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Schwarzseher

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Beiträge von Schwarzseher

  1. Am ‎26‎.‎01‎.‎2017 um 18:18 schrieb rüdiger400:

    Die hier beschriebenen 10000 EUR sind schnell erreicht vorallem bei den Handwerkerpreisen heutzutage.

    Wer soll das bezahlen? Dafür haben diese "Polizeiberater" sicher keine Erklärung.

    Gerade ältere Menschen mit noch älteren Häusern haben insbesondere in den Neuen Bundesländern oft geringe

    Renten können ihr "Wohneigentum" maximal gerade halten, solche Ausgaben sind nicht so ohne weiteres zu stemmen.

     

    Zumal der Denkmalschutz bei eben diesen alten Gebäuden oft auch noch mitzureden hat. Da reicht es nicht, ein einfaches aber möglichst einbruchshemmendes Fenster zu nehmen, sondern es muss in erster Linie denkmalgerecht sein. Also zumeist aufwendige Sprossenfenster mit Holzrahmen. Das kostet noch mal deutlich mehr. Einige Denkmalschutzvorschriften vertragen sich überhaupt nicht mit dem Einbruchsschutz. Z.B. wenn ein ca. 1 m hoher Holzzaun mit glattem Abschlussprofil oben drauf vorgeschrieben wird, der äußert einfach und bequem überstiegen werden kann. Ein moderner, >1,50 m hoher Stabmattenzaun aus Stahl mit spitzen Enden wäre wesentlich sicherer, günstiger und langlebiger.

     

    Wobei die wirklich alten Häuser oft noch gut gebaut sind und massive Hartholztüren mit breiten Scharnieren, massive Fensterläden statt Billig-Rollos und Doppelfenster mit Holzrahmen usw. aufweisen, was grundsätzlich nicht so leicht aufzubrechen ist. Hier bezahlt man die Sicherheit jedoch oftmals über höhere Heizkosten. Gleichermaßen übel ist nur, wenn nach der Wende um-/gebaut wurde mit der damaligen Baumarktqualität an Kunststoff- und Spahnplatten-Elementen. Das ist dann weder sicher noch energetisch günstig.

  2. vor 15 Minuten schrieb Tyr13:

    , wenn es eine Disziplin gibt, wo Du NICHT auch mit dem Revolver schießen darfst.

     

    Stimmt. Wenn ein neuer Antrag für den Revolver nötig wird und die jetzige Bescheinigung erhalten bleibt, dann möglichst eine andere Disziplin angeben, als für die Pistole angegeben wurde.

    Ich sehe aber ein Problem: offenbar ist schon eine KW vorhanden, nun wurde also eine zweite bescheinigt - der Revolver wäre demnach die dritte. Für die dritte KW ist aber zumeist eine Wettkampfteilnahme o.ä. nachzuweisen.

  3. vor 11 Stunden schrieb HangMan69:

    "eine Waffe zur Reparatur bringen / abholen usw... "

    dafür benötigst du KEINE wbk! auch musst du dafür auf keiner anderen wbk als" berechtigter" eingetragen sein!

     

    Ja, als Mitglied eines Schützenvereins o.ä. geht das zwar streng nach Weisung - § 12 Abs. 1 Nr. 3 b) Waffengesetz. Im Fall einer Kontrolle könnte es aber komplizierter werden als mit WBK, weil die Regelung, dass man in der Form als Privatperson auch ohne irgendwelche amtlichen Erlaubnisdokumente legal Waffen durch die Gegend transportieren kann, bei Polizisten evtl. nicht durchgängig bekannt ist. Eine WBK macht mehr her als ein formloser Überlassungsschein alleine.

  4. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so läuft, aber probiere es halt mal.

    Dass der Revolver für die gleiche Disziplin geeignet ist, kann der SB prinzipiell nicht wissen - die Erforderlichkeit nach Sportordnung muss eben der Verband bestätigen. Da diese Bedürfnisbescheinigung wichtigste Grundlage der Erwerbsberechtigung ist, dürften die meisten SB das wirklich handfest haben wollen. Eine herkömmliche E-Mail kann jeder mit beliebigem Absender schicken. Papier gilt in Deutschland viel mehr.

    Für den Verband dürfte eine solche "formlose Mail" auch mehr Aufwand bedeuten als das simple Abstempeln eines Standardantrags, Stichwort Gebühren. Wenn dein Plan nicht aufgeht, wäre aber zumindest mit dem SB abzusprechen und zu dokumentieren, ob die erste Bedürfnisbescheinigung unbefristet anerkannt wird, falls du dir später irgendwann doch auch noch eine .22er Pistole holen möchtest.

    Vielleicht stellt dir der Verband auch kostenlos die neue aus, wenn du die alte Bedürfnisbescheinigung zurück gibst und um Verständnis bittest ...

    Berichte bitte, wie die Sache ausgegangen ist.

  5. Am ‎08‎.‎01‎.‎2017 um 19:13 schrieb catering:

     

    Was mir bei diesem Thema nicht in den Kopf geht, man schießt gemeinsam, BEIDE haben Sachkunde und warum macht es dann keinen Sinn eine eigenen Waffe für die Gutste anzuschaffen?

     

    Definitiv. Das löst eine Menge Probleme und schafft Sicherheit, etwa bei Verlust der Zuverlässigkeit. Dazu reicht schließlich eine böswillige Strafanzeige eines bekloppten Nachbarn, wie ich bei einem Vereinskameraden miterleben durfte. Bis zur Aufklärung und Rückgabe der Waffen hat es gut ein Jahr gedauert.

    Wenn die Ehefrau mitberechtigt ist, sollte es genügen, ihr sämtliche Schlüssel zu geben bzw. sie einen neuen Code einstellen zu lassen.

     

    Davon abgesehen kann man zusammen, je nach Konstruktion, mehr Waffen besitzen oder sie schneller anschaffen, mal Munition kaufen oder entsprechende Lieferungen annehmen, eine Waffe zur Reparatur bringen / abholen usw.

  6. Die modernen Halbautomaten mit AR-15-kompatiblen Zubehörteilen und Picatinny-Schienen sind die am stärksten individuell konfigurierbaren Waffen, angesichts des riesigen Zubehörmarktes und der Modularität nach Baukastensystem, daher sind sie geradezu prädestiniert für das sportliche Schießen, mit ein- und derselben Waffe in unterschiedlichsten Disziplinen. Von ergonomischen Griff- und Schaftveränderungen über Visierung und Optik bis hin zu Wechselsystemen für unterschiedliche Kaliber und Lauflängen.

    Bei einigen wie dem SIG 716 kann man sogar die Gasabnahme zudrehen und es als Repetierer schießen.

    Vielmehr müsste man umgekehrt alle antiquierten Büchsenarten vom Schießsport ausschließen, weil sie nicht den modernen sportlichen Anforderungen entsprechen. Ich schlage eine Umtauschfrist vor, bis zu der alle K98 & Co. in Ar-15 oder Ar-10 eingetauscht werden müssen.

  7. Wer sich moderne Tourniquets wie z.B. den CAT kaufen möchte, muss aufpassen, dass er ein Original erwischt.

    Die Chinesen werfen billige Kopien auf den Markt, die vor allem auf ebay und Amazon angeboten werden. Gedacht sind sie für Kriegsspiele (Softair-Szene), nicht für den realen Einsatz. 

    Auf den ersten Blick sehen sie wohl identisch aus, sie halten aber der auftretenden Belastung nicht stand. Der Stab zum Festdrehen knickt weg und die Bänder reißen, bevor die Blutung gestoppt werden kann.

    http://www.cbsnews.com/news/counterfeit-tourniquets-could-cause-catastrophic-consequences/

    http://www.nysvara.org/news/2013/july/130717.pdf

     

    Eine Beispiel falscher Anwendung könnte sein, dass man das Tourniquet lockert, um immer mal wieder etwas Blut in die Extremität zu lassen. Soweit ich weiß, ist man heute der Ansicht, die Abbindung möglichst überhaupt nicht zu lockern, bis das Opfer in Behandlung ist. Man geht wohl davon aus, dass sich das Gewebe auch nach ein paar Stunden des Abbindens wieder vollständig erholen kann und das die bessere Variante ist.

    Wo genau die zeitliche Grenze liegt, falls in einem Krisenfall noch länger gewartet werden muss, und wie man sich dann verhält, weiß ich nicht.

  8. Ist bei meinem 1. Verein nicht der Fall, der könnte mehr Zuwachs brauchen. Der eigene Schießstand wird nur an wenigen Stunden in der Woche überhaupt genutzt. Allerdings wird das Abhalten weiterer Trainingszeiten bisher nicht bewilligt bzw. der Schlüsselzugang zur Anlage wird restriktiv gehandhabt. Bei der Mitgliedergewinnung widerstreiten sich die Interessen ebenso. Man macht zwar Werbung, will aber nur wenige konkrete Informationen zum Schießstand und dem Schießen verbreiten, um nicht "die falschen Leute anzulocken".

    Langsam werden es aber doch mehr Neumitglieder und damit werden mehr Schießzeiten und flexiblere Standnutzung etc. sicher irgendwann unumgänglich werden.

     

  9. Am ‎06‎.‎01‎.‎2017 um 15:17 schrieb niles_ferrier:

    Ich habe nach bestandener Sachkundeprüfung mir einen B-Schrank bestellt, kann/darf meine WBK jedoch erst im Juli beantragen ...

     

    Du könntest schon ein paar Monate vorher eine grüne WBK mit Voreintrag für eine bedürfnisfreie Kurzwaffe (z.B. 4mmM20) beantragen. Für die muss schließlich auch mindestens ein B-Schrank vorhanden sein. Sobald die 12 Monate Wartezeit abgelaufen sind, brauchst du dir mit deiner Bedürfnisbescheinigung nur noch Voreinträge für die 'echten' Sportwaffen holen, was binnen 5 Minuten direkt auf dem Amt möglich sein sollte. Den Voreintrag für die Bedürfnisfreie kannst du verfallen lassen.

    Kostet Geld (für den einen Voreintrag, durch den die WBK dann auch eine Zeile weniger fasst), spart aber Wartezeit und der Tresor wäre entsprechend erfasst.

     

  10. Der o.g. Berliner Fachhändler sagte mir, dass der Peltor Protac 2 von 3M aus dem Programm genommen würde und nun wohl nur noch die Restbestände abverkauft werden. Ein adäquater Nachfolger wäre nicht in Sicht.

    Dass man das neue Modell Protac 3 genannt hat, obwohl es weniger gut ist, wäre dann jedenfalls plausibel.

    <<<<<<<<<<<

     

    Ich habe nun das Klinke-Stereo-Adapterkabel für die 2-Pin-Eingangsbuchse und musste feststellen, dass der ProTac 2 nur einen Mono-Eingang hat. Das ist wohl bei allen älteren Modellen der Fall, auch beim Tactical XP und Comtac XPi. Es wird der rechte Eingangskanal gleichermaßen auf beiden Ohren wiedergegeben. Für Telephonie / Funk / Radio ist das O.K., für Musikgenuss weniger.

    Dagegen wird bei den neuen ProTac III / Shooter / Hunter der Klinken-Eingang als 'stereo' ausgewiesen.

  11. vor 16 Minuten schrieb lopo:

    Dann ist es doch keine Überraschung mehr wenn man dir sagt was es ist. :rotfl2:

     

     

    Ich wollte nur wissen, ob mir ernsthaft etwas entgeht, falls ich heuer nicht mehr hingekommen wäre, oder mich so etwas erwartet:

     

     

  12. An den Threadstarter:

    Du darfst mit der Flinte sämtliche der dafür in allen zugelassenen Sportordnungen beliebiger Verbände existierende Disziplinen schießen (und daran angelehnte Übungen, vorbehaltlich § 7 AWaffV) und auch jegliche legale Munition des entsprechenden Kalibers erwerben. Es geht bei der Bedürfnisbescheinigung nur um den Nachweis, dass der beantragte Waffentyp für das sportliche Schießen nach der Sportordnung des ausstellenden Verbandes geeignet ist bzw. dafür benötigt wird, also ein Bedürfnis für den Erwerb vorliegt, und dafür reicht bereits eine Disziplin. Auf deinem Antragsformular war sicherlich kein Platz vorgesehen, um überhaupt mehrere Disziplinen aufzulisten. Im Gegenteil erhält man ja (außerhalb des Grundkontingents) gar keine weitere Waffe für eine andere Disziplin, wenn bereits eine vorhanden ist, die dafür prinzipiell ebenso geeignet ist. Der Sportschütze soll mit möglichst wenig Waffen auskommen und soll / darf damit möglichst viele Disziplinen bearbeiten.

     

    Übrigens, auch der Erwerb / Besitz von Munition, die sportlich, sagen wir mal, weniger üblich ist, wie CCI Kleinschrot in Kurzwaffenkalibern oder von Wiederladern handgeladene Flintenpatronen mit z.B. Gummislug oder Steinsalz-Schroten, ist bisher meines Wissens für Sportschützen kein Problem. Verboten sind nur nach Anlage 2 Waffengesetz: Hartkern, Brand/Spreng, Leuchtspur, Betäubung, Reizstoff, ferner Treibspiegel und reine Kriegswaffenmunition. Das bezieht sich jetzt aber nicht auf die Frage zu den 200 J.

     

    vor 14 Minuten schrieb alzi:

    es gibt keine Waffen mit ".22 ex lr"-Patronenlager.

    Könnte man nicht eine geeignete .22lr-Waffe entsprechend beschießen lassen, ggf. nach Anpassung? Welche handelsüblichen KK-Waffen wären beispielsweise robust genug dafür?

     

    vor 25 Minuten schrieb alzi:

    wer eine entsprechden Erlaubnis hat ist sachkundig, sonst hätte er sie nicht.

    Sicher, Führerscheininhaber sind ja auch alle perfekte Autofahrer.

  13. Am ‎19‎.‎12‎.‎2016 um 01:33 schrieb Olga von der Wolga:

     

    Das übliche.
    Stift, neuer Katalog 2017, verpakt in der allseits beliebten grünen Papiertüte.

     

    Das war es alles doch nicht. Ich hatte die Wahl zwischen einem Päckchen Einwegtaschenwärmer (Eisenpulver) und einem feststehenden Jagdmesser.

    Das Messer ist ganz O.K.: durchgehender Stahl, laut Prägung "420 rostfrei", 9 cm lange Drop-Point-Klinge, 3 mm Klingenstärke, dunkle Holzschalen, einseitiges Messing-Parierstück, Bohrung für Kordel, dazu schwarze Lederscheide mit Gürtelschlaufe. Optisch ist die Verarbeitung nicht auf höchstem Niveau, angeschliffen wurde es aber sehr gut (Fingernagel- / Papiertest). Als frei führbares, gelegentlich genutztes Gebrauchsmesser für Freizeit und Garten sicher gut einsetzbar. Ich kann es jedenfalls gebrauchen. Nette Geste von Frankonia.

  14. Oha, 159,90 Euro versandkostenfrei ist echt ein Hammerpreis für den ProTac 2, so günstig habe ich den noch nie gesehen.

    Als ich ihn kaufen wollte, hatten sie ihn leider nur in grün und konnten die schwarze Farbvariante 5-6 Wochen lang nicht liefern, weshalb ich meinen letztlich entnervt bei Conrad.de gekauft habe, mit Paypal- und Newsletterrabatt für 173 Euro inkl. Versand. Das war auch schon ein guter Preis. Nur Amazon hatte ihn vor zwei Monaten mal für ~ 170 Euro, zuletzt war er dort aber auch wieder teurer. Meist sieht man ihn für ca. 200 Euro.

  15. Ich habe meinen ProTac Shooter doch noch binnen der Widerrufsfrist zurückgegeben, nachdem ich ihn direkt mit dem ProTac II und ComTac XPi vergleichen konnte.

    Es handelt sich bei den neuen ProTac III bzw. Shooter-Modellen definitiv nicht um die direkten Nachfolger des ProTac II, welchen ich nun gekauft habe.

    Es sind kostengünstigere Einstiegsmodelle, jedoch mit guter Dämpfung.

     

    Das Rauschen habe ich zwar beim II und XPi (fast) genauso wahrgenommen, allerdings zeigen diese deutlich weniger Klirren und Pfeifen auf den hohen Verstärkungsstufen.

    Der ProTac II hat auch eine deutlich robustere Bauweise, mit außen liegendem, dicht verschraubbaren Batteriefach und nach Innen verlagerter Elektronik. Beim ProTac Shooter sitzen Batterien und Elektronik außen unter einer eher einfachen Abdeckung, die nicht regensicher anmutet. Für den Einsatz im Freien, bei Staub und feuchter Witterung erweckt der ProTac II deutlich mehr Vertrauen, auch wenn es nicht offiziell ausgewiesen wird (nur der ComTac XPi gilt als wasserdicht). Andererseits soll es bei innen verbauter Elektronik auch manchmal Probleme durch Schweiß geben, also durch die Feuchtigkeit von innen (?)

     

    Hinsichtlich der Audiowiedergabe musste ich feststellen, dass eine Verständigung schwer möglich ist, während im Hintergrund geschossen wird. Die Wiedergabe wird bei jedem Schuss quasi unterbrochen und die Freigabezeit ist so lang, dass man je nach Schussfrequenz zu viele Silben- und Wörter verpasst, um das Gespräch zu verstehen.

    Der ProTac II regelt deutlich besser und man kann sich auch noch gut unterhalten, während Schüsse fallen. 

     

    Darunter trage ich zusätzlich noch die passiven ISGS Impulsschall-Stöpsel von 3M, die nur ein gewisses Maß Dauerdämpfung aufweisen. Durch das höhere Verstärkungslevel des ProTac II funktioniert das ganz gut, auch ohne die Stöpsel-Lautstärkefunktion des ComTac XPi. Mit dem ProTac Shooter ging diese Kombination zwar auch noch einigermaßen, wobei allerdings meist die höchste Verstärkung nötig war, die durch das Klirren und Pfeifen schnell nervte - und wenn Leute leise gesprochen haben oder etwas weiter weg standen, verstand ich weniger als mit dem ProTac II. 

     

    Meine Empfehlung: Wer sich den ProTac II leisten kann, sollte dazu greifen. Wer eine preiswerte Alternative sucht, sollte sich beim günstigsten Onlineshop testweise den ProTac III oder Shooter kaufen. Da der ProTac III bei gleicher Dämpfung noch 10-20 Euro günstiger ist als der ProTac Shooter, würde ich definitiv empfehlen, den ProTac III oder beide parallel auszuprobieren; vielleicht besteht der Unterschied ja doch nur in der Farbe.

    Wenn man den ProTac Shooter ohne zusätzliche Stöpsel auf normaler Stufe benutzt, kann er je nach Einsatzzweck und persönlichem Empfinden doch eine brauchbare, günstige Lösung sein. An der Dämpfung ist jedenfalls nichts auszusetzen, das ist die Hauptsache.

    Positiv ist die Klinkenbuchse als Audioeingang - bei den anderen braucht man ein proprietäres Adapterkabel für ~14 Euro. Außerdem höre ich im ProTac II leise Handy-Störgeräusche, wenn jemand im Umkreis von wenigen Metern z.B. eine SMS bekommt; das war mir beim ProTac Shooter (während der kurzen Testzeit) nicht aufgefallen.

     

    Noch eine Anmerkung zum ComTac XPi: Der macht einen hochwertigen Eindruck und ist angenehm leicht sowie flach. Die Knöpfe sitzen auf der linken Seite. Die Audioqualität erschien mir identisch zum ProTac II, wobei man u.a. noch eine Equalizer-Funktion hat. Wer es unbedingt flach braucht, ist damit gut beraten. Die Stöpsel- und Kommunikationsfunktionen sind schon einzigartig. Die Dämpfung ist aber gering und der Preis hoch, daher habe ich den ProTac II genommen, mit dem ich nun sehr zufrieden bin. Die weichere Polsterung und Audiofunktionen des Tactical XP vermisse ich demgegenüber nicht, wenn man seine leicht geringere Dämpfung und seinen höheren Preis bedenkt.

     

    Einziges Problem: Auf einem sehr kleinen Indoor-Stand habe ich das Gefühl, dass ich die, im Vergleich zum passiven Optime III um 3 dB geringere Dämpfung, negativ merke. Ob man den ProTac II auch in Verbindung mit hochdämmenden Stöpseln sinnvoll benutzen kann, werde ich noch ausprobieren. Aktiven Gehörschutz mit mehr als 32 dB gibt es nun mal nicht (jedenfalls nicht regulär), daher werde ich wohl beim ProTac II bleiben.

     

    Übrigens: Sehr empfehlen kann ich folgenden Berliner Laden und Online-Shop:

    https://www.in-ear-systeme.de/shop.php?kat=10020&show=shop

    Dort hatte ich den ProTac Shooter bestellt und zurückgegeben (problemlos), nachdem ich damit nicht zufrieden war, und schließlich vor Ort im Ladengeschäft ausgiebig den ProTac II und ComTac XPi ausprobiert.

    Zu den technischen Details konnte man mir zwar auch nicht mehr sagen, aber sie haben die meisten Modelle auf Lager und man wird geduldig beim Testen unterstützt.

  16. Ich habe von Frankonia einen Gutschein für ein Überraschungs-Weihnachtsgeschenk zugeschickt bekommen. Es kann unabhängig eines Einkaufs in der Filiale abgeholt werden, wobei im Kleingedruckten "nur solange Vorrat reicht" steht.

     

    Weiß jemand, worum es sich dabei handelt?

  17. vor 6 Stunden schrieb Andy K:

    Schon mal einen Blick in die AGB's deiner Online-Bank geworfen? Viele der Online-Banken schließen den Dienst "Sofortüberweisung" nämlich explizit via AGB aus. Nicht das es nicht funktionieren würde. Werden aber Daten (TAN/PIN) an Dritte (Sofortüberweisung) weitergegeben, dürfte es mit der Kostenübername der Bank bei Betrug etwas Haarig werden.

     

    Die DKB kooperiert offiziell mit Sofortüberweisung und lässt es also explizit zu.

    Dort bekommt man übrigens immer noch ein komplett kostenloses Online-Konto und eine kostenlose VISA-Kreditkarte. Mit der kann man überall kostenlos Bargeld abheben und sie sogar als Tagesgeldkonto mit 0,4% Zinsen nutzen.

    Außerdem ist die VISA-Karte ab 700 Euro Geldeingang im Monat (gilt auch gestückelt) frei von Auslandsgebühren, d.h. man kann kostenlos in Fremdwährung zahlen. Lohnt sich auch in Verbindung mit Paypal, weil Paypal 3% Fremdwährungsgebühr erhebt, wenn man nicht in den versteckten Zahlungseinstellungen den Währungswechsel über die Kreditkarte einstellt, bei der z.T. auch die Umrechnungskurse besser sein sollen

    Bei der Eröffnung des DKB-Kontos über Kundenwerber erhält man außerdem attraktive Prämien, je nach Aktion. Derzeit etwa bei Miles-and-More Bonusmeilen http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/de/earn/banking/offer?nodeid=2694571

    Speziell als sicheres Zweitkonto für Onlinezahlungen finde ich es sehr gut geeignet.

  18. Danke.

     

    Am ‎24‎.‎11‎.‎2016 um 16:44 schrieb lvmen:

    Wurde hier auch schon besprochen.

     

    In dem Thread wurde erwähnt, dass die speziell zur Aufsicht über Kinder befähigte Person nur auf der Schießstätte anwesend, aber nicht unbedingt direkt beim Schützen stehen müsste. Würde es denn auch reichen, wenn sie sich zwei Türen bzw. fünf Meter weiter auf dem Druckluftstand aufhält und nur gelegentlich herüberschaut?

    Die normale Standaufsicht ist natürlich auch noch da und ständig auf dem Feuerwaffenstand.

  19. @Gutachter

    Nein, das ist damit nicht gemeint. Wenn der Händler mit ihm auf dem Schießstand ist, ist gar kein waffenrechtlicher Erwerb gegeben, weil der Händler jederzeit einwirken kann und somit die tatsächliche Gewalt behält.

    Ansonsten ist Erwerb auf dem Schießstand auch noch separat unter der Nr. 5 der o.g. Textstelle geregelt: "[...] auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;"

    Hier geht es aber um die Nr. 3 (b).

     

    In der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist erläutert:

     

    Zitat

     

    12.1.3 Die Anwendbarkeit der Freistellungsregeln in Absatz 1 Nummer 3 setzt voraus, dass der konkrete Umfang der durch die Weisungen des Berechtigten eingeräumten Befugnisse deutlich erkennbar und nachprüfbar ist. Ausreichend sind insoweit bei vertraglichen Weisungsverhältnissen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages, im Übrigen die Erklärungen des Berechtigten, die – wenn der Berechtigte z.B. wegen der räumlichen Distanz keine unmittelbare und zeitnahe Einwirkungsmöglichkeit auf den Weisungsunterworfenen hat – von der weisungsabhängigen Person in schriftlicher Form mitzuführen sind.

    Der Berechtigte darf dem Weisungsabhängigen nur die Befugnisse einräumen, die zur Erfüllung konkreter Aufgaben erforderlich sind.


    Insgesamt ist von einer auch zeitlich an konkrete Aufgaben gebundenen Freistellung auszugehen.

     

    Konkreter wird es nicht, nur Folgendes noch:

    Zitat

    12.1.3.2 Das Überlassen von Vereinswaffen durch Schießsportvereine an neue Mitglieder für die gesamte Dauer des ersten Jahres nach Vereinseintritt ist nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b nicht zulässig (Verbot der Umgehung des § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1).

    Zwei Monate erscheinen mir persönlich auch noch zu lange, und "zum Training" zu unbestimmt.
    Als Beispiel für diese Regelung hatte ich nur mal gehört, dass ein neuer Sportschütze, der noch keine WBK hat, alleine zu einem Wettkampf fahren möchte und dafür unbedingt eine Waffe braucht - die er aber weisungsgemäß dann nur zum Wettkampf transportieren darf und unverzüglich wieder zurückzubringen hat.

  20. Hallo,

     

    sehe ich das richtig: Wenn man als Sorgeberechtigter anwesend ist und selbst die normale Standaufsichtsbefähigung hat, darf man sein 14 Jahre altes Kind mit Kleinkaliber schießen lassen?

    Eine besonders zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person muss in dem Fall überhaupt nicht vor Ort sein, sondern nur die reguläre Standaufsicht?

     

    Auf der Webseite des DSB steht:

    http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/

    Zitat

     

    Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

    • ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
    • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.

    Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

    Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.

     

     

    In der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist erklärt:

    27.4.2.1 WaffVwV:

    Zitat

    Das Erziehungsrecht berechtigt den Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung des Schießens seines Kindes, wenn er selbst die Berechtigung für die Aufsichtsführung nach § 11 AWaffV hat (§ 27 Absatz 3 Satz 1).


    Original Wortlaut des Waffengesetzes:
    § 27 Abs. 3 WaffenG:

    Zitat

     

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1.
        Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
    2.
        Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

    gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

     

     

    Will mich nur noch mal versichern, denn in einigen Infoblättern zum Thema ist dieser Spezialfall, dass die Eltern selbst anwesend und als Standaufsicht qualifiziert sind, nicht berücksichtigt bzw. es wird so dargestellt, als wäre ausnahmslos ein "Jugendtrainer" erforderlich, wenn 14-Jährige KK schießen.

     

    Gruß,

     

    Schwarzseher

  21. vor 6 Minuten schrieb PetMan:

    Regelt der neue bei Lärm nur runter oder macht der "zu " ?

    Mit dem ProTac 2 kann ich mich unterhalten während andere schiessen, der regelt den Schussknall runter.

     

    Das kann ich noch nicht sicher beurteilen, denn ich habe keine Vergleichserfahrungen.

    Aber wenn man laut in die Hände klatscht o.ä., ist das von außen kommende Signal für einen Moment leiser, ebenso das Rauschen.

     

    Vorhin habe ich noch getestet, ob Handysignale stören: das ist nur der Fall, wenn man das sendende Gerät unter 10 cm Abstand an die Elektronik hält.

  22. Wie stark ist denn das Rauschen bei hochwertigen Modellen wie dem MSA Sordin oder dem ProTac II, Tactical XP etc.?

     

    Ich habe nun den neuen ProTac Shooter gekauft, nachdem ich noch mal mit einem Fachhändler gesprochen hatte. Bisher kann ich zu dem Modell hauptsächlich sagen, dass ich ein deutliches Rauschen höre. Bei Stille ist es schon auf niedrigster Verstärkung durchaus wahrnehmbar und auf den normalen Stufen definitiv nervig. Auf der höchstens Stufe schließlich hört man zwar deutlich besser als ohne Gehörschutz, das Rauschen ist aber auch so stark, dass man meint, draußen im Wind zu stehen oder ~ 300 m entfernt von einer Autobahn.

    Ansonsten ist der Ton vom ersten Eindruck her ganz O.K., nur die Bässe sind etwas schwach. Auf der höchstens Stufe neigt es zum klirren, pfeifen und übersteuern.

    In Kombination mit Stöpseln könnte es funktionieren, weil damit auch das Rauschen nicht mehr zu hören ist. Ob die Wiedergabelautstärke dafür in der Praxis ausreicht, muss ich noch testen.

     

    Der Händler hat mir zu den neuen Modellen noch gesagt, dass der ProTac Shooter +8 dB Verstärkung bietet, während der ProTac III nur +2 dB liefern soll (der ältere ProTac II hat sogar +14 dB).

    Er vermutete, dass die elektronische Regelung allgemein etwas unterschiedlich abgestimmt sein könnte, also beim ProTac III z.B. mehr auf den Indoor-Einsatz in der Industrie mit Dauerschall.

    Zu den Gelpolstern ist zu sagen, dass die derzeit von 3M erhältlichen auch bei den neuen Modellen passen. Allerdings gibt es für die Gelpolster in der EU keine Zertifizierung und der Gehörschutz kann damit z.B. im gewerblichen Bereich nicht mehr eingesetzt werden, deswegen werden sie von 3M nicht offiziell angeboten. Hierzulande muss man auf Händler zurückgreifen, die sie auf eigene Faust importieren und für stolze ~ 100 Euro verkaufen.

  23. Ich habe mir welche mit gefedertem Messingblock gekauft, die waren bei Waffen Naunin am günstigsten.

    http://www.waffen-naunin.de/index.php/cat/c50_Pufferpatronen-fuer-Pistolen.html

     

    Das Problem bei diesem Prinzip ist aber, dass der Schlagbolzen trotz der Federung eine Kerbe in das Messing schlägt und dieses bereits nach ca. 200 Mal so tief ausgeschlagen ist, dass es keinen Nutzen mehr hat. Außerdem ist die Waffe nach einer Weile voller feiner Messingpartikel.

    Andere Pufferpatronen haben einen Gummidämpfer. Ich vermute, dass dieser langlebiger ist. Allerdings sind die Patronen außen meist aus Aluminium statt aus Messing, wodurch der Patronenrand bzw. die Rille durch die Auszieherkralle stärker abnutzen soll. Trotzdem werde ich beim nächsten Mal zu diesem Typ (A-Zoom oder ähnlich) greifen.

    Bei Frankonia sind sie aber, wie gewohnt, teurer als anderswo:

    https://www.arms24.com/A-Zoom+Pufferpatronen+Pistolen.html?XTCsid=e1an3d267m7psrte26opg8itf1

    http://www.waffen-baumann.de/product_info.php/info/p58335_a-zoom--15116-pufferpatrone-9mm-para--5stueck.html

    https://www.waffenpflegewelt.de/a-zoom-pufferpatrone-kal.-9-mm-luger-/-para-9x19-mm-5er-packung-5060

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