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Beiträge von WOF
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Besitzer ist wer die tatsächliche Gewalt ausübt!
Du verwechselst das mit Eigentum.
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Die Alltags- oder Umgangssprache hat mit der
Sprache der Juristen nichts zu tun. Leider werden
bei den Juristen -anders als in anderen Berufen-
keine eigenen Fachbegriffe verwendet sondern
Begriffe aus der Umgangssprache mit anderer
Bedeutung.
Das führt so oft dazu daß juristische Laien glauben
ein Gesetz verstanden zu haben obwohl das genaue
Gegenteil der Fall ist.
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Eben. Daher sind Erbwaffen bedürfnisfrei.
Q.E.D.
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Nochmal ganz langsam...
Entweder der Erwerber kann ein Bedürfnis geltend machen,
dann sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des
§ 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden.
Oder der Erwerber kann kein Bedürfnis geltend machen. Dann
sind die o.a. Vorschriften nicht anzuwenden = Erben-WBK.
Ob Blockierung oder nicht hängt dann von weiteren Faktoren
ab.
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vor 2 Stunden schrieb Stefan Klein:
Was steht denn da? §20 WaffG?
ZitatFür erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits auf Grund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.
Ich habe der relevanten Teil mal fett gemacht ...
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Erbe als Bedürfnis steht aber nicht im Gesetz
sondern das genaue Gegenteil!
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Erbwaffen sind bedürfnisfrei, das zieht daher nicht.
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Man bezeichnet das als Propaganda.
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Es ging durch die Presse, kann man googeln. Ich
weis nicht mehr wer es war.
Ubrigens: auch auch Tesla schreibt in der BDA:
„Wenn Sie diese empfohlenen Wartungs- und
Ladeverfahren nicht einhalten, erlischt die Batterie-
und Antriebseinheitsgarantie.“...
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vor 31 Minuten schrieb joker_ch:
das ist eine Erfindung.
Nein, das ist ein realer Fall der von einem Gericht entschieden wurde!
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OK, das bedeutet man darf BEV nur im Stadtverkehr
nutzen, sonst ist die Garantie weg. Super!
Die Hälfte der Käufer von BEVs bereut inzwischen
die Entscheidung; ich verstehe das gut.
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vor einer Stunde schrieb adsc:
daraus ein Risiko für einen Totalschaden zu konstruieren ist sehr weit her geholt.
Konstruieren?
Es ist ja nicht so, daß es noch nicht vorgekommen ist.
Sogar gerichtliche Entscheidungen dazu gibt es schon.
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Lies mal die Garantiebedingungen!
Zu oft schnellgeladen? Garantie weg!
Dann ist das schon nach 2 Jahren ein
Totalschaden :(
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vor 3 Stunden schrieb sonnyboy:
Du als "Laie" darfst es NICHT", Du bist auf diesem Gebiet kein Fachmann.
Wenn Du es trotzdem machst, verliert der Tresor seine Zertifizierung!!!!!
Auch häufiges Wiederholen einer Behauptung
ersetzt weder ein Argument noch einen Beleg.
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vor 1 Stunde schrieb joker_ch:
Definitiv keine Ahnung und weil alle Grünen so ticken, viel meinen, nichts verstehen wird es
zu einer Katastrophe kommen.
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vor 8 Minuten schrieb erstezw:
Alles eine Frage der Leistung. Die Mikro-AKW, die sie jetzt in Schweden bauen, könnten der Renner an jeder Autobahntankstelle werden.
Ja, aber die Akkus stecken das nicht weg.
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Dafür braucht das Ladekabel einen Leitungsquerschnitt
von 161638 mm². Das bewegt man nur mit einem Kran.
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vor 49 Minuten schrieb joker_ch:
Entweder schneller laden oder mehr laden,
Das sind allerdings Ziele die sich in der Physik
schlecht vereinen lassen. Gerade die Silizium-
Technik ist durch Ihre Ausdehnung nicht gut
schnellladbar :(
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vor 50 Minuten schrieb joker_ch:
Bei Lithium-Silizium-Akkumulatoren soll die theoretische Grenze für die Energiedichte bei ca. 3590 Wh/kg liegen. Das würde bedeuten 150KWh in 41 Kg, was 700km Autobahn erlauben würde.
Zum einen sind die theoretischen Grenzen so ähnlich
wie Wirkungsgrade von Verbrennungsmotoren. Viel
mehr als 1/3 ist nicht realistisch.
Sebst das wäre ja noch gut, allerdings gibt es noch
das kleine Problem daß Lithium und Silizium sich zu
einer Legierung verbinden; damit ist der Akku tot.
Das geht ähnlich aus wie der Fusionsreaktor: in den
nächsten 40 Jahren steht man immer kurz vor dem
Durchbruch
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vor 35 Minuten schrieb adsc:
Und ja, eine Firma zu führen, ist tatsächlich nicht so schwierig.
Dann versuche es doch mal!
Wir sehen uns beim Insolvenzverwalter
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vor 4 Minuten schrieb joker_ch:
sicher nicht in der Schweiz
Ich habe schon immer gesagt daß ein Scooter
in der Schweiz Sinn machen kann.
vor 2 Minuten schrieb joker_ch:man ist dabei die Kapazität zu verdoppeln
Davon träumen alle, aber das kann nichts
werden wenn man den Energiegehalt der
verfügbaren Elemente berechnet.
Und selbst eine Verdopplung ist für echte
Alltagstauglichkeit zu wenig!
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vor 1 Minute schrieb joker_ch:
Und es wird sicher noch mehr kommen.
Ich schrieb weitgehend!
Hier ein Prozent und dort ein Prozent
bringt nicht den Durchbruch.
Und dann kommt noch das Problem
der Lebensdauer dazu...
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vor 2 Minuten schrieb joker_ch:
In l Diesel ausgedrückt verbraucht mein Tesla 3 pro 100km 1.6l....
Eine Milchmädchenrechnung!
Um den Strom für deinen Tesla zu erzeugen
braucht man 6 Liter Diesel - und damit kann
man größere Autos fahren.
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vor 2 Minuten schrieb erstezw:
Wenn es mal jemand schafft 1.000km Reichweite in 80kg bewegte Masse zu packen wird es wieder interessant.
Wenn es 2-300 kg sind ist das auch ok.
Die Chemie der Zellen ist allerdings weitgehend
ausgereitzt. Wenn es nicht etwas ganz anderes
gibt bleibt es ein Nischenmarkt.
Kurz zum Erbrecht
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von WOF
Der entscheidende Satz stammt aus einer Beschlußempfehlung
und nicht aus der Gesetzesbegründung. Im Gesetzt steht etwas
davon abweichendes:
Noch deutlicher geht es ja nicht.