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Beiträge von WOF
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Warum ändert die Schussanzahl etwas an der Einstufung?
Tut Sie nicht.
Man kann die 4 Kartuschen einzeln einsetzen,
daher greift das WaffG. Beim JPX2 sind die 2
zu einer Einheit verbunden und daher keine
Kartusche, das WaffG greift daher nicht.
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Sie brauchen eine Zulassung durch die PTB,
so wie alle anderen Parfümzerstäuber auch.
Zum Führen ist dann auch der KWS nötig.
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den Bull Barell den es bei "kanonen de" in versch.Ausführungen gibt beide aus Stahl gefertigt.
Der ist aus Zink wie die scharfen Versionen von
Weihrauch auch.
Vielleicht könnten Hersteller auch mal Pistolen als LEP herausbringen? (kosten 240-400 EUR oder ähnlich).
Lohnt sich wohl nicht, das ist nicht massentauglich.
Ausser Herrn Schlottmannn (Kanonen.de) kümmert sich
kaum jemand um diese interessante Technik.
Im Vergleich zu den erhältlichen LEPs die dazu gezogene Läufe besitzen, wenn sich hier ein praktisches schießen allerdings
nicht besonders lohnt da die LEP Patronen recht teuer sind und oft schnell defekt gehen (Dichtungen müssen getauscht werden
alles ziemliche Fummelarbeit was für Sysyphus...)
Heutige Patronen sind durchaus haltbar, eine Dichtung
kostet 6 Cent.
Für das Laden braucht man einiges Equipment, dann geht
das aber recht gut.
Kann man hier auch nachlesen: Link
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übrigens ist cd an garnix schuld, er hat nicht geklagt, steht aber auch weiter oben.....
Ich weis nicht wer geklagt hat, es scheint aber das derjenige
es ausgesprochen dämlich angestellt hat.
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Schöne Scheisse, aber CD hat wenigstens gekämpft, was man von euch allen wohl nicht behaupten kann. Egal ob er euch genehm war oder nicht.
Mich dünkt eher daß er es für alle vergeigt hat.
Aber warten wir mal den Urteilstext ab.
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Ja, den gibt es mit gezogenem Lauf für Diabolos.
Ist vernickelt. Ist derzeit etwas teurer weil er sehr
beliebt ist: 179,99€
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Schauen wir mal wenn du bei so einer beschlagnahmten Waffe die A.....-Karte hast!
Das wird mir nicht passieren, ich kenne die blöde Falle.
Das ändert aber nichts daran daß es hier nicht um die
DDR ging, auch wenn du Sie noch so sehr vermisst.
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Evtl. gelingt es dir wenn du dir mehr Mühe gibst?
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Nein, um die ging es eben gerade nicht.
Hier nochmal die Original-Frage des TE:Im WaffG gibt es doch die Ausnahme, dass Luftdruckwaffen die vor 1970 gebaut wurden und kein "F" haben frei sind. Ich finde aber leider nichts dazu in der Suche. Im WaffG habe ich auch nichts gefunden. Kann mir jemand weiter helfen? -
Die Stasi beobachtet mich nicht mehr *freu*
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Wenn du dich nicht verständlich ausdrücken kannst
ist das auch kein Wunder.
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Was genau möchtest du damit sagen?Die Antwort ist aber DDR-Produktion das scheint jemand nicht zu begreifen!
Meine Fresse!
Ich sehe keinen Zusammenhang mit der
Frage des TE.
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Dann halt stempeln lassen.
Die Frage des TE war aber "vor 1970".
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Vor 1970 machen auch die kein Problem,
zw. 70 und 89 brauchen Sie aber ein F.
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Was macht wohl die Behörde, ....
Vernichten lassen.
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Fällt das Führen des PIN unter das Waffengesetz?
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Es gibt keine Vorschrift zur Lagerung von Schlüsseln.
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Das ganze Geschreibe vor allem der Besonderen Mützen sagt mir eins, es fehlt eine passende und funktionierende QS bei der Truppe. Fehlererkennung, Fehleroffenlegung, Fehleranalyse und dann Maßnahmen zur Fehlerverhinderung, nichts von alledem wird es geben, im Gegenteil, der Korpsgeist und das Krähenverhalten wird noch weiter manifestiert. Bis es den nächsten derwischt.
Solange es nur "Zivilisten" erwischt kümmert das doch keinen.
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Kaum vorstellbar dass da nicht ein Kripokollege dabei gewesen sein soll, aber selbst wenn, dann muss ja die böse Staatsanwaltschaft ihre Finger mit drin gehabt haben. Irgendwie funktioniert also das System.
Manchmal funktioniert es, manchmal aber auch nicht. Es sind
weder alle Polizisten noch alle Staatsanwälte korrupt oder
kriminell. Vermutlich sogar nur sehr wenige.
Das Problem ist, daß Solche fast unbehelligt agieren können.
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Von Selbstreinigung steht da nix.Ist doch ein gutes Beispiel das die Selbstreinigungskräfte funktionieren.
Nur daß es mal 3 (zu Recht) erwischt hat.
Das ist selten genug.
@CM
Waren an der Aufklärung andere Polizisten beteiligt?
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Ja, die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt für jeden.Wartet doch einfach die Ermittlungen und die Bewertung des Richters ab, denn auch hier gilt die Unschuldsvermutung Ihr Rechtsstaatsprediger!
Das ändert nichts an der Pflicht korrekt zu Ermitteln und
rechtfertigt nicht das Verdunkeln durch andere Polizisten.
(Beim Beschuldigten selbst ist es zulässiges Verteidigungsverhalten).
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Wer den Schießbefehl leugnet ist genau auf der selbenLesen bildet!
Ich habe nichts geleugnet, sondern es gab eine Schusswaffengebrauchsbestimmung, aber das muss ich niemanden erklären und auch nicht rechtfertigen.
Meine Äußerung mich mit dem Holocaust zu vergleichen ist einfach unter der Gürtellinie und zeigt einfach nur deine Schwäche auf.
Stufe wie die welche den Holocaust leugnen.
Ob Terror von rechten oder linken Extremisten stammt
macht keinen Unterschied.
Weil Polizisten -wider besseres Wissen - nicht gegen den NSU ermittelt haben.Warum wurde NSU nicht aufgedeckt und konnte ungehindert morden?
Über die Gründe diskutieren wir mal besser nicht.
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Genau.Ein anderer möglicher Grund, oder jedenfalls Effekt, ist die Brutalisierung in der uniformierten und anonymisierten Masse. Die Psychologie dahinter dürfte gleich sein egal ob es sich um den Polizisten in tacticoolem Schwarz oder um den Schwarzen Block handelt--aus der schwarzen Masse heraus macht man Sachen, die sonst die gute Kinderstube verhindert.
Wenn man das Video vom SEK mit der Unterschrift
"IS-Terroranschlag" ins Netz stellt wird das nicht
offensichtlich falsch aussehen.
Wie kann es sein daß sich Polizisten genauso wie
Terroristen verhalten?
Reduzierpatronen
in Waffenrecht
Geschrieben
@alzi
Wenn man keine Antwort geben möchte besteht durchaus
die Alternative gar nichts zu schreiben statt ständig Andere
dämlich anzumachen.