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vor 5 Minuten schrieb joker_ch:
Ja, aber wenn sie von 450'000 km sprechen für den normal Fahrer
Das ist kein Normal-Fahrer, 450tkm erreicht man nur
als Vielfahrer; der kann das schon in ein paar Jahren
zusammenbekommen.
vor 6 Minuten schrieb joker_ch:Ist ja auch so, dass wenn man 99 % der Zeit zwischen 20 und 80 % lädt und das mit Haushaltsstrom, 11KW, man wahrscheinlich auch die Batterie lange am Leben hält.
Das ist sicher richtig.
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vor 8 Minuten schrieb joker_ch:
Soweit ich lesen konnte hat mal Musk gesagt das er keine Ersatzbatterien eigentlich vorgesehen hat, weil diese um die 450'000km dauern würden und nach so vielen KM die meisten den Wagen wechseln.
Wie gesagt: Zeit ist auch ein relevanter Parameter.
Für den der sein Auto alle 3 oder 4 Jahre wechselt
spielt das keine Rolle, für den Zweitkäufer oder den
der seine Autos lange hält aber schon.
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vor 18 Minuten schrieb sealord37:
Der Spargedanke steht bei so einem teuren Auto aber ganz sicher nicht an erster Stelle.
Es gibt so viele Gründe für/gegen ein Auto
daß man das nicht verallgemeinern kann.
Das ist immer eine sehr individuelle Sache.
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Viele Kilometer sind ein Parameter, viele Jahre
ein anderer. Tesla macht das mit der Laderegelung
und Akkukühlung zwar ordentlich, kann aber in so
langen Zeiträumen trotzdem schief gehen.
Wären das ein paar tausend Franken könnte man
locker aussitzen, tatsächlich wirft es aber die ganze
Kalkulation um. Ist halt schon ein Risiko.
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vor 45 Minuten schrieb adsc:
Pastis rechnet halt mit vier Ersatzakkus
Vier Akkus wohl nicht, aber wer ein E-Auto 10 Jahre
lang fahren will sollte das mindestens in Hinterkopf
haben.
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vor 3 Minuten schrieb Pastis:
Weil er keine Argumente hat....
Das stimmt jetzt auch nicht.
In der Schweiz kostet Strom 11 Cent und die Entfernungen
sind eher klein. Da kann sich das rechnen; hängt natürlich
stark vom tatsächlichen Wertverlust ab wenn das Fahrzeug
mal verkauft wird. Die Förderung steht da nicht im Focus.
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Warum begibst du dich ständig auf das Niveau eines
pöbelnden Proleten? Das hast du doch eigentlich gar
nicht nötig.
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Es ist völlig offensichtlich daß er dich nicht gemeint hat.
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vor 10 Minuten schrieb Josef Maier:
Gibt dann halt ein Bußgeld
von 10€.
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Sagte Himmler auch
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vor 4 Minuten schrieb CZM52:
Das sind die, die jeden Tag den Kopf hinhalten.
Da verwechselst du etwas, das sind die,
die mit Knüppeln auf die Köpfe schlagen!
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Da gibt es einen kleinen Unterschied:
Der Zusatzartikel gilt universell,
das Grundgesetz nur für die Guten.
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vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:
Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung?
Ja!
vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:Ist sie schützenswert?
Ja!
vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?
Auch ja.
Jede Meinung ist schützenswert,
sonst ist es keine Meinungsfreiheit.
Das bedeutet ja nicht daß man sich
dem anschliessen muss...
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Versuch doch mal einem Mieter das Rauchen zu verbieten.
Kannst du vergessen!
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1. Doch, deutlich! Augen aufmachen und Drogen weglassen.
2. Nein, nicht das Gericht war rexchtswidrig sondern die Urteile.
3. Ja, hat Freisler auch so gemacht.
4. Augen benutzen!
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vor 1 Minute schrieb karlyman:
Nur nebenbei, ...
Es kommt halt vor allem darauf an WER etwas sagt!
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Freisler hat Urteile nach politischer Ideologie statt nach
dem Gesetz gefällt. Das ist gerade wieder en vogue.
PS: Sondergerichte des Bundes sind Gerichte, die für
spezielle Sachfragen als besondere Gerichte errichtet
werden können. Gemäß Art. 101 Abs. 2 Grundgesetz
ist dazu ein Gesetz notwendig.
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Gerade eben schrieb heletz:
Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern?
Frei nach Idi Amin?
Für die Freiheit nach der Meinung gibt es keine Garantie.
Das hat aber nichts mit FDGO zu tun!
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Richter Freisler und seine Erben ...
Man glaubt nicht wie viele es davon gibt!
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Nein, ist nicht nötig.
Möglicherweise steckt ein Identitätsdiebstahl dahinter!
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Zitat
Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war
Daher: Nein.
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Wenn du mal ein paar Urteile liest wirst du
das nicht mehr glauben.
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vor 54 Minuten schrieb ASE:
Du hast auf der Basis, das Erbwaffen vom Bedürfnisprinzip ausgenommen gegen §9 Abs 1 Nr 1 "...das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt," argumentiert.
Nein! Ich habe lediglich festgestellt das Erbwaffen
nicht aufgrund eines Bedürfnisses erworben werden.
vor 44 Minuten schrieb Proud NRA Member:Aber irgendwie schwer begründbar. Welches öffentliche Interesse irgendeiner Art soll denn damit gefördert werden, dass jemand, der eine Erbwaffe ohne Sperrelement im Schrank neben einer Sportwaffe haben darf, die nicht auch mit auf den Stand nehmen darf?
An sinnvollen Begründungen fehlt es im gesamten
Waffenrecht, daraus kann man nichts schliessen.
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Zum Schiessen habe ich kein Wort geschrieben.
Damit habe ich mich nicht auseinandergesetzt.
E-Mobilität
in Energiewende
Geschrieben
Die sind aber weit über 10 Jahre alt.
Und das ist halt auch ein Kriterium für
die Lebensdauer von Batterien.