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callahan44er

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  1. Das behauptest du jetzt. Kann ja auch sein. Letztendlich gehe ich davon aus was da steht. Wenn der TE ausschmückt kann ich auch nix dran ändern. Dann muss man 95% der Tröts hier in Frage stellen und kann das Forum schließen. Letztendlich ist und bleibt Eigentum Notwehrfähig. Somit ist deine Aussage falsch!
  2. So kann man Tatsachen auch verfälschen! Der TE hat die Lage ja nun eindeutig anders beschrieben! Ach so bevor ein Oberschlauer daher kommt. Nein ich war nicht dabei. Da das hier eine Frage zu einem bestimmten Fall ist, nehme ich die Sachlage so wie sie beschrieben ist!
  3. Eigentum ist Notwehrfähig. Wenn der körperlich nicht in der Lage gewesene B nicht anders kann, hat er alles richtig gemacht wie ICH finde. Keiner kam zu Schäden und A hat sein Auto in Ruhe gelassen. Was Chaoten an Autos und fremden Eigentum anrichten können haben wir bei G20 ja gesehen. Da hätte ich gerne mal einen Fall gesehen wie ein Bürger erfolgreich sein Eigentum mit Gewalt gg die Chaoten verteidigt hat. Was mich wundert, warum kommt die Polizei nicht bei einer laufenden Sachbeschädigung????
  4. Jetzt läuft's ja auch wieder.....
  5. Habe Antwort vom Landrat erhalten. Natürlich nur Bla bla von wegen Runderlass und ganz NRW konnte citkoWaffe nicht nutzen. Habe nochmals meinen Unmut kund getan. vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie mir leider nur Sachstände mitteilen, die mir schon bekannt waren, wie Sie meinem Schreiben entnehmen konnten. Worum es mir hauptsächlich geht ist, das eine Zuverlässigkeitsüberprüfung sehr wohl auch ohne eine Computerprogramm möglich ist, wenn schon niemand Willens ist, dieses innerhalb von 6 Monaten zum laufen zu bekommen! Amtshilfe wäre es z.b. beim Kreis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen, wie sie auch für Personen die eine Sprengstofferlaubnis besitzen, erforderlich ist. Dort werden mindestens dieselben Überprüfungen abgefragt. Diese gilt im übrigen 1 Jahr! Wie schon angemerkt würde man das in keinem anderen Bereich der öffentlichen Verwaltung dulden. Bürgerfreundlich ist so etwas nicht! Des weiteren wäre es schön wenn Sie im Landtag einmal den Sinn einer Überprüfung alle 6 Monate beim Antrag einer weiteren Waffe erfragen. Diesen gibt es nämlich nicht und es ergibt sich daraus keinerlei Sicherheitsmehrgewinn. Gerade die mitregierende FDP hat vollmundig versprochen das Waffengesetz nicht noch weiter zu verschärfen. Genau aus diesem Grund haben viele Waffenbesitzer keine Partei gewählt die dieses tut, wie man an der Wählerwanderung sehen kann. 1. Besitzt der Antragsteller schon Waffen. Was wird jetzt anders wenn er noch eine besitzt? 2. Eine weitere Langwaffe auf gelbe WBK kann ich mir jederzeit ohne vorherige Überprüfung kaufen. Da kann die Überprüfung auch erst nach dem Kauf stattfinden. 3. Bei Jägern ist es genauso. Auf Jagdschein werden Waffen auch einfach so gekauft. Spricht man mit einigen Sachbearbeitern, wird unter vorgehaltener Hand, auch nur von mehr Aufwand ohne jeglichen Sicherheitsgewinn gesprochen. Weiterhin ist es schlichtweg nicht wahr, das es in ganz NRW keine Befürwortungen gab. Auch für Leute die schon länger als 6 Monate keine Überprüfung hatten. Dafür kennt man zu viele Sportschützen die bei unterschiedlichen Behörden sind. Gerne kann ich Ihnen diese Namentlich benennen.
  6. Na du, weil du dir einen anderen Verein suchen kannst!
  7. Das wäre wohl ziemlich sinnlos! Höchstwahrscheinlich hat er die Sachkunde über den entsprechenden DSB LV gemacht. Rat mal wer da wohl den Unterricht abhält?! Desweiteren wird auf der Sachkunde nicht immer alles richtig gesagt. Dich jetzt darauf hinweisen das nicht jeder alles wissen kann, Foren zum Fragen da sind, du es ja nicht lesen brauchst, solche Anmerkungen kein Mensch braucht, ist genau so sinnlos, oder?
  8. Abmahnungen ohne konkreten Auftrag eines Geschädigten sollten verboten sein!
  9. Sommerpause?
  10. Auf Sachkundelehrgängen wird auch nicht immer alles richtig erzählt. Teilweise um keine Verwirrung zu stifften, teilweise "weil der Erzähler vorne es so will, teilweise aus unkenntniss!
  11. ....und wohin mit dem Schlüßel?
  12. Also ich finde ja.......sicher ist sicher.......besser Hartmetallketten nehmen. Sonst könnte ja wer weiß was passieren!!!!
  13. Wer ist denn am Freitag, Samstag, Sonntag auf der Steel von euch?
  14. Waffen. Was will die BW denn mit Waffen? Da kann man doch jemanden mit verletzen..... schlimmstenfalls sogar......oh mein Gott.......
  15. Ja genau so. Oder repetieren, was Quatsch wäre. Gespannt flippen alle aus. Da sagt nur keiner bei der Glock oder ähnlich was.....
  16. Na dann wissen sie es ja jetzt und können reinhauen.
  17. Da könntest du durchaus Recht haben, aber dann hätte sie ja noch 2 Wochen Zeit ;-) Das "pissed" sein spricht aber für die andere Theorie. Genau werde ich es bei nächsten Antrag wissen.......
  18. Sodele........jetzt darf spekuliert werden ob eine Beschwerde an den Landrat etwas bringt oder nicht. Noch mal kurz zusammengefasst. Ende vorletzter Woche erhielt ich die Nachricht vom Landrat das man sich an die Behörde gewandt hat und auf Antwort wartet. Diese habe ich zwar noch nicht, aber heute eine Mail, das ich vorbei kommen soll und meinen Voreintrag erhalte. Da man auf meine Nachfrage zu dem Thema nicht gerade vor Freundlichkeit überschäumte und meinen Fragen bewusst auswich, gehe ich mal davon aus, das es was damit zu tun hat. Ich kann nur jedem empfehlen sich immer an die nächst höhere Stelle zu wenden.
  19. Kann das ein Admin zu machen? Ist doch alles gesagt, nur noch nicht von jedem!
  20. Schreib mal was der Anwalt sagt.
  21. Ob es was bringt werden wir sehen. Klage geht erst nach 3 Monaten und ob das was bringt wissen wir auch nicht. Je mehr so was machen um so eher passiert was!
  22. @okoehler Ja ähnlich. Aber irgendeiner ist nunmal Schuld. Und es gibt andere Möglichkeiten der Überprüfung und somit verzögert die Behörde mit. Kann dir auch nur empfehlen nicht nachzulassen und dich beim Landrat zu beschweren. Ist zwar nur bedingt relevant, aber du bist ja noch nie überprüft worden, ich immerhin schon öfters.
  23. So mal der aktuelle Stand. Habe mich an den Landrat gewandt mit allen Unzulänglichkeiten die dort herrschen. Nach zwei Tagen kam Antwort das man die Beschwerde an die Beschwerdestelle der Kreispolizeibehörde weitergeleitet hat. Mal schauen was da raus kommt. Man will sich wieder melden............ Ich kann nur jedem empfehlen auch Beschwerden an den Landrat zu schicken. Je mehr je besser. Wenn noch welche an den Landrat schreiben um so besser.
  24. Dafür gibt's dann ein Halligan Tool ;-)
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