im Schießkino kommt es immer zu dem Problem, dass Treffer nicht angezeigt werden, wenn man an eine Stelle schießt, die schon so durchlöchert ist, dass die Kugel einfach durchfliegt, ohne weiteres Papier abzureißen. Dazu zwei Lösungen, die vorzugsweise beide in Kombination angeboten werden. A) Am Tablet lässt sich nicht nur die "Zielscheibe" selbst wählen, sondern auch die Position auf der Leinwand etwas variieren. Und ganz wichtig: B) Der Schütze kann jederzeit per Knopfdruck eine frische Leinwand von der Rolle abwickeln lassen (kann man sich ja mit X Euro pro "neuer Leinwand" vergüten lassen). Das wäre meiner Meinung nach eine sehr effiziente 300 Meter-Bahn, und "Neues und Besseres" würde vielleicht sogar Kunden von anderen Ständen anlocken. (Grundsätzlich würde ich mir so ein System aber auch für jede 100 Meter-Bahn wünschen.)

     

    2.) 25/50 Meter: Ganz wichtig: voll begehbar, Schüsse ab 3 Meter möglich, auch für Stahlziele geeignet (da natürlich mit etwas größerem Mindestabstand). Soweit möglich auch Zulassung für Flinte mit allen Munitionssorten (Brenneke/Slug, Posten/Buckshot, Schrot/Birdschot). Die beiden Letzteren vor allem, damit man seine eigenen Flinten mit seinen eigenen Chokes und den eigenen, ausgewählten Munitionssorten testen kann in Hinblick auf die tatsächlichen Patterns, die sich auf verschiedene Entfernungen ergeben. Jagdlich sehr interessant, vor allem Behörden könnten hier auch bei Posten/Buckshot am Testen (und Üben) der tatsächlichen Streuung auf verschiedene Entfernungen interessiert sein. Idealerweise stellt der Stand (gegen Gebühr) auch geeigenete Stahlziele und richtet das so ein, dass diese schnell auf- und auch wieder abgebaut sind (fertige Ständer auf Rollen im Nebenraum ...). Zusätzlich sollte der Stand gerne auch Langwaffen im Kurzwaffenkaliber (mein Favorit: 9mm Luger/Para) als Leihwaffen zur Verfügung stellen, da die wenigsten Leute sowas Zuhause im Schrank haben, man damit aber auch auf kürzere Entfernung auf Stahl schießen kann, Stichwort: Spaßfaktor. Und ein Stand, der Spaß macht, der bekommt auch sicher genug Kunden.

     

    Mir ist klar, dass das gerade nur "feuchte Träume" sind, aber du hast gefragt, und niemand soll mich tadeln, ich hätte nichts gesagt. :-)

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  14. vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

    60.- den ganzen Tag? Ist doch geschenkt. Mit drei Mann hin und gut. Oder vor Ort zusammen tun.

    Ich vermute mal, die 60 Euro geben einer Person die Möglichkeit, den ganzen Tag dort zu trainieren. Und an Tagen/Zeiten mit viel Andrang wird dann sicher alle X Schuss/Minuten durchgewechselt. Mit drei Mann hin würde also bedeuten: jeder zahlt 60 Euro.

     

    (Ist aber alles nur Vermutung, kann mich selbstverständlich irren.)

  15. vor 2 Stunden schrieb Doggenrotti:

    Jammert nicht rum, in Ch zahlst im schiesskeller 25 Meter ca 50 CHF pro Stunde, im Brünig 300Meter auch.... 

    Jammer nicht rum, in der Schweiz ist das Gehaltsgefüge anders als in Deutschland, daher sind Preise nicht 1:1 vergleichbar. :-)

    Treffen wird es dann eher einen deutschen Urlauber, der in der Schweiz mal schießen will.

     

    (Ich gehe davon aus, dass der von dir genannte Preis für eine Bahn als Gastschütze gilt, nicht für den gesamten Stand, denn das wäre sogar in Deutschland ein Spottpreis.)

  16. vor 16 Stunden schrieb bdsschütze:

    Es ist gut zu wissen, dass ich in Frankreich für einen Vorderladerrevolver mit Konstruktionsjahr keine Erlaubnis benötige aber der Besitz von leeren Patronenhüsen in militärischem Kaliber oder harmlosen Magazinen ein großes Problem darstellt.

    Ob einem die Waffenbehörde eine zusätzliche Kurzwaffe für die Auslandsjagd bewilligt, wenn die vorhandenen jagdlichen Kurzwaffen solchen - nach französicher Gesetzeslage - "Militärkalibern" entsprechen?

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