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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Paddy85 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Paddy85 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es gibt bei weitem nicht für jede Pistole Magazine >20 Schuss... Selbst mit der negativen Auslegung könnten sie nicht jeden Bürger entwaffnen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Paddy85 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Zitat:"Dokumentation von Munitionskauf und -verbrauch" Wie soll das funktionieren? -
Nein, nicht zu erkennen
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Paddy85 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
" Außerdem müssen Schreckschusswaffen künftig bei den Behörden registriert werden. Die geplanten Änderungen sind eine Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge in Europa" -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Paddy85 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Zitat:"Ein Grund, warum die anderen europäischen Staaten diese Ausnahme akzeptiert haben, dürfte sein, dass ein ehemaliges Mitglied der Schweizer Armee eher nicht zur Risikogruppe der «potentiellen Terroristen» gehört. " Also kann ich das so verstehen das ich und alle anderen Legalwaffenbesitzer im Umkehrschluss sehr wohl zur Risikogruppe der "potentiellen Terroristen" gehören? Der sonst so verpönte Generalverdacht, wenn es um Waffenbesitzer geht ist er offenbar ein beliebtes und brauchbares Stilmittel um die Daumenschrauben anzuziehen! -
Kann sein, ich kenne auch eine Behörde die das so will.
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Was spricht gegen den mitgelieferten?
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Opferzahlen USA... und bei uns 100.000??
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Von Menschen und Waffen Damit du auch Tatort schauen kannst... Der Anfang ist hart
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Paddy85 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Zuerst mal abwarten ob er die Waffe legal besessen hat. Wenn nicht ist es für normal denkende auch egal ob sie halb- oder sogar vollautomatisch war! -
Bei strafbaren Äußerungen auch zu recht, aber bei dem was der Mann da geäußert hat wird hoffentlich kein Richter so etwas zustimmen.
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Wo musste ich meinen Klarnamen und meine Anschrift hinterlegen? Hab ich was falsch gemacht?
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Sollte man, wenigstens sind wir hier nur mit Alias unterwegs und die Beiträge sind schwerer einem konkreten Autor zuzuordnen. Am besten schreibt man nix, redet nicht über sein Hobby und hält sogar vor der eigenen Familie geheim das Man Waffen besitzt. Nur um sicher zu gehn...
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Wie bitte?
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Aha, in Berlin ist das sicher anders als im Rest der Republik. Ich wurde nur einmal auf dem Weihnachtsmarkt in Hamburg kontrolliert. Dort war das kein Problem, nur in Big Bad Berlin sollte man mit Tierabwehrsprays vorsichtig sein. Danke für deinen Tipp aus zig Dienstjahren Erfahrung.
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Dann erklär es mir bitte!? Wie ist denn die Sachlage wenn ich z.b auf der Kirmes ein Tierabwehrspray führe und es bei einer Polizeikontrolle entdeckt wird?
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Als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG hast du aber definitiv nicht mit Personen zu tun gehabt die ein Tierabwehrspray führten, weil es nicht vom WaffG erfasst wird. Das wäre auch nach 100 Dienstjahren nicht anders.
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Würdest du dich mit unserer Rechtsprechung auskennen wüsstest du das dies die maximale Rechtssicherheit ist die du in Deutschland erwarten kannst. Absolut sicher bist du nicht mal mit einer Nagelfeile unterwegs. Ich kann dir und allen anderen nur raten ihre Freiheiten zu nutzen, sich nicht selbst einzuschränken, da sich diese bei Nichtgebrauch abnutzen. Diesbezüglich ist die gestiegene Zahl der kleinen Waffenscheine sehr zu begrüßen.
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Sagte ich doch. Bei Kennzeichnung ist es kein Reizstoffsprühgerät sondern ein Tierabwehrspray und somit auch was das Versammlungsgesetz angeht kein Problem. Passendes Urteil - Tierabwehrspray keine Schutzwaffe
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Mit einem Tierabwehrspray hast du keine Probleme und kommst auch in keinem Fall mit dem Waffengesetz in Konflikt. (muss als solches gekennzeichnet sein)
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NDR-Artikel Zitat: Die Polizei sieht die Verwendung von Pfeffersprays und Schreckschusswaffen durch Privatpersonen kritisch. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa warnt davor, dass der voreilige Griff zu solchen Waffen angespannte Situationen noch verschlimmern kann. Außerdem seien sich viele Menschen nicht über die rechtlichen Folgen klar, erklärte LKA-Sprecherin Stephanie Weiß: "Der Einsatz von Pfefferspray oder auch einer Schreckschusswaffe ist immer eine Straftat, nämlich eine gefährliche Körperverletzung. Das ist immer nur in einer Notsituation gerechtfertigt. Man darf diese Waffe natürlich nicht einsetzen, wenn man einfach nur provoziert wird." Grundsätzlich sind Pfeffersprays in Deutschland nur für die Abwehr von aggressiven Tieren zugelassen. Gegen Menschen dürfen sie nur im absoluten Notfall eingesetzt werden.
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Plakat in Ämtern zur Geeignetheit von Sportpistolen
Paddy85 antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenlobby
Und welche Folgen sollte es haben wenn ich mit einer "Roten Waffe" in der WBK zum Melden erscheine? (werde ich die Tage noch sehen wenn ich meine kürzlich erworbene USP Tac 45. melde)- 19 Antworten
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Messer mit denen du meiner Meinung nach mit relativer Rerchtssicherheit unterwegs sein kannst -->Fixed -->Folder Noch eine kurze Anmerkung zu deiner Ursprungsfrage. Karambit-Messer wurden ursprünglich zur Landwirtschaft eingesetzt und wären demnach Werkzeuge. Allerdings wurden sie im laufe der Zeit überwiegend als Waffe genutzt und werden von unseren deutschen Behörden auch als solche behandelt, unabhängig von Klingenlänge etc.
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Das erste Messer hat eine Klingenlänge von ca. 12cm (wird bis zum Griff gemessen) wäre damit je nachdem knapp noch erlaubt oder knapp verboten (was das Führen betrifft), könnte allerdings auf Grund der Klingenform als Hieb-und Stoßwaffe eingeordnet werden. Beim zweiten Messer wie Winzi schon bemerkte Einhandmesser-> Führverbot, und eventuelle Einordnung als Hieb- und Stoßwaffe Zitat von "Initiative Messer sind Werkzeuge" zum Thema einstufung als Waffe: " Es gibt eine Unzahl an Messertypen auf den Markt, auch in den diversen Mischformen. Im Einzelfall kann die Einstufung eines Messers unklar sein, die Begrifflichkeit des WaffG ist eine allgemeine, die nicht jeden Messertypus erfassen kann. Wer verbindliche Aussagen zur Waffeneigenschaft eines Messers haben möchte, hat die Möglichkeit, beim BKA einen (kostenpflichtigen) Feststellungsbescheid zu beantragen. "