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Paddy85

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Alle Inhalte von Paddy85

  1. Kann sein, ich kenne auch eine Behörde die das so will.
  2. Opferzahlen USA... und bei uns 100.000??
  3. Zuerst mal abwarten ob er die Waffe legal besessen hat. Wenn nicht ist es für normal denkende auch egal ob sie halb- oder sogar vollautomatisch war!
  4. Bei strafbaren Äußerungen auch zu recht, aber bei dem was der Mann da geäußert hat wird hoffentlich kein Richter so etwas zustimmen.
  5. Wo musste ich meinen Klarnamen und meine Anschrift hinterlegen? Hab ich was falsch gemacht?
  6. Sollte man, wenigstens sind wir hier nur mit Alias unterwegs und die Beiträge sind schwerer einem konkreten Autor zuzuordnen. Am besten schreibt man nix, redet nicht über sein Hobby und hält sogar vor der eigenen Familie geheim das Man Waffen besitzt. Nur um sicher zu gehn...
  7. Paddy85

    Kleiner Waffenschein

    Aha, in Berlin ist das sicher anders als im Rest der Republik. Ich wurde nur einmal auf dem Weihnachtsmarkt in Hamburg kontrolliert. Dort war das kein Problem, nur in Big Bad Berlin sollte man mit Tierabwehrsprays vorsichtig sein. Danke für deinen Tipp aus zig Dienstjahren Erfahrung.
  8. Paddy85

    Kleiner Waffenschein

    Dann erklär es mir bitte!? Wie ist denn die Sachlage wenn ich z.b auf der Kirmes ein Tierabwehrspray führe und es bei einer Polizeikontrolle entdeckt wird?
  9. Paddy85

    Kleiner Waffenschein

    Als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG hast du aber definitiv nicht mit Personen zu tun gehabt die ein Tierabwehrspray führten, weil es nicht vom WaffG erfasst wird. Das wäre auch nach 100 Dienstjahren nicht anders.
  10. Paddy85

    Kleiner Waffenschein

    Würdest du dich mit unserer Rechtsprechung auskennen wüsstest du das dies die maximale Rechtssicherheit ist die du in Deutschland erwarten kannst. Absolut sicher bist du nicht mal mit einer Nagelfeile unterwegs. Ich kann dir und allen anderen nur raten ihre Freiheiten zu nutzen, sich nicht selbst einzuschränken, da sich diese bei Nichtgebrauch abnutzen. Diesbezüglich ist die gestiegene Zahl der kleinen Waffenscheine sehr zu begrüßen.
  11. Paddy85

    Kleiner Waffenschein

    Sagte ich doch. Bei Kennzeichnung ist es kein Reizstoffsprühgerät sondern ein Tierabwehrspray und somit auch was das Versammlungsgesetz angeht kein Problem. Passendes Urteil - Tierabwehrspray keine Schutzwaffe
  12. Paddy85

    Kleiner Waffenschein

    Mit einem Tierabwehrspray hast du keine Probleme und kommst auch in keinem Fall mit dem Waffengesetz in Konflikt. (muss als solches gekennzeichnet sein)
  13. Paddy85

    Kleiner Waffenschein

    NDR-Artikel Zitat: Die Polizei sieht die Verwendung von Pfeffersprays und Schreckschusswaffen durch Privatpersonen kritisch. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa warnt davor, dass der voreilige Griff zu solchen Waffen angespannte Situationen noch verschlimmern kann. Außerdem seien sich viele Menschen nicht über die rechtlichen Folgen klar, erklärte LKA-Sprecherin Stephanie Weiß: "Der Einsatz von Pfefferspray oder auch einer Schreckschusswaffe ist immer eine Straftat, nämlich eine gefährliche Körperverletzung. Das ist immer nur in einer Notsituation gerechtfertigt. Man darf diese Waffe natürlich nicht einsetzen, wenn man einfach nur provoziert wird." Grundsätzlich sind Pfeffersprays in Deutschland nur für die Abwehr von aggressiven Tieren zugelassen. Gegen Menschen dürfen sie nur im absoluten Notfall eingesetzt werden.
  14. Genau, vorallem Bedürfniss? Warum? wäre sehr interessant mal grundlegend zu hinterfragen...
  15. Genau so sollte es sein, Lampen an Kurzwaffen auch gerade mit fordern... Das ist der Punkt, alle Regeln die UNNÖTIG einschränken abschaffen. Die Frage muss lauten WARUM ist etwas verboten, nicht warum nicht. Schalldämpfer? Warum? Nachtzielgerät? Warum? Lampen an Waffen? Warum? (Wildern soll erschwert werden...genau)
  16. Allein kriegen sie dich klein... Wenn tausende klagen sieht die Welt anders aus
  17. Das wäre wohl das Mindeste... Immernoch ne Sauerrei aber wenigstens nicht kriminell
  18. " Noch einmal ein grosses Dankeschön für Deine Aktivitäten und unermüdliches Engagement in der Sache ! "

     

    +1

  19. 3.halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. Das impliziert das es sich auf das Magazin bezieht welches mit der Waffe geliefert wird. Jedenfalls kann selbst ein Grünen Politiker in dem § keine Passage finden die ein fest verbautes Magazin fordert. Ich hoffe das aus dem selben Grund das unsinnige Jägerurteil gekippt wird.
  20. @Empty8sh Da hast du natürlich recht, ich wollte nur darauf hinweisen das ein Richter nicht über die Sportordnung zuschlagen kann.
  21. Zitat GRA zum Thema HA Verbot für Jäger: "Es ist zudem nur eine Frage der Zeit, bis ein ähnliches Urteil auch für die Waffen von Sportschützen gefällt wird, denn es ist über die Sportordnungen theoretisch auch in die Welt der sportlichen Schützen übertragbar." Solch eine These aufzustellen halte ich für falsch und nicht Sachdienlich... Soll wohl die Waffenbesitzer zusammenbringen, liefert aber nur Ansätze für die Antis BDS Sportordnung 100m Langwaffe – Fertigkeit: je 3 x 10 Schuss in 40 Sekunden und Magazinwechsel Wenn in der Sportordnung ein HA´Magazinwechsel vorgesehen ist kann nicht mit Bezug auf die Sportordnung ein HA mit wechselbarem Magazin verboten werden
  22. https://www.youtube.com/watch?v=BZGnb2d3BkA
  23. Heute abgeholt! Gut Schuss!
  24. Wir können nur hoffen das er komplett abgelehnt wird weil sie den Hals nicht voll bekommen
  25. Diese Absurdität habe ich tatsächlich überlesen.
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