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Jacko5000

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Alle Inhalte von Jacko5000

  1. Es hindert dich keiner an der Berufswahl Politiker, du kannst es doch anders machen.
  2. In dem Kontext würde ich dies sogar verschärft sehen. Wer einen Waffenhandel betreibt und sich legal die LKW-Ladung ordern kann von dem sei doch im Kontext seines Gewerbes eine "reife Grundhaltung" im Kontext zu Waffen erwarten. Das finde ich als LWB absolut nachvollziehbar, hier wurde jedoch eine nahezu pubertäre Grundhaltung gezeigt. Da soll sich der Waffenhändler nicht wundern.
  3. §5.3ab WaffG Es werden keine Grundrechte eingeschränkt, es wird lediglich das Privileg Waffenbesitz ausgesetzt bis es zu einer Entscheidung in der Hauptverhandlung kommt.
  4. Hier hat doch keiner die Redefreiheit in Abrede gestellt. Hier wird auch nicht im geringsten etwas willkürlich Eingeschränkt sondern schlicht nach Gesetzeslage.
  5. Ob es ein Rechter ist der von Neuschwabenland fabuliert und vom Endsieg gegen das jüdische Kapital träumt oder ein Linker der das System besiegen möchte spielt keine Rolle, in beiden Fällen ist unabhängig der eigenen politische Facon §5.3ab WaffG nicht weit in der Argumentation des SB. Zu Recht finde ich.
  6. Zusätzlich sei gesagt, natürlich dreht weder der Sachbearbeiter noch der Richter noch sonst ein Mensch frei im luftleeren Raum. Daher ist alles auch immer in einem gesellschaftlichen Kontext zu bewerten, was durchaus auch gewünscht ist. Dabei fällt mir immer wieder auf: Es gibt unter LWB durchaus Gruppierungen die sich die Wahrnehmung der Welt gewisser politischer Randgruppen verinnerlicht haben. Das mag für Mitglieder gewisser "Sichtweisen" alles sehr schlüssig und die einzig gültige Wahrnehmung sein, jedoch für Außenstehende durchaus befremdlich, gar bedrohlich nah am Schwachsinn sein. Wenn ich SB wäre und einen "Kunden" hätte der als Gedankengang agressiv missioniert wie die "Lügenpresse das Volk dumm hält damit die Bilderberger Weltregierung die Menschen mit Chemtrails gefügig halten kann und Europa durch muslimische Horden überrennen lässt" dann wäre ich auch sehr stark geneigt da die waffenrechtliche Zuverlässigkeit umgehend zu widerrufen. Auch wenn dieser Mensch in bester Gesellschaft ist und felsenfest glaubt so alles korrekt zu verstehen, seine freie Meinungsäußerung sei ihm ja weiter gegeben.
  7. Ja aber es kann doch nicht sein!!!!!!111111111111111111 Es gibt doch CHEMTRAILS und wenn ich das sage dann ist das MEINE MEINUNG!!!!!!!!1111111111111111111111111111 ICH BIN NICHT VERRÜCKT!!!!!!!!!!!!!!! Ich ess jetzt etwas Runengebäck um mich zu beruhigen. (Tipp, der Beitrag enthält Ironie).
  8. Der Sachbearbeiter seiner Behörde hat einen Ermessensspielraum. Diesen hat er genutzt um der Person seine Berechtigungen zu entziehen, nach §5 WaffG. Wenn ich die Beiträge sehe, dann ist es durchaus nicht "weit hergeholt" hier einen Verstoss gegen die Zuverlässigkeit nach §5 3.b zu sehen. Dagegen darf die Person klagen, das hat er gemacht. Das einzige was jetzt entschieden wurde ist dass ein schwebendes Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat.
  9. Korrekt von dir gepostet aber von fast niemandem hier verstanden. Dem Menschen wurde nicht endgültig die Handelserlaubnis, WBK etcpp entzogen. Es wurde lediglich verneint dass er bis zum Urteilsspruch im Hauptverfahren die Handelserlaubnis, WBK, etcpp weiter behalten darf. Wenn er Recht bekommt, in welcher Instanz auch immer, dann bekommt er alles wieder.
  10. Ich habe ebenso nichts was gegenläufiges suggeriert. Meine Waffenbehörde hat mich dazu nicht schriftlich kontaktiert. Da das Urteil nur Rechtskraft zwischen den Konfliktparteien entfaltet -> alles wie bis dato.
  11. Bin ich froh das mein SB deine Beiträge nicht liest. Trotz NRW darf bei meinerm SB/Kreispolizeibehörde mit bestehenden Waffen wie bisher mit 2 Schuss Magazin die Jagd ausgeübt werden. Voreintrag über Pistole wurde vor kurzem noch durchgeführt und nach Kauf eingetragen.
  12. Da verwechselt @Harry Callahan den Nutzer %MP% welcher das ganze Verfahren geführt hat mit der Militärpolizei MP oder Maschinenpistole MP....
  13. Ich gehe schlicht davon aus dass die Gegner das schon recht gut kalkulieren und nicht locker lassen, ich glaube erst dass es vom Tisch ist wenn der Prozess "Terrorabwehr Waffenrechtsreform" abgeschlossen ist und da im Text klar ist dass die Sache nicht zur Waffenrechtsverschärfung mißbraucht wurde. Leider bin ich fest davon Überzeugt hier einen Fall zu haben in dem Vorgeblich nachgegeben wird um dann, wenn die treudoofen Verbände wieder zurück ins Hospiz gedackelt sind, die Änderungen einzupflegen, denn abgerechnet wird zum Schluss.
  14. Sei doch nicht so naiv, es gab auf EU Seite schon von Antis den Vorschlag des "wesentlichen Waffenteils" Magazin. Schau dir einige Staaten in den USA an, was da für ein Mist Gesetz ist, trotz NRA und Staaten mit Vollauto-Erlaubnis und "shall issue" auf CCW. Sich hier aus der pseudo-Kausalität des Urteils im Bezug zur Berner-Konvention eine "Sicherheit" für Sportschützen abzuleiten ist absurder Leichtsinn und nahezu kindliche Naivität. Es geht um die ganze Wurst, nicht um die Salamischeibe dies und das. Du kannst grundsätzlich davon ausgehen dass die Jägerschaft mittelfristig die "Bedürfnisgruppe" bleibt mit dem liberalsten Erwerbsbedürfnis außerhalb von "Rot", siehe BJagdG Novelle etc. Wer sich "post-Lipsia" mit jeglichem Bedürfnis in Sicherheit wiegt dem ist auch nicht zu helfen, irgend einen Grund werden die Salamischnibbler schon finden.
  15. Zur Grundwaffe zu welcher das WS gehört.
  16. Heute Gespräch mit einer Behörde in NRW gehabt im Kontext Wechselsysteme für bestehende Waffen. Da Wechselsysteme ja bedürfnisfrei sind wollte ich noch flugs ein paar unterschiedliche Upper für mein AR-15 holen. Behörde: Ja nee, das geht nur wenn Sie dann für diese Waffen die Eigenschaft des nicht wechselbaren Magazins nachweisen analog zum aktuellen Urteil, sonst würden wir für eine Waffe die Sie nach Stand des Urteils gar nicht besitzen dürfen ein WS eintragen, das geht also nicht. D.h. mit bisherigen Waffen alles wie gehabt, jedoch für Eintragungsänderungen bzw WS wird eine "Konformitätsprüfung" der Waffe ausgelöst.
  17. Du solltest nicht von dir auf andere schließen, du hast in dem Kontext eine rechtlich andere Lage, das Urteil war für dich schließlich bindend als Verfahrensteilnehmer.
  18. Ich muss mich korrigieren, Dr. Nopens hat seinen JS 1996 in Osnabrück gemacht.
  19. Er hat wohl schon ewig den Jagdschein, sprich er war auch Jäger "drüben". In der DDR hatten Jäger keine eigenen Waffen, es gab nur die Revierflinte mit FLG, die wurde im Bedarfsfall dann verwendet. Sprich da gibt es eine "ganz andere" Tradition und auch ein anderes Verständnis von Waffenbesitz in "der Generation". Der Arbeiter und Bauernstaat hat seinen Bürgern keine Waffen anvertraut, daher ist der ehemalige Jäger des Arbeiter und Bauernstaates in Teilen nicht unbedingt dem Waffenbesitzern zugeneigt. Vor allem dann nicht wenn es etwas ist was aus dem "Westen" kommt wo die ganzen "Wessis" doch den Jägern "drüben" die Reviere wegpachten. Ich war übrigens noch vor 2w mit einem Jäger aus Magdeburg zum Schiesskurs, der hatte NVA-Stilecht eine Kaschi dabei, mit mehr als 2 Schuss im Magazin, es ging ja auch nur gegen Papier. Ich vermute auch die Haltung rührt teils da her, eine Kaschi ist weit verbreitet bei den Grünröcken drüben, allerdings nur zum Spass.
  20. Ja, und nach dem Urteil vom OVG Münster wäre zu erwarten gewesen dass das BVerwG diesem guten Urteil folgt.
  21. Ich würde ja Fangschüsse noch um Nachsuche, jagdlichen Wettkampf sowie Übungsschießen erweitern.
  22. Ich sehe da schon das aktuelle deutsche Recht ausreichend, bei KW ist ja "Frame/Body" auch wesentliches Waffenteil, bei LW ist das unerheblich. Aber die Rechtsverdreher könnten da ja sonstwas draus bauen, d.h. nach dem BVerwG Urteil ist nichts unmöglich.
  23. Na komm, was ist denn die logische Schlussfolgerung aus dem Urteil? Ganz klar, jetzt muss die Kurzwaffe zur Nachsuche in .300 BLK mit 7.5er Lauf auf AR15 Basis her. Und das meine ich weiss Gott nicht ironisch.
  24. "Essential components should be defined as those components which are necessary for the operation of a firearm. Accessories, such as devices designed or adapted to diminish the sound caused by firing a firearm, should not fall within the definition of an essential component, as the firearm can still be operated without" Das ist doch eine Definition wie schon aktuell hier. Es wird ja sogar noch explizit ausgeführt das Magazine nicht dazu gehören.
  25. Wahrscheinlich "Wir begrüßen das Urteil zur Klarstellung der korrekten waidgerechten Jagdwaffen" und direkt daneben die Sauer Werbung "Jetzt neu BJagdG-konformer Schaft mit neuer Magazinkonstruktion, Einführungspreis nur EUR 1.999".
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