LTB
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Beiträge von LTB
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Erstmal ein ganz großes Danke an lukas-h, PetMan und HBM. Hier zeigt sich, dass es noch vernünftige Leute gibt, die mit Fachwissen helfen, statt auf "such deinen Scheiß alleine - auch wenn du nichtmal weißt, nach welchen Begriffen du zu suchen hast" zu verweisen.
Dann noch zur Erklärung, warum es auf meiner Seite ein Missverständnis gab: Über Einsteckläufe wusste ich Bescheid. Allerdings war eine Reduzierpatrone für mich kein Einstecklauf, und dass sie im Juristendeutsch als "Einsätze" im Waffengesetz aufgeführt sind, habe ich nicht gewusst. Also nochmal danke, damit bin ich schonmal einen großen Schritt weiter gekommen. -
Und gerade nochmal das Waffengesetz aufgerufen:..oder dass die Leute wenigstens EINMAL im Leben das WaffG lesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Die Seite dann nach "reduzier" durchsucht. Rate mal, wie viele Treffer.
Also, kannst du helfen?
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http://lmgtfy.com/?q=Reduzierpatrone
Da findet man auch deutsche Anbieter in den Ergebnissen.
Hallo Winzi,http://lmgtfy.com/?q=Reduzierpatrone
Da findet man auch deutsche Anbieter in den Ergebnissen.
google hatte ich vor meiner Suche schon bemüht, leider nicht mit dem gewünschten Ergebnis. Was man dort aus Deutschland findet, sind "schwächer geladene Hülsen gleichen Kalibers". Wofür ich mich dagegen interessiere, sind Reduzierhülsen, mit denen man z. B. man aus Kaliber 12 andere Kaliber wie z. B. .22 lfb, .38 Special etc. verschießen kann. Am besten einfach mal den Link klicken, den ich gepostet hatte, dann weißt du, was ich meine.
Leute wie du bekommen jedes Forum kaputt.ich wünsche mir eine Sachkundeschulung die auch was taugt!
..oder dass die Leute wenigstens EINMAL im Leben das WaffG lesen.
von der Bedienung einer Suchfunktion ganz zu schweigen. wer kann das heutzutage noch....oder besser: wer ist so blöd das noch selbst zu machen! ....es gibt ja Foren.... da kann man Alles fragen....und die Antworten gibts dann frei Haus....muss man selbst garnix zu tun.
Schau dir bittte meinen Link an und sag mir dann, ob du über solche Reduzierpatronen in der Waffensachkundeschulung unterrichtet wurdest. Und gelesen habe ich das Waffengesetz sogar, aber nicht auswendig gelernt, ich bin ja kein Anwalt.
Und ein Forum ist dafür da, sich gegenseitig zu helfen. Wenn jemand anderes eine Frage stellt, die ich beantworten kann, dann wird er von mir nicht so blöde angefahren wie du das gerade machst.
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Sind solche Reduzierpatronen in Deutschland erlaubt?
http://www.gunadapters.com/12-gauge-rifled-adapters/
Falls ja, was muss man beachten? Werden die in die WBK eingetragen? Muss es ggf. sogar ein Voreintrag sein? Ist das ggf. vom Reduzierkaliber abhängig (z. B. KW-Kaliber)?
Viele Fragen - wer hat Ahnung davon?
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Warum sollte man die Munition nicht kaufen können? Mit dem Voreintrag (inkl. Munitionsberechtigung) ist doch geklärt, dass die Behörde weder mit der Waffe noch mit der Munition ein Problem hat. In welcher Reihenfolge man jetzt kauft, kann doch völlig egal sein, oder?1. Fall, jungfräuliche grüne WBK mit Voreintrag für z.B. einen Revolver in 357mag.
Bekommt man damit beim Dealer des Vertrauens Munition in 357mag? Ich glaube, eher nicht.
Beispiel: Händler hat nicht die Waffe meiner Wahl auf Lager, aber die Munitionssorte, die ich will. Also nehme ich die schonmal mit und fahre zu einem anderen Händler, der die Waffe hat. Da brauche ich mir keine Sorgen mehr machen, dass dort die gewünschte Munition gerade nicht vorrätig ist. Ist das kein Bedürfnis?
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Das hat mich jetzt so stutzig gemacht, dass ich die Suchmaschine meiner Wahl eine ganze Weile gequält habe. Und tatsächlich: Ich muss mich korrigieren:Na ja aber es steht in der Verwaltungsvorschrift, dass Jäger im Revier keinen kws benötigt.
Quelle:Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Vom 5. März 2012
[...]
Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
[...]
13.6
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
An dieser Stelle war mein Jagdausbilder wohl falsch informiert. Sorry für die Verwirrung, die ich gestiftet habe.
Eine Schusswaffe verschießt ein Projektil. Bitte zeige mir eine Quelle auf, die das widerlegt.@LTB: Vielleicht lohnt es sich, die Definition des Begriffes "Schusswaffe" noch einmal genauer zu untersuchen.
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Ohh, böse Falle!Ich habe 2003 mit der zuständigen Behörde gesprochen, weil wir Schreckschusswaffen zur Hundeausbildung eingesetzt haben. Zur Schießerlaubnis wäre dann ein KWS gekommen. Die Behörde hat erklärt, dass für das Schießen im befriedeten Besitztum (eingezäunter Übungsplatz) kein KWS benötigt wird und im Revier mit dem Jagdschein eine´vergleichbare Erlaubnis bereits vorliegt, zudem sähe sie Schreckschusswaffen zur Jagdhundeausbildung als vom § 13 VI WaffG inkludiert. Bei Begleithunden wurde nicht geschossen, also war die Beschränkung auf Jagdhunde kein Problem. Ich habe deshalb damals keinen KWS beantragt und vermisse ihn bis heute nicht.
In der Jagdausbildung sind wir explizit darauf hingewiesen worden, dass ein Jäger auch im Revier einen kleinen Waffenschein benötigt, wenn er dort eine Schreckschusswaffe führt, um den Hund Schussfest zu machen. Im Zweifelsfall spielst du mit deiner Zuverlässigkeit, egal, was ein Behördenmitarbeiter dir vor 13 Jahren gesagt hat (schriftlich hast du das sicher nicht, oder?).
Abseits von dem, was mir gelehrt wurde und ich dir hier über stille Post weitergebe, hier noch eine Herleitung aus dem Gesetz. Du nennst § 13 WaffG. Der Titel dieses Gesetzes lautet:
Waffengesetz (WaffG)
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger ...
Eine Schreckschusswaffe ist keine Schusswaffe (da kein Projektil abgefeuert wird); sie wird also von diesem Paragraphen überhaupt nicht erfasst.
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Lustig sind ja auch immer die Fragebögen an die Vertreter der Mitgliedstaaten. Vereinfacht gesagt:
"Wollen Sie A) ein Komplettverbot oder B) nur eine Verschärfung der Gesetze?"
Was ich bei solchen Fragen vermisse, ist die Antwortmöglichkeit: "C) keine Verschärfung". Aber durch die Auswahl der Antwortmöglichkeiten wird das Ergebnis ja schon gelenkt.
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Hallo,LIBE und IMCO
was bedeuten diese Abkürzungen bzw. wofür sind die jeweils zuständig?
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Ich würde die Frage schriftlich an den zuständigen Sachbearbeiter richten und die schriftliche Antwort abwarten (ggf. nach ein paar Wochen mal anrufen und fragen, ob dein Schreiben denn schon dort eingegangen ist ...).
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Hallo,Es gibt einen italienischen Vorschlag zur Einordnung von Waffen in die Kategorie B7.
ich kenne mich mit den Kategorien nicht aus. Gibt es irgendwo eine Übersicht mit den aktuellen Kategorien?
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Das Waffengesetz spricht bei der Minutionsaufbewahrung immer von einem "Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss".
Aber was genau ist ein "Schwenkriegelschloss"? Woran erkennt man es, wie grenzt man es von anderen Schlössern ab?
Reduzierpatronen
in Waffenrecht
Geschrieben
alzi, ich weiß nicht, was du so machst, wenn du nicht mehr weiterkommst. Ich hoffe aber, dass du bei der Suche nach Hilfe nicht auf solch ignorante Typen triffst, wie du dich hier gerade gibst.
Sollte es in diesem Forum aber eine Ignorier-Funktion geben, die was taugt, dann werde ich dir leider nicht mehr helfen können.