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Beiträge von WOF
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Nee, er will das auch (Illegale Waffe straffrei kaufen).
Das ist sehr dünnes Eis ... -
Bedürfnis für umgearbeitete Waffen,
kein Bedürfnis für "geborene" Mäusekaliber
Ist doch ganz einfach. -
vor 3 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:
"Sondergesetze" haben natürlich einen schlechten Beigeschmack,
und das absolut zu Recht. Hatten wir alles schon mal.
Das muss sich nicht unbedingt widerholen ... obwohl
wir auf dem besten Weg dahin sind :(
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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:
Der Schutzmann zu Fuß mit Bürgerkontakt? Ist das nur noch Utopie?
Ja, Bürgerkontakt macht heutzutage nur noch das SEK.
Es sei denn man kann Autofahrer zur Kasse bitten.
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vor 15 Minuten schrieb Hitman:
Es gibt Ordnungsämter, die fordern trotzdem von Polizisten (und sonstigen Berufswaffenträgern) einen Sachkundenachweis in Form einer aktuellen Prüfung an.
Mit gutem Grund!
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Die P30 ist im Grunde eine Diabolo-Waffe.
Man kann halt auch Rundkugeln verwenden,
aber die aus Stahl beschädigen die Züge und
halten auch nicht im Magazin.
Schau mal nach der Race-Gun.
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vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:
So langsam solltest du mal einen Arzt deines Vertrauens aufsuchen, aber scheinbar gehörst du zu der Sorte Mensch die nicht mal einem Marienkäfer vertrauen und die als einen Vertreter der Stasi betrachten.
Mir ist kein Fall bekannt bei dem Marienkäfer mit der
Stasi zusammengearbeitet haben. Bei VoPos war das
aber häufig der Fall. Gesundes Misstrauen ist demnach
also angebracht. -
vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:
Darum bist du ja auch auf meiner Igno-Liste.
...
Die Staatsanwälte haben noch mehr Befugnisse, nicht immer muss der Richter entscheiden.
Warum liest du mein Post dann?
Klar, ein StA kann einen Strafbefehl raushauen.
Dagegen kann ich Einspruch einlegen. Fettich
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vor 10 Minuten schrieb uwewittenburg:
Ich denke mal, ohne jemand nahetreten zu wollen dass es einem aktiven Staa einem RA aus der "Wüste" egal ist, er verknackt dich!
Punkt
Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände1.
- Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
Erstens: Satzzeichen werden zwar diktiert, aber nicht ausgeschrieben. 6.
Zweitens: Ein Staatsanwalt kann eine Klageschrift vorlegen, entscheiden
muss darüber aber noch immer ein Richter. Nix mit verknacken.
Drittens: Gesetz(e) nochmal lesen, wird helfen ...
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vor 31 Minuten schrieb uwewittenburg:
Es bleibt ein Reizstoffsprühgerät und von daher bleibt es eben mit der Ausnahme im WaffG, das Thema hatte ich mit der Staa durch und du kommst daran nicht vorbei.
Doch, wenn man Gesetze lesen kann kommt man auch an der
falschen Meinung eines Staatsanwalts vorbei.
Herr RA Jede hat es mal fein säuberlich auseinandergedröselt,
ist lesenswert: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/vor 25 Minuten schrieb uwewittenburg:Dass du automatisch eine Anzeige wegen gef. KV einfängst?
Der andere wurde doch unschuldig angegriffen!
Auch wenn du Zeugen hast, er wurde verletzt.
Ich weis, komisch!
In der Tat muss bei einer KV ermittelt werden.
Es gibt kein Gesetz welches verlangt daß ich nach einer
Notwehr am Ort bleibe. Und der/die Angreifer haben in
der Regel auch wenig Interesse die Polizei zu rufen.
Ansonsten muss man schon aufpassen daß da nicht aus
dem Nichts ein paar falsche Zeugen auftauchen...vor 6 Minuten schrieb chief wiggum:Das Problem ist, dass wir in Deutschland (viel zu) viele Vollzugsbeamte, Staatsanwälte und Richter haben, die noch nicht mal ihre eigenen Gesetze, also ihr tägliches Handwerkszeug richtig kennen.
Ich hatte jahrelang beruflich mit dem Zoll zu tun. Mit den dortigen Beamten gab es quasi Wöchentlich eine andere Lachnummer.
Ja, das kenne ich auch gut.
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Nein, ein zur Tierabwehr bestimmtes Reizstoffsprühgerät unterliegt gerade nicht dem WaffG!
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Dann erkläre Ihnen das und bitte Sie den Koffer für dich
nach Hause zu bringen. Evtl. haben die aber auch Tape
dabei ...
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Es muss ja nicht der kontrollierende Polizist selbst
die Anzeige schreiben.
Es ist doch kein Problem Ihm den Schlüssel zu geben.
Und es schont die Porzellankiste.
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vor 23 Minuten schrieb uwewittenburg:
Ist zwar ein verbotenes Führen, aber ich konnte derartige Aktivitäten nicht mehr feststellen. Weder von den Sportschützen/Jägern noch von derartigen übereifrigen Beamten
Kannst du das bundesweit ausschließen?
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Eben, deshalb passt Scherge ja.
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Schergen passt schon.
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Das ist etwas für Sammler.
Entweder eGun oder DHD24.
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vor 3 Stunden schrieb markus.thaddaeus:
Führen von Waffen ohne Bedürfnis ist eine Straftat.
Führen von Waffen ohne Erlaubnis ist eine Straftat.
Ein Bedürfnis muss nachgewiesen werden um die
Erlaubnis zu erhalten. Fällt das Bedürfnis weg kann
die Erlaubnis wieder entzogen werden. Solange Sie
aber vorliegt ist der Jäger im Recht. -
Der Stift der den Ladebolzen halten sollte kann verharzt sein.
Wenns nicht hilft musst du Sie zerlegen.
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Versuche als erstes mal verdünntes Öl.
Evtl. ist da nur etwas verharzt.
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Ich kenne viele Foren.
Das ist wirklich die schlechteste Software die ich je gesehen habe.
Sehr traurig.
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Hört die Spammerei denn irgendwann mal auf?
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Warum gibt es nur noch "ungelesene Inhalte"
und nicht mehr "neue Inhalte" ?
Und warum wird mein Mail-Konto zugespammt?
Ich habe alle Nachrichten-Optionen abgeschaltet!
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Die "netten" Kollegen sind das eine. Ich gehe immer noch davon
aus daß die eigentlich in der deutlichen Minderzahl sind.
Der Kadavergehorsam in der Truppe führt aber dazu daß diese
sich praktisch alles leisten können und von Ihren Kollegen dabei
gedeckt werden. Das ist das eigentliche Problem.
Wünsch Dir was im Waffenrecht - Einstieg in SV?
in Allgemein
Geschrieben
Zur SV braucht es keine Zulassung
Ansonsten bin ich für .38 zur SV.