

Schwarzseher
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vor 6 Stunden schrieb Andy K:
Schon mal einen Blick in die AGB's deiner Online-Bank geworfen? Viele der Online-Banken schließen den Dienst "Sofortüberweisung" nämlich explizit via AGB aus. Nicht das es nicht funktionieren würde. Werden aber Daten (TAN/PIN) an Dritte (Sofortüberweisung) weitergegeben, dürfte es mit der Kostenübername der Bank bei Betrug etwas Haarig werden.
Die DKB kooperiert offiziell mit Sofortüberweisung und lässt es also explizit zu.
Dort bekommt man übrigens immer noch ein komplett kostenloses Online-Konto und eine kostenlose VISA-Kreditkarte. Mit der kann man überall kostenlos Bargeld abheben und sie sogar als Tagesgeldkonto mit 0,4% Zinsen nutzen.
Außerdem ist die VISA-Karte ab 700 Euro Geldeingang im Monat (gilt auch gestückelt) frei von Auslandsgebühren, d.h. man kann kostenlos in Fremdwährung zahlen. Lohnt sich auch in Verbindung mit Paypal, weil Paypal 3% Fremdwährungsgebühr erhebt, wenn man nicht in den versteckten Zahlungseinstellungen den Währungswechsel über die Kreditkarte einstellt, bei der z.T. auch die Umrechnungskurse besser sein sollen
Bei der Eröffnung des DKB-Kontos über Kundenwerber erhält man außerdem attraktive Prämien, je nach Aktion. Derzeit etwa bei Miles-and-More Bonusmeilen http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/de/earn/banking/offer?nodeid=2694571
Speziell als sicheres Zweitkonto für Onlinezahlungen finde ich es sehr gut geeignet.
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Danke.
Am 24.11.2016 um 16:44 schrieb lvmen:Wurde hier auch schon besprochen.
In dem Thread wurde erwähnt, dass die speziell zur Aufsicht über Kinder befähigte Person nur auf der Schießstätte anwesend, aber nicht unbedingt direkt beim Schützen stehen müsste. Würde es denn auch reichen, wenn sie sich zwei Türen bzw. fünf Meter weiter auf dem Druckluftstand aufhält und nur gelegentlich herüberschaut?
Die normale Standaufsicht ist natürlich auch noch da und ständig auf dem Feuerwaffenstand.
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@Gutachter
Nein, das ist damit nicht gemeint. Wenn der Händler mit ihm auf dem Schießstand ist, ist gar kein waffenrechtlicher Erwerb gegeben, weil der Händler jederzeit einwirken kann und somit die tatsächliche Gewalt behält.
Ansonsten ist Erwerb auf dem Schießstand auch noch separat unter der Nr. 5 der o.g. Textstelle geregelt: "[...] auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;"
Hier geht es aber um die Nr. 3 (b).
In der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist erläutert:
Zitat12.1.3 Die Anwendbarkeit der Freistellungsregeln in Absatz 1 Nummer 3 setzt voraus, dass der konkrete Umfang der durch die Weisungen des Berechtigten eingeräumten Befugnisse deutlich erkennbar und nachprüfbar ist. Ausreichend sind insoweit bei vertraglichen Weisungsverhältnissen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages, im Übrigen die Erklärungen des Berechtigten, die – wenn der Berechtigte z.B. wegen der räumlichen Distanz keine unmittelbare und zeitnahe Einwirkungsmöglichkeit auf den Weisungsunterworfenen hat – von der weisungsabhängigen Person in schriftlicher Form mitzuführen sind.
Der Berechtigte darf dem Weisungsabhängigen nur die Befugnisse einräumen, die zur Erfüllung konkreter Aufgaben erforderlich sind.
Insgesamt ist von einer auch zeitlich an konkrete Aufgaben gebundenen Freistellung auszugehen.Konkreter wird es nicht, nur Folgendes noch:
Zitat12.1.3.2 Das Überlassen von Vereinswaffen durch Schießsportvereine an neue Mitglieder für die gesamte Dauer des ersten Jahres nach Vereinseintritt ist nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b nicht zulässig (Verbot der Umgehung des § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1).
Zwei Monate erscheinen mir persönlich auch noch zu lange, und "zum Training" zu unbestimmt.
Als Beispiel für diese Regelung hatte ich nur mal gehört, dass ein neuer Sportschütze, der noch keine WBK hat, alleine zu einem Wettkampf fahren möchte und dafür unbedingt eine Waffe braucht - die er aber weisungsgemäß dann nur zum Wettkampf transportieren darf und unverzüglich wieder zurückzubringen hat. -
Hallo,
sehe ich das richtig: Wenn man als Sorgeberechtigter anwesend ist und selbst die normale Standaufsichtsbefähigung hat, darf man sein 14 Jahre altes Kind mit Kleinkaliber schießen lassen?
Eine besonders zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person muss in dem Fall überhaupt nicht vor Ort sein, sondern nur die reguläre Standaufsicht?
Auf der Webseite des DSB steht:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/
ZitatAuf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
- ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
- ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.
In der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist erklärt:
27.4.2.1 WaffVwV:
ZitatDas Erziehungsrecht berechtigt den Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung des Schießens seines Kindes, wenn er selbst die Berechtigung für die Aufsichtsführung nach § 11 AWaffV hat (§ 27 Absatz 3 Satz 1).
Original Wortlaut des Waffengesetzes:
§ 27 Abs. 3 WaffenG:Zitat(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1.
Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.
Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleinergestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Will mich nur noch mal versichern, denn in einigen Infoblättern zum Thema ist dieser Spezialfall, dass die Eltern selbst anwesend und als Standaufsicht qualifiziert sind, nicht berücksichtigt bzw. es wird so dargestellt, als wäre ausnahmslos ein "Jugendtrainer" erforderlich, wenn 14-Jährige KK schießen.
Gruß,
Schwarzseher
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vor 6 Minuten schrieb PetMan:
Regelt der neue bei Lärm nur runter oder macht der "zu " ?
Mit dem ProTac 2 kann ich mich unterhalten während andere schiessen, der regelt den Schussknall runter.
Das kann ich noch nicht sicher beurteilen, denn ich habe keine Vergleichserfahrungen.
Aber wenn man laut in die Hände klatscht o.ä., ist das von außen kommende Signal für einen Moment leiser, ebenso das Rauschen.
Vorhin habe ich noch getestet, ob Handysignale stören: das ist nur der Fall, wenn man das sendende Gerät unter 10 cm Abstand an die Elektronik hält.
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Wie stark ist denn das Rauschen bei hochwertigen Modellen wie dem MSA Sordin oder dem ProTac II, Tactical XP etc.?
Ich habe nun den neuen ProTac Shooter gekauft, nachdem ich noch mal mit einem Fachhändler gesprochen hatte. Bisher kann ich zu dem Modell hauptsächlich sagen, dass ich ein deutliches Rauschen höre. Bei Stille ist es schon auf niedrigster Verstärkung durchaus wahrnehmbar und auf den normalen Stufen definitiv nervig. Auf der höchstens Stufe schließlich hört man zwar deutlich besser als ohne Gehörschutz, das Rauschen ist aber auch so stark, dass man meint, draußen im Wind zu stehen oder ~ 300 m entfernt von einer Autobahn.
Ansonsten ist der Ton vom ersten Eindruck her ganz O.K., nur die Bässe sind etwas schwach. Auf der höchstens Stufe neigt es zum klirren, pfeifen und übersteuern.
In Kombination mit Stöpseln könnte es funktionieren, weil damit auch das Rauschen nicht mehr zu hören ist. Ob die Wiedergabelautstärke dafür in der Praxis ausreicht, muss ich noch testen.
Der Händler hat mir zu den neuen Modellen noch gesagt, dass der ProTac Shooter +8 dB Verstärkung bietet, während der ProTac III nur +2 dB liefern soll (der ältere ProTac II hat sogar +14 dB).
Er vermutete, dass die elektronische Regelung allgemein etwas unterschiedlich abgestimmt sein könnte, also beim ProTac III z.B. mehr auf den Indoor-Einsatz in der Industrie mit Dauerschall.
Zu den Gelpolstern ist zu sagen, dass die derzeit von 3M erhältlichen auch bei den neuen Modellen passen. Allerdings gibt es für die Gelpolster in der EU keine Zertifizierung und der Gehörschutz kann damit z.B. im gewerblichen Bereich nicht mehr eingesetzt werden, deswegen werden sie von 3M nicht offiziell angeboten. Hierzulande muss man auf Händler zurückgreifen, die sie auf eigene Faust importieren und für stolze ~ 100 Euro verkaufen.
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Ich habe mir welche mit gefedertem Messingblock gekauft, die waren bei Waffen Naunin am günstigsten.
http://www.waffen-naunin.de/index.php/cat/c50_Pufferpatronen-fuer-Pistolen.html
Das Problem bei diesem Prinzip ist aber, dass der Schlagbolzen trotz der Federung eine Kerbe in das Messing schlägt und dieses bereits nach ca. 200 Mal so tief ausgeschlagen ist, dass es keinen Nutzen mehr hat. Außerdem ist die Waffe nach einer Weile voller feiner Messingpartikel.
Andere Pufferpatronen haben einen Gummidämpfer. Ich vermute, dass dieser langlebiger ist. Allerdings sind die Patronen außen meist aus Aluminium statt aus Messing, wodurch der Patronenrand bzw. die Rille durch die Auszieherkralle stärker abnutzen soll. Trotzdem werde ich beim nächsten Mal zu diesem Typ (A-Zoom oder ähnlich) greifen.
Bei Frankonia sind sie aber, wie gewohnt, teurer als anderswo:
https://www.arms24.com/A-Zoom+Pufferpatronen+Pistolen.html?XTCsid=e1an3d267m7psrte26opg8itf1
https://www.waffenpflegewelt.de/a-zoom-pufferpatrone-kal.-9-mm-luger-/-para-9x19-mm-5er-packung-5060
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Ich habe gerade mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter von 3M Deutschland telefoniert, der mir leider auch noch keine genauen Informationen zu dem ProTac III (Qualitätsunterschiede zum ProTac II usw.) geben konnte. Die deutsche Sparte hat sie selbst noch nicht testen können. Er meinte allerdings, die ProTac Hunter / Shooter würden sich nicht nur in der Farbe von den ProTac III unterscheiden, sondern hätten auch eine andere Abstimmung der Mikrophone. Außerdem soll es in Zukunft Gelkissen für die neuen Modelle geben.
Die Equalizer-Funktion beim TacticalXP soll sich auf Bässe / Höhen beziehen und entsprechend das Frequenzspektrum der Audiowiedergabe verändern.
Besser, man berät sich hinsichtlich der neuen Modelle noch mal mit einem Händler oder fragt bei 3M in den USA nach.
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Glock empfiehlt mittlerweile, zumindest bei sehr häufigem Trockenabschlagen doch Pufferpatronen zu verwenden:
https://us.glock.com/customer-service/faq
"It is ok to dry fire your Glock pistol, but in situations where the pistol will be subjected to continuous sessions of dry firing, the use of a snap cap or dummy round is recommended."
Nach vielen Tausend Wiederholungen wird sonst irgendwann der Stoßboden von hinten durchbrechen, dazu gibt es einige Fallberichte:
https://pistol-forum.com/showthread.php?15807-Glock-cracked-breech-face-warranty-experience
Der Schlagbolzen der Glock schlägt beim Trockenschuss nämlich ungebremst mit der hier zu sehenden Fläche von hinten gegen den Stoßboden:
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vor 6 Stunden schrieb Paddy85:
Kann ich dir nicht sagen, ich habe den Gehörschutz eingeschaltet, aufgesetzt und hatte nie das Bedürfnis etwas am Klang zu verändern da er sich absolut natürlich anhört.
Könntest du es mal bitte ausprobieren? In der Anleitung steht:
"Die Modustaste (mittlere Taste) drücken, bis die Stimme im Hörer Equalizer sagt. Den Equalizer mit Hilfe der (+) und (–) Tasten einstellen. Folgende Einstellungen sind möglich: niedrig, neutral, hoch und extra hoch."
Der ProTac II ist günstiger als der Tactical XP und bietet insbesondere im tiefen Frequenzspektrum, das besonders gefährlich ist, eine signifikant bessere Dämpfung (16,3 vs. 12 dB APV bei 125 Hz). Daher tendiere ich eher zum ProTac II (oder zum neuen ProTac III).
Die Einstellungsmöglichkeiten des Tactical XP brauche ich nicht, bzw. beim Equalizer weiß ich eben nicht, wofür er gut sein soll. Zu Unterschieden in der Audioqualität konnte ich nichts finden. Der XP hat allerdings ein besser gepolstertes Kopfband, und die Mikrophone sind exponierter angebracht. Vielleicht gibt das einen besseren Empfang - aber bei größerer Gefahr der Beschädigung.
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Hallo,
ich suche einen aktiven Gehörschutz mit möglichst guter Dämpfung und Audioqualität.
Von 3M gibt es ganz neu den ProTac III, in zwei Ausführungen mit 26 dB (slim) oder 32 dB. Auch in olivgrün unter der Bezeichnung ProTac Hunter und ProTac Shooter. Abgesehen von der Farbe und dem etwas höheren Preis kann ich jedenfalls keinen Unterschied zu den ProTac III entdecken.
Interessant ist das niedrige Preisniveau. Man erhält nun eine hervorragende Dämpfung von 32 dB für knapp 100 Euro. Bisher gab es von 3M in dieser Klasse nur den ProTac II und Tactical XP, welche das 2- bzw. 3-fache kosten.
Kann schon jemand etwas zu den Neuen sagen? Etwa, wie sich die Audioqualität im Vergleich zum ProTac II / Tactical XP verhält? Gibt es sonstige Funktions- und Qualitätsunterschiede? Anhand des Modellnamens würde man eine Verbesserung erwarten, der halbierte Preis spricht allerdings dagegen. Anhand der Daten ist mir ist lediglich eine deutlich kürzere Laufzeit von 100 Stunden aufgefallen, während der II und XP bei gleicher Batteriebestückung 1000 Stunden laufen sollen.
Positiv ist dafür die 3,5er-Klinkenbuchse für den Audioeingang, statt des obskuren J22-Systems.
Was macht eigentlich die Equalizer-Funktion beim Tactical XP? Ich konnte nur herausfinden, dass man zwischen „niedrig“ und „extra hoch“ durchschalten kann. Wirkt sich das auf die Wiedergabe von Bässen und Höhen aus, oder ist damit etwas anderes gemeint?
Weiterer Punkt: Ich möchte zusätzlich Stöpsel unter den Kapseln tragen.
Reicht die übliche Wiedergabelautstärke aktiver Gehörschützer von 82 dB dafür aus?
Verändert sich die Geräuschkulisse unnatürlich, wenn man maximale Verstärkung mit Stöpseln kombiniert?
Es gibt ein einziges Modell, das dafür optimiert ist und sich insgesamt um 6 dB lauter schalten lässt, nämlich den ComTac XP. Der hat jedoch eine deutlich schlechtere Eigendämpfung von nur 28 dB. Außerdem benötige ich den Funkgerätsupport und die vielen Sonderfunktionen nicht, weshalb ich ungern stolze 400 Euro für dieses Modell ausgeben möchte. Höchstens noch wegen der flachen Bauform.
Sind dicke Kapseln wirklich so problematisch beim Schießen mit Langwaffen?
Gut Schuss,
Schwarzseher
Infos (PDF):
http://sury.ch/bros/peltor_komm_loesungen.pdf
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Probiere doch, eine Auskunft per Informationsfreiheitsgesetz einzuholen.
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Interessant ist das Lobbying der "Journalisten" exakt für den aktuellen EU-Vorschlag. Halbautomaten mit militärischem Aussehen zu verbieten, war bereits eine Salamischeibe weniger als ein totales Halbautomatenverbot. Das ist politische Taktik, aber technisch völlig sinnfrei. Wenn überhaupt, hätten die Autoren daher gleich für das HA-Totalverbot eintreten müssen - aber nein, sie stützen genau das, was politisch gerade opportun ist und als möglicher Minimalkonsens auf der Agenda steht. Das ist politisch-propagandistische Arbeit und keine faktenbasierte Information, die das ZDF hier betreibt. Andernfalls hätten sie die Anti-Seite ebenfalls kritisieren müssen - dafür, dass diese nicht bei ihren Maximalforderungen bleibt.
Am Ende wird schließlich noch Breivik als denkbar unpassendes Beispiel eingesetzt, denn in Norwegen existierte meines Wissens bereits ein solches Verbot militärisch aussehender Waffen - deshalb hatte er eine holzgeschäftete Ruger Mini-14, an die lediglich irgendwie Lampe, Laser, Griff, Bajonett und Red Dot angebastelt wurden, wie man im Beitrag bei 3:50 erkennen kann.
Ich habe mal gegoogelt, welcher Text bei 3:56 abgefilmt wird. Das ist nicht aus einem EU-Dokument, sondern offenbar aus Breiviks Manifest:
>> I have now sent an application for a Ruger Mini 14 semi-automatic rifle (5.56). It is the most “army like” rifle allowed in Norway, although it is considered a “poor man’s” AR-15. <<
Auf Deutsch: Er hat eine Ruger Mini-14 genommen, eben weil militärisch aussehende Halbautomaten in Norwegen verboten sind und das das Äußerste darstellte, was in Richtung militär-ähnliche Gewehre noch erhältlich war.
Daraus fabulieren die Journalisten, dass dies eine armeeähnliche Waffen gewesen wäre. Tatsächlich ist das gerade nicht der Fall, die Mini-14 ist doch das Paradebeispiel an Halbautomaten, die nicht als kriegswaffenähnlich gelten und auch nach dem entsprechenden EU-Verbotsvorschlag weiterhin erlaubt bleiben würden.
Der ganze Beitrag von REPORT ist total verworren und fachlich vielfach inkorrekt. Er schafft es nicht mal, stringent für die Anti-Linie zu argumentieren.
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Hallo,
angenommen:
bei der ersten Beantragung einer WBK (grün) als Sportschütze wurden zwei Kurzwaffen angegeben und entsprechende Voreinträge ausgefertigt.
Nach Erhalt der WBK, drei Monate später, möchte man - noch vor tatsächlichem Erwerb irgendeiner Waffe - zwei weitere Voreinträge für Langwaffen, um dann zunächst eine Kurz- und eine Langwaffe zu kaufen. Die übrigen zwei Voreinträge will/kann man erst nach dem halben Jahr Sperrzeit benutzen.
Kommt es vor, dass sich Waffenbehörden quer stellen, wenn man mehr als zwei Voreinträge gleichzeitig auf der grünen WBK haben möchte?
Bei der gelben WBK ist man ja auch selbst für die Einhaltung des Erwerbsstreckungsgebotes verantwortlich. Wird das bei der grünen WBK ebenso gehandhabt, oder gibt es Behörden, die nur zwei Voreinträge gestatten bzw. die, wenn man sich nach einem Waffenkauf in der Sperrzeit befindet, währenddessen noch keinen neuen Voreintrag bewilligen?
In einem Thread von 2008 wurde von so einer Sperre für Voreinträge berichtet - ich würde gerne wissen, ob das aktuell eine verbreitete Praxis ist.
Gruß,
Schwarzseher
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Am 27.06.2016 um 14:22 schrieb Staju1985:
Bitte Bitte passt bei solchen neuen Schützen auf, scheint von dem was der Polizist sagte eine neue Masche zu sein.
Die Formulierung ist missverständlich. War die Masche für den Polizisten völlig neu, oder kannte er weitere solche Fälle, also hat sich schon aufgrund mehrerer solcher Fälle eine regelrechte neue Masche etabliert?
Weiß man, was der Täter mit der Waffe wollte? Für einen gewöhnliche Kriminellen erscheint mir das sehr ausgefallen.
Das anderweitig genannte Risiko, auf dem Schießstand von einem Gastschützen absichtlich erschossen zu werden, dürfte deutlich geringer sein, als auf der Straße (absichtlich) überfahren zu werden.
Nachdem immer mal wieder Fahrer mit Bewusstseinsstörungen von der Fahrbahn abkommen oder Islamisten in Personengruppen rasen (wie in Israel oder Österreich), schaue ich jetzt öfter in Richtung des heranfahrenden Verkehrs, wenn ich z.B. an der Ampel stehe. Ich meine, Aufmerksamkeit ist sicherlich in beiden Situationen angebracht, eine geladene Waffe im Holster - naja.
Die größte Todesgefahr beim Schießsport dürfte immer noch das Krebsrisiko sein, wenn auch mit >20 Jahren Latenzzeit. Also erst die Filtermaske kaufen, dann die Schutzweste.
Zu der Sache mit den Selbstmördern - vielleicht sollte man jedem Gastschützen vorher sagen:
"Nur für den Fall, dass Sie sich hier gleich erschießen wollen: Bolzenschussgeräte sind frei erwerbbar und funktionieren in der Hinsicht zuverlässiger, weil ein Pistolengeschoss manchmal vom Schädelknochen abgelenkt wird."
Wenn der Gast nach so einer Erklärung dann plötzlich kein Interesse mehr am Schießen zeigt und gehen will ...
Ich denke, in erster Linie ist es wichtig, den Mut zu haben, Personen abzuweisen, die einem nicht geheuer vorkommen. Außerdem, den Überblick zu behalten. Das geht aber nur, wenn man nicht nebenher noch andere Schützen beaufsichtigen beziehungsweise Aufgaben parallel erledigen muss.
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Auf WBK gelb gibt es keinen Voreintrag also auch keinen vorab Mun-Eintrag. So was sollte man mit gültiger WSK aber wissen.
Der Munitionseintrag wäre natürlich auf der grünen WBK. Ich hatte hier im Forum von 1-2 Leuten gelesen, dass diese von ihrem SB einen solchen Eintrag nur für den Munitionserwerb in die grüne WBK bekommen haben, ohne Voreintrag oder Eintrag einer entsprechenden Waffe. Also statt auf einen MES wurde denen das einfach in die grüne WBK reingeschrieben, unbefristet und zu den niedrigen Kosten eines normalen WBK-Eintrags.
Waffenrechtlich ist das wohl nicht vorgesehen, aber wenn der SB es so macht?
Es ging nicht um das Thema, einen Voreintrag für eine Waffe zu holen, gleich mit Munitionserwerbsstempel und dann vor Endeintragung der Waffe mit dem Voreintrag bis zu einem Jahr lang Munition zu kaufen. Das wäre zwar auch eine Lösung, weil ich durchaus gerne später eine KK-Pistole hätte - aber ohne explizite Erlaubnis durch die Behörde würde ich nicht versuchen wollen, mit dem Voreintrag Munition zu kaufen, so umstritten wie das offenbar ist. Unsere Behörde soll nicht gerade kundenorientiert sein ...
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Lager deine Munition für die Vereinswaffen doch einfach im Verein ein
Mit Erwerbsberechtigung könnte ich mir aber günstigere oder bessere KK-Munition selbst kaufen und beim Schießen auf anderen Ständen meine eigene Munition mitbringen.
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Ich habe als Sportschütze eine erste GK-KW auf grüne und eine KK-LW auf gelbe WBK beantragt.
Wenn ich nun wegen der 2/6-Regelung den Erwerb der KK-LW aufschieben und zuerst noch eine GK-Waffe auf Grün haben möchte, welche Möglichkeiten gibt es dann, trotzdem schon KK-Munition für die Benutzung mit der Vereinswaffe zu erwerben / besitzen?
Gibt es regulär nur den Weg über einen Munitionserwerbsschein?
Hier im Forum habe ich von Leuten gelesen, die auf ihrer grünen WBK einfach einen Eintrag für entsprechenden Munitionserwerb bekommen haben.
Eigentlich ist das doch nur zulässig, wenn auch eine dazugehörige Waffe auf der WBK steht?
Wenn der Sachbearbeiter es trotzdem so macht, wird das überall anerkannt oder kann es Probleme geben? Ist diese Lösung ein seltener Einzelfall oder wird das häufiger praktiziert, anstelle des MES? Gäbe es noch andere Möglichkeiten? (abgesehen vom zeitnahen Erwerb eines KK-Wechselsystems für die GK-Waffen)
Wird die Begründung "Nutzung mit Vereins-/Leihwaffe" überhaupt für einen MES allgemein akzeptiert?
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Ich werde schon noch ein größeres Behältnis kaufen oder/und den A-Langwaffenschrank, der auch noch gekauft wird, mit Munitionsfach wählen.
Bei den separaten Behältnissen habe ich jedoch noch keines gefunden, das mir zusagt. Gefallen würde mir so eine knallrote Stahltruhe:
https://www.bauhaus.info/werkzeugkoffer-werkzeugboxen/stahlblechtragekiste-/p/11141700
Die ist aber nur für Vorhängeschlösser vorbereitet und müsste wohl erst schließtechnisch umgebaut werden.
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Wenn Du maximal 250 Schuß KK-Munition unterbringen willst,
Das ist nur praktisch gemeint, hinsichtlich der Größe der Kassette, oder?
Bei 25 x 18 x 9 cm (= 4 Liter) dürften aber schon ein paar Schachteln GK-Munition bzw. Magazine reinpassen.
Ich würde die Kassette selbst zumeist mit in den B-Würfel legen, also kann sie nicht so einfach gestohlen werden. Mir erscheint sie nur praktischer als ein fest eingebautes Munitionsfach, zumal die alle wieder einen Schlüssel haben und ich möglichst ganz ohne Schlüssel auskommen möchte. Außerdem könnte man die ganze Kassette für den Munitionstransport zum Training mitnehmen.
In der WaffVwV habe ich gerade gelesen, dass innerhalb eines B-Schranks für die Munition sogar ein "festes verschlossenes Behältnis" ausreicht.
Wenn man jedoch so eine Geldkassette o.ä. eigenständig benutzt: Gab es denn bereits Fälle, wo zu einfach portable Aufbewahrungsbehältnisse als Verstoß gegen die Generalklausel zur Aufbewahrung gewertet wurden?
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§ 36
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
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Sind dreistellige Zahlenschlösser an Behältnissen für die Munitionsaufbewahrung statthaft? Z.B. an so einer Geldkassette:
http://www.ebay.de/itm/TrendLine-Geldkassette-mit-Zahlenschloss-blau-/291533747475
Das ist im Prinzip ein Stahlblechbehältnis mit innenliegendem Schwenkriegelschloss, nur wird der Schwenkriegel nicht mit Schlüssel sondern mit drei Zahlen gesperrt.
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Schön, dass meine Frage zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.
In meinem Verein haben die Leute ihre WBKn zumeist seit 20 Jahren und die letzte Waffenbeantragung ist auch schon länger her. Umgekehrt musste ich selbst schon überholte/fehlerhafte Aussagen zur aktuellen Lage korrigieren.
Die zuständige Behörde wiederum hat nur rudimentäre Hinweise online bereitstellt, und weil die Sachbearbeiter außerdem derzeit völlig überlastet sind, würde ich einen Anruf als letztes Mittel wählen. Wenn die jeder wegen solchen Fragen sofort anrufen würde, kämen sie ja gar nicht mehr zu ihrer eigentlichen Arbeit.
Mich hätte nur interessiert, ob vielleicht der Arbeitsablauf so gestaltet ist, dass nur bei Erwähnung bereits erteilter Erlaubnisse zunächst geprüft wird, ob kürzlich schon mal eine Überprüfung stattgefunden hat und sich dadurch eine erneute Prüfung erübrigt. Dann wäre die Angabe wichtig, um die Bearbeitungszeit vielleicht kürzer halten zu können (falls es zufälligerweise erst kürzlich eine Regelüberprüfung gab).
Oder ob die Behörde ohnehin bei jedem Antrag zunächst schaut, ob sie schon eine Akte hat und ob bzw. wann es bereits Überprüfungen gab, bevor ggf. eine neue Prüfung bei den diversen Stellen in Auftrag gegeben wird.
Entscheidenden Einfluss können Angaben zum KWS schließlich nicht haben, wenn danach nicht explizit gefragt wird. Ohnehin gibt es im Waffenrecht wohl keine Pflicht, die Vordrucke überhaupt zu benutzen und die Behörde müsste, falls es wirklich daran hakt, zunächst den Antragssteller bei der Korrektur solch kleinerer Formfehler unterstützen. Schaden kann es aber wohl nicht, den KWS irgendwo zu vermerken.
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Habe interessehalber auch eine Frage: sollte man auf dem Antrag vermerken, dass man schon einen kleinen Waffenschein hat?
Auf meinem Formular sind Angaben zu bereits erteilten Erlaubnissen gefordert, aber der KWS ist in der anzukreuzenden Liste nicht aufgeführt (nur [] Waffenschein).
Außerdem steht da "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis: [] Erstantrag [] Folgeantrag"
Eigentlich ist der KWS ja schon eine waffenrechtliche Erlaubnis, oder läuft der bei den Behörden auf einer ganz anderen Schiene?
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Ich habe als Erstantragssteller eine KW auf grüne und eine Büchse auf gelbe WBK beantragt. Bis die WBKs ausgestellt sind, kann es aktuell hier wohl über drei Monate dauern und da ich vorhabe, verschiedene Disziplinen auszuprobieren, bin ich noch nicht 100%ig sicher, ob ich dann tatsächlich noch genau die beantragten Waffen als erste kaufen möchte. Ggf. würde ich z.B. den Kauf einer LW auf Grün vorziehen wollen, um noch vor der nächsten Winterpause damit schießen zu können, oder auf Gelb statt der Büchse eine Trap-Flinte.
Bei Gelb könnte ich ja prinzipiell unabhängig von der ersten Angabe einfach etwas anderes kaufen, aber für einen Erwerb auf Grün müsste ich vorzeitig beim Verband noch mal ein Bedürfnis bescheinigt bekommen und bräuchte gleich noch mal einen zweiten Voreintrag auf die grüne WBK, ohne dann mind. ein halbes Jahr lang etwas auf die frisch ausgestellte Gelbe zu kaufen.
Weiß jemand, ob das beim BSB (Brandenburg) bzw. den Behörden hier ähnliche Probleme gibt, dass die nicht zwischen Bedürfnisbescheinigung bzw. Erwerbsberechtigung und tatsächlichem Erwerb nach 2/6 unterscheiden?
Quo vadis Frankonia
in Allgemein
Geschrieben
Ich habe von Frankonia einen Gutschein für ein Überraschungs-Weihnachtsgeschenk zugeschickt bekommen. Es kann unabhängig eines Einkaufs in der Filiale abgeholt werden, wobei im Kleingedruckten "nur solange Vorrat reicht" steht.
Weiß jemand, worum es sich dabei handelt?