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Beiträge von WOF

  1. Der entscheidende Satz stammt aus einer Beschlußempfehlung

    und nicht aus der Gesetzesbegründung. Im Gesetzt steht etwas

    davon abweichendes:

    Zitat

    Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, ...

    Noch deutlicher geht es ja nicht.

  2. Die Alltags- oder Umgangssprache hat mit der

    Sprache der Juristen nichts zu tun. Leider werden

    bei den Juristen -anders als in anderen Berufen-

    keine eigenen Fachbegriffe verwendet sondern

    Begriffe aus der Umgangssprache mit anderer

    Bedeutung.

    Das führt so oft dazu daß juristische Laien glauben

    ein Gesetz verstanden zu haben obwohl das genaue

    Gegenteil der Fall ist.

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    • Wichtig 1
  3. Nochmal ganz langsam...

    Entweder der Erwerber kann ein Bedürfnis geltend machen,

    dann sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des

    § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden.

    Oder der Erwerber kann kein Bedürfnis geltend machen. Dann

    sind die o.a. Vorschriften nicht anzuwenden = Erben-WBK.

    Ob Blockierung oder nicht hängt dann von weiteren Faktoren

    ab.

     

  4. vor 2 Stunden schrieb Stefan Klein:

    Was steht denn da? §20 WaffG?

     

    Zitat

    Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits auf Grund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.

    Ich habe der relevanten Teil mal fett gemacht ...

  5. Es ging durch die Presse, kann man googeln. Ich

    weis nicht mehr wer es war.

    Ubrigens: auch auch Tesla schreibt in der BDA:

    „Wenn Sie diese empfohlenen Wartungs- und

    Ladeverfahren nicht einhalten, erlischt die Batterie-

    und Antriebseinheitsgarantie.“...

     

  6. vor einer Stunde schrieb adsc:

    daraus ein Risiko für einen Totalschaden zu konstruieren ist sehr weit her geholt.

    Konstruieren?

    Es ist ja nicht so, daß es noch nicht vorgekommen ist.

    Sogar gerichtliche Entscheidungen dazu gibt es schon.

  7. vor 8 Minuten schrieb erstezw:

    Alles eine Frage der Leistung. Die Mikro-AKW, die sie jetzt in Schweden bauen, könnten der Renner an jeder Autobahntankstelle werden. 

    Ja, aber die Akkus stecken das nicht weg.

    • Gefällt mir 1
  8. vor 49 Minuten schrieb joker_ch:

    Entweder schneller laden oder mehr laden,

    Das sind allerdings Ziele die sich in der Physik

    schlecht vereinen lassen. Gerade die Silizium-

    Technik ist durch Ihre Ausdehnung nicht gut

    schnellladbar :(

    • Gefällt mir 1
  9. vor 50 Minuten schrieb joker_ch:

    Bei Lithium-Silizium-Akkumulatoren soll die theoretische Grenze für die Energiedichte bei ca. 3590 Wh/kg liegen. Das würde bedeuten 150KWh  in 41 Kg, was 700km Autobahn erlauben würde.

    Zum einen sind die theoretischen Grenzen so ähnlich

    wie Wirkungsgrade von Verbrennungsmotoren. Viel

    mehr als 1/3 ist nicht realistisch.

    Sebst das wäre ja noch gut, allerdings gibt es noch

    das kleine Problem daß Lithium und Silizium sich zu

    einer Legierung verbinden; damit ist der Akku tot.

    Das geht ähnlich aus wie der Fusionsreaktor: in den

    nächsten 40 Jahren steht man immer kurz vor dem

    Durchbruch ;)

  10. vor 4 Minuten schrieb joker_ch:

    sicher nicht in der Schweiz

    Ich habe schon immer gesagt daß ein Scooter

    in der Schweiz Sinn machen kann.

    vor 2 Minuten schrieb joker_ch:

    man ist dabei die Kapazität zu verdoppeln

    Davon träumen alle, aber das kann nichts

    werden wenn man den Energiegehalt der

    verfügbaren Elemente berechnet.

    Und selbst eine Verdopplung ist für echte

    Alltagstauglichkeit zu wenig!

    • Gefällt mir 1
  11. vor 1 Minute schrieb joker_ch:

    Und es wird sicher noch mehr kommen.

    Ich schrieb weitgehend!

    Hier ein Prozent und dort ein Prozent

    bringt nicht den Durchbruch. 

    Und dann kommt noch das Problem

    der Lebensdauer dazu...

    • Gefällt mir 1
  12. vor 2 Minuten schrieb joker_ch:

    In l Diesel ausgedrückt verbraucht mein Tesla 3 pro 100km 1.6l....

    Eine Milchmädchenrechnung!

    Um den Strom für deinen Tesla zu erzeugen

    braucht man 6 Liter Diesel - und damit kann

    man größere Autos fahren.

    • Gefällt mir 1
  13. vor 2 Minuten schrieb erstezw:

    Wenn es mal jemand schafft 1.000km Reichweite in 80kg bewegte Masse zu packen wird es wieder interessant.

    Wenn es 2-300 kg sind ist das auch ok.

    Die Chemie der Zellen ist allerdings weitgehend

    ausgereitzt. Wenn es nicht etwas ganz anderes

    gibt bleibt es ein Nischenmarkt.

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