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Rohrzange

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  1. Klar, Sicherheit sollte vorgehen.
  2. Die Schlüsselaufbewahrung war lange Zeit ungeklärt. Und was ist darauf passiert? Mehrere LWB mussten vor Gericht ziehen um darum zu Bangen, ob sie ihre Waffenberechtigung, die man ihnen wegnehmen wollte, behalten dürfen. Und dann läuft das ungefähr so: Dem ersten Richter genügt es, wenn du dir den Schlüssel um den Hals hängst. Der nächste Richter sagt dir dann, dass du keine Kontrolle über den Schlüssel hast, wenn er zwar an deinem Hals hängt, aber du dann schläfst. Dem reicht es also nicht. Beim dritten Richter reicht die Geldkassette. Und dem vierten Richter reicht nicht einmal ein Stahltresor. Jeder der da vor Gericht musste, musste also um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bangen und mal wurde so und ein andermal wieder anders geurteilt. Inzwischen ist das nach mehreren Fällen geklärt und der Schlüssel muss nun genauso sicher aufbewahrt werden wie die Waffen. Siehe: https://www.landesjagdverband.de/detail/wie-muss-der-schluessel-zum-waffenschrank-aufbewahrt-werden Das kostet zwar wieder einmalig Geld, aber dafür besteht nun Rechtssicherheit. Setzt man das also um, dann muss man keine Angst haben, man muss im Fall der Fälle nicht vor Gericht ziehen, was mit Zeit, Kosten und Stress verbunden ist und auch nicht darum bangen. Und was man auch beachten sollte, hier geht es jetzt nicht darum, dass entschieden wurde, dass der Schlüssel genauso sicher aufbewahrt werden muss, sondern darum, dass präzise definiert wurde, "wie" er aufbewahrt werden muss. Das "wie" hätte auch anders ausfallen können, aber dafür ist es jetzt wenigstens eindeutig und letzteres ist der springende Punkt.
  3. Das ist korrekt. Wobei Fertigungstoleranzen sich bei dünnen Verschlusswarzen stärker negativ auswirken könnten, als bei richtig dicken Verschlusswarzen wo die Toleranzen dann keine so große Rolle mehr spielen. Am besten wäre also große dicke Verschlusswarzen und davon lieber mehr als nur zwei und das kostet dann alles Gewicht und erhöht wahrscheinlich auch den Preis.
  4. Das K11 müsste auch ein Geradezugrepertierer mit Drehkopfverschluss sein. Auch dieser hat nur zwei Verschlusswarzen. Beim K31 ist der Verschluss allerdings näher am Patronenlager, daraus würde ich schlussfolgern, dass der Stress durch die thermische Belastung etwas höher ist. Schließlich ist er näher an der Wärmequelle. Beim K11 sind die Verschlusswarzen weiter weg von der Wärmequelle. In folgendem Handbuch scheinen die aber nicht größer zu sein, sondern eher kleiner. Beim K31 gab's aber das Werkstoffproblem, auf das Nutzer Weinberger hingewiesen hat. Nur 2 Verschlusswarzen sind allerdings trotzdem nicht viel. Auf Seite 18 sieht (PDF S. 10) sieht man beide Verschlusshülsen im Vergleich: https://www.swisswaffen.com/files/modell-1911-carbine/technisches-reglement-der-karabiner-k11-und-k31-ausgabe-1944/anljf6lwjthv.pdf Und hier sind noch weitere Bilder: https://www.swisswaffen.com/?W=K11#P10400
  5. Eine Gemeinsamkeit zwischen der Jakele J1, dem Schweizer Karabiner 31 und der Blaser R93 gibt es schon einmal. Alle drei sind Geradezugrepertierer. Das Verschlusssystem ist unterschiedlich, die R93 hat einen Ringbundverschluss, das K31 einen Drehkopfverschluss und, wenn ich mich nicht irre, die Jakele J1 ebenfalls. Die Jakele J1 hat vier Verriegelungswarzen. Beim K31 konnten die Verriegelungswarzen ein Problem darstellen, da sie zu schwach ausgelegt waren und es auch nur zwei waren. Zum K31 siehe auch: http://lutzmoeller.net/Waffen/Technik/K31.php Das K98 hat zum Vergleich einen Drehzylinderverschluss.
  6. Es bleibt eine Gummidefinition, wann ist ein Karton ein ausreichender Karton? Was wenn der Karton beim Transport nass wird und so seine Festigkeit verliert? Auch das soll ja berücksichtigt werden, weil auch das beim gewöhnlichen Transport vorkommen kann. Eine Norm würde Rechtssicherheit gewährleisten und das Problem wäre vom Tisch. Solange das nicht gegeben ist, wird man dir mit einem Karton immer einen Strick drehen können.
  7. In diesem Fall ist so eine Norm dein Schutz. Denn wie man hier sehen kann, war ein Karton dem Gericht ja nicht ausreichend. Wie willst du also wissen, was dem nächsten Gericht genehm ist?
  8. Kartonfritze mag diesen Kartons zwar den Namen "Waffenversandkarton" gegeben haben, aber wenn man sich die Materialstärke anschaut, dann sind das bestenfalls (bei den großen Kartons) auch nur 4,2 mm. Was nötig wäre, wäre eine DIN oder EU Norm, die definiert, wie ein "Waffenversandkarton" zu beschaffen sein hat. Denn nur das dürfte dann im Falle eines Kartons auch rechtssicher sein, wenn diese DIN oder EU Norm dann in das Waffengesetz oder vergleichbares aufgenommen wird. Geht man von den Anforderungen des Gerichts aus, dann würde ich momentan eine Holzkiste nehmen. Notfalls kann man eine Europalette nehmen, die zerlegen und daraus eine Kiste bauen. Die Waffe selbst kommt vorher in eine Luftpolsterfolie und das dann verpackt in die Holzkiste. Es hätte noch schlimmer kommen können. Z.B. dass das Gericht vorschreibt, dass ein wesentliches Waffenteil getrennt vom Rest der Waffe verschickt werden muss.
  9. Zukünftig werde ich beim Dorffest die Polizeikontrolle aufsuchen um mir meine gekaufte Grillwurst schneiden zu lassen. Brauchbare Messer sollten die ja zur Genüge haben.
  10. Hier hat sich mal jemand die Mühe gemacht, alle Vorkommnisse mit Messern mithilfe einer K.I. zusammenzufassen: https://messerinzidenz.de/
  11. Und wenn du als Wanderer dann in einem Dorf halt machen willst, weil dort gerade ein Dorffest stattfindet, dann kann das aufgrund des neuen Gesetzes bereits zum Problem werden. Gleiches gilt, wenn du die Bummelbahn nutzen willst.
  12. Ich würde mich auf Mittelaltermärkten sicher fühlen, gerade weil die normalen verkleideten Leute dort alle Waffen, wie du beschrieben hast, tragen. Wenn was passieren sollte, sind gleich 5 zur Stelle, die helfen und eingreifen könnten. In einer Waffenverbotszone in der Fußgängerzone musst du froh sein, wenn die Stühle von einem Freisitz Café nicht festgekettet sind, damit überhaupt irgendetwas greifbar ist, das man zur Verteidigung nutzen könnte.
  13. Der Normalo, bspw. die Oma wird ganz genauso durchsucht werden, wie jeder potentielle Kriminelle. Das wird man allein schon deswegen machen müssen, um sich nicht bezüglich Grundgesetz Art 3 Abs 3 angreifbar zu machen.
  14. Zukünftig verstößt jeder gegen das Waffengesetz, der ein lebensrettendes Gurtmesser mit ihm Auto führt. Messer ist Messer, das Gurtmesser ist im WaffG nicht ausgenommen.
  15. Hat der SB auch etwas zu einer amtlich beglaubigten Kopie der WBK gesagt?
  16. Ich kann es nachvollziehen. Ja, der Polizist hätte es durchgehen lassen können, aber das erhöht den Druck auf die Bürger nächstes mal das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Je mehr rote und grüne Wähler wegen so etwas ein Bußgeld bezahlen müssen, desto eher denken diese nach.
  17. Zukünftig wird es darauf hinauslaufen, dass jeder Jäger, der das Auto nicht ausschließlich selber nutzt, nun immer daran denken muss, das Messer aus dem Auto zu entnehmen. Denn es könnte passieren, dass die Ehefrau es mal benutzen muss, dann in eine Kontrolle gerät und das Messer gefunden wird. Wenn sie dann keine Jägerin ist oder eine vergleichbare Begründung hat, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
  18. Und da hast du auch vollkommen recht. Diejenigen, die auf solche Ideen kommen, sollten mal an die Folgen denken. Und wer als LWB seine Hunde auf Menschen hetzt, wird danach dann ohnehin seine Waffen abgeben müssen. Also ganz schlechte Idee.
  19. Genau das ist der Punkt und genau das haben wir jetzt: "Polizist schludert bei der Sicherheitsüberprüfung der Waffe."
  20. Die Medien begleiten die Polizisten nur und filmen dann, was sie zu sehen bekommen. Da steckt der Lauf dann plötzlich in dem Gerät und der Journalist kann dann fragen, was der Polizist da macht und weshalb er das macht. Der Journalist wird wohl kaum vorher dem Polizisten sagen: "Machen sie mal eine Überprüfung der Waffe und führen sie das so durch, dass wir es gut mit der Kamera aufzeichnen können." Der Sender bezahlt zudem auch nicht die Polizisten, sondern das macht unser Staat. Also muss der Polizist auch keinen Anweisungen von den Medien folgen, der bereitet sich auf den Einsatz vor und muss in n-Minuten fertig sein. Für lange Dreharbeiten ist da gar keine Zeit, d.h. die Medien müssen an Material nehmen, was man ihnen bietet. Aber ist auch egal, wir werden es ohnehin nie erfahren. Es sei denn ein Kollege des Polizisten erzählt es, wie es da ablief.
  21. Wir reden über ein Frontend für eine SQL Datenbank. Das wird nicht besonders komplex sein. Doku ist dann das Lastenheft, was sowieso erforderlich ist. Das Pflichtenheft, der kommentierte Quellcode und fürs Prüfen legt man noch die unit-tests bei.
  22. Man kann sich auch den Quellcode geben lassen und in der Regel dürfte das dann ein Frontend für ein bestehendes SQL Datenbanksystem werden. Aus dem Grund habe ich gesagt, wenn keine Banking- und Onlinefunktion benötigt wird. Dann ist das nämlich nur eine Anwendung, die auch auf einem abgeschottenen Inselrechner laufen kann, vergleichbar mit der selbstgestrickten Excel Tabelle, nur in viel bequemer in der Anwendung. Eine zügige Wiederherstellung ist kein Problem, wenn ein SQL DBMS verwendet wird. Außerdem muss das kein Heimprogrammierer sein, er kann durchaus dafür qualifiziert sein und sich mit seinen Fähigkeiten ehrenamtlich im Verein einbringen.
  23. Danke, also ist es so wie ich vermutet hatte. Der Lauf muss in das Ding gesteckt werden. Was mich allerdings überrascht ist die kurze Länge dieses Geräts, dachte ja, dass das Geschoss irgendwo dahinter weiterlaufen und dann dort seine Energie abbauen kann. Hier scheint es aber nun so, dass der Energieabbau auf wenige cm erfolgt. Ist das Rohr mit Sand gefüllt, weiß das jemand? Und ist es auch für bleifreie Geschosse geeignet, die bspw. einen etwas höheren Härtegrad aufweisen können? Tut mir Leid, aber da muss ich dir entschieden widersprechen, es handelt sich hier schließlich um einen Vorgang, der der Sicherheit dienen soll und bei dem es bei einer falschen Handhabung, wie im Video zu sehen, zu einer Gefährdung von Dritten kommen kann. Wäre ich die Bildzeitung, dann würde ich das auf die Titelseite bringen, fett hervorgehoben mit der Überschrift "Polizist überprüft Waffe falsch". Damit auch der letzte Polizist im Land daraus lernt und der Fehler nie wieder gemacht wird. Das Geschrei wäre nämlich groß, wenn bei einer falschen Handhabung sich tatsächlich mal ein Schuss lösen sollte und dabei jemand unbeabsichtigt mit schweren Folgen verletzt oder gar getötet wird. Offenbar nicht, wie das obige Lehrvideo in Elos Kommentar zeigt. Auf der Webseite des Herstellers Nabco steckt der Lauf der Waffe auf allen Fotos in diesem Gerät und in der Zubehör Sektion gibt es sogar ein Anleitungsposter, auch da steckt der Lauf der Waffe im Gerät. Vielleicht sollte diese Polizeistelle sich mal so ein Poster anschaffen und über das Gerät hängen. Das wäre zwar eine Erklärung die man nicht gänzlich ausschließen kann, diese halte ich aber aus folgenden Gründen für eher unwahrscheinlich. 1. Ein Polizist, der das Gerät regelmäßig benutzt, wird allein aufgrund des Muskelgedächtnis den Lauf der Waffe ohne groß nachzudenken in das Gerät stecken und wenn dann der Reporter fragt, warum der Lauf der Waffe plötzlich in dem Gerät steckt, das erklären. 2. Auch bei Anwesenheit der Kamera muss die Sicherheit gewährleistet sein. 3. Damit alle Füße still bleiben und keine Maßregelung droht, würde man eher darauf achten, es streng nach Vorschrift zu machen und nicht extra für die Kamera falsch. 4. Wenn man schon gefilmt wird und weiß wie es geht, dann macht man es richtig, damit andere sehen, wie das richtig gemacht wird. Stichwort: Vorbildfunktion. Die wahrscheinlichste Erklärung wäre somit eher, der Polizist benutzt das Gerät nie oder weiß es nicht, wie man es richtig benutzt.
  24. Falls keine Banking- und Onlinefunktion benötigt wird und ein Mitglied mit Programmierkenntnissen im Verein vorhanden ist, dann ist selber programmieren am flexibelsten. Und damit sind dann auch die Merkmale einfach und simpel und zugeschnitten für die Bedürfnisse des Vereins möglich.
  25. Lithium Batterien als 1,5 V Typ wollte ich auch gerade vorschlagen, aber dann habe ich noch einmal darüber nachgedacht. Lithium kann, wenn die Batterie beschädigt wird, sehr heftig mit der Feuchtigkeit in der Luft reagieren und so eine Reaktion will man nicht am Kopf herum haben. Deswegen rate ich von so einer Lösung dann doch eher ab. Es gäbe noch NiMH Akkus, wenn man da welche mit einer geringen Selbstentladung nimmt (z.B. Eneloop NiMH Akkus), dann halten die auch ein paar Monate durch. Man muss sie dann aber auf jeden Fall aufladen, denn die Spannung sollte nicht unter 1 V fallen, da dies die Akkus zerstört. Die Nennspannung liegt bei NiMH Akkus leider nur bei 1,2 V, das müsste man dann am Gehörschutz testen, ob der mit 2 x 1,2 V noch zufriedenstellend funktioniert. Moderne Elektronik sollte das eigentlich schaffen und NiMH Akkus können unter Last diese Spannung länger aufrecht erhalten, als normale Alkaline Batterien mit einer Nennspannung von 1,5 V. Bei denen fällt die Spannung sehr schnell ab, weswegen die sogar viel schneller in den Bereich von unter 1,2 V fallen. NiMH Akkus gasen im Fall der Fälle nur Wasserstoff aus, und der verfliegt. Daher gibt es mit NiMH Akkus keine Sauerei im Batteriefach. Und im Gegensatz zu Lithium Batterien fangen die NiMH Akkus kein Feuer und sind somit sicher im Umgang. Was sie nicht mögen ist Kälte und somit Temperaturen unter 0°C, das könnte ein Nachteil sein. EDIT: Noch als Ergänzung. Für NiMH Akkus benötigt man ein geeignetes Ladegerät. Ein uraltes Akkuladegerät für NiCD Akkus ist für NiMH Akkus nicht geeignet.
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