

Schwarzseher
-
Gesamte Inhalte
491 -
Benutzer seit
Beiträge von Schwarzseher
-
-
Die Anforderungen nach Waffengesetz sind dieselben, daher sollte die Überprüfung auch identisch sein. Das dürften größtenteils automatisierte Abfragen bei den im Gesetz genannten Stellen und Datenbanken sein, die keine 'Light'-Variante zulassen:
ZitatWaffengesetz
(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
- 1.
-
die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
- 2.
-
die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
- 3.
-
die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.*
-
Der Spiegel hat auch einen ähnlichen Artikel:
"Mittlerweile betreibt sie Schießen auch als Sport, trainiert auf der Schießanlage Weißensee und reist quer durch Deutschland zu Wettkämpfen."
-
Zu meinem Debakel: Das fehlendes Paket kam schließlich erst am 29.12.! Einen Tag zuvor war es plötzlich im Hermes-Tracking wieder aufgetaucht, nachdem ich eine Meldung an den Hermes-Kundenservice geschrieben hatte.
Das Paket muss heruntergefallen sein, jedenfalls war eine Kante aufgerissen und rundum wieder verklebt worden. Ein paar der Munitionsschachteln sind etwas geknautscht, ansonsten ist aber kein Schaden entstanden.
Die Rechnung fand ich auch in einem der Pakete - die 30 Euro Nachlass waren berücksichtigt, allerdings nicht mein Bonusguthaben. Dies habe ich nun bei der Zahlung selbst abgezogen. Hoffentlich gibt das nicht neue Probleme.
Übrigens hätte man im Kundenaccount doch von Anfang an alle fünf Pakete bzw. Sendungsnummern verfolgen können. Das konnte ich aber nicht wissen - ich hatte nur die Versandbestätigungs-E-Mail gelesen und in dieser war lediglich ein Paket (eine Sendungsnummer) für die Bestellung aufgeführt.
-
vor 23 Stunden schrieb Hunter375:
Was will der Sportschütze mit der Lampe an der Knarre? Disziplinen dafür gibt es nicht
An der Kurzwaffe wäre es als Laufgewicht sicher gut nutzbar, ein Laufgewicht stabilisiert den Anschlag und vermindert den Hochschlag.
-
Heute kam der Hermes Bote - brachte aber nur vier von fünf Munitionspaketen. Frankonia hat sie auch nicht umverpackt, sondern nur die Aufschriften weitgehend überklebt. Der Hersteller ist trotzdem gut lesbar, und wenn man genauer hinschaut, auch Kaliber und Stückzahl. Daher habe ich befürchtet, dass womöglich ein Paket entwendet wurde und habe gleich die Hermes-Hotline (20 Cent pro Anruf, keine Wartezeit) kontaktiert. Dort konnte nachvollzogen werden, dass es sich nicht um eine Sendung bestehend aus mehreren Packstücken handelt, sondern dass unter der Sendungsnummer, die ich von Frankonia erhalten habe, nur eins der Pakete aufgegeben wurde. Die anderen Pakete wurden alle mit eigener Sendungsnummer verschickt, diese Nummern wurden mir von Frankonia aber nicht mitgeteilt. Somit konnte ich nicht erkennen, dass das fünfte Paket zumindest eigenständig im System erfasst und separat verfolgbar ist. Aktuell soll es sich noch auf dem Weg zum Verteilzentrum befinden.
Warum die fünf Pakete nicht zusammengeblieben sind, weiß ich nicht. Die Hotline-Mitarbeiterin meinte, das eine wäre später eingeliefert worden, laut den mir ersichtlichen Trackingdaten wurde es aber sogar fünf Minuten eher im Logistikzentrum erfasst als die aus der heutigen Lieferung, es kann also auch an Hermes liegen. Ich hoffe nur, dass es nun morgen nachträglich zugestellt wird und nicht doch verschollen ist. Ein zusätzliches Ärgernis ist es in jedem Fall.
-
Viele meinen auch, dass die weicheren Materialien wie Messing, Bronze und Aluminium feine Teilchen aufnehmen, die darin eingebettet werden. Etwa Stahlabrieb der Waffenmechanik und kleinste Sandpartikel, die im Zellulose-Ausgangsmaterial der Pulverherstellung enthalten sind. Nach dem Schießen befinden sich solche Partikel im Lauf und sollen sich durch Druck / Reibung beispielsweise in einen Putzstock aus Messing einlagern können, sodass dieser zu einem Schleifmittel wird. Ähnlich wie moderne Trenn- und Schleifscheiben, bei denen Diamantpulver in einer metallischen Schicht eingeschmolzen wurde. Deshalb schwören einige auf kunststoffummantelte Putzstäbe, die nach jedem Durchgang abgewischt werden und trotzdem möglichst nicht mit dem Lauf, vor allem nicht mit der Mündung, in Berührung kommen sollen.
Der Mündungsfeuerdämpfer schützt zwar mechanisch beim Putzen, allerdings kann auch Reinigungsmittel darunter laufen und dann lange auf den empfindlichen Mündungsbereich einwirken. Meines Wissens können ammoniakhaltige Mittel zu Korrosion führen, wenn sie nicht neutralisiert werden und zusammen mit Sauerstoff und Luftfeuchtigkeit lange einwirken.
-
1
-
-
Auf der deutschen Frankonia-FAQ-Seite steht, man solle Alters- und EWB-Nachweise bitte an die Postfachadresse in Würzburg senden. Auf der österreichischen Seite wird an gleicher Stelle dagegen der Firmensitz in Rottendorf als Postadresse angegeben.
https://www.frankonia.de/service/bestellung-und-lieferung/erwerbsberechtigung.html
https://www.frankonia.at/service/bestellung-und-lieferung/erwerbsberechtigung.html
Ich habe gestern eine beglaubigte Kopie an das Postfach geschickt, vorsichtshalber per Einwurf-Einschreiben. Außerdem habe ich eine schriftliche Erläuterung des ganzen Vorgangs beigelegt. Vorhin kam eine E-Mail zur Eingangsbestätigung und eine zur Versandvorbereitung.
-
Am 16.12.2017 um 22:33 schrieb P22:
Kein Thema, kommt direkt am nächsten Tag per Einwurfeinschreiben zurück.
Schickt man das an die Würzburger Postfachadresse, oder besser an die Anschrift in Rottendorf?
Man bekommt zwar zwei Seiten mit Erläuterungen per E-Mail zugeschickt und auf der Webseite findet sich ein EWB-Konfigurator, aber wo genau man die EWB hinschicken soll, wird natürlich nicht explizit erwähnt.
-
vor 15 Stunden schrieb GunsRus:
Dann kann meine Pufferpatrone wohl nicht zählen.
Die 9x19mm hat locker 1000 Abschläge hinter sich und funktioniert immer noch tadellos.
Auf dem Stempel sieht man den Eindruck vom Schlagbolzen, aber da ist nichts geweitet oder klemmt gar.
"Man sieht den Eindruck vom Schlagbolzen" eben, und wie tief ist der Eindruck? Bei mir sehr schnell genau so tief, wie der Schlagbolzen überhaupt maximal eintritt, sodass die Pufferpatrone keine Wirkung mehr hat. Ich habe diesen Typ in 9x19 mit der Glock und in .308Win mit der SIG 716 ausprobiert, wobei die SIG eine relativ abgerundete, dicke Schlagbolzenspitze hat - selbst damit ist ganz schnell eine ganz tiefe Delle im Stempel der Pufferpatrone entstanden.
vor 6 Stunden schrieb Dentist:Nochmal zum Sinn der Pufferpatronen: Ist den jemanden ein Fall bekannt, wo durch Abschlagen der Waffe ohne Patrone der Schlagbolzen gebrochen ist?
Bei Glocks bricht irgendwann nach Tausenden Wiederholungen der ganze Stoßboden von hinten durch, weil der Schlagbolzen immer ungebremst auf die Rückseite des Stoßbodens aufschlägt. Glock selbst empfiehlt bei intensivem Trockentraining die Verwendung von Pufferpatronen (FAQ US-Website). Das Thema gab es auch hier im Forum bereits.
https://www.glocktalk.com/threads/snap-caps-or-just-dry-fire.1307272/page-2#post-16702319
http://www.glockforum.net/forum/glock-talk-discussion/2779-dry-fire.html
vor 59 Minuten schrieb TriPlex:Welches Material als Puffer?
Hartgummi (woher, wie passend machen), Heißkleber (wird wohl nicht allzu lange halten, ist aber leicht zu erneuern), sugru (selbsthärtendes Silikongummi), ...
Bei meinem Versuch mit Heißkleber hielt er keine zwei Einschläge aus (Glock). Ich könnte mir vorstellen, dass z.B. ein Stift aus dem festen Gummi von Sommerreifen ausreichend haltbar wäre.
-
Die Plastik-Pufferpatronen mit Messingboden und gefedertem Messingstempel sehen zwar hochwertig aus, sind aber leider schon nach spätestens 100 Betätigungen ausgeschlagen. Die Federung nützt nichts, der harte Schlagbolzen schlägt mit so starkem Impuls auf, dass Messing abgetragen und der Stempel geweitet wird, manchmal bis er sich festklemmt. Es finden sich stets sehr viele Messingpartikel in der Waffe und bald ist so viel ausgeschlagen - die Vertiefung so groß- , dass keinerlei Pufferung mehr möglich ist.
Die A-Zoom sind wesentlich besser. Bei feinen, spitzen Schlagbolzen wie z.B. der Glock ist zwar auch nach spätestens 200 Betätigungen ein Loch im Gummipuffer, allerdings kann man diesen thermoplastischen Gummi einfach z.B. mit einem schwach eingestellten Lötkolben wieder zurecht schmelzen und die Patrone dann immer wieder benutzen. Bei größeren, abgerundeten Schlagbolzen (in meinem Fall in .308Win), konnte ich bisher überhaupt keine Abnutzung feststellen.
Zu weit heraus standen die Puffer bei meinen A-Zoom nicht, eher waren sie bei den 9mmLuger ein wenig zu kurz. Der Gummi lässt sich aber, wie gesagt, mit ein wenig Hitze gut nachbearbeiten, ohne seine Eigenschaften zu verlieren.
Ich dachte auch erst, dass die aufwendige Konstruktion mit Messing und Federung besser sein müsste, dem war aber nicht so. Nur wenn man die Patronen ausschließlich für Nachladeübungen ohne Abschlagen verwendet, ist ein Patronenrand aus Messing wahrscheinlich ein wenig haltbarer als der aus Aluminium.
-
Ich habe heute noch mal 45 Minuten in der Warteschleife der Filiale verbracht, ohne Erfolg. Der gestern im Telefonsystem angeforderte Rückruf kam auch nicht.
Bei der 20-Cent Hotline der Zentrale ging nach 10 Minuten jemand dran; der Mitarbeiter war zwar sehr freundlich, konnte mir aber auch nur sagen, dass zur Erwerbsberechtigung nichts aus der Filiale vorliegen würde, außerdem wären ja nun über zwei Wochen vergangen, sodass der EWB-Nachweis von damals ohnehin nicht mehr akzeptiert werden könnte. Ich wurde gebeten, es nicht weiter über die Filiale zu versuchen, sondern ihnen die Original-WBK oder eine beglaubigte Kopie direkt an die Zentraladresse zu schicken. Andere Händler haben bisher eine von meiner örtlichen Polizei mit dem Adressstempel abgestempelte, unterschriebene Kopie akzeptiert, der Frankonia-Mitarbeiter sagte aber, sie würden nur eine Beglaubigung mit richtigem Dienstsiegel akzeptieren. Mal sehen, wo ich die auftreiben kann; mein Original will ich ihnen nach dem bisherigen Chaos nicht schicken.
Für die Unannehmlichkeiten wurde mir ein Nachlass von 30 Euro angeboten. Wenn es ab jetzt reibungslos läuft, kann ich damit leben.
Ich hoffe nur, dass der Betrag bei der Rechnungsstellung später tatsächlich so ausgewiesen wird. Im Online-Kundenmenü kann ich sehen, dass die Bestellung nun ein zweites Mal angelegt wurde, wobei jedoch der reguläre Preis angezeigt wird und meine ursprünglich Bestellung auch noch auf 'offen' steht. Hoffentlich kommt dann nicht die doppelte Menge ...
vor 6 Minuten schrieb Lanzelot50:Die entscheidende Frage ist : Wann und ob überhaupt kommt die Munition. Vielleicht berichtest du ja, wenn alles gelaufen ist. Oder nicht.
Genau, darum geht es. Damals in der Filiale klang es für mich auch gut und es sah so aus, als würde der Mitarbeiter alles erledigen.
vor 6 Minuten schrieb ~Axel~:Tja, umständlicher gehts immer. Man hatte ja schon meine WBK und man hat ein Kundenkonto angelegt. Mit nem mordernen System
könnte der beratende Verkäufer
Ja, die EDV zwischen Filiale und Zentrale ist offenbar verbesserungsfähig.
Wie viel zahlst du nun für den Versand?
Mir wurde in der Filiale bezüglich der Anrechnung des Bonusguthabens nämlich gesagt, dass es ihnen nicht möglich wäre, meine Munitionsbestellung über die Zentrale neu anzulegen, sodass es per Hermes für 9,95 Euro versendet wird - sie könnten nur Ware in die Filiale bestellen und diese im Einzelfall zu weit höheren Lieferkosten, beispielsweise per DPD/Overnight an Kunden weiterschicken.
Eine andere Mitarbeiterin sagte mir, dass sie nur den aktuellen Guthabenstand abfragen, es jedoch nicht auf bereits angelegte Online-Bestellungen anwenden kann. Solche Änderungen gingen nur über die Hotline der Zentrale.
-
Ich bin dermaßen unzufrieden mit Frankonia. Ich habe Mitte November online eine Munitionsbestellung über 1000 Euro aufgegeben und dann ein paar Tage später meine WBK in der Filiale vorgelegt. Seitdem warte ich auf die Lieferung - die Ware sollte sofort verfügbar sein, jetzt verschiebt sich der im Kundenaccount angezeigte Termin aber laufend um eine Woche, ohne Erklärung.
In der Filiale hatte ich die Bestellung außerdem noch um einen Artikel erweitern lassen, dieser war dann im Kundenmenü aber nicht ersichtlich. Also habe ich es noch mal über die Hotline geklärt (20 Cent / Anruf) und außerdem mein Bonusguthaben über gut 26 Euro und einen Gutschein anrechnen lassen, das war nämlich bei der Onlinebestellung nicht geschehen bzw. über die Webseite und in der Filiale technisch nicht möglich. Der Zusatzartikel wurde schließlich vorab geliefert, auf der beiliegenden Teilrechnung war aber doch keinerlei Anrechnung von Gutschein und Bonusguthaben erfolgt. Also habe ich dem Kundenservice eine Mail geschrieben. Die Antwort kam erst eine knappe Woche später, ich solle den Betrag selbst bei der Zahlung abziehen, und es hieß nun auf einmal, dass ihnen die Erwerbsberechtigung zur Munition nicht vorliegen würde!
Zur Klärung wollte ich in der Filiale anrufen, nach 10 Minuten in der Warteschleife habe ich aber lieber eine E-Mail an die Filialadresse geschrieben und gebeten, dass sie nachschauen, wo der Vorgang abgeblieben ist, schließlich hatte der Mitarbeiter eine Kopie gemacht und wollte die Sache weiterleiten. Nun sind weitere drei Tage vergangen und ich habe immer noch keine Antwort erhalten. Telefonisch ist auch kein Durchkommen, seit einer halben Stunde hänge ich in der Warteschleife.
-
1
-
-
Bezüglich Angeln habe ich in dem Beitrag nichts gesehen. Der Mann sagt, dass sie es halt dabei hätten, wenn sie unterwegs 'on the road' sind, für Sandwiches zum Beispiel.
Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber das als "anerkannten Zweck" im Sinn hatte, sonst könnte sich jeder darauf berufen, der irgendwie auf Reisen oder länger als ein paar Minuten von zu Hause weg ist. Die Auslegung ist aber dem Richter überlassen.
Das Messer war anscheinend in einer offen in den Kofferraum gelegten Jacke enthalten. Ein Auto wird normalerweise nicht als verschlossenes Behältnis anerkannt (außer beispielsweise ein extra abgeschlossenes Handschuhfach), also liegt tatsächlich ein Führen vor, das nicht die Ausnahme des Transports in einem verschlossenen Behältnis erfüllt.
Es gab aber mal ein Urteil zu einem Messer, das weit unten in einem vollgepackten, verschlossenen Rucksack gefunden wurde. In dem speziellen Fall war das Gericht der Ansicht, dass dies einem verschlossenen Behältnis gleich käme, da ein schneller Zugriff nicht gegeben sei. Wie umständlich das Messer im Auto verstaut war, könnte also eine Rolle spielen.
Im Übrigen hätte keiner aus der Gruppe sich als der Besitzer outen und damit selbst überführen müssen
In dem Zusammenschnitt fehlt aber auch die polizeiliche Belehrung zum Schweigerecht.
Außerdem sagt der Polizist später, dass er die Aussage nicht anzweifelt, dass sie das Messer zur Zubereitung von Mahlzeiten benutzen, und es ihm nur um die missbräuchliche Verwendbarkeit in anderen Situationen geht.
Hier gibt meiner Ansicht nach der § 42a aber keinen Eingriff her, denn dafür ist es erforderlich, dass eben gerade kein berechtigtes Interesse erkannt wird. Er hätte also umgekehrt die Aussage anzweifeln und das eigentliche Interesse zum Führen im Missbrauch verorten müssen. Das nur mal als meine absolute Laienmeinung dazu.
-
2
-
-
Jede einzelne Seite lädt gewaltige 500 KB an Stylesheet-Dateien, die etwa 5000 Regeln enthalten, und ca. 1 MB an Javascript in den Browser. Das muss erst mal alles geladen, geparst und gerendert werden. Selbst auf modernen Rechnern dauert die Verarbeitung dieses enorm aufgeblasenen Codes so lange, dass man offenbar kurzzeitig die reine HTML-Version sieht, bevor der Browser die Stylesheets endlich ausführt. Bei langsamen Systemen oder schlechter Verbindung, dauert das entsprechend länger.
Mit optimiertem Code dürfte das Forum dagegen mit geschätzt 10% der Last auskommen.
-
Telefonisch ist meine Behörde praktisch nicht erreichbar - dass sich der Händler so seine Rückversicherung holt, kann ich vergessen. Dafür stempelt die örtliche Polizei mir WBK-Kopien kostenlos ab.
vor 9 Stunden schrieb Fyodor:Laut Verwaltungsvorschrift hat man ein Anrecht darauf, jede Waffe in eine eigene WBK eintragen zu lassen, sofern mich meine Erinnerung nicht trügt.
Darauf habe ich mal meinen Sachbearbeiter angesprochen. Es ist möglich, aber wenn keine Notwendigkeit bzw. gute Begründung dafür vorliege, würde er jeweils Gebühren wie für eine WBK-Erstausstellung berechnen. Inwieweit das zulässig ist, habe ich nicht weiter geprüft.
Am 29.11.2017 um 13:34 schrieb Sachbearbeiter:Zur WBK-Zustellung gibt's aber keinen ersichtlichen Grund, warum diese per Einschreiben zugestellt werden sollte. Selbst wenn diese in Verlust gerät, kann kein anderer damit was anfangen, weil sie ein rein personenbezogenes Dokument ist und dann auf Antrag halt eine Ersatzausfertigung ausgestellt wird.
Auch mit einer WBK alleine könnte ein Unberechtigter durchaus etwas anfangen - jedenfalls macht es die Sache deutlich leichter, entsprechende kriminelle Energie vorausgesetzt.
-
vor 1 Minute schrieb P22:
Blöd nur, dass man dann wohl keinen Rabatt mehr bekommt.
Bis morgen früh 10:00 Uhr läuft ja erneut eine 20%-Aktion. Nur wenn man aus anderen Einzelaktionen bestimmte, noch stärker rabattierte Artikel bestellt hatte, wäre es natürlich keine Lösung.
-
vor 6 Stunden schrieb schemelschelm:
Ich hatte das letztens auch. Auf meine Mails diesbezüglich hat niemand reagiert, jede Bestellung kam so wie aufgegeben, also nix mit Versandkosten sparen.
Im Zweifel bliebe die Möglichkeit, wenn bis dato nichts in den Versand ging, alles in einer Bestellung noch mal neu zu bestellen und die vorherigen Einzelbestellungen zu stornieren bzw. zu widerrufen, dafür gibt es im Kundenmenü auch einen Button. Eventuell werden so aber bereits getätigte Zahlungen automatisch zurückgebucht und man müsste erneut zahlen, das weiß ich nicht. Bei Kreditkarte und Sofortüberweisung könnte es sein, dass der Händler dann auf zusätzlichen Gebühren sitzen bleibt. Also vielleicht besser nur die neue Bestellung als Vorkasse/Nachnahme anlegen und den Widerruf sowie die Zahlungsumbuchung per E-Mail klären. Dann muss zumindest jemand irgendwie darauf reagieren ...
-
Am 25.11.2017 um 17:54 schrieb schopy:
Ah ja...hätte gedacht, dass die trotzdem mal schauen wollen, was alles so an Waffen und Zubehör aus Drittstaaten eingeführt wird. Egal ob an Händler oder Normalo adressiert.
Das machen sie auch. Ich habe erst ein Paket von Brownells erhalten; das war offenbar geöffnet und mit "ZOLL"-Paketband wieder zugeklebt worden.
Die 20%-Aktion ist toll, da fühlt man sich vom Preisniveau her nicht mehr ganz so stark diskriminiert gegenüber den amerikanischen Schützen. Die US-Exportproblematik ergibt in Verbindung mit der hiesigen Besteuerung sonst schon einen vergleichsweise teuren Spaß.
-
Hat überhaupt schon mal jemand negative Konsequenzen erlitten, allein weil er beim Transport ordnungsgemäß verpackter Sport-/Jagdwaffen kontrolliert wurde und man seine Bedürfnisbegründung für den konkreten Transportweg hinterfragt, nachermittelt und in Abrede gestellt hat?
-
Auf egun werden tatsächlich oftmals unverständlich hohe Preise geboten, und die Sofortkaufartikel vieler Händler sind deutlich teurer als in einigen freien Online-Shops.
Beim Bieten in letzter Sekunde kann einem die, vorsichtig ausgedrückt, verbesserungsfähige Technik der egun-Webseite einen Strich durch die Rechnung machen. Normalerweise wird man zum Login auf eine HTTPS-Seite geleitet. Wenn man aber ein Gebot abgeben will, kann es sein, dass plötzlich ein erneuter Login gefordert wird - und man dazu allerdings automatisch auf die unverschlüsselte, also sehr unsichere HTTP-Adresse der Login-Seite geleitet wird.
Für die HTTPS-Seite hatte mein Browser die Login-Daten gespeichert, bei Aufruf über HTTP hat er die Login-Daten aber nicht automatisch eingetragen. Jedenfalls habe ich es dadurch nicht mehr rechtzeitig geschafft, den Login neu durchzuführen und ein Gebot abzugeben.
In Zukunft werde ich mich einige Minuten vor Schluss der Auktion neu einloggen und vorab testweise ein knappes Gebot abgeben, um möglichst zu verhindern, dass beim finalen Gebot erst noch so eine Login-Bestätigung auftaucht.
-
vor 8 Stunden schrieb knight:
Womit eben auch das Argument "Es trifft immer der ungübte LWB auf den gut ausgebildeten Bösewicht und deswegen bringt die Waffe nix" entkräftet wäre.
Ich wollte damit auch nicht sagen, dass eine Schutzbewaffnung bei Waffenhändlern unnötig wäre. Es gibt sicherlich Fälle, in denen dem Händler genug Zeit zur Reaktion bliebe (etwa, wenn ein Täter auf größere Distanz ein Messer zückt), bis hin zu Fällen, in denen der Täter vielleicht sofort schießt und keinen Zweifel an einer Tötungsabsicht lässt, wonach gar keine andere Option als Gegenwehr bliebe.
Wenn es sich bei dem Räuber um einen Terroristen handelt, der die geraubten Waffen benutzen wird, um maximalen Schaden anzurichten, stellt sich zudem die moralische Frage, ob nicht auch bei geringster Erfolgsaussicht unter höchster Eigengefährdung immer Gegenwehr geleistet werden muss, selbst wenn es den Anschein hat, dass der Überfall nicht als Raubmord geplant und man selber nicht unbedingt in Lebensgefahr ist (dafür aber später andere Menschen betroffen wären).
Mir geht es hauptsächlich um den Gedanken, dass ich aus Sicht des Waffenhändlers mich nicht zu sehr auf die Waffe verlassen würde, sondern primär auf Maßnahmen wie günstige Standortwahl und z.B. eine Sicherheitsschleuse setzen würde. Das reduziert die Gefahr, in eine Situation zu kommen, in der man die Waffe - mit ungewissem Erfolgt - einsetzen müsste. Falls es dennoch zu so einer Situation kommt, sollte dem Händler aber eine Waffe als letztes Mittel bzw. als letzte Chance zur Verfügung stehen.
-
Bei Aktenzeichen XY wurde vor einigen Jahren mal ein Fall eines Juweliers gezeigt, der in seinem Geschäft stets seine geladene Sportwaffe verdeckt unter dem Sakko trug. Als ihm ein Kunde auffiel, auf den die Beschreibung eines Täters passte, der zuvor einen anderen Juwelier in der Umgebung überfallen hatte, öffnete er - mehr oder weniger auffällig - das Sakko, sodass sein Holster bzw. die Waffe kurz zu sehen waren, worauf der Mann wortlos den Laden verließ. Der für die Raubserie zuständige Kommissar erklärte, innerhalb seiner Geschäftsräume wäre es für den Juwelier völlig legal, die Waffe so zum Schutz zu tragen.
Die Situation von Waffenhändlern, die alleine, aber an allgemein bekannten Standorten arbeiten, halte ich auch für sehr gefährlich. Wobei es heute extrem schwer sein soll, als Waffenhändler geeignete Gewerberäumlichkeiten zu finden, da es den Vermietern aus unterschiedlichsten Gründen nicht passt. Das führt dann dazu, dass mancher versteckt im Keller seines Wohnhauses irgendwo im Wohngebiet oder im Hinterhaus auf einem Gewerbehof residiert, wo niemand einen Überfall mitbekommen würde (jedenfalls, wenn die Räuber mit 'niedrigem Profil' vorgehen).
Bei einer solchen Ausgangslage hilft es dann auch nicht, irgendwo eine geladene Waffe zu haben, denn das dürften Täter von vornherein einkalkulieren. Wer zuerst zieht und / oder in der Überzahl ist, ist einfach zu weit im Vorteil.
Dass es so endet wie hier, obwohl der eine Täter den Verkäufer schon im Visier hat, ist reines Glück und dem 'dilettantischen' Vorgehen der Täter geschuldet.
-
vor 41 Minuten schrieb frosch:
Und so sieht man es in Berlin:
"Im vorliegenden Fall greift damit im Ergebnis die Ausnahme des § 13 Abs. 5 WaffG nicht ein, weil der Kläger zwar im Besitz einer Langwaffe ist, für die sich die Munition 9 mm Luger eignet, gleichzeitig aber auch im Besitz einer Pistole ist, mit der dieselbe Munition verschossen werden kann. Damit ist die ausschließliche Verwendung der Munition in der Langwaffe zu Jagdzwecken nicht sichergestellt. "
Das ist so unglaublich irrsinnig. Wenn man demnach auf Jagdschein erst mal nur eine 9x19-Langwaffe kauft, darf man auch die zugehörige Munition entsprechend erwerben. Legt man sich aber später noch eine 9x19-Pistole zu, darf man plötzlich auf JS überhaupt keine Munition dieses Kalibers mehr erwerben. Nach diesem Urteil müsste dann durch den legalen Erwerb der Pistole sogar der Besitz der zuvor legal auf JS erworbenen Munitionsvorräte plötzlich illegal werden. Schlimmstenfalls könnte einem das ohne Zutun durch Erbfall passieren, also dass man als Jäger plötzlich legal in Besitz einer kalibergleichen Kurzwaffe gerät.
Bei Beantragung einer kalibergleichen Kurzwaffe über Voreintrag müsste die Behörde außerdem die Erteilung des Voreintrag verweigern, wenn keine zugehörige Munitionserwerbserlaubnis mitbeantragt wird. Wurde bereits ein Voreintrag ohne Munerwerbsstempel erteilt und danach erst eine kalibergleiche Langwaffe auf JS gekauft, müsste die Behörde den Voreintrag widerrufen, damit nicht die Gefahr besteht, dass der Jäger sich die Kurzwaffe tatsächlich zulegt und dann für die Langwaffe über JS erworbene Munition damit verschießt ... usw. usf. ...
Abgesehen davon kann sich jeder Jäger über die Leihregelung legal in den Besitz beliebiger Kurzwaffenmunition bringen. In dem verhandelten Fall war der Kläger sogar noch Wiederlader, sodass er sich ohnehin alles auch selbst anfertigen durfte. Dieses Urteil ist wirklich ein sehr schönes Beispiel für den Wahnwitz des deutschen Waffenrechts.
-
Frankonia macht es nicht, selbst wenn man die Waffe schon gekauft, inkl. Kaufvertrag dabei hat und sich noch in den 14 Tagen Meldefrist befindet.
Von einer ganzen Reihe anderer Händler (u.a. Online-Shops), die ich letztes Jahr mal angefragt habe, hieß es dagegen, sie würden durchaus auf Voreintrag verkaufen (wenn der Munitionserwerb auch schon gestempelt ist).
Wechselsystem beschießen lassen?
in Allgemein
Geschrieben
Hallo Leute!
Sachlage: ein Waffenhändler hat ein Drittanbieter-Wechselsystem für Glock über einen Importeur aus den USA bestellt. Es hat keine Beschusszeichen und keine Seriennummer. Laut Händler muss nun eine beliebige Nummer eingraviert und das System zum Beschussamt geschickt werden.
Bevor ich dazu den Auftrag gebe, habe ich noch ein paar Fragen:
Muss dem Beschussamt ein passendes Griffstück mitgeliefert werden, oder wie wird der Beschuss sonst durchgeführt?
Ich möchte eventuell das Wechselsystem als komplette Waffe, also mitsamt einem neuen Griffstück erwerben. Glock verkauft Griffstücke nicht separat, der Händler hat aber welche von ausgeschlachteten Glocks übrig, bei denen er den Originalverschluss bereits als Wechselsystem veräußert hat. Diese Griffstücke haben also schon eine Seriennummer. Wenn nun das US-Wechselsystem mit so einem Griffstück als Komplettwaffe zum Beschuss geschickt wird (und mir später so verkauft würde), müsste dann trotzdem auch noch eine Nummer auf dem Verschluss angebracht werden?
Muss die Nummer auf dem Verschluss von außen sichtbar sein? Wie viele Ziffern muss sie haben - könnte man auch nur einstellig eine "1" oder "Nr 1" irgendwo klein einschlagen? Muss der Lauf ebenfalls nummeriert werden?
Welches Beschussamt bietet sich aktuell an, wo ist die Wartezeit am kürzesten? Mit welcher Zeitspanne muss ich mindestens rechnen?
Gibt es für den gewerblichen Versand zwischen Händler und Amt eine billigere Versandmöglichkeit als Overnite?
Mir wurden für die gesamte Abwicklung insgesamt etwa 75 Euro in Aussicht gestellt.
Gruß,
Schwarzseher