Rohrzange
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Welche Vorteile versprichst du dir bei einem reinen Informationsschreiben davon, dass die untere Waffenbehörde den Waffenbesitzer kennt und sie diese Aufgabe der Benachrichtung durchführen soll? Aus meiner Sicht wäre das eine unnötige Mehrbelastung der unteren Waffenbehörde, für eine Aufgabe, die problemlos zentral, automatisiert und kostengünstig direkt aus der Datenbank des NWR auf Großdruckermaschinen gedruckt und automatisiert in einen Briefumschlag gepackt und danach kostengünstig versendet werden kann. Die untere Waffenbehörde hat diese Möglichkeit nicht, sie müsste jeden Brief mit ihrem Hausdrucker einzeln ausdrucken, dann in einen Briefumschlag legen, zukleben und verschicken. Bei nur 100 betroffenen LWB einer großen Stadt wäre das schon ein enormer Aufwand und auf dem Weg vom NWR zur unteren Waffenbehörde besteht bei dieser manuellen Arbeit die Gefahr, dass Informationen verloren gehen. Computer und automatisierte Großdruckmaschinen können das viel besser, effizienter, fehlerfreier und kostengünstiger direkt aus der Datenbank des NWR. Zumal, was bringt es der unteren Waffenbehörde, wenn sie weiß, dass der LWB eine Waffe mit einem Produktmangel hat? Sobald der über das Schreiben von dem Produktmangel bei seiner Waffe erfährt wird er aus Eigeninteresse sich an den Hersteller wenden. Verstehe ich dich richtig, dass es dir darum geht, die untere Waffenbehörde zusätzlich zu beschäftigen, damit sie weniger Zeit für wesentliche Aufgaben, wie bspw. die Genehmigung von zusätzlichen Waffen bestehender LWB oder die Überprüfung von neuen LWB auf Zuverlässigkeit hat?
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Dem Bundesverwaltungsamt (BVA), also die Bundesbehörde, die u.a. für das Nationale Waffenregister und für bestimmte waffenrechtliche Aufgaben zuständig ist Ich glaube das ist schon im Produkthaftungsgesetz geregelt, aber falls nicht, nur wenn die Gesundheit, Leib und Leben gefährdet ist. Im Falle deiner Griffschalen also bspw. wenn der Lack der Griffschalen krebserregende Stoffe enthält, die bei Schweißbildung leicht freigesetzt werden können und über die Haut aufgenommen werden. Idealerweise zentral über das Bundesverwaltungsamt (BVA). Man könnte es aber auch so wie beim Auto regeln, nur müsste man das dann noch mit dem Datenschutz gesetzlich regeln. Ich denke per Post. Der Hersteller natürlich, er hat es verbockt, also muss er es auslöffeln. Falls die Briefe vom Amt zentral verschickt werden sollen, geht die Rechnung für den Versand und Druck an den Hersteller. Ein Beamter bei der Behörde prüft die Produktrückrufbenachrichtigung des Herstellers und gibt sie dann, wenn erforderlich, frei. Der Rest kann automatisiert über das Computersystem ablaufen. EDIT: Ergänzung: Bei einem konkreten Waffenmodell wäre das dann bspw. eine einmalige Prüfung der Produktrückrufbenachrichtigung durch den Beamten und wenn er diese dann freigibt, werden an alle LWB, die dieses Waffenmodell gemäß NWR haben, jeweils ein Brief automatisch erstellt und verschickt. Wenn es also 15462 Einträge im NRW für dieses Modell gibt, dann gibt es 15462 Briefe. Hat ein LWB mehrere Exemplare, kriegt er nur einen für alle seine Exemplare. Das kann man alles per Software und Computer automatisieren. Die einzige manuelle Bearbeitung ist die einmalige Überprüfung durch den Beamten und auch das wird dann als Bearbeitungsgebühr dem Hersteller berechnet.
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Wäre es mit Blick auf die Gefahrenabwehr und die Produktsicherheit nicht sinnvoll, wenn der Gesetzgeber den Rechtsrahmen des WaffRG um den Einsatzzweck zentrale Produktrückrufbenachrichtigungen zu ermöglichen, erweitern würde? Dadurch könnte eine zentrale Stelle die Daten des Nationalen Waffenregisters nutzen, um Eigentümer betroffener Waffen direkt über sicherheitsrelevante Produktrückrufe zu informieren, anstatt diese Aufgabe allein den Herstellern zu überlassen? Momentan ist es so, dass ein Kunde bei einem Händler eine Waffe kaufen kann. Und später verkauft er sie vielleicht an einen anderen Berechtigten weiter und der an einen weiteren. Spätestens dann gibt’s meist keinen Bezug mehr zwischen neuem Berechtigten und ursprünglichem Händler, der Kunden auf einen Produktrückruf des Herstellers aufmerksam machen könnte. Technische Mängel können zudem erst Jahre später auftreten oder bekannt werden. Der neue LWB der Waffe muss sich dann regelmäßig selbst aktiv informieren, ob’s einen Rückruf gibt, oder einfach Glück haben, dass ihm das jemand mitteilt. Das ist wertvolle Zeit, die unnötig verstreicht, und setzt den LWB einer erheblichen Gefahr aus, wenn von dem Mangel eine große Gefahr für den Schützen ausgeht. Im Nationalen Waffenregister sind hingegen alle LWBs solcher betroffener Waffen in Deutschland erfasst. Aber die Behörden dürfen sie nicht über den Mangel informieren, weil der aktuelle Rechtsrahmen des WaffRG das nicht zulässt. Das ist doch mal etwas, wo der Staat eine Verbesserung einbauen könnte. Bei Autos ist das übrigens anders geregelt: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gibt Herstellern die aktuellen Halterdaten raus, sodass Rückrufe auch Gebrauchtwagenbesitzer erreichen. Bei Waffen gibt's keine solche zentrale Datenfreigabe, die Hersteller wissen also nicht, wer die Gebrauchtkäufer sind, womit sie nicht direkt angeschrieben werden können. Viele Unfälle könnten durch eine solche Änderung also vermieden werden. Was meint ihr?
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Klar, Sicherheit sollte vorgehen.
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Die Schlüsselaufbewahrung war lange Zeit ungeklärt. Und was ist darauf passiert? Mehrere LWB mussten vor Gericht ziehen um darum zu Bangen, ob sie ihre Waffenberechtigung, die man ihnen wegnehmen wollte, behalten dürfen. Und dann läuft das ungefähr so: Dem ersten Richter genügt es, wenn du dir den Schlüssel um den Hals hängst. Der nächste Richter sagt dir dann, dass du keine Kontrolle über den Schlüssel hast, wenn er zwar an deinem Hals hängt, aber du dann schläfst. Dem reicht es also nicht. Beim dritten Richter reicht die Geldkassette. Und dem vierten Richter reicht nicht einmal ein Stahltresor. Jeder der da vor Gericht musste, musste also um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bangen und mal wurde so und ein andermal wieder anders geurteilt. Inzwischen ist das nach mehreren Fällen geklärt und der Schlüssel muss nun genauso sicher aufbewahrt werden wie die Waffen. Siehe: https://www.landesjagdverband.de/detail/wie-muss-der-schluessel-zum-waffenschrank-aufbewahrt-werden Das kostet zwar wieder einmalig Geld, aber dafür besteht nun Rechtssicherheit. Setzt man das also um, dann muss man keine Angst haben, man muss im Fall der Fälle nicht vor Gericht ziehen, was mit Zeit, Kosten und Stress verbunden ist und auch nicht darum bangen. Und was man auch beachten sollte, hier geht es jetzt nicht darum, dass entschieden wurde, dass der Schlüssel genauso sicher aufbewahrt werden muss, sondern darum, dass präzise definiert wurde, "wie" er aufbewahrt werden muss. Das "wie" hätte auch anders ausfallen können, aber dafür ist es jetzt wenigstens eindeutig und letzteres ist der springende Punkt.
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Das ist korrekt. Wobei Fertigungstoleranzen sich bei dünnen Verschlusswarzen stärker negativ auswirken könnten, als bei richtig dicken Verschlusswarzen wo die Toleranzen dann keine so große Rolle mehr spielen. Am besten wäre also große dicke Verschlusswarzen und davon lieber mehr als nur zwei und das kostet dann alles Gewicht und erhöht wahrscheinlich auch den Preis.
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Das K11 müsste auch ein Geradezugrepertierer mit Drehkopfverschluss sein. Auch dieser hat nur zwei Verschlusswarzen. Beim K31 ist der Verschluss allerdings näher am Patronenlager, daraus würde ich schlussfolgern, dass der Stress durch die thermische Belastung etwas höher ist. Schließlich ist er näher an der Wärmequelle. Beim K11 sind die Verschlusswarzen weiter weg von der Wärmequelle. In folgendem Handbuch scheinen die aber nicht größer zu sein, sondern eher kleiner. Beim K31 gab's aber das Werkstoffproblem, auf das Nutzer Weinberger hingewiesen hat. Nur 2 Verschlusswarzen sind allerdings trotzdem nicht viel. Auf Seite 18 sieht (PDF S. 10) sieht man beide Verschlusshülsen im Vergleich: https://www.swisswaffen.com/files/modell-1911-carbine/technisches-reglement-der-karabiner-k11-und-k31-ausgabe-1944/anljf6lwjthv.pdf Und hier sind noch weitere Bilder: https://www.swisswaffen.com/?W=K11#P10400
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Eine Gemeinsamkeit zwischen der Jakele J1, dem Schweizer Karabiner 31 und der Blaser R93 gibt es schon einmal. Alle drei sind Geradezugrepertierer. Das Verschlusssystem ist unterschiedlich, die R93 hat einen Ringbundverschluss, das K31 einen Drehkopfverschluss und, wenn ich mich nicht irre, die Jakele J1 ebenfalls. Die Jakele J1 hat vier Verriegelungswarzen. Beim K31 konnten die Verriegelungswarzen ein Problem darstellen, da sie zu schwach ausgelegt waren und es auch nur zwei waren. Zum K31 siehe auch: http://lutzmoeller.net/Waffen/Technik/K31.php Das K98 hat zum Vergleich einen Drehzylinderverschluss.
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Es bleibt eine Gummidefinition, wann ist ein Karton ein ausreichender Karton? Was wenn der Karton beim Transport nass wird und so seine Festigkeit verliert? Auch das soll ja berücksichtigt werden, weil auch das beim gewöhnlichen Transport vorkommen kann. Eine Norm würde Rechtssicherheit gewährleisten und das Problem wäre vom Tisch. Solange das nicht gegeben ist, wird man dir mit einem Karton immer einen Strick drehen können.
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Kartonfritze mag diesen Kartons zwar den Namen "Waffenversandkarton" gegeben haben, aber wenn man sich die Materialstärke anschaut, dann sind das bestenfalls (bei den großen Kartons) auch nur 4,2 mm. Was nötig wäre, wäre eine DIN oder EU Norm, die definiert, wie ein "Waffenversandkarton" zu beschaffen sein hat. Denn nur das dürfte dann im Falle eines Kartons auch rechtssicher sein, wenn diese DIN oder EU Norm dann in das Waffengesetz oder vergleichbares aufgenommen wird. Geht man von den Anforderungen des Gerichts aus, dann würde ich momentan eine Holzkiste nehmen. Notfalls kann man eine Europalette nehmen, die zerlegen und daraus eine Kiste bauen. Die Waffe selbst kommt vorher in eine Luftpolsterfolie und das dann verpackt in die Holzkiste. Es hätte noch schlimmer kommen können. Z.B. dass das Gericht vorschreibt, dass ein wesentliches Waffenteil getrennt vom Rest der Waffe verschickt werden muss.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zukünftig werde ich beim Dorffest die Polizeikontrolle aufsuchen um mir meine gekaufte Grillwurst schneiden zu lassen. Brauchbare Messer sollten die ja zur Genüge haben. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Hier hat sich mal jemand die Mühe gemacht, alle Vorkommnisse mit Messern mithilfe einer K.I. zusammenzufassen: https://messerinzidenz.de/ -
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Und wenn du als Wanderer dann in einem Dorf halt machen willst, weil dort gerade ein Dorffest stattfindet, dann kann das aufgrund des neuen Gesetzes bereits zum Problem werden. Gleiches gilt, wenn du die Bummelbahn nutzen willst. -
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Ich würde mich auf Mittelaltermärkten sicher fühlen, gerade weil die normalen verkleideten Leute dort alle Waffen, wie du beschrieben hast, tragen. Wenn was passieren sollte, sind gleich 5 zur Stelle, die helfen und eingreifen könnten. In einer Waffenverbotszone in der Fußgängerzone musst du froh sein, wenn die Stühle von einem Freisitz Café nicht festgekettet sind, damit überhaupt irgendetwas greifbar ist, das man zur Verteidigung nutzen könnte. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Der Normalo, bspw. die Oma wird ganz genauso durchsucht werden, wie jeder potentielle Kriminelle. Das wird man allein schon deswegen machen müssen, um sich nicht bezüglich Grundgesetz Art 3 Abs 3 angreifbar zu machen. -
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Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zukünftig verstößt jeder gegen das Waffengesetz, der ein lebensrettendes Gurtmesser mit ihm Auto führt. Messer ist Messer, das Gurtmesser ist im WaffG nicht ausgenommen. -
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Hat der SB auch etwas zu einer amtlich beglaubigten Kopie der WBK gesagt? -
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Ich kann es nachvollziehen. Ja, der Polizist hätte es durchgehen lassen können, aber das erhöht den Druck auf die Bürger nächstes mal das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Je mehr rote und grüne Wähler wegen so etwas ein Bußgeld bezahlen müssen, desto eher denken diese nach. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zukünftig wird es darauf hinauslaufen, dass jeder Jäger, der das Auto nicht ausschließlich selber nutzt, nun immer daran denken muss, das Messer aus dem Auto zu entnehmen. Denn es könnte passieren, dass die Ehefrau es mal benutzen muss, dann in eine Kontrolle gerät und das Messer gefunden wird. Wenn sie dann keine Jägerin ist oder eine vergleichbare Begründung hat, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. -
Und da hast du auch vollkommen recht. Diejenigen, die auf solche Ideen kommen, sollten mal an die Folgen denken. Und wer als LWB seine Hunde auf Menschen hetzt, wird danach dann ohnehin seine Waffen abgeben müssen. Also ganz schlechte Idee.
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Genau das ist der Punkt und genau das haben wir jetzt: "Polizist schludert bei der Sicherheitsüberprüfung der Waffe."