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WOF

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Beiträge von WOF

  1. Die Ermittler müssen nicht auf das Eintreffen eines Anwalts warten, sondern können die Hausdurchsuchung sofort durchführen.

    Selbst ein Anwalt kann die Durchführung einer polizeilichen Maßnahme vor Ort nicht unterbinden, auch läuft die

    Hausdurchsuchung nicht nach Methoden der Stasi ab sondern u.a. nach der Strafprozessordnung...

    Der erste Teil stimmt, der 2. leider nur selten.

    Ungefähr 50% aller Durchsuchungsbeschlüsse sind nach genauerer

    Prüfung rechtswidrig. Das war bei der Stasi ähnlich. Die Gestapo

    durfte das sogar nach damals geltendem Recht. Insoweit verhalten sich

    manche Polizisten heute schlimmer als die Gestapo; wohl wissend daß

    Sie nicht belangt werden.

    Darauf habe ich meine waffenrechtlichen Dokumente gezückt aber man wollte die Waffen weiter mitnehmen weil diese angeblich nicht sicher verwahrt waren. Nachdem ich aus dem WaffG zitiert hatte habe ich die Herren gebeten meine Wohnung zu verlassen und sich über das WaffG zu informieren und ggf wieder zu kommen. Ich hab die Jungs nie wieder getroffen

    Möglicherweise gibt es noch ein paar ehrbare Polizisten.

    Schön davon zu hören.

    Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt ...

    Deutlicher kann man eigentlich nicht darstellen daß einem Gesetze

    und Rechte anderer völlig egal sind. Wenn ich so etwas lese muss

    ich mich echt übergeben. Wie tief kann man eigentlich sinken?

    Gegen rechtswidrige Durchsuchungen darf man sich übrigens wehren.

    Ist zwar in der Regel keine gute Idee, aber manchmal bekommt sogar

    ein Betroffener Recht: Link. Das ist nur leider viel zu selten.

  2. Amtliche Auskünfte sind zulässige und selbständige Beweismittel, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können und die das Gericht frei zu würdigen hat

    "Amtliche Auskünfte sind zulässige und selbständige Beweismittel, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können und die das Gericht frei zu würdigen hat."

    Kommt zwar im Gesetz nicht vor, wird aber so gehandhabt:

    Amtliche Auskünfte von Behörden (§ 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) sind als Beweismittel im Prozess zulässig. Dabei kann eine amtliche Auskunft einen Sachverständigenbeweis ersetzen. Eine amtliche Auskunft, die ein Gutachten einschließt, ist ein echtes Sachverständigengutachten und prozessual nach den Bestimmungen über die Erhebung eines Sachverständigen-gutachtens zu behandeln. (OLG-BREMEN)

  3. 
    

    Der Zeuge hat über die Wahrnehmung von Tatsachen Auskunft zu erteilen. Hierzu

    zählen alle Tatsachen, die der Zeuge sinnlich (riechen, schmecken, sehen, hören,

    fühlen, usw.) wahrgenommen hat.Hingegen darf der Zeuge nicht dahingehend

    vernommen werden, dass er eigene Beurteilungen, Erfahrungen, Schlussfolgerungen

    oder Wertungen abgibt

    
    

    Die Aufgabe eines Sachverständigen besteht darin, durch

    Abgabe eines Gutachtens die fehlende Sachkunde der Richter zur Beurteilung eines

    Sachverhalts zu ersetzen und ihnen dadurch eine Entscheidungsbildung zu

    ermöglichen. Er hat das Gutachten gegebenenfalls in der mündlichen Verhandlung

    zu erläutern.

    Der Sachverständige wird vom Gericht bestimmt, es kann

    die Parteien zu Vorschlägen auffordern.

    Offensichtlich ist die 2. Variante passend :)

  4. Der Zeuge hat über die Wahrnehmung von Tatsachen Auskunft zu erteilen. Hierzu zählen alle Tatsachen, die der Zeuge sinnlich (riechen, schmecken, sehen, hören, fühlen, usw.) wahrgenommen hat.

    Hingegen darf der Zeuge nicht dahingehend vernommen werden, dass er eigene Beurteilungen, Erfahrungen, Schlussfolgerungen oder Wertungen abgibt.

    Die Aufgabe eines Sachverständigen besteht darin, durch 
    Abgabe eines Gutachtens die fehlende Sachkunde der Richter zur Beurteilung eines 
    Sachverhalts zu ersetzen und ihnen dadurch eine Entscheidungsbildung zu 
    ermöglichen. 
    Der Sachverständige wird vom Gericht bestimmt, es kann 
    die Parteien zu Vorschlägen auffordern.

    Offensichtlich ist die 2. Variante dir hier passende.

    Ist für das Ergebnis aber nicht relevant.

  5. Herbeiführung einer klaren Rechtslage als "wichtigsten Grund" für eine Revision bezweifle ich auch sehr stark.

    Das widerspricht nämlich dem Grundsatz, dass von Amtsseite auf Revision verzichtet wird, wenn tendenziell abzusehen ist, dass Zweifel an der bisher gelebten Rechtsauslegung auftreten könnten und somit ums Verrecken ein höherinstanzliches Urteil vermieden wird. Das kann man nämlich umso schlechter ignorieren je höher die Instanz und je öfter die eigene Meinung widerlegt wird.

    Genau. Dann heiße es nämlich: das ist nur ein Einzelfallurteil welches nicht von Belang ist.

  6. Zu Absatz 1

    war nicht ausschlaggebend ist nicht gleichbedeutend mit unbedeutend. Der Arbeitsschutz ist im Urteil erwähnt, wenn auch nicht zentral.

    Das hattest du aber in Post #16 anders dargestellt ^_^

    zu Absatz 2

    Es bleibt ein "Einzelurteil". Das bedingt bereits die Ebene der gerichtlichen Entscheidung.

    Das ist bei allen Entscheidungen (ausgenommen BVerfG) so.

    Der Gesichtspunkt liegt auch mehr auf den Gutachten und der

    Begründung. Darauf kann man aufbauen. Natürlich ist kein

    anderes Gericht daran gebunden. Wenn man aber entsprechend

    vorträgt muss die Begründung des Gerichts für eine andere Sicht

    schon sehr gut sein damit Sie in der nächsten Instanz hält.

    Bevor ich es vergesse: @SM :tease:

  7. Jedes Urteil ist ein Einzelfall ;)

    Hier gibt es zudem den beruflichen Hintergrund. Da ist die Erlaubnis längst zu bewilligen.

    Der berufliche Hintergrund war aber nicht ausschlaggebend.

    Steht ausdrücklich im Beitrag.

    Und das geht hier ein wenig über ein Einzelurteil hinaus denn es

    gibt ein Gutachten des Bundeskriminalamtes und die mündlich

    erteilten Gutachten der 2 Sachverständigen.

    Ein Gericht das anders entscheiden will muss das gut begründen!

  8. Deine Sprachwahl zeigt wie deine Gedankenwelt so tickt.

    In diesem Thread wird permanent einem Straftäter und seinen Straftaten zugestimmt, beklatscht und gerechtfertigt.

    Wenn du Nationalsozialistisches Gedankengut gutheisst tickt meine

    Gedankenwelt offensichtlich völlig richtig.

    Und NEIN, das interpretierst du völlig falsch. Niemand beklatscht hier

    irgendwelche Straftaten. Aber es wird - völlig zu Recht - die Frage

    aufgeworfen wie verwerflich diese Tat denn war und ob das zu Recht

    eine Straftat ist. Darüber muss man diskutieren können.

    Das ist in 99,9 % so oder eben die Ehefrau, Freundin etc. zeigen an.

    Wünsche dir lieber nicht das die "staatlichen Schergen" nicht mehr da sind, denn dann könntest du hier nicht schreiben und beleidigen.

    Hier einen Vergleich zwischen der heutigen Zeit und der DDR und dem 3.Reich zu ziehen zeigt wie wenig du aus der deutschen Geschichte weisst und gelernt hast.

    In einer Diktatur wärst du nämlich einer der ersten die nach hinten kippen würden für solche Äußerungen.

    Die 99,9% sind vermutlich überwiegend Ehemalige.

    Dass Denunziation in Deutschland eine lange Tradition hat

    ist wohl bekannt.

    Wenn du darauf anspielst dass die "staatlichen Schergen" die

    Bürger schützen sollen stimmt das für die Vergangenheit.

    Heute sind Sie überwiegend damit ausgelastet die Bürger aus-

    zunehmen und zu drangsalieren.

    Und dass die Auffassung der "staatlichen Schergen" die selben

    Züge annehmen wie im 3.Reich und der DDR zeigt daß die

    Geschichte vergänglich ist - leider.

    Direkt eingeknastet wird man zwar heute für solche Aussagen

    nicht oft (obschon das vorkommt) aber eine kleine Razzia am

    Morgen hat schon viele mundtot gemacht. Dann noch gründliche

    Ermittlung am Arbeitsplatz und der Bock ist fett.

    Wo genau war jetzt nochmal der Unterschied zur DDR?

  9. Aber mal ganz ehrlich, wenn jemand den Hang zur extremen Kriesenvorsorge...

    Klar, am Ende ist das ein ganz normaler Typ der keiner Fliege was zu Leide tun kann oder wird...

    ich möchte aber mal wissen wie Ihr euch fühlen würdet wenn neben euch so eine Type wohnt, ihr ggfs. 2 Kinder habt und ihr abgelegen wohnen würdet....!

    Anscheinend hat er das Sammler-Gen. Liegt in der menschlichen Natur.

    Wäre so einer in einer Gegend gäbe es da keine Einbrüche mehr.

    Die Cops kommen ja erst wenn die Typen auch ganz sicher schon weg

    sind.

    ich habe zumindest noch nie von einem "Ehrenmord" gehört,

    bei dem der Täter Lars, Stefan, Jürgen oder Johannes hieß...

    Aber von Beziehungstaten schon - was am Ende das selbe ist. Und

    wenn man die Statistik mal kritisch auswertet waren da erschreckend

    viele Polizisten als Täter darunter.

    Da sieht man das du eben keine Ahnung hast, denn ich würde doppelt bestraft.

    Es kommt zuerst ein Strafverfahren und wenn es mehr als 12 Monate gibt ist man raus.

    Danach kommt das Disziplinarverfahren.

    Das ist faktisch eine Doppelbestrafung die zwar verboten ist aber trotzdem stattfindet.

    Das Disziplinarverfahren ist keine Strafe. Und wer in der freien Welt zu

    einem Jahr verurteilt wird ist seinen Job in den meisten Fällen auch los

    und kann das nicht mal vor dem VG prüfen lassen.

    Doch das hätte er einfach gekauf, bis auf die MP's wenn die nicht auf HA kastriert sind wo er 150..- pro Waffe hätte hinblättern müssen für die Sonder Erlaubniss.

    Zum einen hat praktisch jeder Wehrmann einen Vollautomaten zuhause.

    Da es bei uns noch die Wehrpflicht gibt sind das also die meisten.

    Zum anderen gibt es die kantonale Sonderbewilligung auch pauschal,

    dann darf man Vollautomaten sammeln. Ist ein einfacher Antrag und es

    wird (je nach Kanton) kein grosses Aufheben davon gemacht.

    Dazu anderen die Meinung ab zu sprechen zeigt wessen Geistes Kind du bist.

    Wie heisst es doch so schön: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

    Ich dachte zwar das wäre vorbei, aber es gibt immer wieder solche Subjekte

    und leider zunehmend in Funktionen für die solche Personen völlig ungeeignet

    sind.

  10. Im Übrigen fehlt die Zueignungsabsicht von dem Wachmann!

    Die Zueignungsabsicht ist nur für den Vorwurf des Diebstahls notwendig,

    der kommt hier nicht in Betracht. Gefahrenrechtliches Handeln schon gar

    nicht - das gibt es nur im PolG.

    Eine Unterlassungsklage ist übrigens im Zivilrecht angesiedelt. Eine solche

    Klage hat durchaus einige Aussicht auf Erfolg - mit den von Godix genannten

    Konsequenzen.

  11. Naja, ob diese "Präzisionswaffen" so genau mit den empfohlenen Präzisionsrundkugeln von Umarex/Walther eingeschossen sind...

    Sicher nicht. Aber die Leistung ist darauf abgestimmt.

    und ob das unterschiedliche Gewicht auf relativ kurze Entfernungen um die 5m soviel ausmacht...?

    Ja! Stahlkugeln wiegen 0,3g - Bleikugeln wiegen 0,55g

    Also fast das doppelte. Bei den 2,78 Joule die so eine

    BB-Schubse hat ist die Kugel nicht mehr auf der Scheibe.

    Ich schieße aus meiner 1911 A1 mit 12 g CO2-Kartuschen auch nur Diabolos und da bleibt auch keine im Lauf stecken.

    Die ist ja auch für Diabolos ausgelegt.

    Und selbst wenn, dann scheibt man die mit dem Reinigungsstock wieder raus. was soll passieren, Laufexplosion, Laufaufbauchung?

    Macht echt Sinn jede Kugel mit der Stock rauszuschieben ...

    Kann ich mir nur schwer vorstellen. Selbst wenn die Kartusche fast leer ist, ist bei mir noch keine im Lauf steckengeblieben

    Die Läufe der BB-Schubsen sind für Diabolos zu eng.

    Ausserdem haben die meisten eine Art Chocke der die Kugel

    zum Drehen anregt. Da bleibt eine Bleikugel dran hängen,

    die Energie zum Quetschen hat die Plempe nicht.

    Übrigens gibt es einige BB-Schubsen die eine magnetische

    Zuführung haben - das klappt mit Blei auch nicht.

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