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LTB

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Beiträge von LTB

  1. Danke für die vielen Antworten, ich hatte bisher keine Zeit mehr für's Forum.

     

    Leider arbeite ich in keinem metallverarbeitenden Beruf, was die Erbringung eines entsprechenden "Erfahrungsnachweises" sicher mehr als schwierig macht. Ob man vielleicht als sinnvolles "Probestück" (kein Waffenteil!) an der Drehbank bauen und der Behörde als "Erfahrungsnachweis" vorlegen könnte?

     

    Die CNC-Sache klingt schön und gut, aber ich will keine Serienfertigung, sondern ein Stück eigene Handarbeit.

  2. Die Lösung ist doch ganz simpel: Alle Legalwaffenbesitzer werden Parteimitglied bei den Grünen. :lol: Und beim nächsten Parteitag wird basisdemokratisch über die Meinung der Partei zum privaten Waffenbesitz mit abgestimmt.

     

    Zwei Gründe, warum das nie passieren wird:

    - Zu viele Leute verlassen sich darauf, dass andere diese "Arbeit" für einen (mit) übernehmen.

    - Zu viele Legalwaffenbesitzer denken nur an sich selbst (Jäger vs. Schießsportler vs. Kleinkaliberschützen in Trachtenuniform ...) und wollen neben den anderen Gruppen erst Recht keinem "dahergelaufenen Normalbürger" eine Waffe gönnen, "nur" weil dieser persönlich geeignet und zuverlässig ist. Selbst wenn alle Legalwaffenbesitzer am grünen Parteitag teilnähmen, sie würden sich dort gegenseitig zerfleischen.

  3. Gibt es die Möglichkeit, eine Lizenz zum nicht-gewerblichen Herstellen einer Schusswaffe zu erhalten, ohne selbst Büchsenmacher zu sein?

     

    Meine Idee wäre, mit Genehmigung der Behörde einen Einzellader zu bauen und diesen anschließend zur "Abnahme" zu einem Büchsenmacher zu geben (und dann natürlich zum Beschussamt). Ist so etwas möglich, oder muss die gesamte Herstellung durch den Büchsenmacher selbst erfolgen? Auf letzteres hätte ich keine Lust, da es - falls erlaubt - für mich als Bastelprojekt gedacht wäre.

  4. vor 37 Minuten schrieb Raiden:

    WaffVwV:

    Bei jagdlichen Vereinigungen gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.

     

    Der Nachweis sieht folgendermaßen aus:

    https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf

    Seite 63

    Danke für die Info und die PDF, es geht hier aber darum, losgelöst von Verbandszugehörigkeiten auf einem beliebigen Schießstand die Möglichkeit zum Übungsschießen zu haben, ohne eine Person als Standaufsicht mitbezahlen zu müssen. Daher die Suche nach einem regionalen Seminar, wo der Schein gemacht werden kann.

  5. Am 9.4.2017 um 15:46 schrieb HBM:

    Beim SD bin ich eher der Meinung, dass dieser von mir "sportlich" nicht genutzt werden darf, da ich ja als Jäger einen "Antrag auf die Erteilung eines Schalldämpfers zur Jagdausübung aus Gründen des Gesundheitsschutzes" stelle und dann per Bescheid folgendes mitgeteilt bekommen habe:

    "Es wird Ihnen hiermt eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von jagdlich zugelassenen Langwaffen mit Schalldämpfern bei der befugten Jagdausübung erteilt."

    Ob meine sportliche Teilnahme an Wettkämpfen unter z.B. "jagdliches Übungsschießen" fällt, darüber lässt sich natürlich diskutieren, aber ich nutze meine Schalldämpfer mal vorsichtshalber nicht "sportlich".

    Wenn man einen Schalldämpfer benutzt, kann sich doch die Trefferlage ändern. Daher sollte nichts dagegen sprechen, die Waffe zumindest zum Einschießen auf dem Schießstand mit aufgesetztem Schalldämpfer zu benutzen. "Jagdliches Übungsschießen" wäre dann etwas, was ich meinen Sachbearbeiter fragen würde. Und - als Vergleich - IPSC-Matches fallen da mit Sicherheit nicht drunter, da würde ich mir die Frage sparen.

  6. vor 16 Stunden schrieb Rene2109:

    Bei meiner Behörde gibt es keine Zulassung wenn der Raum nicht gesichert ist. Dazu zählt/reicht auch die Wohnungstür, und nicht die Zimmertür sollte das Pulver z.B. im Bad aufbewahrt werden.

    Das verstehe ich nicht. Das Bad befindet sich doch auch innerhalb der Wohnung, ist also durch die Wohnungstür ebenfalls mit gesichert, oder?

  7. Gerade auf in den Nachrichten zu lesen (Fettungen durch mich):

     

    Zitat

    Das Musikcorps [...] wehrt sich gegen einen Facebook-Post der AfD. Deren Chefin Frauke Petry hat ein Foto der Musikgruppe als Hintergrundbild verwendet, um fehlende Waffengesetze anzuprangern.

    Quelle:

    http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/musikcorps-gegen-afd-post-100.html

     

    Kann mich einer der Facebook-Nutzer hier aufklären, was es damit auf sich hat? Will die AfD auf einmal die Waffengesetze verschärfen? Oder wurde beim Bericht etwas missverständlich wiedergegeben?

  8. vor 20 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Und ein PVB ist nicht auf die Erlegung von Wild ausgebildet und die Munition ist da auch nicht so geeignet.

    Von Tierquälerei will ich gar nicht erst reden, also ist ein Jäger immer der richtige Ansprechpartner, denn das Wild muss ja auch weg, aber wem erzähle ich das, also nimm dich mal etwas zurück.

    Was bedeutet das mit der Muniton? Verwendet die Polizei etwa Vollmantel? Das würde doch neben geringerer Stoppwirkung auch eine erhöhte Gefärdung Dritter bei Durchschuss bedeuten.

     

    Und, ohne drauf rumhacken zu wollen, aber als kleiner Hinweis: Der Jäger ist nicht verpflichtet, das Fallwild von der Straße zu schaffen. Machen die allerallermeisten Jäger aber trotzdem.

  9. vor 2 Minuten schrieb Handgunner:

    für reine haben wollen, bietet sich eine sammler- oder sachverständigen wbk an - da kann sich jedermann dann in seinem fachgebiet austoben.......

    Soweit ich das verstanden habe, geht es ihm es darum, eine Munitionserwerbsberechtigung für .22 lfb zu bekommen. Damit könnte er dann mit eigener Munition (seiner Wahl!) die Leihwaffe eines Schützenkollegen benutzen. Jetzt fragte er, ob er das (übergangsweise) über einen Fangschussgeber geregelt kriegt, und jetzt wird empfohlen, er solle Sammler oder Sachverständiger werden.

     

    Sorry Handgunner, aber deine Antwort ist genau das, was ich mit meinem Beitrag gemeint habe. Wo ist jetzt die SINNVOLLE Hilfe für den Fragesteller?

  10. Leute,

     

    das sind die Fragen des Threaderstellers:

     

    Am 31.1.2017 um 19:08 schrieb Schwarzseher:

    Wenn ich mir nun eine Flinte cal. 12 zulege, dürfte ich dann als Sportschütze auch einen passenden Fangschussgeber in .22lr erwerben und kann ich diesen bzw. den Munitionserwerb dafür in die WBK eintragen lassen?

     

    Gibt es eine entsprechende Sportordnung, in der man Flinten mit Einstecklauf oder Fangschussgeber als KK-Gewehr schießen kann?

     

    Ein Fangschussgeber kann doch technisch prinzipiell auch in einer halbautomatischen Flinte genutzt werden, nicht?

     

    Rechtliche Fragen, technische Fragen. Er fragt NICHT, ob das Sinn macht. Könnt ihr euch Kommentare in diese Richtung nicht einfach sparen? Warum er etwas haben will? Warum denn nicht?

  11. Vielen Dank für deine Arbeit!

     

    Ein inhaltlicher Fehler ist das Alter des Waffenerwerbs, denn Jäger können ab 18 Jahre eigene Waffen erwerben.

     

    vor 18 Stunden schrieb valium:

    Ich hoffe doch, dass es "viral" geht :grin:.  Auch in slo-mo ^^

    Wie gesagt, die Geschwindigkeit ist für Außenstehende und Kritiker gewählt zum Infos aufnehmen. 

     

    Das Video ist gut für Leute, die es sehen wollen. Allerdings ist das nicht die Art, wie die Welt außerhalb eines Waffen-Forums funktioniert. Was am ehesten geguckt wird, sind Videos unterhalb von fünf Minuten Länge, am besten ca. zwei bis drei Minuten. Auf ein Video von 20 Minuten haben die meisten Leute in unserer schnellebigen Zeit keine Lust: "Es ist zu lang, ich schaue was anderes." Zwei oder drei Minuten hat man dagegen nahezu immer.

     

    Der nächste Schritt wäre nun also, das Video in kurze Etappen zu unterteilen. Jede dieser Etappen sollte an ihrem Ende immer die Quintessenz haben, dass der legale Waffenbesitz nicht das Problem ist, verbunden mit der Einblendung eines Links zum Folgevideo mit der nächsten Etappe. "Dauert auch nur drei Minuten, das schaue ich auch noch an." In diesen Etappen-Videos sollte dann auch schneller (= interessanter) gesprochen werden (Neuvertonung).

     

    Das jetzige 20-Minuten-Video kann (und sollte) gerne zusätzlich zur Verfügung stehen. Es sollte dann "Zusammenfassung" im Titel haben.

     

    Ja, ich weiß, Arbeit verteilen ist einfacher, als Arbeit erledigen. Aber das sind meine Anregungen für das nächste verregnete Winterwochenende mit miserablem Fernsehprogramm. ;-)

  12. Wenn es dir darum gehen sollte, dass du einen Schrank selber (mit Freunden) umziehen kannst und er deswegen nicht zu schwer sein soll, dann ist das ein Argument für einen möglichst schmalen Schrank. Zudem nimmt er weniger Platz zu Hause ein, je nach Wohnsituation. Soviel zu den Vorteilen. Bedenke dabei:

     

    Die 7 Stellplätze für Langwaffen bedeuten, dass du 7 Bockflinten da ordentlich rein bekommst. Büchsen mit ordentlicher Optik dagegen belegen auch den Platz links und rechts davon zur Hälfte (Repetierhebel sind auch manchmal nicht ohne). Das reduziert deine Langwaffen-Stellplätze in der Praxis auf 4. Willst du dann noch die Kurzwaffen-Munition im A-Fach lagern und kaufst davon nur einen Karton, steht der schon im Weg rum (und den Karton brauchst du, da die Munition dann günstiger ist und da man mit der Kurzwaffe üblicherweise weitaus mehr trainieren muss).

     

    Willst du eine Flinte und brauchst einen Karton für's Trap-Schießen, ist das Innenfach zu klein, selbst wenn da sonst nichts drin liegt.

     

    Selbst für Büchsenmunition und Kurzwaffe ist das Innenfach nicht unbedingt groß genug, je nachdem wie viel Munition (und wie viele Kaliber und Sorten) man vorhalten will.

     

    Dann noch die Frage nach dem Zubehör (Gehörschutz, Putzzeug, ...) - soll das mit in den Schrank oder packst du das gesondert weg?

     

    Ich habe auch einen zu schmalen Schrank gekauft  und dachte, das reicht. Naja, reichen tut's, aber nerven tut's auch. Ansprüche wachsen, man will/braucht doch noch was anderes dazu etc. - heute würde ich einen breiteren Schrank wählen.

     

    Das Problem mit dem Schlüssel für das Innenfach ist ja schon genannt worden. Da kannst du direkt auch außen einen Schlüssel benutzen.

  13. Am 13.12.2016 um 13:38 schrieb Gunsmoke Joe:

    Weniger schön fand ich, daß mir zu einem Voreintrag nicht gleich auch der Erwerb einer Waffe eingetragen wurde, zu der ich den Kaufbeleg mit allen Waffendaten bereits dabei hatte, und diese anschliessend beim Händler abholen wollte.

    Vielleicht lag es einfach daran, dass du die Waffe nur gekauft, aber noch nicht erworben hattest.

  14. Einfach mal diese beiden Tresore vergleichen und sich eine Meinung bilden:

     

    http://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Kurzwaffen-der-VDMA-Stufe-B-mit-Innentresor-und-Widerstandsgrad-1-nach-EN-1143-1-Kurzwaffen-MunitionKurzwaffenschrank/Kurzwaffenschrank-Format-KWT-410--fuer-4-KurzwaffenKurzwaffen-VDMA-Stufe-B-14.html

     

    http://www.eisenbach-tresore.de/Moebeltresor/Moebeltresor-Tresor-Stufe-B-nach-VDMA-24992/Format-Moebeleinsatztresor-M-410-121.html

     

    Insbesondere die Sicherheitsstufe, Innen- und Außenmaße sowie das Gewicht vergleichen. Noch dazu: Wenn man den Kurzwaffentresor ohne den Kurzwaffenhalter bestellt, dann wird auch er inkl. der "Zwischenebene" ausgeliefert, also von diesem Unterschied bei den Fotos nicht blenden lassen.

  15. vor einer Stunde schrieb Fyodor:

    Das sind die "universal background checks" die da so lange brauchen, weil die LKAs überlastet sind.

    Was kann denn da so lange brauchen?

     

    Als Laie stelle ich mir vor:

    - zuständige Behörde fragte an, ob XY zuverlässig ist

    - LKA-Mitarbeiter schaut kurz nach XY in seinem Computer und findet dort die Antwort

    - LKA antwortet der zuständigen Behörde

     

    Ich versteh es nicht.

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