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Beiträge von WOF
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Ach was ...
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Nein, in einem begrenzten Kontext gesetzt!
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Und das bezog sich auf das Teilzitat:
Zitatmittel- und hochradioaktiven Anlagenabfalls
Ich habe das nicht aus Spass so eingeschränkt!
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vor 45 Minuten schrieb sealord37:
Doch, die Teile des Reaktors sind Abfall.
Die sind nicht hochradioaktiv - darum ging
es aber (in deinem eigenen Posting).
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vor 9 Minuten schrieb UA-TPG1:
mittel- und hochradioaktiven Anlagenabfalls
Das ist bereits seit langem kein Abfall mehr.
Es wird nur von den Grünen Khmer so benannt!
Real ist das wertvoller Brennstoff!
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Kommt auf das + an...
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Das ist ja sicher kein Einzelfall.
Ein ambitionierter Staatsanwalt wird
solche Erklärungen nicht schlucken.
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Und bekommt Provision?
Anzeigen!
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vor 10 Stunden schrieb GermanKraut:
Und durch das 49-Euro-Ticket ist alles deutlich vereinfacht und günstiger geworden.
Gibts da in der Schweiz eigentlich ein ähnliches Gegenstück?
Es kommt halt darauf an wie man rechnet.
Wer 8.000,- Fr. verdient zahlt ca. 800,- Fr. Steuern
und 355,- Fr. für das Ticket (gilt auch für Fernzüge).
Zusammen also 1.155,- Fr.
Wer 8.000,- € verdient zahlt ca. 2.229,- € Steuern.
Also 1.474,- € für das Ticket ...
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vor 2 Stunden schrieb Valdez:
Und wo kommt der her?
Das ist einfach: in Island steht ein kleines Kraftwerk,
das verkauft seinen Strom nach Deutschland. Der ist
zu 100% Bio. Weil es leider gar keine Leitung nach D
gibt kauft der Betreiber halt die gleiche Menge Strom
von einem Braunkohlekraftwerk ein, natürlich etwas
günstiger. Diesen Strom verkauft er dann wieder nach
Deutschland...
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vor 1 Minute schrieb Pastis:
Ist das Putins Schuld, das da nichts rauskommt?
Ja, daran hat er erheblichen Anteil.
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Das Zitat stammt so nicht von mir,
aber dein SB beurteilt das völlig richtig.
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vor einer Stunde schrieb BroilKing:
Für ersteres würde es allerdings bedeuten dass hier in 3 Monaten das Licht ausgeht,
Reicht der Ölvorrat so lange?
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vor 21 Minuten schrieb Gewehrgranate:
Natürlich kannst du gerne anderer Meinung sein, ob deine Meinung einen Richter mehr überzeugen wird als die Meinung von Verfassungsrichtern ist mehr als fraglich.
Zum einen agieren am BGH keine Verfassungsrichter,
zum anderen können Richter als Juristen gut zwischen
unterschiedlichen Rechtsgebieten unterscheiden.
Vergleiche mal den Begriff "Besitz" im Waffenrecht mit
der Verwendung im Zivil- oder Strafrecht.
Am Ende wird gar kein Richter das jemals feststellen weil
da das Wort mindestens in der Verordnung steht. Es kann
also offen bleiben.
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vor 9 Minuten schrieb Proud NRA Member:
Mein Tip wäre, dass das nicht besonders stringent aus dem nicht besonders logischen Gesetzestext entschieden würde, sondern mehr nach Bauchgefühl. Wenn die Luftpumpe in einem ansonsten zugelassenen Waffenraum zusammen mit den Feuerwaffen aufbewahrt wird, dann sollte es nahezu sicher keinen Ärger geben, an der Wand im Wohnzimmer der verschlossenen Wohnung aber schon. Wenn diese beiden Vorhersagen stimmen, dann lässt sich das mit dem Text des Gesetzes eigentlich nicht Einklang bringen.
Ich gehe sogar noch weiter: Vor dem Amtsgericht in einer
Strafsache wird das auch an der Wand im Wohnzimmer
nicht zu einer Verurteilung kommen ohne dem Beschuldigten
nachzuweisen daß er es regelmäßig nicht abschließt;
vor dem Verwaltungsgericht wird man Tatsachen feststellen
welche die Annahme rechtfertigen...
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vor 9 Minuten schrieb Gewehrgranate:
Was erst recht? Bitte um Erklärung.
Das bezog sich auf den Beitrag direkt davor:
ZitatDas ist gesetzeskonform - auch bei einer ganz billigen Vitrine und einem einfachem Schloss.
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Ja, aber StGB ist nicht WaffG!
Der BGH hat die Anwendung der Entscheidung
sogar auf den einen § beschränkt.
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vor 25 Minuten schrieb thomas.h:
Dann würde ja auch eine abgeschlossene 1-Zimmer-Wohnung, in der ich alleine wohne, diese Bedingung erfüllen.
Theoretisch schon, ich würde das aber nicht ausprobieren.
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vor 55 Minuten schrieb JPLafitte:
Für mich ist auch ein abgeschlossenes Zimmer ein verschlossenes Behältnis
Streng ausgelegt ist es das nicht, das ist aber auch
gar nicht erforderlich denn in der relevanten Vorschrift
steht "mindestens ein verschlossenes Behältnis".
Ein abgeschlossenes Zimmer erfüllt diese Bedingung
völlig problemlos, allerdings wird man das für sein
Wohn-/Schlafzimmer kaum geltend machen können
weil niemand glauben wird daß man dieses immer
verschlossen hält. Bei einem Wiederladeraum schon.
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vor 17 Minuten schrieb Gewehrgranate:
Auch wenn dein Widerladraum sicherer ist als ein nicht näher definiertes, eventuell aus Glasscheiben bestehendes, Behältnis widerspricht das der Rechtsnorm.
Und das erst Recht!
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vor 19 Minuten schrieb Gewehrgranate:
Die aktuell gültige Rechtsprechung sagt, das Räume keine Behältnisse sind.
Kannst du das belegen?
Bitte im Zusamenhang mit der genannten Vorschrift
im Waffenrecht, nicht mit anderen Rechtsbereichen!
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vor 3 Stunden schrieb BlackFly:
Naja, ich würde schon sagen das die genannten durchaus eine Alternative zu den aktuellen sind...
Wenn ich mir diese Liste so anschaue:https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beliebtheits-tabelle-umfrage-knaller-fuer-merz-lindner-und-wagenknecht-86322296.bild.html
Beliebtheit ist leider kein Kriterium für Fähigkeit.
Das ist der große Haken am Wahlrecht, es spült
gerne solche Figuren hoch.
vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:Nach der vierten Tasse Feuerzangenbowle stelle ich sie mir eigentlich als einen sympathischen Partygast vor
Aus was mischt du deine Feuerzangenbowle?
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vor einer Stunde schrieb ACR:
Aber den eigenen Staat so schlecht und runter zu machen, das ist schon übel.
Sag das mal der Ampel!
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vor 29 Minuten schrieb erstezw:
Dass sich das je angleicht ist zweifelhaft.
Sobald es Batterien auf Antimaterietechnologie gibt
klappt das auch. Die stehen kurz vor dem Durchbruch.
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E-Mobilität
in Energiewende
Geschrieben
Ja, habe ich auf Video!