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Schwarzseher

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Beiträge von Schwarzseher

  1. Hallo,

     

    in der KK-Standard-Klasse sind Mündungsfeuerdämpfer zulässig, oder?

    Bei den GK-Disziplinen steht jeweils "Kompensatoren, Ports, Schall- und/oder Mündungsfeuerdämpfer : ja / nein", aber bei den KK-Disziplinen steht nur "Kompensator erlaubt: Nein; Ports erlaubt: nein". Demnach müssten aber Mündungsfeuerdämpfer wie der hier zulässig sein?

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    Danke.

  2. Die Rechtsfrage ist sicherlich interessant; ich sehe aber keinen Nutzen darin, hier heikle Anekdoten zu schildern ...

     

    Meines Erachtens ist der legale Versand Sache des Verkäufers, wenn sonst nichts vereinbart wurde. Die Höhe der Versandkosten lässt auch keine Rückschlüsse zu, da viele Händler mit Mischkalkulation arbeiten oder Sonderkonditionen organisieren (z.B. arms24 mit 9,90 Euro Pauschale und Frankonia/Hermes), ggf. ist ein Verkäufer ohnehin viel unterwegs oder bereist gerne unbekannte Orte und stellt es daher nebenbei persönlich zu.

    Allein aufgrund der Höhe der Versandkosten muss ich doch als Käufer nicht die Rechtmäßigkeit hinterfragen. Bei einer legalen Plattform wie egun, wenn der Verkäufer zudem korrekt die Erwerbsberechtigung prüft, darf der Käufer doch wohl darauf vertrauen, dass ansonsten ebenso alles legal abläuft.

    Bei einer zugelassenen deutschen Apotheke sollte man auch nicht nachfragen müssen, ob die Medikamente womöglich in Griechenland geklaut und gepanscht wurden ...

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  3. Die geplante Anlage liegt nur wenige Kilometer entfernt von dem Outdoor-Schießstand der Schützengilde Jüterbog. Das ist auch ein früheres Militärareal, wo man bereits bis 300 Meter praktisch alle statischen Scheiben-Disziplinen schießen kann. Im Umkreis von 15 km gibt es außerdem 1. eine 25 m Raumschießanlage (Luckenwalde), 2. einen offenen 25 m Stand mit Fallscheiben (Niedergörsdorf) 3. einen offenen Stand mit 25 m und 100 m Bahnen (Treuenbrietzen) und  4. einen offenen Trap/Skeet/Rollhase-Schießstand (in Bardenitz/Pechüle - die SG Jüterbog plant aber auch noch einen). Soweit ich weiß, sind das jedoch alles nur statische Stände.

    Interessant wären daher die mehrdistanzfähigen Hallen und natürlich die 1000m-Bahn, sowie eine beheizte Lösung für das Gewehrschießen im Winter.

    Spannend wird die Kostenfrage, denn angesichts der Konkurrenzsituation könnte es sein, dass viele Schützen sonst für die übrigen Disziplinen bei den bestehenden Anlagen bleiben, auch wenn diese aktuell nicht über Scheibenzuganlagen bzw. elektronische Auswertung verfügen. Dynamisch schießen eben vergleichsweise wenige Schützen und für die Berliner ist die DEVA-Anlage in Wannsee (bis 50m dynamisch, 100/300m statisch) deutlich näher, ebenso das Indoor-Schießzentrum des BDS LV1 in Spandau, welches wohl bald fertig gestellt und dynamisches Schießen bis 100m bieten wird.

     

    Zu dem Projekt in Jüterbog gibt der Betreiber in einem Airsoft-Forum nähere Auskünfte:

    https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000341083&seite=1

    Wenn ich mich recht erinnere, sagt er in dem Thread, das Vorhaben sei durchfinanziert und alle nötigen Genehmigungen schon vorhanden.

  4. Das gilt am kommenden Wochenende, 27.-29. Juli!

    Komplette Verfügung:

    https://www.presseportal.de/download/document/503636-180716bpoldstaallgemeinverf-gungwaffenverbotszonek-ln180727-180729.pdf

     

    Der Transport von Schusswaffen und Messern im verschlossenen Behältnis bleibt für Bahnreisende erlaubt, womit nun insoweit auch die Belange von Legalwaffenbesitzern berücksichtigt wurden. Allerdings sind die übrigen "gefährlichen Gegenstände" nicht mitgenannt. Ein Jäger darf also sein AR-15 und seinen Hirschfänger verschlossen mitführen, nicht aber sein Zerlegebeil und seine Saufeder? Das wäre doch völlig unsinnig.

    Allerdings gibt es noch die Formulierung unter Nr.4: "und zweckentfremdet mitgeführt wird". Soll damit doch nur darauf abgestellt werden, wenn kein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, ähnlich dem §42a Waffengesetz?

    Für Nr. 4 wurde eine ganze Textpassage aus der Berliner Verfügung benutzt und um diesen kurzen Halbsatz ergänzt, womit der Text aber nun in einem völlig anderen Licht erscheint.

     

    Zumindest sind "erlaubte Tierabwehrsprays" nicht betroffen.

    Besondere Ausnahmen können bei der BPol Köln beantragt werden.

    Das angedrohte Zwangsgeld beträgt 100 Euro.

    Neu ist, dass explizit auch ein Platzverweis und die "Anregung" eines Hausverbots bzw. Beförderungsausschlusses bei der Bahn angedroht werden.

     

     

  5. An welchen Standard hält sich Frankonia erfahrungsgemäß beim Verkauf von Gebrauchtwaffen? Wie hoch ist das Risiko, dass bei den Angeboten im untersten Preisbereich die Funktion nicht mehr einwandfrei gegeben ist, z.B. undichter Flintenverschluss?

    Der Zustand ist auf Auctronia mit "Gebraucht" angegeben, was laut Auktionssystem bedeuten soll:

    "Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel weißt sichtbare Abnutzungsspuren auf, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig."

    Kann man sich darauf verlassen, dass es wirklich nur optische Makel gibt?

     

  6. vor 1 Minute schrieb Ch. aus S.:

    Der kann sich erst melden, wenn der Schrank geknackt und offen ist.

    Wenn er etwa hinter einem der Löcher für die Wandbefestigung oder in der Tür hinter dem elektronischen Schloss liegt, müsste er auch so ausreichend senden können. Prinzipiell lässt sich eine Mobilfunkantenne auch separat an eine geeignete Stelle verlegen - die können sehr winzig (Stück Draht oder Platine) gebaut werden.

  7. Ein handlicher, batteriebetriebener Fahrrad-/ Motorrad- oder Fensteralarm, der erst bei stärkerer Erschütterung oder Lageänderung losgeht, ist für wenige Euro erhältlich. Den muss man nur in den Waffenschrank kleben. Selbst eine von diesen simplen Handtaschen-Alarmanlagen, die man im Notfall manuell auslösen muss, könnte zweckentfremdet werden. Einfach im Waffenschrank auf einer Zwischenablage ankleben und ein Gewicht in geeigneter Weise an den Auslöser binden. Wird der Schrank bewegt und gekippt, fällt das Gewicht hinunter und zieht den Auslösestift.

    Die Diebe können nicht wissen, ob die eingebaute Alarmanlage nicht doch hochwertiger und irgendwo aufgeschaltet ist, und ein heimlicher Abstransport ist auch heikler, wenn aus dem Tresor ein Alarm heult.

    Denkbar wäre auch, einen GSM-GPS-Tracker zu verbauen; die gibt es teils schon um 10 Euro.

  8. Nach einem Verfeuern von zwei 12er Flintenladungen ohne Gehörschutz in einem geschlossenen Raum, wäre mir wohl nicht mehr zum Lachen. Diese Situation sogleich vor einem anwesenden Fernsehteam mit souveränem Gekichere aufzulösen, schafft garantiert auch nicht jeder. Die nötige Stressresistenz zum Notwehr-Einsatz ist bei den Damen also ganz offensichtlich gegeben :good:

    Nur der Umgang mit der Waffe sollte vielleicht etwas öfter geübt werden, auch wenn in Österreich öffentliche Schüsse in einen Fußboden anscheinend nicht von Polizei & Gerichten, sondern nur vom Fließenleger aufgearbeitet werden; denn im Ernstfall wäre es bei einer Doppelflinte nicht unbedingt sinnvoll, gleich zwei Warnschüsse abzugeben.

  9. Bei dem jüngsten Aktions-Brief habe ich mich auch veräppelt gefühlt. 15% auf Munition, aber erst im vergleichsweise winzigen Kleingedruckten steht "nicht auf Staffelpreise"; weitere Rabatte auf alles mögliche, aber im Kleingedruckten steht: nur auf vorrätige Ware, nicht auf bereits reduzierte Sachen, nicht auf Artikel der Firmen A,B,C,X,Y,Z usw. usf.

     

    Kann man die Postwerbung eigentlich auch identisch als E-Mail beziehen? Ich möchte die Angebote noch interessehalber am Rande mitbekommen, aber im Briefkasten geht es mir nun auf den Senkel, dafür ist die Frequenz zu hoch und die Relevanz für mich zu gering. Die eingesparten Druck- und Portokosten könnten sie zudem besser in den Kundenservice stecken.

     

  10. vor 16 Stunden schrieb Ballerkopp:

    Und was den Transport unserer Kanonen betrifft - der ist ja schon nach den Geschäftsbedingungen der Öffis untersagt - jedenfalls in Berlin. 

    Zu dem Thema findet man schon einiges im Forum.

    In den Bedingungen des VBB sind ausgeschlossen: "Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind". Der kleine Waffenschein ist eindeutig eine Berechtigung zum Führen von SRS-Waffen. Waffenrechtlich ist aber auch Transport eine Art von Führen und die WBK dann eine explizite Berechtigung dazu. An anderer Stelle werden aber explosionsfähige Stoffe ausgeschlossen, dies könnte die Mitnahme von Munition betreffen. Außerdem unbestimmte "gefährliche Stoffe und Gegenstände", dies könnte auf diverse Verteidigungsmittel zutreffen.

     

    Die Bedingungen der BAHN (DB) sind noch strikter, betreffen innerhalb des VBB (Berlin-Brandenburg) aber wohl nur die Fernzüge. Dort sind Schusswaffen zunächst generell ausgeschlossen. Private Inhaber des großen Waffenscheins dürfen ihre Knarren aber durchaus mitführen, die sind nämlich als Ausnahme erwähnt (wobei der kleine Waffenschein wiederum explizit ausgeschlossen ist)! Das erscheint mir als eine Art Diskriminierung, zumal die Bahn Staatsbetrieb und Monopol ist. Selbst die Ausnahme für Waffenscheininhaber ist so unklar formuliert, dass man herauslesen könnte, sie wären zwar zum Mitführen der Schusswaffe, nicht jedoch der Munition (explosiver und entzündlicher Stoffe und Gegenstände) berechtigt.

    Allgemein gilt bei der DB extrem weit gefasst: "Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen." Freigestellt sind praktisch ausschließlich "Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt" für den persönlichen Gebrauch.

    Demnach wäre das Mitführen von Tierabwehrspray oder CS-Spray wohl untersagt, typisches Deo- und Haarspray mit leicht entzündlichen Bestandteilen aber vielleicht auch? Hochprozentige Spirituosen können ebenfalls eine Brand- und Verpuffungsgefahr darstellen. Bei der Entführung der Landshut haben die Terroristen alle Passagiere mit den Spirituosen aus der Bordgastronomie übergossen ...

     

    Würde die Bahn diese ganzen strengen Regeln stärker öffentlich kommunizieren oder gar durchsetzen, dürften die Passagierzahlen erheblich sinken.

    So ein Verstoß gegen die AGB kann meines Wissens jedoch schlimmstenfalls nur einen Verweis aus dem Zug beziehungsweise für einen Tag aus dem Bahnhof zur Folge haben. Diese Verbote können die Verkehrsbetriebe auch nicht ohne Weiteres mittels Taschenkontrollen durchsetzen. Im Übrigen steht in den Beförderungsbedingungen der Bahn z.B. auch, dass alle Hunde Maulkorb plus Leine tragen oder in einem Käfig sitzen müssen; ich habe aber noch nie gesehen, dass ein Zugbegleiter dies durchgesetzt hätte - obwohl ein Hund prinzipiell jederzeit von selbst losgehen und Menschen verletzen könnte; eine ungeladen und verschlossen transportierte Waffe kann das nicht.

     

    Diese ganzen Bedingungen existieren also offensichtlich nur pro forma, um im Ernstfall ohne juristische Fallstricke gegen Störenfriede vorgehen zu können.

     

    https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2018/mdb_266959_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_29_01_2018.pdf

    http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/befoerderungsbedingungen.htm

  11. Die sieben Haftbefehle und die aufgegriffenen Kinder sind ein Erfolg, dazu würden aber auch reine Identitätskontrollen genügen. Dafür muss man weder ein Verbot von Verteidigungsmitteln erlassen, das zu einer erhöhten Gefährdung der rechtstreuen Bevölkerung führt und im Einzelfall - bei deswegen fehlschlagender Notwehr - für einen Angegriffenen tödlich enden kann, noch muss man anlasslose Taschenkontrollen durchführen, welche einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen und im Übrigen die einzelnen Kontrollen erheblich verlängern.

    Hätte man sich auf Identitätskontrollen beschränkt, hätten die Beamten in der gleichen Zeit bestimmt drei Mal so viele Leute kontrollieren und drei Mal mehr Haftbefehle vollstrecken können, bzw. alternativ hätte man diesen erheblichen Kräfteaufwand (Arbeitsstunden) auch über die kommenden Sommerwochenenden verteilen können, um durch längerfristige, breitere Präsenz tatsächlich Straftaten an den Bahnhöfen zu verhindern. So war das doch eine reine PR-Aktion und in nächster Zeit wird es dafür wieder an Polizisten auf den Bahnhöfen mangeln, weil die ohnehin viel zu hohen Überstunden irgendwann auch mal abgebaut werden müssen:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundespolizei-massiv-ueberlastet-millionen-ueberstunden-in-diesem-jahr-angehaeuft-a-1167812.html

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  12. Ich hoffe die Interessenvertreter des legalen Waffenbesitzes haben diese Sache auf dem Schirm und sorgen dafür, dass als Minimalforderung zumindest klargestellt wird, dass Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse beim Transport ihrer Waffen, im von der Erlaubnis bzw. dem Bedürfnis umfassten Zweck, explizit als Ausnahme aufgenommen werden. Das sollte auch für Inhaber des kleinen Waffenscheins gelten und für zusätzliche "gefährliche Werkzeuge", also freie Verteidigungsmittel wie Tierabwehrspray, die der Erlaubnisinhaber mitführt, um sich u.a. gegen einen Raub der Sportwaffen zur Wehr setzen zu können.

    Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass die Zunahme an Gewaltkriminalität bzw. der vermehrte illegale Einsatz von Stichwaffen durch Inhaber von KWS oder WBK verursacht wird. Also kann man diese Gruppe ohne Weiteres von den Maßnahmen ausnehmen, ohne Einschränkung beim intendierten Vorgehen gehen die tatsächlich problematische Klientel.

     

    Der rechtstreuen Bevölkerung erst 50 Euro für den KWS abzuknöpfen und ihr dann hintenrum das Führen von Verteidigungsmitteln doch wieder weitestgehend zu verbieten, dürfte das Rechtsempfinden der Betroffenen stark erschüttern und die Politikverdrossenheit steigern.

    Wobei sich solche Allgemeinverbote und verdachtsunabhängigen Taschenkontrollen trotzdem nicht mit meiner Vorstellung einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vertragen, aber eine Ausnahme für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse wäre nun mal besser als gar keine Ausnahme.

     

    Im Übrigen kann auch noch Widerspruch gegen diese polizeiliche Verfügung eingelegt werden. Ich hoffe, waffenrechtlich versierte Leute klagen sich entsprechend durch. Meiner Auffassung nach ist diese ganze Verfügung äußerst unklar und wachsweich formuliert, sodass eine Verfolgung Unschuldiger bzw. harmloser Normalbürger sehr wahrscheinlich ist.

     

    Ich möchte auch daran erinnern, dass Jonny K., der am Alexanderplatz umgebracht wurde - unweit der von der aktuellen Maßnahme betroffenen S-Bahn-Station, fast direkt vor dem roten Rathaus - durch eine unbewaffnete Gruppe einfach zu Tode geprügelt und getreten wurde. Hätte er selbst ein "gefährliches Werkzeug" dabei gehabt, hätte er die Angreifer damit vielleicht auf Distanz halten können.

    Diese Waffenverbote begünstigen kriminelle Gruppen, die durch zahlenmäßige Überlegenheit ohne Waffen absolut im Vorteil sind, während Einzelpersonen als Opfer am schlimmsten von einer Entwaffnung betroffen sind, da sie körperlicher Überlegenheit der Täter nichts mehr entgegenzusetzen haben. Gerade Messer sind das letzte noch erlaubte, wirksame Mittel, um einen oder mehrere Täter eventuell abschrecken zu können.

     

    Außerdem lese ich in den letzten Jahren, dass Gewalttäter zunehmend einfache, improvisierte Waffen benutzen. Gürtel als Peitsche oder um die Faust gewickelt, abgebrochene Glasflaschen, Fahrradketten, Stühle und Sonnenschirme von Straßencafés, irgendwelche Zaunlatten und Eisenrohre z.B. von Baustellen, Pflastersteine (als Wurfgeschoss oder in eine Socke gesteckt als Totschläger), Nothammer und Feuerlöscher aus Bussen und Bahnen, aus Fahrrädern gezogene Sattelstangen  ... außerdem gab es Attacken, bei denen spontan in Geschäften Messer aus dem Sortiment genommen und eingesetzt wurden.

    Das sind alles Gegenstände, die vor ihrer Umfunktionierung gar nicht durch die Verfügung betroffen sind, oder deren spontane Entwendung aus dem öffentlichen Raum nicht verhindert werden kann. Der Täter braucht vielleicht eine Minute Vorbereitungszeit, um sich so eine Waffe zu verschaffen; im Nachteil sind jedoch die unbewaffneten Opfer, weil eine Reaktion auf einen Angriff typischerweise nur gelingen kann, wenn ein Verteidigungsmittel sofort griffbereit ist.

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  13. brownells.com hat jetzt einen Geo-IP-Filter. Als deutscher Nutzer kann man die Seite überhaupt nicht mehr betreten, sofern man nicht technische Maßnahmen zur Umgehung (VPN, Tor, Webproxie etc.) einsetzt oder z.B. in den Google Webcache schaut.

    Darüber möchte ich an dieser Stelle meinen Unmut äußern!

    Selbst wenn man über die US-Seite nicht nach Deutschland bestellen kann, so könnte man sich doch über einige Artikel informieren, die auf der deutschen Seite nicht gelistet sind (und diese als Sonderartikel bei Brownells Deutschland anfragen); vor allem könnte man die Produktbewertungen / Rezensionen der US-Kunden lesen (welche auf den Seiten der lokalisierten Brownells-Ableger nicht eingeblendet werden).

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  14. Am 25.4.2018 um 11:27 schrieb Chigurh:

    Also beim LV1 gibt es für IPSC keine bzw. nicht so ohne weiteres Befürwortungen.

    Wie ist die Regelung im LV1 hierzu konkret? Die Tage erfuhr ich, einem Schützen sei eine Bedürfnisbescheinigung für IPSC mit Verweis auf die "steuerlichen Gründe" abgelehnt worden - andere sollen aber erst kürzlich noch Bewilligungen erhalten haben (Hörensagen).

     

    Genügt die Teilnahme an einem Level 1 oder 2 -Match als Wettkampfnachweis bei Waffen, die für IPSC bewilligt wurden (in Bezug auf weitere Befürwortungen)? Die LV1 'IPSC-Landesmeisterschaft' war ja in kürzester Zeit ausgebucht, zu einem großen Teil mit Leuten, die gar nicht im LV1 Mitglied sind.

  15. Wenn man Wechselsysteme u.ä. zu 2/6 anrechnet, würde ein Anreiz geschaffen, stattdessen gleich eine entsprechende komplette Waffe zu erwerben. Gerade auf der gelben WBK wäre dies ja überhaupt kein Problem, aber auch auf der grünen WBK sänken die Hemmungen vor dem Aufwand und den höheren Kosten für Bedürfnis+Voreintrag, wenn man ohnehin monatelang warten und sich in den zeitlichen Erwerbsmöglichkeiten einschränken muss.

    Ich denke, man könnte nachvollziehbar darlegen, dass der Gesetzgeber den Erwerb von Wechselsystemen u.ä. bewusst besser gestellt hat, damit Sportschützen möglichst eher zu diesen greifen, um ihren "Waffenbedarf" für weitere Disziplinen abzudecken, anstatt eine weitere Waffe zu erwerben - sodass die Waffenanzahl (der eigenständig schussfähigen Waffen) insgesamt möglichst gering gehalten wird (im Hinblick auf den Grundsatz "möglichst wenige Waffen im Volk" und das Missbrauchsrisiko im Fall von Diebstahl). Ein starkes Argument ist auch, dass weiterhin der Erwerb von Einsteckläufen sogar eintragungs- beziehungsweise meldefrei ist, obwohl auch diese gleichermaßen wesentliche Teile und ein Missbrauchsrisiko darstellen.

    Es ist doch recht offensichtlich, dass durch den vergleichsweise geringfügigeren Aufwand ein Anreiz geschaffen werden sollte, möglichst bestehende Waffen umzurüsten anstatt zusätzliche zu erwerben. Wobei Wechselsysteme ein etwas größeres Risiko darstellen (im Hinblick auf Verwendung zum Umbau von Dekowaffen o.ä.) und daher mittlerweile über die WBKen erfasst werden, bei Einsteckläufen aufgrund des geringeren Risikos jedoch diese Bürokratie lieber weiterhin eingespart wird.

    Eine Anrechnung zu 2/6 würde diesem Anreizgedanken zuwider laufen und zu einem verstärkten Erwerb vollständiger Waffen führen.

  16.  

    Zufällig drübergestolpert: Midwest Industries haben Ende letzten Jahres fest angekündigt, mehrere Handschutz-Varianten für das ACR auf den Markt zu bringen (es sollte jetzt eigentlich schon so weit sein, verzögert sich jedoch offenbar) und der Chef deutet an, die Entscheidung dazu sei gefallen, da er Kontakt zu Insidern bei Bushmaster und Remington habe und von diesen erfahren konnte, dass dort tatsächlich Planungen laufen, das ACR stärker auf den Markt zu bringen, mittels "einigen coolen neuen Sachen". Er ist sich nicht sicher, glaubt aber, dass sich das ACR dieses Jahr deutlich entwickeln könnte, denn wenn Bushmaster / Remington das Projekt aufgeben wollten, hätte man es wohl schon längst getan; er aber habe Informationen, dass dort "einige große Dinge in Gang gebracht werden sollen", etwa die (ewig versprochenen) Kaliber-Wechselsätze.

  17. Bei Production Optic muss die Waffe bereits ab Werk mit einer Optikmontage ausgestattet sein, z.B. Glock MOS, oder? Eine normale Glock, deren Verschluss entsprechend gefräst wurde, ist demnach unzulässig?

  18. Das ACR gab / gibt es in der Ausführung Bushmaster ACR (zivil) und Remington ACR (behördlich). Vielleicht hat diese Pleite ja auch etwas Gutes. Vielleicht legt man das ganze ACR-Projekt zukünftig in einer Abteilung zusammen und versucht, dieses vielversprechende Konzept wieder aufleben zu lassen und am Markt zu etablieren. Die Entwicklung hat sehr lange gedauert und viel Geld verschlungen, daher wurde es schließlich nur zu vergleichsweise hohem Preis angeboten und brachte folglich nur ungenügende Verkaufszahlen. Die letzten Jahre wurde es zwar in den USA noch verkauft, die Kaliberwechselläufe sind jedoch nie auf dem Markt angekommen (nur von kleinen Fremdfirmen). Lediglich unterschiedliche Lauflängen in 5,56 wurden vor etwa zwei Jahren doch noch verfügbar. Die ganze Ersatzteilversorgung ist schwierig, vor allem außerhalb der USA.

    Unverständlich ist vielen, weshalb freie, kompatible Teile des Remington ACR nicht auch auf dem zivilen Markt für das Bushmaster ACR angeboten werden, z.B. der verbesserte Handschutz, für den manche sehr viel Geld zahlen würden. Hier hat man absichtlich auf Umsatz verzichtet.

    Weiß jemand mehr zu der Thematik rund um das ACR?

     

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  19. Gut vergleichbar mit dem Thema wären etwa Autorennen, beziehungsweise leistungsstarke Autos und Autotuning - zumeist auf öffentlichen Straßen unzulässig, gerade bei US-amerikanischen Tempolimits. Auch hier könnte man viele Videos löschen, damit niemand zu illegalem Tuning oder schnellem Fahren verleitet wird und keine Menschen durch Raser-Unfälle sterben. Dabei ist das Modifizieren eines Autos bzw. der reine Besitz und das Fahren auf Privatgelände (wie Rennstrecken) wohl in den allermeisten Ländern völlig legal. Die Unschuldsvermutung, dass Menschen sich nur interessehalber mit 'heiklen' Themen beschäftigen und das Wissen nur im Rahmen der lokalen Gesetze in verantwortungsvoller Weise umsetzen, wird hier total ausgehebelt.

     

    Praktisch alle von Youtube genannten Punkte sind völlig legal, jedenfalls in vielen Teilen der USA und in anderen Ländern der Welt. In den USA ist z.B. die eigenhändige Herstellung von Schusswaffen und wesentlichen Waffenteilen zum rein privaten Besitz weitestgehend ohne jegliche Genehmigung erlaubt (daher die ganzen "80%"-Teile). Magazinbegrenzungen gibt es nur in wenigen Bundesstaaten, dort jedoch zumeist 7 oder 10 Schuss; dass Youtube nun 30 Schuss festlegt, ist willkürlich.

     

    Ich glaube, das ist ein bedeutsamer Einschnitt hinsichtlich Meinungsfreiheit und Wissensvermittlung, zumal die freie Rede in den USA historisch einen sehr hohen Stellenwert hat. Wenn Google jetzt ohne gesetzliche Notwendigkeit völlig legale Wissensvermittlung zu vielerorts völlig legalen Dingen und Tätigkeiten unterbindet, an denen sich lediglich eine kleine Gruppe fanatischer Waffengegner stört, dann muss man befürchten, dass in Zukunft noch viel mehr aus allen Lebensbereichen gelöscht wird.

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  20. Ich habe die hier:

    https://www.brownells-deutschland.de/Chamber-Safety-Flags-AR-15-Chamber-Safety-Flag-MTM-Flo-Yellow-22-Caliber-223-224-749000170

    hier als 3er-Pack:

    https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-CHAMBER-SAFETY-FLAG-Chamber-Flag-3-Pack-SINCLAIR-INTERNATIONAL-Flo-Yellow-22-Caliber-223-224-988004001

     

    Lässt sich auch relativ gut bei Pistolen verwenden.

     

    Wie heiß sind eigentlich Lauf und Patronenlager nach den typischen Schusszahlen von IPSC-Stages - besteht die Gefahr, dass der Kunststoff schmilzt, wenn man die Fahne sofort nach dem Schießen einführt? Ist das schon jemandem passiert?

  21. Es hieß mal, dass Youtube ohne Prüfung jedem die hinterlegten Account-Daten (Name, Adresse, E-Mail) zumailt, wenn jemand eine Meldung macht, dass er angeblich sein Urheberrecht durch das Video verletzt sieht.

    Denkbar wäre auch eine Falschbezichtigung bei Behörden, bis hin zum "swatting" (z.B. durch irgendwelche Behauptungen, die das Video in einem anderen Licht erscheinen lassen).

    Ich weiß nicht, ob es das in Deutschland schon bei 'normalen' Waffenvideos gegeben hat, aber von der Jagdgegner-Szene finden sich auf Youtube einige Inhalte, die auf ein hinreichendes Aggressionspotential, respektive kriminelle Energie schließen lassen. Außerdem gibt es natürlich die "besorgten Bürger". Aus Deutschland ist mir nur diese Geschichte im Gedächtnis: https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/955515/polizeieinsatz-bei-osnabruecker-kreispolitiker-wegen-dieses-fotos

    In jedem Fall würde ich damit rechnen, dass Waffengegner das Meldeformular (unangebrachter Inhalt) anklicken und Youtube aufgrund zu oberflächlicher Prüfung das Video oder den Account sperrt.

    In den USA ist die Situation für Waffen-Youtuber in jüngster Zeit jedenfalls schwieriger geworden, selbst große Channels haben Probleme, weil Youtube die massenhaften Meldevorgänge der Waffengegner anscheinend nicht mehr korrekt bearbeiten kann und die Mitarbeiter nach Gutdünken Videos und Accounts sperren oder die Monetarisierung (Werbeeinnahmen) entziehen.

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  22. Ich habe nun endgültig genug von Frankonia - NIE MEHR! NIE NIE MEHR!

     

    Ich habe die Mahnung, die mir per E-Mail zuging, noch am gleichen Tag per E-Mail beantwortet und den ganzen Vorgang ausführlichst dargelegt; habe auch eine automatische Eingangbestätigung erhalten.

    Mittlerweile sind jedoch über zwei Wochen vergangen, ohne dass eine Beantwortung erfolgte; stattdessen ging mir diese Woche noch eine Mahnung per Post zu (datiert 10 Tage nach den E-Mails)!

    Offenbar ist Frankonia nicht in der Lage, E-Mails zu lesen, verlangt aber, dass der Kunde das macht, denn die postalische Mahnung wird bereits als "Mahnstufe 2" mit doppelter Gebühr dargestellt.

    Das Problem ist, dass eine unwidersprochene Forderung bei zweiter Mahnung an die Auskunfteien (Schufa) gegeben werden kann, und mein Widerspruch wird ja eben nicht zur Kenntnis genommen.

    Ich sehe mich jetzt gezwungen, den ganzen Mist noch mal per Einschreiben zu schicken und dann später vorsichtshalber eine Selbstauskunft einzuholen (habe ich noch nie gebraucht). Sollte etwas vorliegen, muss wohl, wie hier im Thread schon jemand geschrieben hat, mit Strafanzeige und Schadenersatzklage vorgegangen werden. Es macht mich fassungslos, was sich diese Firma leistet und wie viel Ärger man sich mit einer einzigen Bestellung dort einhandeln kann.

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