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Antwort auf: Hi! Meine Frage war so zu verstehen: Beim Transport (Verbringen) der Waffe ist ja ein geladenes Magazin für einen Sportschützen prinzipiell verboten, da ja die Waffe mit wenigen Handgriffen einsatzbereit wäre! Ändert sich dies wenn die Waffe im Tresor liegt? Natürlich ändert es sich da. Dein Tresor steht in einem befriedeten Bezirk, da ist das Führen der geladenen Waffe ohne Genehmigung erlaubt, also auch das aufbewahren neben der Munition.
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Antwort auf: übrigens: was haltet ihr eigentlich von der .22 lfb zu diesem holden zweck ??? mir erscheint sie nämlich gar nicht so ungeeignet! risiko wäre natürlich bei schiessen aus einer pistole die mögliche ladehemmung. Die 22lfb ist gut geeignet für Profikiller: leise aber tödlich. Zur Selbstverteidigung is die Stopwikung nicht ausreichend. Selbst ein tödlich getroffener Angreifer bleibt noch eine ganze Weile einsatzfähig. Großkalibrige Waffen mit Subsonic-Munition in den Kalibern 45ACP oder 40S&W, bei Revolvern 38Special, sind definitiv die beste Wahl. 9Para ist bereits grenzwertig, da die V0 größer 330 m/s ist. Antwort auf: und weiss jemand bescheid wegen der kurzwaffenschrotpatronen??? Was von Kurzwaffenschrot zur Selbstverteidigung zu halten ist habe ich weiter oben schon ausgeführt. Der Einsatz solcher Munition zur Selbstverteidigung kommt einem Selbstmordversuch nahe.
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Antwort auf: Somit entsprechen deine Tresore nicht mehr den angegebenen Standards. Klar jetzt ? Gruß Sentenced7 Das ist doch Unsinn! Wie soll er denn den Schlüssel verwahren? In einem Waffenschrank Klasse 0? Wenn ja: Wie verwahrt er den Schlüssel des Schrankes in dem der Schlüssel verwahrt wird usw....?
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Antwort auf: @trooper: hast schon recht, aber in 99% aller fälle ist es immer so ausgegangen ..... wie ist das jetzt mit den kurzwaffenschrotpatronen? Die gibt es immer noch, verboten sind sie in den gängigen Kurzwaffenkalibern nicht, nur die .22lfb ist umstritten. Die gängigen Kaliber wie 9Para, 40S&W, 38, und 44 findet man sogar im Kettner-Katalog. Zur Selbstverteidigung ist diese Munition völlig ungeeignet und ich kann nur dringend davor warnen sie zu diesem Zweck in die Waffe zu laden. Sehr gut ist das Zeug zum töten von Wild und Raubzeug, das in Lebendfangfallen erbeutet wurde.
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@klaus.perlich Dem Konflikt auszuweichen scheint auf den ersten Blick eine vernünftige Lösung zu sein: "Die Versicherung zahlt ja!" Tatsächlich ist diese weitverbreitete Geisteshaltung eine der Grundursachen für den zerrütteten Zustand unserer Gesellschaft. Nur nichts riskieren, der Schaden wird ja sozialisiert (auf andere umgelegt, die Versicherung hat nämlich keine Gelddruckmaschine). Dieses Verhaltensmuster macht viele Straftaten überhaupt erst möglich. So konnte z. B. am hellen Tag ein Mann im Frankfurter Hauptbahnhof ungestört eine Frau vergewaltigen. Ihre Hilfeschreie wurden von hunderten von Menschen ignoriert. Keiner von denen wollte sich den Anzug versauen oder eins auf die Nase kriegen. Das Opfer war diesen Konfliktvermeidern völlig schuppe, man war ja selbst nicht betroffen. Bis die Polizei eintraf war das Verbrechen gelaufen und der Täter unbehelligt davonspaziert. Der findet Konfliktvermeidungsstrategien bestimmt echt spitze. Ein Rechtsstaat kann als solcher nur überleben, wenn das Recht auch durchgesetzt wird. Delegiert man das zu 100% auf die Obrigkeit, so wird ein totalitärer Überwachungsstaat a' la Adolf nötig. Wollen wir das? Mein Bruder hat vor einigen Jahren 3 Skinheads beobachtet, wie diese an einer Bushaltestelle einen Farbigen ohne Vorwarnung angriffen und mit einem Knüppel niederschlugen. Das Quietschen der Reifen seines Autos und der Umstand, daß er aus dem Fahrzeug sprang und auf die Gangster zustürmte genügte bereits um die Skin's in die Flucht zu schlagen. Das Opfer kam mit reparablen Verletzungen davon. Zurückhaltung (es waren ja 3 Skin's gegen einen Büromenschen, von Feigheit hätte da niemand gesprochen) wäre auch in diesem Fall vom Opfer bezahlt worden, nicht von demjenigen, der dem Konfikt ausgewichen wäre. Mit der manchmal zu beobachtenden Notwehrgeilheit hat das übrigens nichts zu tun, mit Schußwaffen erst recht nicht. Es geht einfach nur um eine gesunde Zivilcourage und die Bereitschaft das Gesellschaftssystem, in dem wir alle Leben gegen Angreifer zu verteidigen.
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Antwort auf: Ich habe mir eins geschworen : Sollte eine starke Einbruchwelle unsere Gegend heimsuchen, so habe ich eine geladene .454 am Bett liegen ! Keine gute Idee. Du würdest für den ganzen Rest deines Lebens immer an diesen Moment denken müssen, wenn Du die Batterien deines Hörgerätes wechselst. Nimm lieber ne 38er oder höchstens ne 9Para.
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Antwort auf: ..... und nur dann wenn der fliehende täter dich tatsächlich immer noch angreift .... denn wenn er flieht, wie greift er dann noch an ... Der Angriff (auf Besitz und Eigentum - das sind schützenswerte Rechtsgüter) besteht durch das Flüchten (mit der Beute!!!!) sehr wohl fort und ist damit noch gegenwärtig. Erst wenn der Täter die Beute fallen läßt (oder selbst fällt) ist der Angriff beendet.
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Antwort auf: Nur gilt natürlich, daß Du Dich des mildesten, Dir zur Verfügung stehenden geeigneten Abwehrmittels bedienen mußt und die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muß. Es ist immer wieder schön. Es gibt kein Verhältnismäßigkeitsgebot bei Notwehr. Die Notwehrmaßnahme muß lediglich notwendig und geeignet sein.
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Antwort auf: Und nicht vergessen: Eigentum ist nicht notwehrfähig ... Wie kommst Du denn auf das dünne Brett?
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Antwort auf: Den möcht' ich sehen, der mit seiner Kanone im Garten spazierengeht. Da hast Du dann das SEK so schnell in Deinem Garten, so schnell schaust Du gar net dl Vorbeugend genug Kaffee kochen und die Frau Kuchen backen lassen, dann gibt es eine nette Waffenträgerpartie im Garten.
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Antwort auf: Gibt es doch für Flinten. Ist nicht verboten. Weis allerdings nicht, wo man die im Moment in Deutschland erwerben kann. www.triebel.de
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Hier wird immer wieder ausgeführt es gäbe keine Fälle von Notwehr mit Schußwaffen in Deutschland. Das ist nicht richtig. Jedem der sich mit dem Thema näher beschäftigen will empfehle ich die Website http://www.bundesgerichtshof.de. Hier auf "Entscheidungen" klicken und nach dem Stichwort "Notwehr" suchen. Die Zahl von Urteilen zum Thema ist verblüffend hoch. Beim Durchlesen wundert man sich wirklich, was alles als Notwehr durchgeht. Selbst der illegale Erwerb einer Schußwaffe bei konkreter Bedrohungslage wurde vom BGH mehrfach als zulässige Notwehrhandlung eingestuft. Die hohe Zahl der BGH-Urteile beruht natürlich auf dem Umstand, daß die unteren Instanzen bei Notwehr oft wesentlich kleinkarierter sind. Der BGH urteilt in Notwehrfällen aber so wie es im Gesetz steht, egel ob Schußwaffen benutzt wurden oder nicht.
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Und das auch noch steuerfrei! Schaffner, Lokführer, Politiker (oder doch nicht ) müssen ihre Freifahrt als geldwerten Vorteil beim blanken Hans versteuern, BGS, Polizei usw. nicht BGS, Polizei etc. fahren ja auch nicht frei, die arbeiten während der Fahrt. Die Arbeit besteht darin bewaffnet zu sein, weil so irgendwelches Gesocks von Unsinn abgehalten wird. Komisch ist nur, daß die dann ja im Bahnhof verhaftet und auf den Bahnsteig geschmissen werden müssen, weil im Zug keine Waffen erlaubt sind, obwohl die Jungs und Mädels ja nur umsonst fahren dürfen wenn Sie (unerlaubterweise!) bewaffnet sind. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: ... und jetzt rate mal, warum... Hast Du dir ein eigenes Flugzeug gekauft? -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Auswendig lernen? Er muß sie im Karzer zweihundertmal abschreiben, und zwar in Schönschrift! -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Da muß er eben aufpassen, damit er nicht in einen Zug einsteigt in dem Asgard die Fahrkarten kontrolliert, sonst löst er einen Großeinsatz seiner Kollegen aus, wird auf den Bahnsteig geschmissen, in Handschellen abgeführt und wegen Gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr angezeigt. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
@ Asgard Wer mit Waffenaufkleber auf dem Waffenkoffer unterwegs ist hat nicht alle Tassen im Schrank. Wer pampig wird ist einfach nur bescheuert. Wenn die Jungs in grün körperliche Gewalt, wie beschrieben, gegen einen friedlichen Bürger mit Koffer in der Hand anwenden so ist das eine Straftat (§340 StGB). Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Zur Personenfeststellung genügt es nach dem Ausweis zu fragen. Erfolgt eine Anzeige wegen "Gefährlichem Eingriffs in den Schienenverkehr" so ist schon die Anzeige eine weitere Straftat (Verfolgung Unschuldiger §344 StGB), da der objektive Tatbestand nicht gegeben ist. Dieses ist selbst für einen (des Lesens kundigen) juristischen Laien leicht erkennbar. Die Strafe für dieses Delikt (Verfolgung Unschuldiger) beträgt bis zu 10 Jahren. Gibt der Zugführer an, der Fahrgast hätte einen Eingriff nach §315 StGB begangen, so macht er sich u. U. ebenfalls eines Verbrechens nach §344 StGB schuldig. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Komisch nur, daß sich noch niemand aufregt, weil man keine Schußwaffen mit ins Flugzeug nehmen darf! Seit wann ist es denn verboten Waffen mit dem Flugzeug zu befördern? Muß man jetzt mit dem Schiff nach Südafrika reisen? -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sieht laut §16 (2)b vor, daß der Tarif (und das sind die sog. Beförderungsbedingungen) bestimmt, welches Gepäck nicht in Personenwagen mitgeführt werden darf. M.E. wieder eine eindeutige Regel. Bin gespannt, was nun wieder dazu diskutiert wird. Wer die Eisenbahnverkehrsordnung durchliest wird feststellen, daß Sanktionen nur für Schwarzfahrer vorgesehen sind. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Und wie reagiert das Zugpersonal dann ? Ganz einfach: Was Du in einem verschlossenen Koffer dabei hast interessiert den Zugbegleiter ungefähr soviel wie der berühmte Sack Reis in Peking. Schwierig wird es erst dann, wenn Du mit der Kanone im Zug rumfuchtelst. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Muss man die AGB der Bahn kennen, bevor man sich in den Zug setzen darf? I.d.R. ja. Bei jedem rechtsfähigen Geschäft erkennst Du bei Vollzug der Kaufhandlung die AGB deines Geschäftspartner an. Was passiert wenn ich wissentlich gegen die AGB verstosse? Du kannst zivil- als auch strafrechtlich belangt werden. Mama Mia! Da drehen sich einem ja die Fußnägel um. Seit wann anerkenne ich ich AGB beim Vertragsabschluß? Die Liste der gegenteiligen BGH-Urteile ist endlos. Seit wann ist ein Verstoß gegen eine AGB strafrechtlich relevant? Damit könnte ja JEDER Bürger Straftatsbestände definieren! Das ist (entschuldige bitte den harten Ausdruck) hirnloser Dummfug. Ich schreibe mir jetzt eine AGB, wonach es mit 10 Jahren Knast bedroht ist, wenn mir ein Verkäufer die Ware nicht zum Nulltarif überläßt. Mit dem Vertragsabschluß (ich zahle an der Kasse) anerkennt er ja anscheinend diese Bedingung. Schwachsinn!!! -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Ist ein Vertrag und werder ein Gesetz noch eine Verordnung. Nein, noch nicht einmal das. Ein Vertrag würde übereinstimmende Willenserklärung beider Vertragsparteien voraussetzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind das, was der Name schon sagt: Wunschträume zu welchen Bedingungen jemand gerne Verträge abschließen würde. Allein der Umstand, daß diese Bedingungen beim Vertragsabschluß (Fahrkartenkauf) nicht ausreichend zur Kenntnis gebracht werden, begründet bereits ihre Unwirksamkeit. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: D.h. ein Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen ist ohne Strafandrohung ? Genau! Die Geschäftsbedingungen eines privaten Unternehmens können nicht "strafbedroht" sein. Entgegen den Ansichten mancher Poster sind solche Geschäftsbedingungen eben keine Gesetze sondern nur geduldiges Papier. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Mit einem neutralen Kunststoff-(Gewehr)-Koffer und einem harmlos aussehenden Besitzer wird ein Zugbegleiter höchstens nach dem Inhalt fragen - Im realen Leben noch nicht einmal das. Wie oft bist Du schon von einem Zugbegleiter gefragt worden was in deinem Koffer ist? Ein Kurzwaffe hat ja in jeder Damenhandtasche Platz. Müssen jetzt die Mädels im Zug ihre Handtaschen für den Schaffner öffnen, um sich von dem dringenden Verdacht des Waffentransportes zu befreien? -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Jennerwein antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs dürfte voraussetzen, daß der Waffenträger sich weigert auszusteigen. So dumm kann man doch garnicht sein!