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WOF

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Beiträge von WOF

  1. Nein,

    er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch.

    Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.

    Ich habe hier mehr als 100 Entscheidungen von Landgerichten

    die durchgeführte Durchsuchungen als rechtswidrig festgestellt

    haben. Das sind Täter, nur werden Sie nicht verfolgt.

  2. Fakt ist doch mal wieder, dass hier die üblichen Schreihälse rumkrakehlen, die nicht die blasseste Ahnung von Einsatztaktiken der Polizei und Gefahrenabwägung, geschweige denn von rechtlichen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren haben.

    Das wirklich schlimme daran ist, daß auch die Polizisten

    im diskutierten Fall davon noch nie gehört haben.

  3. Dass derartige Zugriffe in letzter Zeit mehrfach in die "Hose" gingen dürfte auch Dir nicht entgangen sein!

    Ja, einige der Fälle waren an Peinlichkeit nicht zu überbieten.

    Jeder andere der seinen Job so ausübt fliegt hochkant raus.

    Ob Kinder oder Tiere in der Wohnung aufhältig sind gehört zur Voraufklärung und wenn man sich trotzdem zu einem Zugriff in der Wohnung entschließt geht man davon aus dass sich die Kinder im Bett befinden und ich gehe davon aus dass die Kräfte wissen in welchem Zimmer sich die Kinder befinden.

    Das glaubst du doch selber nicht. Die wissen ja oft nicht mal

    welches die richtige Tür zum sprengen ist.

  4. Der BGH hat erst kürzlich in einer vieldiskutierten Entscheidung klargestellt

    daß in einem solchen Fall die Notwehr zulässig ist. In dem Fall war dabei

    sogar ein Polizist ums Leben gekommen.

    Herr Fischer (vorsitzender Richter am BGH und für den Fall zuständig) hat

    das in einer Podiumsdiskussion mal so erklärt:

    "Wenn ein paar bewaffnete Rocker vor dem Privathaus eines Polizisten sind

    und versuchen hereinzukommen und der Polizist auf die schießt wird jeder

    ohne zögern sagen: klare Notwehr. Hier war es halt mal anders herum."

    Da die Notwehr nicht nur den besonderen Mützen zusteht ist das auch ohne

    Einschränkung richtig.

  5. Du wirst damit leben müssen, daß Deine Sicht der Dinge nicht von jedem mitgetragen wird.

    Etwas anderes bleibt Dir nämlich auch gar nicht.

    Das gilt umgekehrt (also für dich) natürlich auch.

    Wenn man etwas darf, dann muss man sich dafür nicht

    rechtfertigen und braucht das nicht zu begründen.

    Man tut nur etwas was man auch tun darf.

    Ob das jemand anderem gefällt oder nicht ist egal.

  6. Offen gestanden habe ich für Herrn Daschners Handeln

    sogar einiges Verständnis - auch wenn es natürlich nicht

    richtig war.

    Für die vielen Verfahren mit Unschuldigen in Haft oder

    mit langen Verfahren belasteten aber nicht.

    Für die Art der SEK-Einsätze auch nicht.

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