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Beiträge von WOF

  1. vor 17 Stunden schrieb Homi:

    Eine StGB Änderung, welche den "Falschverwahrer" bei Missbrauch direkt mit ins Boot nimmt, wäre mindestens so effektiv und ohne permanentem Aufwand.

    Nette Idee, geht aber so nicht. Die überwiegende Anzahl

    abhanden gekommener Waffen stammt aus dem Bestand

    von Behörden. Die sind zwar vom WaffG befreit, aber nicht

    von StGB. Damit könnte man die Hälfte der Uniformständer

    belangen!

    • Gefällt mir 1
  2. vor 57 Minuten schrieb steven:

    In jedem Widerruf steht, dass nach Ablauf der Frist (4 Wochen nach dem Datum der Zustellung des Widerrufs) die noch vorhandenen Waffen eingezogen und vernichtet werden. 

    Wie verträgt sich das mit deiner Aussage, dass dies nicht zulässig ist, solange noch Rechtsmittel eingelegt werden können?

    Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Innerhalb der 4 Wochen ist an einen Berechtigten zu überlassen.

    Das kann ein Händler sein. Wenn er die Waffen in Verwahrung hat

    ist dem Bescheid genüge getan.

    Die Aussage von SB bezieht sich auf eine endgültige Überlassung.

    Die kann noch nicht verlangt werden.

    • Gefällt mir 2
  3. Der Vergleich von Abgasturbolader und Dampfturbine

    in einem Kraftwerk ist völlig absurd. Wer so einen  

    Vergleich anstellt versteht gar nichts!

    Mit der Haltbarkeit hat das nicht mal etwas zu tun, es

    geht einfach um das Ansprechverhalten. Man hat viele

    Jahre Entwicklungsarbeit gebraucht um dem Turbo

    ein passables Anspechverhalten beizubringen. In der

    Anfangszeit hat das Turboloch so manchen 911 von

    der Strasse geholt :(

     

  4. Ich habe bisher gar nichts dazu geäussert, 

    du solltest deine Wahnvorstellungen wirklich

    mal behandeln lassen.

    Und wenn Pastis "nicht mögen" schreibt ist

    das eigentlich verständlich und keinesfalles

    mit nicht möglich gleichzusetzen.

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