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Beiträge von WOF

  1. Der elektrische Wirkungsgrad von Kohlekraftwerken liegt

    zwischen 30 und 40%, die JAZ von Luftwärmepumpen

    beträgt typischerweise 3. Es ist daher energetisch ein

    Nullsummenspiel. 

    Eine Gasbrennwertheizung erreicht einen Wirkungsgrad 

    von 110% und ist damit bereits im Vorteil.

    Darüber hinaus enthält Gas deutlich weniger Kohlenstoff

    so daß sehr viel weniger vom bösen CO2 erzeugt wird.

  2. vor 2 Stunden schrieb Sonntag:

    Der Besitz einer Waffe alleine ist meiner Meinung nach überhaupt nicht erstrebenswert,

    Das sieht der TE wohl anders,

    ich übrigens auch.

    vor 2 Stunden schrieb Sonntag:

    Zu deiner Frage: Du musst beim Händler keine Begründung abgeben für die Notwendigkeit einer Paketzustellung. .

    Dir ist schon bewusst daß der TE in AT wohnt?

    Und dort ist der Paketversand problematisch!

  3. vor 49 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Na ja, im Dritten Reich fings auch so an, und als die rechtsradikale Partei zu stark war und das staatliche Gefüge aus den Angeln hob, wars gelaufen und nahm den bekannten Weg zum Weltkrieg.

     

    Als Konsequenz hat man dann den Verfassungsschutz ins Leben gerufen, der verhindern soll, dass das wieder passiert. Folgerichtig

    müssten die SED und die Grünen verboten werden!

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  4. vor 2 Minuten schrieb s_f:

    Gibt es heute noch Nationalstaaten auf dieser Welt, in denen es nach der Argumentation noch "echte Meinungsfreiheit" gibt?  Gleichermaßen beschneidet ja auch das Verbot von Beleidigungen die Meinungsfreiheit.

    Gibt es in der Form auch nur in Deutschland.

    vor 2 Minuten schrieb s_f:

    Perfekte Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schließen sich schon gegenseitig aus - was wär dir da das Wichtigste Gut?

    Genau in der Reihenfolge:

    1. Freiheit

    2. Rechtsstaatlichkeit

    3. Demokratie

    vor 2 Minuten schrieb s_f:

    Und es ist aus meiner Sicht ein himmelweiter Unterschied, ob man öffentlich für ein 2nd Amendmend á la USA nur in DE eintritt (was von der Meinungsfreiheit ja noch gedeckt sein sollte), oder ob man sagt, man ignoriert das aktuelle WaffG.

    Es ist ein Unterschied ob man das WaffG für gültig,

    richtig oder völlig verfehlt hält oder ob man es ignoriert

    (oder das ankündigt).

     

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  5. vor 40 Minuten schrieb ASE:

    Aber hier finden sich bestimmt Leute, die es auch für eine  Menschenrechtsverletzung halten, dass man nicht ohne Konsequenzen der Ansicht sein kann, die StVO gelte nicht... 

    Ja, das sehe ich so. Diese Meinung darf

    man haben. Man muss sich halt trotzdem

    daran halten. Erst ein Verstoß dagegen

    ist Ahnungswürdig.

    • Gefällt mir 4
  6. vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

    Das stimmt ja alles schon, nur bedeutet Meinungsfreiheit eben nicht, dass es keine Konsequenzen gibt.

    So wie es Idi Amin mal formuliert hat?

    Sorry, das ist keine Meinungsfreiheit!

    vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

    Jemand kann schon den Holocaust leugnen, aber dann wird er eben wegen dieser Straftat verurteilt.

    In einem Rechtsstaat ist auch das eine

    Meinung die man haben darf.

    vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

    Jemand kann schon behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei, aber dann gibt er eben seine legalen Knarren ab.

    Und warum?

    vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

    Ist doch ganz leicht zu verstehen.

    Nein, gar nicht.

    Meinungsfreiheit ist universell, egal wie groß

    der Quatschanteil dabei ist.

    • Gefällt mir 3
  7. Es ist eine Frage was Recht ist. Und das sollte man

    meiner Meinung nach auch genau wissen. Es ist

    eine völlig andere Frage wie ich mich im Normalfall

    verhalte!

    Tatsächlich verwende ich sogar Schlößchen. Wenn

    aber mal eins zu wenig dabei ist weis ich trotzdem

    was ich darf und was nicht.

    • Gefällt mir 1
  8. vor 23 Minuten schrieb MB69:

    Und wie schwer ist es eigentlich zu verstehen, dass man sich keinen Zacken aus der Krone bricht vielleicht mal auf das letzte Quäntchen Recht zu verzichten

    Selbst der BGH ist in allen Senaten einig daß man

    sein Recht bis an die äusserste Grenze ausnutzen

    darf. Und hier sind wir von der Grenze sehr weit

    entfernt.

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