

Schwarzseher
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vor 36 Minuten schrieb ChrissVector:
Ich stelle mal die entscheidende Frage: warum willst du die Waffen behalten, auch wenn du scheinbar seit 25 Jahren dem Schießsport nicht mehr nachgehst?
Ich stelle mal die für deutsche Verhältnisse ketzerische Frage: Warum sollte er deshalb seinen Besitz abgeben müssen? Offenbar hat er die Waffen 25 Jahre lang sicher verwahrt und keinen Unsinn damit angestellt, daher ist davon auszugehen, dass auch die nächsten Jahrzehnte kein Problem für die Gesellschaft daraus entstehen würde. Bei nahezu allen anderen Gegenständen käme niemand auf die Idee, dieses fundamentale Prinzip in Frage zu stellen.
Angesichts der existierenden Rechtslage ist aber wohl auf jeden Fall ein Eintritt in einen Verein nötig. Normalerweise sollte man bei Eintritt eine Mitgliedsbescheinigung, Mitgliedsausweis oder Ähnliches vom Verein erhalten, was man der Behörde vorlegen kann. Es gibt keine amtliche Formularvorlage, wie die Bescheinigung des Vereins auszusehen hat. Wenn jemand vereinsrechtlich in den Verein als Mitglied aufgenommen wurde, kann sich der Verein auch nicht dagegen sperren, die reine Mitgliedschaft zu bescheinigen. Inwieweit die Behörden das akzeptieren müssen, wenn der Eintritt erst nach der Aufforderung erfolgte und vorher lange keine Mitgliedschaft bestand, weiß ich nicht.
Allerdings erscheint mir der Fall, falls er überhaupt real ist, auch sehr ungewöhnlich. Solche Karteileichen sollten doch alle Waffenbehörden schon vor einiger Zeit abgearbeitet haben, mit der Digitalisierung im Rahmen des NWR.
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vor 19 Stunden schrieb JoergS:
Waffen wie die HDS68, die im Prinzip dieselben Nadeln verschießen kann und für die solche Projektile auch angeboten werden
Was hätte dagegen gesprochen, den Sixneedler in gleicher Weise mit z.B. harmlosen Gummigeschossen vorzulegen und erst nach Markteinführung die Nadelprojektile aus dem Hut zu ziehen?
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Am 5.6.2025 um 17:57 schrieb JoergS:
Ich habe diese Wirkung provokativ gezeigt, damit die Regierung nicht behaupten kann, sie hätten davon nichts gewusst. Dann nämlich wäre eine NACHTRÄGLICHE Gesetzesänderung gekommen und meine Kunden wären enteignet worden.
Das war dir bei den Pfeilwaffen doch egal, und den meisten Kunden wohl auch. Warum hast du diesmal nicht versucht, die 6-Needler ohne Aufsehen als x-beliebige Druckluftwaffe durch die PTB zu bekommen und sie erst danach so lange wie möglich den Kunden transparent aber werbewirksam - "schnell kaufen und noch Spaß damit haben, denn sie könnten bald verboten werden" zu vermarkten?
Ich denke, für die Politiker ist es etwas problematischer, den Bürgern ihre bereits gekauften Spielzeuge wegzunehmen und so unbescholtene Wähler zu kriminalisieren. Wenn es genug Betroffene gegeben hätte, hätte man diese Waffen vielleicht eher den F-Feuerwaffen gleichgestellt; also WBK-Pflicht ohne Bedürfnisnachweis, statt Totalverbot. Ich hoffe, dass zumindest eine solche Lösung trotzdem noch in die Gesetzgebung findet.
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Beim BDS sind alle Mitglieder automatisch mitversichert, siehe hier weiter unten auf der Seite bzgl. Rechtsschutz:
https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html
Hat jemand die genauen Versicherungsbedingungen zur Hand?
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vor 8 Stunden schrieb Bounty:
Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.
Ja, das war damals ein Tipp, auch alle Kurzwaffenmagazine über 10 Schuss vorsorglich als Langwaffenmagazine anzumelden. Wenn man aber einen Mix besitzt, also neue Kurzwaffenmagazine zw. 10 und 20 Schuss nach dem Stichtag nachgekauft hat, hilft selbst das nicht so viel. Außer man überlässt diese wieder jemand anderem - irgendwem, der keine passende Langwaffe besitzt - und beschränkt sich auf die Verwendung der Altbesitz-Magazine, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.
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Aus dem Artikel ist der Hergang nicht ganz klar. Es gab eine Strafanzeige und 2022 die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Wie kam es dazu - (anonyme?) Anzeige von irgendeinem Internetnutzer? Und darauf direkt eine "Durchsuchung" nur wegen der Fotos, oder war es eine Aufbewahrungskontrolle? Dann läuft dieses Verfahren ab, ohne dass die Waffenbehörde darauf reagiert, aber beim Neuantrag taucht es plötzlich auf. Komisch.
Hoffentlich gibt es eine Klarstellung, dass Handhabung unter Aufsicht des Berechtigten kein Umgang / Überlassen ist. Aber die bei der Hausdurchsuchung entdeckten Aufbewahrungsverstöße verhindern bestimmt auch so die Zuverlässigkeit.
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Ja, gibt es, auch für ein paar Euro bei den einschlägigen Chinashops. Sinnvoller wäre es aber eventuell, die Kapseln für gutes Geld an CO2-Schützen zu verkaufen und sich gegebenenfalls fürs Fahrrad eine dieser neumodischen Mini-Akkuluftpumpen zu kaufen, die zugleich als Powerbank und Taschenlampe dienen und bequemer in der Anwendung sind.
https://www.amazon.de/akku-luftpumpe-powerbank/s?k=akku+luftpumpe+powerbank
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Meine Behörde stempelt von sich aus kostenfrei den Munitionserwerb bei weiteren Waffen, wenn bereits ein Eintrag in dem Kaliber existiert. Die Erlaubnis wird schließlich pro Kaliber an die Person erteilt, und nach der hiesigen Gebührenordnung ist für die Erteilung der Erlaubnis zu zahlen und nicht für Stempelvorgänge. Eine solche Erlaubnis kann nicht völlig identisch mehrfach existieren.
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Hallo,
ist bei der Beantragung des EFP auf irgendetwas speziell zu achten?
Gibt es eine Besonderheit bei Waffen der Kategorie B und der Benutzung mit „großen“ Magazinen auf internationalen Wettkämpfen? Ich habe mal auf einer finnischen IPSC-Matchseite gelesen, die Waffe müsste als Kat. A eingetragen sein, um sie dort so nutzen zu dürfen. Stimmt das bzw. welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den EFP-Antrag und andere Länder?
Ansonsten ist mir nur der Umstand bewusst, dass manche Bundesländer auch beim Erstantrag eine zusätzliche Gebühr pro einzutragender Waffe erheben, während in anderen beliebig viele Einträge inklusive sind.
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Um auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen:
Welche Nachweise fordern die verschiedenen Verbände mittlerweile so für die Bedürfnisbestätigung bei WBK-Inhabern (Besitz, nicht Neuerwerb)? Wie sollen die Schießbucheinträge konkret aussehen?
Waffenrechtlich ist ja nun irgendein Nachweis gefordert, dass mit eigenen erlaubnispflichtigen Kurz- bzw. Langwaffen geschossen wurde.
Soweit ich höre und im Netz finde, fällt in letzter Zeit einigen Verbänden auf, dass aus den bisherigen formlosen Schießbucheinträgen der Mitglieder nicht ganz zweifelsfrei hervorgeht, ob es sich um eine eigene Waffe gehandelt hat und teils sind vielleicht auch die verwendeten Waffenbezeichnungen nicht eindeutig, sodass zusätzliches Wissen erforderlich ist, um einzuschätzen, ob es waffenrechtlich Kurz- oder Langwaffen sind.
Zuletzt kam mir ein Gerücht unter, ein Verband wolle die konkrete Modellbezeichnung wie in der WBK sehen, was u.U. für jeden Schießbucheintrag mehr Schreibarbeit bedeuten würde, und ohne zusätzliche Angaben wäre trotzdem nicht eindeutig, ob es sich womöglich um eine typgleiche Leihwaffe gehandelt hat ...
Mir erscheint es zweckmäßig, im Schießbuch "eigene Kurzwaffe / Kaliber XY" oder zumindest "eigene erlaubnispfl. KW" oder etwas in der Art einzutragen. Wie macht ihr das?
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vor 3 Stunden schrieb AWO425:
Plastemagazine, watt ein Müll...
Metallmagazine verbiegen/verbeulen sich bei mechanischer Einwirkung, hochwertige Polymermagazine schlagen sich diesbezüglich viel besser. Allerdings schleifen sich bei Polymer die Magazinlippen im Gebrauch schneller ab und das Eigengewicht der Magazine ist in manchen Fällen höher.
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Gerade bei Kunststoffmagazinen ist, wie schon gesagt wurde, der Druck auf die Magazinlippen ein Problem, daher werden z.B. PMAG mit einer Kappe geliefert, die die Patronen nach unten drückt und die Magazinlippen entlastet. Ich las aber einen Fallbericht, dass es bei Noname-Kunststoffmagazinen zu einer seitlichen Aufbauchung kam, weil doppelreihig geladene Patronen auch nach außen drücken. Dadurch hat sich der Magazinkörper so geweitet, dass sich die Patronen darin verklemmten. Betreffend die Stahlfedern sagen u.a. Materialwissenschaftler, dass diese in der Praxis nur durch wechselnde Be- und Entlastung ermüden.
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vor 4 Stunden schrieb Mausebaer:
ps: Wenn es Grundimmunität bei Influenza und nicht nur für einzelne Virenstämme der Influenza gibt, warum dann der ganze Aufwand, immer wieder den Cocktail der Schutzimpfung anzupassen?
Wer Grundimmunität besitzt, hat tendenziell einen milderen Krankheitsverlauf. Die Impfungen werden jährlich angepasst, um einen möglichst optimalen Schutz gegen die neuesten bedeutsamen Unterarten zu erreichen.
In Italien sind jetzt schon in einigen Zeitungen die Beilagen mit den Todesanzeigen so dick wie noch nie. Aus China gab es Berichte über eine massive Auslastung der Krematorien. Das sollte dir doch alles zu denken geben.
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vor 12 Stunden schrieb mwe:
Also was noch? Soll ich einfach mehr Angst bekommen, oder was?
Nein, wenn die Angst zu Stress wird und das Immunsystem belastet, ist das auch nicht gut. Deine Maßnahmen sind sehr sinnvoll, nur müssen wir alle zusätzlich bedenken, dass nach aktueller Erkenntnislage (auch laut RKI) die Tröpfcheninfektion der absolut wichtigste Verbreitungsweg ist. Die Tröpfchen verbreiten sich über mehrere Meter(!) und können einige Zeit (schlimmstenfalls mehrere Stunden) in der Luft wabern.
Eine Verbreitung im Freien über den Wind gibt es wohl nicht, aber in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr bestimmt. Die berüchtigte "Armlänge Abstand" reicht keinesfalls.
Es braucht eine allgemeine Maskenpflicht wie in China! Ich gehe davon aus, dass diese ausschließlich deshalb nicht angeordnet wird, weil es keine Masken mehr zu kaufen gibt und es politisch sehr brisant wäre, wenn die Menschen sich jetzt Stofftücher selbst basteln müssen und ein Kampf um jede richtige FFP2/3-Maske entsteht. Trotzdem ist die Maskenpflicht nötig, denn schon ein einfaches Tuch vor Mund und Nase reduziert die Ansteckungsgefahr für andere bedeutend und wenn das jeder macht, hat es einen ganz entscheidenden Effekt. Das größte Problem ist offenbar, dass unser Verstand schlecht einschätzen kann, was exponentielles Wachstum real bedeutet. Die mathematischen Modelle sind erschreckend. Das Gesundheitssystem wird schon sehr bald völlig überlastet werden. Jede einzelne Übertragung, die wir jetzt verhindern, wird sich später umso stärker auszahlen, und zwar in Menschenleben.
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vor 50 Minuten schrieb mwe:
Nein. Aber so wie ich es verstanden habe, sind die bisherigen Fallzahlen schlimmer Krankheitsverläufe und auch die noch zu erwartenden viel geringer als bei den seit Jahrzehnten bekannten Grippewellen.
Bitte informiere dich nochmal zur aktuellen Situation. COVID-19 ist wesentlich gefährlicher als die Grippe.
Gegen die Grippe lässt sich ein großer Teil der Bevölkerung jährlich impfen oder hat bereits eine Grundimmunität, wodurch die Ausbreitung stark eindämmt wird, sodass das Gesundheitssystem auch nicht überlastet wird.
Insbesondere aber ist das neue Coronavirus aggressiver - die Rate an schweren Verläufen (ggf. mit dauerhaften Lungenschäden) sowie Todesfällen ist bei COVID-19 deutlich höher. Selbst unter jungen Menschen ist die Todesrate beachtlich - wenn sie letztlich bei 0,2% liegen würde, bedeutet das allein bei den unter 50-Jährigen in Deutschland mehrere 100000 Tote, und unter den Älteren definitiv noch deutlich mehr.
Bei einer Überlastung des Gesundheitssystems steigt die Rate erheblich weiter. In Italien können jetzt vielerorts schon keine Menschen über 60 Jahre oder mit bestimmten Vorerkrankungen mehr behandelt werden. Intensivversorgung erhalten nur noch die Fälle mit der höchsten Überlebenswahrscheinlichkeit. Je mehr krank werden, desto strenger werden die Auswahlkriterien.
Im Übrigen gefährdest du die Allgemeinheit, wenn du infiziert wirst und das Virus verbreitest, egal wie gut du die Chancen für dich und dein engeres Umfeld einschätzt.
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Widerrufs- / Rückgabe- / und Gewährleistungsrechte sind beim Kauf erlaubnispflichtiger Waffen genauso vorhanden wie bei anderen Waren auch. Besonderer Aufwand entsteht nur durch die Bürokratie rund um den waffenrechtlichen Erwerb.
Es soll die Möglichkeit geben, dass Händler ihre Meldung zurücknehmen und den Besitzübergang als "nicht zustande gekommen" deklarieren, außerdem soll es Behörden geben, die auch komplette Rückabwicklungen innerhalb der 14 Tage unkompliziert vornehmen; andere Behörden verlangen dagegen den vollen Spießrutenlauf (kostenpflichtiges Ein- und Austragen + neues Bedürfnis + neuer Voreintrag). Ich wünsche mir, dass ein Betroffener mal gerichtlich prüfen lässt, ob dies mit den deutschen und europäischen Verbraucherrechten in Einklang zu bringen ist. Es ist schließlich ein erheblicher Vorteil für den Onlinehandel, dass dem Kunden zur Prüfung der Ware, bei Widerruf erheblich mehr Probleme entstehen als bei der Prüfung im Laden.
Eine Lösung für solche Fälle wäre, dass entweder seitens der Behörden auf Gebühren und Bedürfniserneuerung verzichtet wird, oder dass Kunden bei Fernabsatzkäufen von Waffenhändlern zunächst Anspruch auf einen Leihschein für den Zeitraum der Widerrufsfrist erhalten (und der Leihschein natürlich legitimiert ist, indem waffenrechtlich noch keine Absicht zum dauerhaften Erwerb unterstellt wird, solange der Kaufvertrag schwebend ist).
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Solange reguläre sportliche oder jagdliche Übungen geschossen werden, ist die Aufsicht nicht zur Kontrolle der Erwerbsberechtigung verpflichtet.
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Gibt es Bundesländer, die pro Erlaubnis eine wiederkehrende Gebühr erheben? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kenne ich nur so, dass sie pro Person läuft und nicht pro Erlaubnis. Ich meine, es fallen nicht öfter Überprüfungen und entsprechende Gebühren an, nur weil man z.B. neben der grünen WBK auch noch einen KWS besitzt.
Von daher mag die Überprüfungsgebühr beim KWS eine Abschreckung für Bürger sein, die keine sonstige Erlaubnis besitzen; wer jedoch als WBK-Inhaber sowieso überprüft wird, kann sich ohne regelmäßige Mehrkosten den KWS holen. Besser einen haben, als einen brauchen. Es ist ohnehin ein Unding, dass die KWS-Berechtigung bei der WBK nicht automatisch inklusive ist, schließlich wird die einzige Voraussetzung (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) damit ebenfalls nachgewiesen.
Den KWS einige Wochen vor der WBK zu beantragen, kann den Vorteil haben, dass dann bereits die Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt und somit die Bearbeitung des WBK-Antrags schneller geht. Soweit ich gehört habe, sollen sich viele Behörden nach einer 3-Monats-Frist richten, in der nicht erneut geprüft wird. Es gibt übrigens auch Gegenden, in denen bis zuletzt immer noch lange Wartezeiten für die WBK-Beantragung herrschen. Aus Brandenburg hörte ich von über drei Monaten.
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Arg abgenutzt ist der in dieser Sendung mal wieder gebrachte Hinweis zu Schreckschusswaffen, dass diese tödlich wirken können. Gerne würde ich wissen, wie viele Menschen tatsächlich jemals bei einem Angriff mit zugelassenen PTB-Schreckschusswaffen getötet wurden. Soweit ich Literatur dazu finde, sind das ganz vereinzelte Fälle. Wohl in der Größenordnung von alle 10-20 Jahre mal ein Fall. Die Mündung muss dazu schließlich (nahezu) aufgesetzt werden, und es muss eine sehr kritische Körperstelle getroffen werden.
Realistisch betrachtet ist das Risiko bei einem Angriff etwa mittels Glasflasche, Holzlatte, Schraubendreher oder einem ähnlichen Alltagsgegenstand wesentlich höher.
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vor 19 Minuten schrieb HangMan69:
oder meintest du:
waffe im b-innenfach, mun im a-bereich des schrankes?!?
Nein, denn genau das ist illegal! Im 'Jägerschrank' muss nämlich die gesamte Munition für alle im Schrank befindlichen Waffen innerhalb des B-Innenfachs aufbewahrt werden. Eine Über-Kreuz-Lagerung innerhalb des Schrankes ist unzulässig, bzw. darf im A-Bereich nur Munition aufbewahrt werden, die zu keiner der Waffen passt (weder zu denen im A-, noch zu denen im B-Fach).
Das ist eine Sonderregelung für diese A-B-Kombischränke, die explizit in der alten AWaffV steht; das habe ich sehr gewissenhaft nachgelesen und hier im Forum schon mal genauer dargelegt.
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Noch eine Anmerkung zu @uwewittenburg : Bei einer SRS-Waffe muss der Verbleib nicht nachgewiesen werden, denn auch die Nachweispflicht über die Zerstörung sowie die Aushändigung der Überreste auf Verlangen, betrifft ebenfalls nur erlaubnispflichtige Waffen (§ 37 Absatz 3 Waffengesetz).
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vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:
Weil ich noch schnell etwas kaufen wollte schnell noch mal alles in das B-Fach gelegt(kein Magazin eingeführt).
Ich konnte auch den vorherigen Behälter zur Überkreuzverwahrung vorweisen, so dass es bei einer mündlichen Verwarnung blieb.
Erkläre das bitte genauer. Unter einem B-Fach verstehe ich ein B-Innenfach innerhalb eines A-Schranks, und in so einem B-Innenfach ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition ausdrücklich erlaubt (bei Bestandsschutz) - das ist die klassische Jägerschrankbestückung.
Oder meinst du einen separaten B-Würfel / B-Schrank?
Der kleine Waffenschein ist völlig unabhängig vom Besitz einer entsprechenden SRS-Waffe und die Pflicht, die sichere Aufbewahrung nachzuweisen, betrifft auch nur den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition.
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vor 5 Stunden schrieb BrownellsDeutschland:
Während der Black Friday Week und den folgenden Tagen steht unser Service Artikel gemeinsam versenden nicht zur Verfügung
Welche Funktion ist das genau?
Wenn bei einem Artikel nur ein "vorbestellen" möglich ist und dieser mit verfügbaren Artikeln zusammen in einer Bestellung bestellt wird, wird das dann separat verschickt und es sind zwei Mal Versandkosten zu zahlen?
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein reiner Online-Test in der Psychologie "lege artis" ist, so ganz ohne weiteres Untersuchungsgespräch.
Um alle Waffenbesitzer zur einer richtigen MPU zu verdonnern, gibt es aber vermutlich nicht genug Psychologen. Es soll sowieso schon ein erheblicher Mangel bestehen, hinsichtlich des Bedarfs zur Patientenbehandlung.
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Am 3.10.2019 um 12:26 schrieb sniper-k98:
Gürtel hat man dabei und ein Stock findet sich überall...was will man alles mitschleppen?
Es gibt eine Studie, wonach improvisierte Tourniquets in den meisten Fällen nicht gut funktionieren, man sollte derartige Lösungen daher eher nur als Druckverband betrachten. Dass ein vollständiges Abklemmen gelingt, ist in der Praxis nur bei hochwertigen Fertigprodukten (mit Winden-Funktionsweise) wahrscheinlich und selbst da müssen wohl oft zwei hintereinander gesetzt werden (zumindest an sehr muskulösen Oberschenkeln). Zu deinem Beispiel: Ein Gürtel ist oft zu steif und lässt sich dann nicht richtig eindrehen, und Holzstöcke sind in der Regel morsch, weil Bäume nur tote Äste abwerfen. Die Winde muss große Kräfte aushalten und daher ziemlich stabil sein.
Vorderschaftrepetierflinte: welche Kategorie im Voreintrag auf grüner WBK?
in Waffenrecht
Geschrieben
Hier ein ähnlicher Fall: Der Verband hat das Bedürfnis ohne Kategorie ausgestellt, beim Antrag an die Behörde wurde ebenfalls keine Kategorie erwähnt und im Voreintrag steht jetzt Kat C. statt der gewollten Kat B.
Würde es für Waffenhändler genügen, wenn die Behörde nur den Eintrag im NWR ändert - kann der Händler das elektronisch prüfen? Gäbe es eine sonstige Alternative, mit der man es sich erspart, die WBK nochmal zur Behörde schicken zu müssen? Oder muss zwingend der Voreintrag in der WBK korrigiert werden?