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Alle Inhalte von callahan44er
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Auch wenn es schon zig mal gesagt wurde. Man braucht keinen Vordruck! Schönes Schreiben erstellen mit Briefkopf und gut. Je eins für Mitgliedschaft, 12/18, 4/6 usw. Eine Behörde hier fügt hier mittlerweile auch ein Formular bei. Das können Sie schön behalten. Ist nicht ausfüllbar am PC und ich setz mich garantiert nicht mit dem Kuli dahin! Gibt auch da keine Klagen!
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Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Naja mit fixer Muni läuft sie. Ist halt nur ne Plinke........... Nachteil, eine Optik ist nur mit einer Montage realisierbar. Dann gibt es Probleme mit dem Hülsenauswurf. -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
In dem Meldeprogram vom RSB kann man nicht Rückdatieren. D.h. wenn man mal vergisst jemanden SOFORT zu melden, was nu? Wer hat das denn damals gesagt mit den 12 Monaten Verband? Wie gesagt ich habe mit dem Präse des LV4 gesprochen und dem Vize 9 Monate stimmt. Und das Schreiben des LV4 ist ja nun auch mehr als eindeutig. -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
@de enig echte Da! -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
So wie ich das lese muss du 12 Monate im VEREIN sein der einem Verband angehört. Wo steht das man in diesem Verband auch 12 Monate sein muss? -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Dann macht der LV8 da was, was der Bundesvorstand anders entschieden hat. -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Also macht der gesamte BDS was falsch? Ich finde nur das man 12 Monate in einem Verein sein muss...........der einem Verband angehört. Wo steht das man im Verband auch 12 Monate sein muss? -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Dann wird der LV4 wohl was illegales machen. Du wirst es ja bestimmt besser wissen! Tante Edith sagt: Regelungen des BDS. Der Gesamtvorstand des BDS hat anlässlich seiner Sitzung am 05.06.2005 in Kassel bundeseinheitlich nachstehende Regelungen hinsichtlich von Wartezeiten getroffen. Mitglieder die ausschließlich dem BDS als anerkanntem Verband angehören, müssen vor Antragstellung bereits 9 Monate dem BDS als Mitglied gemeldet sein. Sollten anrechnungsfähige Zeiten eines anderen anerkannten Verbandes vorliegen, so ist mindestens eine Mitgliedschaft von 4 Monaten im BDS erforderlich. Die Zeiten in dem anderen Verband müssen durch eine Bescheinigung dieses Verbandes nachgewiesen werden. Es gilt also nicht nur im LV4. Landesverband 4 -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Nein! Lies auf der HP! -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Hab ich mich auch gefragt. Habe mir dann den klassischen alte Männer DSB Verein auf dem Land vorgestellt, die ihm sagen das er erstmal 5 Jahre Luftpistole schießen muss und danach gibt es VIELLEICHT eine GSP. -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
callahan44er antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Nicht ganz richtig. Im BDS LV4 reichen 9 Monate wenn du 12 Monate im Verein bist. @TE rein theoretisch kannst du die 18x auch an 18 Tagen nacheinander schießen wenn du 12 Monate im Verein bist. Es soll aber Behörden geben die da Stunk machen. 18x in 4 oder 5 Monaten sollte aber auf jeden Fall gehen. So als Tipp: Lass das mit der GSG. Alu oder Druckgusskniffte. Und hast die schon mal auseinander genommen? Wenn du keine Kohle für was vernünftiges hast, auch nicht in absehbarer Zeit und keine Ansprüche an Präzi hast, nimm ne Glock 44. Mit HV läuft die. Ansonsten guck nach was gebrauchtem. Ne X Esse oder Ruger Mark xx. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
callahan44er antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Anscheinend schon. Jedenfalls recherchierst du schön. Genau, ich möchte was wissen und bin wegen dem tollen Wetter seit Freitag draußen Und draußen gibts ja auch kein Internet, auch keine Endgeräte dafür -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
callahan44er antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
1. Wenn du das findest, kann das jeder andere auch finden. Schreib ihn doch mal über die HP an ob er von seinem Post hier weiß. 2. Hat er sich immer noch nicht wieder gemeldet! -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
callahan44er antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Hört doch mal auf euch hier zu zerreißen! Das UBoot meldet sich eh nie wieder! -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
callahan44er antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Nein! Verboten! -
Zieh nach Marseille. Da brauchst das alles nicht und die AK gehört dass zum guten Ton.
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Gemeinsame Aufbewahrung mit unter 25j
callahan44er antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
NRW -
Gemeinsame Aufbewahrung mit unter 25j
callahan44er antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Das hatten wir auch besprochen.......die Sinnhaftigkeit. Da Jäger bessere Menschen sind geht das ;-) -
Gemeinsame Aufbewahrung mit unter 25j
callahan44er antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Weiteres Update. Beschwerden wirken Wunder. Der Behördenleiter hat sich gemeldet. Leider bleibt die Behörde bei ihrer Meinung und lehnt die gemeinsame Aufbewahrung ab. Man bat auch ein persönliches Gespräch an. Da eine Klage ewig dauert, werden wir wohl 299.- Für einen kleinen 0er mit Zahlenschloss opfern........schon Nerven. -
Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen
callahan44er antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Interessant. Hab ich wie gesagt eine andere Aussage der Behörde. Macht ja nur bedingt Sinn wenn die, die in der WBK stehen auch da sind. Meine Frage war auch ob diese Person das eigenständig darf, dies wurde schriftlich bestätigt.