Zum Inhalt springen

SCR

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    1.468
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von SCR

  1. Ich fühl mich jetzt nicht so belastet mit Antworten zu denen keine Frage gestellt wurde, insofern ja Und es gibt ja auch noch PMs wenn man das nicht im Thread ablegen möchte.
  2. Ok, dann mach ich das mal. Versuch macht kluch. Ja, da meine Frage war ob es hier schon jemanden gibt der das genehmigt bekommen hat. Nicht wie die gefühlte Wahrscheinlichkeit ist
  3. Moin, Frage ob da schon jemand (positive) Erfahrung mit hat. Gibt es schon Hera 9er Besitzer mit Glock Lower, die danach eine Glock 17 mit grossen Magazinen genehmigt bekommen haben Ich würde gerne in Production mal ein paar Runden mit der Glock drehen, Frage ist ob man dafür die grossen Magazine genehmigt bekommt wenn man bereits eine LW mit Glock Magazinen hat.
  4. Berlin trägt aktuell keine AR15 Lower für Sportschützen ein, da es dafür kein Bedürfnis gibt. Bei R8 Jagd scheint das anders zu sein, vielleicht braucht ein Jäger mit Jagdschein keine Bedürfnisbescheinigung?
  5. SCR

    AR15 Upper und Lower

    Gibt es hier schon mehr Erfahrungswerte/zitierbares? Das Berliner LKA hat zur Zeit noch keine Lösung, da es aktuell führende Waffenteile nur mit Bedürfnisbescheinigung eintragen kann. Die SB erwähnte aber das es wohl angeblich vom BKA eine Vereinfachung geben soll, da dass eine recht häufige Anfrage wäre (meine Vermutung wg Jagdwaffen). Nachtrag, gerade im neuen BKA Leitfaden 2.0 gesehen, Seite 39. Beispiel R8, wenn das auch auf die AR15 anwendbar ist, könnte dass der Weg sein. Oder nur für Jäger möglich wg Bedürnis bei Sportschützen? "Gehäuse (Systemkästen), die vor dem 01.09.2020 in kompletten Waffen verbaut waren, werden nicht nachträglich erfasst. Zusätzliche Gehäuse (ohne weitere wesentliche Waffenteile), die vor dem 01.09.2020 erworben wurden und seinerzeit nicht dem Waffenrecht unterlagen , müssen nachträglich angemeldet werden. Das Zusammenfügen der Bauteile und das erstmalige Einsetzen des führenden wesentlichen Teils eines Gewehres Blaser R 8 oder technisch gleichartigen Schusswaffen, wie beispielweise Blaser R 93 oder Sauer 404, ist kein Herstellen i.S.d. WaffG, wenn ALLE Bauteile vom selben Hersteller stammen. Ist ein einziges wesentliches Waffenteil von einem anderen Hersteller, so stellt das dauerhafte zusammenfügen eine Herstellung dar. Dies ist bsp. nicht der Fall bei der vorübergehenden Nutzung eines Austauschlaufes durch den Inhaber einer Waffenbesitzkarte. "
  6. Sehe gerade das die sogar ein Modell "Multi" für Schiesssport/Foto/Angler etc anbieten, Sitz hinten ist einklappbar zum Transport.
  7. SCR

    AR15 Upper und Lower

    Nach meiner Interpretation vom Zitat oben würde ein führendes Teil ab dem Zeitpunkt als "bereits verbaut" gelten, wenn es mit einer NWR-T ID als Bestandteil einer neuen NWR-W ID eingetragen wurde, d.h. als Waffenbestandteil. Wer sich das ausgedacht hat, hat entweder einen merkwürdigen Sinn für Humor oder eine ausgesprochen sadistische Grundhaltung. "Diese Unterscheidung wird im NWR zur Zeit bei der Registrierung des Austausches eines führenden Waffenteils nicht abgebildet. Vielmehr erhält eine Waffe bei der Registrierung des Austausches eines führenden Waffenteils im NWR immer eine neue Waffen-NWR-ID1, unabhängig davon, ob das neu eingebaute führende Waffenteil vorher bereits in einer Waffe verbaut gewesen ist oder nicht"
  8. SCR

    AR15 Upper und Lower

    Nach der von Dir zitierten Sonderregelung kann ein führendes Waffenteil, das bereits in einer Waffe verbaut war, mit anderen wesentlichen Waffenteilen (z.b. Verschluss, Upper/Lauf) des gleichen Herstellers kombiniert werden, ohne daß es dabei um eine Herstellung geht. Das bedeutet z.B. daß Du Dir selbst ein Wechselsystem auf das führende Teil packen kannst, ohne die Waffe neu für eine NWR-ID1 zu registrieren. So weit so gut. Die Frage war, was mit einem zweiten nachträglich gekauften Lower ("Wechsellower") passiert, wenn man ihn gegen den ab Werk verbauten Lower austauscht. Nach der Regelung oben kommt es dabei zu einer Herstellung da führendes Teil (nur über Büchser legal), und die Waffe muss mit neuer NWR-ID1 eingetragen werden, da der zweite Lower ja nicht "ehemals bereits in einer Waffe verbaut" war. Erst nach diesem Zeitpunkt wäre ein weiterer Wechsel durch den Besitzer selbst möglich, da nun beide Lower "ehemals bereits in einer Waffe" verbaut waren. Die Frage ist ob dieser Prozess so möglich wäre, da der neuer Lower ja auch noch keine NWR ID hat. Dazu müsste auch die Waffe zerlegt in Einzelteilen registriert werden (Fußnote). Da wäre auch zu klären, ob und wie man zwei führende Teile eintragen kann, und ob das ein Bedürfnis erfordert. Die Ausnahme 1. unten gilt nur für ein ehemals verbautes führendes Teil, was für den zweiten, ausserhalb der Waffe zugekauften Lower ja nicht zutrifft. Daher meine Aussage oben, daß dieser Fall für zwei Lower nicht zutrifft. Kernproblem ist dabei, daß ein "vor dem ersten September bereits verbauter" zweiter Lower nicht als solcher gilt, da er (noch) keine NWR ID hat.
  9. SCR

    AR15 Upper und Lower

    Die Ausnahme 1. unten gilt demnach aber nur für z. b. einen Wechsellauf (nicht führendes Teil) , aber nicht für zwei Lower (führende Teile) mit einem Upper/Lauf.
  10. SCR

    1000m-Bahn bald in D?

    Ballerkopp meinte Tegel, nicht Jüterbog
  11. Interessant, Danke für die guten Infos! Vielleicht sollte man aus dem Thread einen Photothread machen, da gibt es ja viele gute Ideen zu Details! Ich hab bisher eine leichte Sackkarre zum zum klappen verwendet, war mir bisher aber immer etwas zu wacklig und umständlich, die Rifletaschen mit Spannbändern zu fixieren.
  12. SCR

    AR15 Upper und Lower

    Und wo wurde die getroffen, wie kann man sich darauf beziehen wenn es da Fragen gibt?
  13. SCR

    AR15 Upper und Lower

    Gibt es schon erste Praxiserfahrung mit Altbestand zwei Lowern für einen AR 15 Upper oder Beschaffung zusätzlicher Lower zu bestehendem AR 15?
  14. Ich transportier zwischen den Stages die Langwaffen in der offenen Rifle Tasche, wie siehts den mit dem Teil oben aus? Geht das bei Stages in DE oder EU, oder gibts da eher Probleme weil offen?
  15. Ich find diese Faltwagen ganz interessant, um die IPSC Ausrüsten/Rifles/Spektive einfach zu transportieren, gibt es da Erfahrungen mit? Was geht gut, wo eignet sich das Ding nicht so gut? Da könnte man neben der Range Bag, Rifles (Rifle Taschen über den Handgriff hinten legen) auch einen Camping Faltstuhl, seine Jacke etc. reinwerfen, klingt eigentlich ganz bequem. z.b. sowas, kostet €98 bei Amazon:
  16. SCR

    1000m-Bahn bald in D?

    So, BER ist offen, wie schaut es mit der 1000m Anlage aus? 🤔
  17. 8.7.1.1, „vor dem Startsignal“. Ansonsten keine Handhabung ausserhalb der Safety Zone ohne Aufforderung des ROs. Und innerhalb der Safety Zone dürfte „senkrecht“ ausserhalb der Safety Zone zeigen, also nein.
  18. Da PPC in DE/BDS nach dem Rifle Regelwerk geschossen wird, hier der relevante Abschnitt zur Frage des TS (Hervorhebung von mir) : 8.7.1 Teilnehmer dürfen vor dem Startsignal niemals ein Sight Picture mit einer geladenen Waffe nehmen. Verstoß dagegen führt zu einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs. 8.7.1.1 Wenn Matchorganisatoren auch Sight Pictures mit ungeladener Waffe vor dem Startsignal verbieten, muss darauf im schriftlichen Stagebriefing hingewiesen werden. Nichtbefolgen führt zu einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs. 8.7.1.2 Wenn Sight Pictures erlaubt sind, dürfen Teilnehmer, die vor dem Startsignal das Visierbild mit ungeladener Waffe prüfen wollen, dies nur auf eine einziges Ziel tun, um sich davon zu überzeugen, dass die Visierung wie benötigt eingestellt ist. Teilnehmer, die eine Zielabfolge oder Schießposition während der Visierbildprüfung testen, erhalten einen Ablauffehler pro Verstoß.
  19. Anmeldung Anfang September gemacht, bis heute keine Reaktion (Berlin). Zwischendurch Stammdatenblatt angefordert, das war nach wenigen Tagen im Briefkasten. Hat aus Berlin schon jemand eine Rückmeldung erhalten?
  20. Ein Werkzeugmeister verwendet eine Einhell aus dem Baumarkt? 🤭
  21. Threadtitel als Wortspiel auf den "Arbeit macht frei" NS Spruch ist ziemlich daneben
  22. Er hat aus meiner Sicht die Lage verständlich und kritisch dargestellt, auch den deutlich höheren Aufwand in der Verwaltung, das Risiko daß anzumeldende Teile quasi enteignet werden wenn ein Bedürfnis notwendig ist, das Problem mit den Magazinen und am Ende auch nochmal sehr deutlich daß die Verschärfung keinen Teil dazu beträgt wie geplant terroristische Anschläge zu mindern. Und das in einer ruhigen und besonnnen Art, wo auch der normale Zuhörer einem nicht vorwerfen kann daß da wieder Waffenliebhaber ihre Themen zelebrieren. Das finde ich gut und das kann uns nur helfen, ruhig und emotionsfrei zu argumentieren.
  23. Zu Forderungen von SBs wg Belegen etc: “Der BDS weist erneut darauf hin, dass Magazine frühestens ab dem 1. September 2020 angemeldet werden können und müssen. Die Anmeldefrist läuft auch erst am 1. September 2021 ab. Es gibt also keinen Grund, jetzt schon aktiv werden zu wollen. Ganz im Gegenteil führt jetzige Hast dazu, dass manche Waffenbehörde, die noch keine amtlichen Formulare ihrer Innenministerien haben, nach Gutdünken eigene Anforderungen setzen und diese sind selten schützenfreundlich” Quelle BDS Infobrief August 2020
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.