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Jennerwein

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  1. Was sagt denn der gesunde Menschenverstand beim behinderten Fahrer eines Kabinenrollers oder Pickups?
  2. Hat er die Scheibe denn auch getroffen?
  3. Bei dieser Vorgehensweise kann ich keine Probleme erkennen. Jäger machen das seit 2003 eigentlich generell so. Die Waffe ist ungeladen im Holster (beim Sportschützen natürlich im Koffer oder Range Bag) und das volle Magazin in der linken Hosentasche.
  4. Wieviele Waffenscheine für Großkaliber-Kurzwaffen hast Du Privatleuten (die weder Politiker noch Beamte waren) denn schon genehmigt?
  5. De facto ist es schon unmöglich. Die Behörde bringt immer den Einwand, Sicherheit könne auch anders (z. B. durch Beschäftigung einer Söldnertruppe - äääähm einer Wachfirma) erzielt werden. Ob ich mir das leisten kann interessiert nicht.
  6. Verhältnismäßigkeit? Wo steht das?
  7. Das amerikanische Notwehrrecht verlangt tatsächlich einen Fluchtversuch. super liberal eben .... Wenn Du nicht glaubst, daß dich ein Richter nach einer Notwehrhandlung gehen läßt: www.bundesgerichtshof.de > Entscheidungen und dort nach dem Stichwort "Notwehr" suchen. Du wirst erstaunt sein, was in Deutschland alles als Notwehr durchgeht.
  8. Also ich finde den Preis für das gebotene außerordentlich günstig. Wo sonst bekommt man schon die Gelegenheit AK47 zu schießen.
  9. Das alte WaffG erlaubte es einem Jäger seine Waffen auf dem Weg zur Jagd geladen und zugriffsbereit zu führen. Das neue WaffG erlaubt es nur noch die Waffen zugriffsbereit zu führen, geladen werden dürfen sie erst im Revier.
  10. Ja! Mit Ausnahme der regelmäßigen Nachschulung auch jeder Jäger. Das ist Bestandteil der Ausbildung.
  11. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das von dir verlangt vor einem Angriff zu flüchten. Es gilt der Grundsatz "Das Recht weicht nicht dem Unrecht." Bei Jägern ist das heute genau so üblich, bis vor 2 Jahren durften wir die Waffe ja noch geladen führen. Das war eine der echten Verschlimmerungen des neuen WaffG.
  12. Das ist doch so nicht richtig. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nochmal an das BGH-Urteil welches selbst den illegalen Erwerb einer Schußwaffe im spezifischen Einzelfall als Notwehrhandlung einstufte. Wenn Du die konkrete Gefahr rechtzeitig erkennst um die Waffe einsatzbereit zu machen, dann ist das vollkommen legal. Vorbeugend (ohne konkrete Gefahr) die Waffe geladen und zugriffsbereit zu führen ist natürlich strafbar.
  13. Warum fällt mir da sofort der Spruch eines deutschen Innenministers von 1972 ein: "Zweck dieses Gesetzes ist es keineswegs dem rechtstreuen Bürger eine Waffe zu verweigern."? Was Sachbearbeiter, Richter und andere Beamte "Mißbrauch" nennen ist eigentlich ein Grundrecht jedes ordentlichen Bürgers!
  14. Damit man sonst niemand einen Waffenschein geben braucht. Es kommt immer das Argument die Gefährdung könne durch Beauftragung eines Geldtransportdienstes reduziert werden.
  15. Bei Oberland Arms zum Beispiel
  16. Personen verwechselt. Ein OA5, BT96 und co sind trotzdem Langwaffen. Inklusive Verschluß ist der Lauf länger als 30 cm. Ein weiteres klares Indiz für die Langwaffeneigenschaft ist der Umstand, daß man die Dinger ohne Voreintrag einfach kaufen kann.
  17. Das ist sachlich falsch, denn: Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Nach deiner Auffassung wäre eine übliche Kipplaufbüchse mit 50cm-Lauf (z. B. Blaser K95) ein verbotener Gegenstand, weil sie mit wenigen Handgriffen in Teile zerlegt werden kann, die kürzer als 60 cm sind.
  18. Jennerwein

    7,62*39

    Wegen des Aussehens wird ja auch keine Waffe verboten, sie ist nur "nicht zum sportlichen Schießen geeignet". Auf Jagdschein, Sammler-WBK oder Handelslizenz kannst Du solche Waffen problemlos erwerben. Dem Sportschützen fehlt halt (mangels Verwendbarkeit) das Bedürfnis.
  19. Jennerwein

    7,62*39

    Da gibt es jede Menge Sportschützen, die Sportschützenabteilung ist recht aktiv.
  20. Jennerwein

    7,62*39

    Das ist wirklich peinlich! Für einen außerordentlich günstigen Beitrag von 80 Euro p. a. ist der Stand 20 Stunden pro Woche geöffnet und bietet: 6 x 100 Meter Großkaliber Laufender Keiler 2 x Kipphase 4 x 25 Meter Kurzwaffe bis 1500J 50 Meter KK Dazu ist die Mitgleidschaft im DJV und im DSB inklusive und es gibt keine Pflichtarbeitsstunden. peinlich peinlich
  21. Jennerwein

    7,62*39

    Um nur ein Beispiel zu nennen: Jagdklub Darmstadt
  22. Jennerwein

    7,62*39

    Irgendwie kann ich das ganze Gezeter um die 7,62x39 sowieso nicht verstehen. In diesem Kaliber gibt es doch nur Vollmantelmunition und deren Verwendung in Langwaffen ist auf allen mir bekannten Schießständen nicht erlaubt. Wozu braucht man eigentlich so eine Kanone?
  23. Jennerwein

    7,62*39

    "Militärisches Aussehen" alleine genügt nicht. Es muß der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe nach dem KWKG erweckt werden und zusätzlich eine der weiteren Bedingungen erfüllt werden.
  24. Das liegt am Verwendungszweck. Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Das Eintreiben von Nägeln (Hilti-Nagler), das Entfernen von Gußresten in Hochöfen oder Überständen im Bergbau fallen nicht unter diese Definition. Daher sind die dafür bestimmten Geräte keine Waffen.
  25. Meine Waffenbehörde trägt Wechselläufe ein. Auf Wunsch des Kunden und als Serviceleistung!
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