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Jennerwein

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  1. In der freien Wirtschaft kann man auch völlig ohne eigenes Verschulden gefeuert werden, dazu ist keinerlei Verfehlung nötig. Das kann einem Beamten nie passieren. Der Chef! Wenn dem meine Leistung rein subjektiv nicht paßt, dann feuert er mich einfach. Auch da haben es Beamte wesentlich einfacher. In der freien Wirtschaft ist langdauernde Krankheit als solche bereits ein Kündigungsgrund. Funktioniert ganz ohne Amtsarzt. In der freien Wirtschaft kommst Du nach 40 Jahren auf etwa 63% und die Krankenkasse mußt Du auch weiterbezahlen. Ich sehe da schon eine Besserstellung der Beamten. Richtig, da gibt es wenig Unterschiede beim Geld, aber die anderen Vorteile sind eben da. Außerdem mußt Du beim Arbeiter oder Angestellten ja noch den Betrag vom Netto abziehen, den er sparen muß um auf die gleiche Altersversorgung zu kommen wie der Beamte. Je weiter man auf der Leiter nach oben kommt, desto schlechter stellt sich der Beamte im Vergleich zur freien Wirtschaft. Das Gehalt eines Staatssekretärs oder Botschafters ist lächerlich gering gegenüber Vorstandsbezügen in der freien Wirtschaft. Besser stellen sich vor allem Beamte im gehobenen und mittleren Dienst. Vergleichbar qualifizierte Arbeitnehmer verdienen in der freien Wirtschaft nicht gerade berauschend.
  2. Den Löchern nach wohl eher Kaliber 4.
  3. Und deshalb müssen die Beamten dann immer öffentlich über ihre niedrigen Bruttogehälter jammern!
  4. - Unkündbarkeit - Gehalt wird auch bei Minderleistung voll weiterbezahlt - Bessere Altersversorgung - Geringere Abzüge vom Gehalt (keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung)
  5. Wut auf Beamte habe ich sicher nicht. Es ärgert ich nur, wenn diese auf Lebenszeit abgesicherten 37,5-Stunden-Dienst-nach-Vorschrift-Schieber auch noch darüber jammern, wie schlecht es ihnen doch geht. Warum sind die eigentlich Beamte geworden, wenn das so eine Zumutung ist? Das Grundgesetz garantiert doch freie Berufswahl.
  6. Genau das übersehen die Beamten immer wenn sie jammern wie schrecklich es ihnen doch geht. In der freien Wirtschaft muß ein Angestellter über 3.000 Euro brutto verdienen um auf das gleiche Netto zu kommen.
  7. Du hättest vielleicht darauf hinweisen sollen, daß die Bezahlung gerade der Streifenpolizisten massiv verbessert wurde. Früher hättest Du nicht mit A9 (Kommisar) sondern mit A5 (Assistent) angefangen und bei A9 wäre entgültig Schluß gewesen. Wobei nur wenige diese Gehaltsklasse überhaupt erreicht haben. Die Mehrzahl hat es nur bis A8 (Hauptwachtmeister) geschafft - und die Inhaber dieses Ranges hatten alle weiße Haare. Diese Aufbesserung ist doch wohl etwas deutlicher als das "Anknabbern" des Urlaubsgeldes. Aber jammern gehört bei Beamten eben zum Berufsbild.
  8. Das neue Waffengesetz bringt hier tatsächlich eine Besserstellung. Da Waffen nur noch für den vom Bedürfnis umfaßten Zweck verwendet werden dürfen, hat die Behörde keinerlei Rechtsgrundlage mehr Sport- Sammler- oder geerbte Waffen auf das Grundkontingent anzurechnen.
  9. Oh doch, dazu kannst Du ihn zwingen! Er ist verpflichtet einen schriftlichen Bescheid zu erlassen. In so einem Fall dürfte ein freundlichen Schreiben an den Landrat persönlich addressiert, in dem Du anfragst aufgrund welcher Verwaltungsvorschrift dir ein schriftlicher Bescheid verwehrt wurde, bereits Wunder wirken. Sauber formuliert (extrem freundlich, keine Vorwürfe etc.) bleibt dieser Brief lebenslänglich in der Personalakte des Beamten. Das hilft ungemein bei der Karriere, immer wenn eine Beförderung ansteht wird ihm sein Vorgesetzter das Stück Papier unter die Nase halten.
  10. Es ist mir völlig schleierhaft, woraus man eine rechtliche (einklagbare) Verpflichtung des Vereinsvorstandes irgendetwas zu unterschreiben ableiten will. Es wird hier immer sehr viel von der "Gängelung durch den Vorstand" geschrieben und extrem wenig von der Unlust vieler Mitglieder sich an den Arbeitslasten und anderen Verpflichtungen des Vereins zu beteiligen. In fast allen Vereinen (nicht nur Schützenvereinen) fragen sich doch die Vorstandsmitglieder ob sie die D****n vom Dienst sind: Alle Arbeit machen und sich dann noch anmotzen lassen, wenn sie nicht sofort so spuren wie das Mitglied xyz es gerne hätte.
  11. Hör auf! Was hat das denn mit dem Waffengesetz zu tun? Das ist Behördenwillkür.
  12. Selbstladewaffen auf gelber WBK?
  13. Aber, Aber! Das Bundesjagdgesetz verbietet es mit Kurzwaffen auf Wild zu schießen. Die einzige erlaubte Ausnahme ist der Fangschuß.
  14. Oh ja, oh ja. Es ist unglaublich was das Wild alles wegsteckt. - Sauen wärmen sich 30 Meter neben einem stark begangenen Wanderweg die Schwarte in der Sonne. - Rotwild tritt am hellen Tag zum Äsen aus, während 50 oder 60 Meter daneben eine ganze Horde von Nordic-Walkern vorbeiklappert. - Rehwild läßt sich ohnehin durch fast nix stören. Ich bin dem Wild allerdings schon lästig.
  15. Und genau das ist in unserem Revier völlig unmöglich. Der Hochtaunus wird von Besuchern, Spaziergängern, Wanderern, Mountainbikern, Pilzsammlern, Langläufern, etc regelrecht überschwemmt.
  16. Zugelassen ist sie für Rehwild und alles Wild, das kein Schalenwild ist. In der Praxis verwenden Jäger solche Waffen nur auf dem Schießstand. Stell dir mal die Publikumswirkung vor, wenn ich mit eine solchen Waffe im Militärlook im Wald gesehen werde. Gar nicht gut fürs Image.
  17. Der Jagdklub Darmstadt ist auch ein Schießsportverein im DSB.
  18. Zum Erwerb selbst einer kompletten Waffe braucht er nicht mehr als seinen Jagdschein.
  19. Mit Zitaten, die aus dem Zusammenhang gerissen wurden wäre ich etwas vorsichtiger. Da steht nämlich auch: Sie sagten aber: Herr, siehe, hier sind zwei Schwerter. Er aber sagte zu ihnen: Es sind genug.
  20. Meiner Ansicht nach ist das die dümmstmögliche Konstruktion. Es stellt sich wieder die Frage: Wohin mit dem Schlüssel. Faktisch habe ich doch einen Tresor mit Schlüsselschloß und (zur Dekoration?) aufgesetztem Zahlenschloß, dessen Funktion und Nutzen aber im Dunklen bleiben.
  21. Frag' lieber jemand der sich auskennt. Ist billiger! Diese Auskunft ist definitiv falsch.
  22. In der Praxis treten leider ein paar kleine Probleme auf. Die B-Innenfächer von A-Schränken sind in der Regel so klein, daß mit Not 2 Kurzwaffen reingehen. Für Munition in der Menge, wie Sportschützen sie benötigen ist da definitiv kein Platz. Die Frage ob erlaubt oder nicht mutiert dadurch zum Witz. Um einen separaten Munitionsschrank kommt man kaum herum.
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