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Beiträge von WOF
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Habe ich als Waffenbesitzer Angst, dass mich das sek besucht?
Das solltest du!
Die Frage ist nicht ob sondern wann.
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Ich habe auch geändert, auf unschuldige Bürger.
Da auch Täter zur Bevölkerung gehören ist diese
Unterscheidung sehr richtig.
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Nein,
er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch.
Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.
Ich habe hier mehr als 100 Entscheidungen von Landgerichten
die durchgeführte Durchsuchungen als rechtswidrig festgestellt
haben. Das sind Täter, nur werden Sie nicht verfolgt.
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Gegen wen sind die Nazis vorgegangen?
Gegen die Bevölkerung,
Da die Polizei vorzugsweise gegen unschuldige Bürger vorgeht
kann ich keinen nennenswerten Unterschied feststellen.
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Das wirklich schlimme daran ist, daß auch die PolizistenFakt ist doch mal wieder, dass hier die üblichen Schreihälse rumkrakehlen, die nicht die blasseste Ahnung von Einsatztaktiken der Polizei und Gefahrenabwägung, geschweige denn von rechtlichen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren haben.
im diskutierten Fall davon noch nie gehört haben.
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Schau an, geht doch auch vernünftig.Hatte auch die Aufgabe bei einem senilen alten LWB die Waffen einzusammeln.
Konnte die Tochter für uns "gewinnen", die uns schadlos einließ, zumal sie dafür war dass die Waffen aus dem Haus kommen.
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Ein fauler Apfel im Obstkorb verdirbt alle anderen in kürzester Zeit.Seit ich mal einen faulen Apfel mitgekauft habe esse ich kein einziges Stück Obst mehr, ist alles verdorben.
Ist bei den besonderen Mützen offensichtlich auch so.
Nö, OWiOhne Baugenehmigung könnte das strafbar sein!
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Ja, einige der Fälle waren an Peinlichkeit nicht zu überbieten.Dass derartige Zugriffe in letzter Zeit mehrfach in die "Hose" gingen dürfte auch Dir nicht entgangen sein!
Jeder andere der seinen Job so ausübt fliegt hochkant raus.
Das glaubst du doch selber nicht. Die wissen ja oft nicht malOb Kinder oder Tiere in der Wohnung aufhältig sind gehört zur Voraufklärung und wenn man sich trotzdem zu einem Zugriff in der Wohnung entschließt geht man davon aus dass sich die Kinder im Bett befinden und ich gehe davon aus dass die Kräfte wissen in welchem Zimmer sich die Kinder befinden.
welches die richtige Tür zum sprengen ist.
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Ja, es gibt nämlich keine hilfsbereiten Cops,
Doch, die gibt es auch. Ich hab aber noch nicht erlebt daß die
sich wie IS-Kämpfer vermummen mussten.
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Wie wieder alle gleich die böse Polizei verteufeln...
Das wird damit zu tun haben wie die sich aufführen.
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Wenn ein Polizist in grüner/blauer Uniform vor der Tür steht
und klingelt wird wohl kaum jemand das Feuer eröffnen.
Bei vermummten Terroristen mit Sturmgewehren schon.
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Der BGH hat erst kürzlich in einer vieldiskutierten Entscheidung klargestellt
daß in einem solchen Fall die Notwehr zulässig ist. In dem Fall war dabei
sogar ein Polizist ums Leben gekommen.
Herr Fischer (vorsitzender Richter am BGH und für den Fall zuständig) hat
das in einer Podiumsdiskussion mal so erklärt:
"Wenn ein paar bewaffnete Rocker vor dem Privathaus eines Polizisten sind
und versuchen hereinzukommen und der Polizist auf die schießt wird jeder
ohne zögern sagen: klare Notwehr. Hier war es halt mal anders herum."
Da die Notwehr nicht nur den besonderen Mützen zusteht ist das auch ohne
Einschränkung richtig.
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Die Gaspistole, die auf den Namen des Rentners angemeldet ist...
Damit kann evtl. die TAZ Ihre Leser veralbern, aber hier
dürfte der Unsinn auffallen.
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Kann man da die Begriffe waidgerecht Waidwerk unerträglich schändlich Wildtötungsaktion hinzufügen?
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Und davon sind alle Richter wirklich frei? Träum weiter!
Man muss nur die Urteile des BGH nach Strafzumessungsfehlern u
überprüfen um festzustellen das diese ausgesprochen häufig sind.
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Ist eben der Denkfehler!
Hört doch einfach damit auf: "Mein Grundstück, ich darf hier alles!", das funktioniert heute nicht mehr!
Nein, kein Denkfehler. Nur kein vorauseilender Gehorsam.
Und von "alles" war keine Rede.
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Du wirst damit leben müssen, daß Deine Sicht der Dinge nicht von jedem mitgetragen wird.
Etwas anderes bleibt Dir nämlich auch gar nicht.
Das gilt umgekehrt (also für dich) natürlich auch.
Wenn man etwas darf, dann muss man sich dafür nicht
rechtfertigen und braucht das nicht zu begründen.
Man tut nur etwas was man auch tun darf.
Ob das jemand anderem gefällt oder nicht ist egal.
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Da man sich nicht äussern muss - auch nicht zum Einkommen - wird
der Tagessatz im Zweifel geschätzt.
Oft ist das die preiswerteste Möglichkeit ein Verfahren zu beenden.
In dem Fall habe ich genau diesen Verdacht.
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Wem glaubt man wohl mehr?
Vernehmung einer Frau, der 2. Beamte verläßt kurz das Zimmer, die Frau zerreißt sich die Bluse und renn schreiend auf den Flur!
Wer hat hier nun das Problem?
Die Frau natürlich.
Vortäuschung einer Straftat.
Ist doch offensichtlich.
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Hat er sich versteckt?
Er hätte leicht alles abstreiten können und
niemand hätte dem Mörder geglaubt....
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Offen gestanden habe ich für Herrn Daschners Handeln
sogar einiges Verständnis - auch wenn es natürlich nicht
richtig war.
Für die vielen Verfahren mit Unschuldigen in Haft oder
mit langen Verfahren belasteten aber nicht.
Für die Art der SEK-Einsätze auch nicht.
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denn wenn der Täter frei gesprochen wurde haben wir einen Fehler begangen
In welchem Sinn?
Weil Derjenige freigesprochen wurde oder
weil Ihr einen Unschuldigen verfolgt habt?
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@alzi
wenn du deine Intention wenigstens so rüberbringen würdest
daß sich der Betroffene nicht angepisst fühlt hätte ich nichts
dazu geschrieben.
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Nein, mit Verstand hat das Affengesetz nichts zu tun.
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
in Allgemein
Geschrieben
Und das ist kein Einzelfall.
Denk ich an Deutschland in der Nacht ...