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WOF

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  1. Doch, die gibt es auch. Ich hab aber noch nicht erlebt daß die sich wie IS-Kämpfer vermummen mussten.
  2. Das wird damit zu tun haben wie die sich aufführen.
  3. Wenn ein Polizist in grüner/blauer Uniform vor der Tür steht und klingelt wird wohl kaum jemand das Feuer eröffnen. Bei vermummten Terroristen mit Sturmgewehren schon.
  4. Der BGH hat erst kürzlich in einer vieldiskutierten Entscheidung klargestellt daß in einem solchen Fall die Notwehr zulässig ist. In dem Fall war dabei sogar ein Polizist ums Leben gekommen. Herr Fischer (vorsitzender Richter am BGH und für den Fall zuständig) hat das in einer Podiumsdiskussion mal so erklärt: "Wenn ein paar bewaffnete Rocker vor dem Privathaus eines Polizisten sind und versuchen hereinzukommen und der Polizist auf die schießt wird jeder ohne zögern sagen: klare Notwehr. Hier war es halt mal anders herum." Da die Notwehr nicht nur den besonderen Mützen zusteht ist das auch ohne Einschränkung richtig.
  5. Nein, kein Denkfehler. Nur kein vorauseilender Gehorsam. Und von "alles" war keine Rede.
  6. Das gilt umgekehrt (also für dich) natürlich auch. Wenn man etwas darf, dann muss man sich dafür nicht rechtfertigen und braucht das nicht zu begründen. Man tut nur etwas was man auch tun darf. Ob das jemand anderem gefällt oder nicht ist egal.
  7. Die Frau natürlich. Vortäuschung einer Straftat. Ist doch offensichtlich.
  8. Hat er sich versteckt? Er hätte leicht alles abstreiten können und niemand hätte dem Mörder geglaubt....
  9. Offen gestanden habe ich für Herrn Daschners Handeln sogar einiges Verständnis - auch wenn es natürlich nicht richtig war. Für die vielen Verfahren mit Unschuldigen in Haft oder mit langen Verfahren belasteten aber nicht. Für die Art der SEK-Einsätze auch nicht.
  10. In welchem Sinn? Weil Derjenige freigesprochen wurde oder weil Ihr einen Unschuldigen verfolgt habt?
  11. Der ist aus Zink wie die scharfen Versionen von Weihrauch auch. Lohnt sich wohl nicht, das ist nicht massentauglich. Ausser Herrn Schlottmannn (Kanonen.de) kümmert sich kaum jemand um diese interessante Technik. Heutige Patronen sind durchaus haltbar, eine Dichtung kostet 6 Cent. Für das Laden braucht man einiges Equipment, dann geht das aber recht gut. Kann man hier auch nachlesen: Link
  12. Ich weis nicht wer geklagt hat, es scheint aber das derjenige es ausgesprochen dämlich angestellt hat.
  13. Mich dünkt eher daß er es für alle vergeigt hat. Aber warten wir mal den Urteilstext ab.
  14. Solange es nur "Zivilisten" erwischt kümmert das doch keinen.
  15. Manchmal funktioniert es, manchmal aber auch nicht. Es sind weder alle Polizisten noch alle Staatsanwälte korrupt oder kriminell. Vermutlich sogar nur sehr wenige. Das Problem ist, daß Solche fast unbehelligt agieren können.
  16. Von Selbstreinigung steht da nix. Nur daß es mal 3 (zu Recht) erwischt hat. Das ist selten genug. @CM Waren an der Aufklärung andere Polizisten beteiligt?
  17. Ja, die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt für jeden. Das ändert nichts an der Pflicht korrekt zu Ermitteln und rechtfertigt nicht das Verdunkeln durch andere Polizisten. (Beim Beschuldigten selbst ist es zulässiges Verteidigungsverhalten).
  18. Wer den Schießbefehl leugnet ist genau auf der selben Stufe wie die welche den Holocaust leugnen. Ob Terror von rechten oder linken Extremisten stammt macht keinen Unterschied. Weil Polizisten -wider besseres Wissen - nicht gegen den NSU ermittelt haben. Über die Gründe diskutieren wir mal besser nicht.
  19. Genau. Wenn man das Video vom SEK mit der Unterschrift "IS-Terroranschlag" ins Netz stellt wird das nicht offensichtlich falsch aussehen. Wie kann es sein daß sich Polizisten genauso wie Terroristen verhalten?
  20. Aber nicht als Kopfschuß. So wie der Holocaust nie stattgefunden hat. Schade daß DDR-Verbrechensleugnug kein Straftatbestand ist. Das dritte Reich war auch anerkannt. Macht es das besser? Fehler anderer sind keine Legitimation für eigene.
  21. Zum Glück nicht, sonst wäre ich ja jetzt tot. Du findest es also ok wenn man auf einen Flüchtenden schießt? Evtl. hast du dich zu lange an den Schießbefehl gewöhnt
  22. Die Beiden haben in Notwehr gehandelt. Der Polizist der auf kürzeste Entfernung einen Menschen in den Kopf geschossen hat nicht. Selbst du solltest den Unterschied erkennen.
  23. By the Way: der Polizist der im Juli 2014 einen Flüchtenden mit einem gezielten Schuß in den Kopf hingerichtet hat wird (wie immer) nicht belangt. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt.
  24. Was man nicht verstehen will kann man halt auch nicht verstehen...
  25. Ninja heißt auf Deutsch Verborgener. Passt also ganz gut. Und welchen Grund sollte eine rechtsstaatliche Institution haben Ihre Mitarbeiter zu verbergen? Der Einzige Grund der mir einfällt ist diese einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen. Das war ja auch der Grund beim japanischen Vorbild.
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