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Beiträge von WOF

  1. vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:

    So langsam solltest du mal einen Arzt deines Vertrauens aufsuchen, aber scheinbar gehörst du zu der Sorte Mensch die nicht mal einem Marienkäfer vertrauen und die als einen Vertreter der Stasi betrachten.

    Mir ist kein Fall bekannt bei dem Marienkäfer mit der

    Stasi zusammengearbeitet haben. Bei VoPos war das
    aber häufig der Fall. Gesundes Misstrauen ist demnach
    also angebracht.

  2. vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Darum bist du ja auch auf meiner Igno-Liste.

    ...

    Die Staatsanwälte haben noch mehr Befugnisse, nicht immer muss der Richter entscheiden.

    Warum liest du mein Post dann?

     

    Klar, ein StA kann einen Strafbefehl raushauen.

    Dagegen kann ich Einspruch einlegen. Fettich :)

     

  3. vor 10 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Ich denke mal, ohne jemand nahetreten zu wollen dass es einem aktiven Staa einem RA  aus der "Wüste" egal ist, er verknackt dich!

    Punkt

    Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände

    1.

    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

    Erstens: Satzzeichen werden zwar diktiert, aber nicht ausgeschrieben. 6.

    Zweitens: Ein Staatsanwalt kann eine Klageschrift vorlegen, entscheiden

    muss darüber aber noch immer ein Richter. Nix mit verknacken.

    Drittens: Gesetz(e) nochmal lesen, wird helfen ...

  4. vor 31 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Es bleibt ein Reizstoffsprühgerät und von daher bleibt es eben mit der Ausnahme im WaffG, das Thema hatte ich mit der Staa durch und du kommst daran nicht vorbei.

    Doch, wenn man Gesetze lesen kann kommt man auch an der

    falschen Meinung eines Staatsanwalts vorbei.

    Herr RA Jede hat es mal fein säuberlich auseinandergedröselt,
    ist lesenswert: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/

     

     

    vor 25 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Dass du automatisch eine Anzeige wegen gef. KV einfängst?

    Der andere wurde doch unschuldig angegriffen!

    Auch wenn du Zeugen hast, er wurde verletzt.

    Ich weis, komisch!

    In der Tat muss bei einer KV ermittelt werden.
    Es gibt kein Gesetz welches verlangt daß ich nach einer
    Notwehr am Ort bleibe. Und der/die Angreifer haben in
    der Regel auch wenig Interesse die Polizei zu rufen.
    Ansonsten muss man schon aufpassen daß da nicht aus
    dem Nichts ein paar falsche Zeugen auftauchen...

     

    vor 6 Minuten schrieb chief wiggum:

     

    Das Problem ist, dass wir in Deutschland (viel zu) viele Vollzugsbeamte, Staatsanwälte und Richter haben, die noch nicht mal ihre eigenen Gesetze, also ihr tägliches Handwerkszeug richtig kennen.

     

    Ich hatte jahrelang beruflich mit dem Zoll zu tun. Mit den dortigen Beamten gab es quasi Wöchentlich eine andere Lachnummer.

    Ja, das kenne ich auch gut.

     

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