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Jacko5000

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  1. Da muss keine hilfreiche Antwort bei sein, das ist nicht co2air.de hier. Und da du ja auch beharrst das dein Kinderspielzeug, und nichts anderes ist es, korrekterweise nach WaffG betrachtet wird, schau halt da rein.
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html Da du ja eine WBK möchtest kannst du anfangen zu üben, die Antwort auf deine Frage steht im Link.
  3. Aus welcher Realität kommst du eigentlich? Warum soll hier irgend wer Neid gegenüber deinem Spielzeug entwickeln? Du erinnerst mich irgendwie an den Holländer der mir letztens auf dem Stand erklären wollte er hätte auch eine MR223 als Airsoft und das wäre total krass mit Rückstoss und voll die Power. Sorry Kollege, Airsoft Toys interessieren LWB nur äußerst oberflächlich.
  4. Dann ist es doch keine Rechtssicherheit wenn der BR und BuPrä das erst nach dem Sommer verkünden?
  5. Einige MdB haben gesagt es gäb jetzt eine Rechtssicherheit für die Jäger vor dem Sommer. D.h. das tritt doch in Kraft?
  6. Besagter Report ist jetzt auch bei Youtube, immer schön Daumen runter.
  7. - Anmoderation bereits mit Wertung und implizitem Fazit - vorgebliche Darstellung beider Seiten, mit vorgeblicher Dialektik und bewusst verstörender Extremposition "pro Waffen" und "seriös" gewähltem Vertreter der Polizei. Ein absolutes Schmierstück schlechter "journalistischer" Arbeit. - keine Darstellung von "neutraler" Stelle "pro Waffe", es hätte ebenso ein Vertreter vom BKA zu HA-Waffen befragt werden können und wie diese keine Deliktrelevanz haben da bei Verbrechen und Terroranschlägen nur illegale Waffen verwendet werden die bereits verboten sind. - keine Erwähnung das die deutsche Regierung 1. der Empfehlung des BKA sowie des Bundesratbeschlusses folgt 2. die Interessen von 2.5m Wahlberechtigen und unbescholtenen Bürgern vertritt.
  8. Also: Du bist NOCH NICHT beim Bund, hast in diesem Jahr schon 20+ geschossen und machst dir ins Hemd wegen der WBK? Du wirst erst AGA machen etcpp, also solltest du einfach mal auf Entspannung schalten. Und deine LEERgangsträume sind auch im ersten Schritt Wipp Wupp und Schall und Rauch.
  9. Jacko5000

    WBK gelb "NEU"

    Offensichtlich kennst du keine Vollautomatischen Schusswaffen aus der Praxis. Jeder an der Waffe anständig ausgebildete Schütze kann einen VA Abzug im Einzelfeuer nutzen. Das macht nix schwieriger, das ist in der Praxis beim schnellen Einzelfeuerschuss genau das gleiche.
  10. Ist das der Grund warum "du und die anderen von drüben" für Jahrzehnte von einem machtgeilen Ehepaar "Telefonistin+Dachdecker" "regiert" wurdet? Mit der Geschichte kann ich den Dunkeldeutschen Hass auf alles schon fast, aber nur fast, nachvollziehen.
  11. Es verwundert nicht, du redest ja auch so "ganz von vorne anfangen". Das sind genau die Hirngespinste die jeder in Deutschland gerne haben darf, jedoch nicht als LWB. Und das finde ich persönlich nicht falsch, wer mit der demokratischen Grundordnung nichts anfangen kann bzw im Wahn lebt diese sei nur den Massen vorgetäuscht durch die "Lügenpresse" "Systempresse" der soll seine Meinung gerne haben, aber bloß ohne das Privileg LWB zu sein.
  12. Es hindert dich keiner an der Berufswahl Politiker, du kannst es doch anders machen.
  13. In dem Kontext würde ich dies sogar verschärft sehen. Wer einen Waffenhandel betreibt und sich legal die LKW-Ladung ordern kann von dem sei doch im Kontext seines Gewerbes eine "reife Grundhaltung" im Kontext zu Waffen erwarten. Das finde ich als LWB absolut nachvollziehbar, hier wurde jedoch eine nahezu pubertäre Grundhaltung gezeigt. Da soll sich der Waffenhändler nicht wundern.
  14. §5.3ab WaffG Es werden keine Grundrechte eingeschränkt, es wird lediglich das Privileg Waffenbesitz ausgesetzt bis es zu einer Entscheidung in der Hauptverhandlung kommt.
  15. Hier hat doch keiner die Redefreiheit in Abrede gestellt. Hier wird auch nicht im geringsten etwas willkürlich Eingeschränkt sondern schlicht nach Gesetzeslage.
  16. Ob es ein Rechter ist der von Neuschwabenland fabuliert und vom Endsieg gegen das jüdische Kapital träumt oder ein Linker der das System besiegen möchte spielt keine Rolle, in beiden Fällen ist unabhängig der eigenen politische Facon §5.3ab WaffG nicht weit in der Argumentation des SB. Zu Recht finde ich.
  17. Zusätzlich sei gesagt, natürlich dreht weder der Sachbearbeiter noch der Richter noch sonst ein Mensch frei im luftleeren Raum. Daher ist alles auch immer in einem gesellschaftlichen Kontext zu bewerten, was durchaus auch gewünscht ist. Dabei fällt mir immer wieder auf: Es gibt unter LWB durchaus Gruppierungen die sich die Wahrnehmung der Welt gewisser politischer Randgruppen verinnerlicht haben. Das mag für Mitglieder gewisser "Sichtweisen" alles sehr schlüssig und die einzig gültige Wahrnehmung sein, jedoch für Außenstehende durchaus befremdlich, gar bedrohlich nah am Schwachsinn sein. Wenn ich SB wäre und einen "Kunden" hätte der als Gedankengang agressiv missioniert wie die "Lügenpresse das Volk dumm hält damit die Bilderberger Weltregierung die Menschen mit Chemtrails gefügig halten kann und Europa durch muslimische Horden überrennen lässt" dann wäre ich auch sehr stark geneigt da die waffenrechtliche Zuverlässigkeit umgehend zu widerrufen. Auch wenn dieser Mensch in bester Gesellschaft ist und felsenfest glaubt so alles korrekt zu verstehen, seine freie Meinungsäußerung sei ihm ja weiter gegeben.
  18. Ja aber es kann doch nicht sein!!!!!!111111111111111111 Es gibt doch CHEMTRAILS und wenn ich das sage dann ist das MEINE MEINUNG!!!!!!!!1111111111111111111111111111 ICH BIN NICHT VERRÜCKT!!!!!!!!!!!!!!! Ich ess jetzt etwas Runengebäck um mich zu beruhigen. (Tipp, der Beitrag enthält Ironie).
  19. Jacko5000

    Lieferzeiten

    Aktuell kaufen die Amis wieder "was geht" wegen der ganzen Angst vor "et Hillary". Unabhängig davon ist die Waffenindustrie sowas von 50er Jahre vermieft, das ist als Kunde schon traurig. Ich glaube Analog zum Vorposter den Grund im Großhandelssystem zu sehen, bei dem einige tatsächlich keine elektronische Warenwirtschaft etcpp. haben, von anständigen Lagerbeständen gar nicht zu reden.
  20. Der Sachbearbeiter seiner Behörde hat einen Ermessensspielraum. Diesen hat er genutzt um der Person seine Berechtigungen zu entziehen, nach §5 WaffG. Wenn ich die Beiträge sehe, dann ist es durchaus nicht "weit hergeholt" hier einen Verstoss gegen die Zuverlässigkeit nach §5 3.b zu sehen. Dagegen darf die Person klagen, das hat er gemacht. Das einzige was jetzt entschieden wurde ist dass ein schwebendes Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat.
  21. Korrekt von dir gepostet aber von fast niemandem hier verstanden. Dem Menschen wurde nicht endgültig die Handelserlaubnis, WBK etcpp entzogen. Es wurde lediglich verneint dass er bis zum Urteilsspruch im Hauptverfahren die Handelserlaubnis, WBK, etcpp weiter behalten darf. Wenn er Recht bekommt, in welcher Instanz auch immer, dann bekommt er alles wieder.
  22. Ich habe ebenso nichts was gegenläufiges suggeriert. Meine Waffenbehörde hat mich dazu nicht schriftlich kontaktiert. Da das Urteil nur Rechtskraft zwischen den Konfliktparteien entfaltet -> alles wie bis dato.
  23. Bin ich froh das mein SB deine Beiträge nicht liest. Trotz NRW darf bei meinerm SB/Kreispolizeibehörde mit bestehenden Waffen wie bisher mit 2 Schuss Magazin die Jagd ausgeübt werden. Voreintrag über Pistole wurde vor kurzem noch durchgeführt und nach Kauf eingetragen.
  24. Da verwechselt @Harry Callahan den Nutzer %MP% welcher das ganze Verfahren geführt hat mit der Militärpolizei MP oder Maschinenpistole MP....
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